Reactions in the European Parliament

Reaktionen des Europäischen Parlaments1


Die Arbeiten der „Werner-Gruppe“ und das Thema Wirtschafts- und Währungsunion rufen ein lebhaftes Interesse im Europäischen Parlament hervor. Der Zwischenbericht und der endgültige Bericht werden sowohl in verschiedenen Fachausschüssen als auch im Plenum erörtert.



Beratungen in den Fachausschüssen des Europäischen Parlaments2


Der Wirtschaftsausschuss, der Politische Ausschuss sowie der Finanz- und Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigen sich mehrfach mit den Grundzügen der stufenweisen Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Sie erarbeiten interne Berichte, die sie parallel zum Voranschreiten der Arbeiten der Werner-Gruppe ergänzen. Es folgen Gemeinsame Standpunkte und Stellungnahmen. Einen besonderen Beitrag leisten dabei die Abteilungen „Parlamentarische Studien“ und „Information und Dokumentation“. Das Plenum des Parlaments erörtert den Werner-Plan auf zwei Plenarsitzungen3, auf denen auch ein Gedankenaustausch mit der Kommission und dem Rat geführt und eine Entschließung verabschiedet werden4.


Der federführend zuständige Wirtschaftsausschuss5 hält zehn Sitzungen ab, auf denen über den Stufenplan und die währungspolitischen Perspektiven der Gemeinschaft beraten wird6. Die meisten Sitzungen finden nach dem Beschluss des Rates vom 9. Juni 1970 über die Vertiefung der Arbeiten der Werner-Gruppe statt. Der Vizepräsident der Kommission, Raymond Barre, wird regelmäßig zu den Beratungen hinzugebeten und wird dabei häufig von seinem engen Mitarbeiter, dem luxemburgischen Kommissionsmitglied Albert Borschette, begleitet (der an sieben der neun betreffenden Sitzungen teilnimmt). Vertreter anderer Ausschüsse, insbesondere des Finanz- und Haushaltsausschusses, sind stets bei den Tagesordnungspunkten zugegen, bei denen es um den Stufenplan geht.7 Der Präsident des Europäischen Parlaments ersucht den Finanzausschuss am 15. Mai 1970 um seine Stellungnahme, die dieser zwei Monate später vorlegt.8 Auch die Sekretariate der Fraktionen des Parlaments geben Stellungnahmen ab.9


Inspiriert durch die Vorgehensweise von Pierre Werner, der den Mitgliedern der Expertengruppe die verschiedenen Pläne der einzelnen Länder für die währungspolitische Integration der Gemeinschaft10 anhand einer Gegenüberstellung erläutert hatte, und in Anlehnung an den Bericht der von der EG-Kommission eingerichteten direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe11 vom März 1970 erarbeitet das Europäische Parlament ein Dokument, in dem es die Kernpunkte der Pläne Luxemburgs12, Belgiens (Snoy-Plan), Deutschlands (Schiller-Plan) sowie des zweiten Barre-Plans13 gegenüberstellt. Die Schlussfolgerungen dieses Dokuments des Europäischen Parlaments, in dem ein weniger ausführlicher und tiefgreifender Vergleich als im Kommissionsdokument geführt wird und in dem die für die Dekade 1970-1980 geplanten einzelnen Etappen als Bezugspunkte dienen, stützen sich maßgeblich auf zwei Dokumente: den zweiten Barre-Plan und den Plan Luxemburgs. Aus Sicht der Parlamentarier werden die angestrebten Ziele und die einzusetzenden Mittel in diesen beiden Dokumenten am besten aufgezeigt. Grundgedanke des zweiten Barre-Plans ist ein Stufenplan im Sinne einer gewissen Parallelität zwischen Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik, Steuerharmonisierung und freiem Kapitalverkehr. Der luxemburgische Plan zeigt klar die Grundzüge sowie die konkreten Maßnahmen zur Einführung des Systems des kurzfristigen Währungsbeistands auf.14


Während die Diskussionen und Absprachen im Werner-Ausschuss kurz vor der Annahme des Schlussberichts15 auf Hochtouren laufen, tritt am 28. und 29. September 1970 der Wirtschaftsausschuss zusammen. Der Vizepräsident der EG-Kommission ist hinzugebeten, um die Fortschritte der Ad-hoc-Gruppe bei ihren Überlegungen darzulegen. Raymond Barre verweist zunächst auf die laufenden Maßnahmen, die im Kontext der mittelfristigen Perspektiven der Gemeinschaft (1971-1975)16 zu einer Wirtschafts- und Währungsunion führen sollen. Er spricht sich für eine unverzügliche Annahme dieser gesamtwirtschaftlichen Orientierungen (auf der für den 22.-23. Dezember 1970 vorgesehenen letzten Tagung des Rates) aus, um so den wirtschaftspolitischen Rahmen zu verbessern, und prangert „gewisse, bei einigen Mitgliedstaaten erkennbare Tendenzen an, keinen gemeinschaftlichen Beschluss für den mittelfristigen Beistand annehmen, sondern sich auf eine einfache zwischenstaatliche Vereinbarung beschränken zu wollen“.17 Die Kommission wolle diesem Ansinnen entschlossen entgegentreten und dafür Sorge tragen, dass der Vorrang von gemeinschaftlichen Mechanismen vor zwischenstaatlichen Mechanismen fest verankert werde. Der Konflikt zwischen Gemeinschaftsmethode und zwischenstaatlichem Vorgehen belaste die Arbeiten des Werner-Ausschusses zunehmend, doch der Stufenplan schreibe den Vorrang der Gemeinschaftsmethode fest.


Der Vizepräsident der Kommission führt aus, dass die Konvergenz zwischen den Ländern der Gemeinschaft auf bestimmten Schwerpunkten basiere. Er nennt als erstes das Einvernehmen darüber, das System der innergemeinschaftlichen Währungsbeziehungen vor jedweden Wechselkursschwankungen zu schützen. Zweitens spricht er die Notwendigkeit an, dass die Sechs im neuen Kontext der Reform des internationalen Währungssystems einen gemeinsamen Standpunkt nach außen vertreten, „selbst wenn sich die Minister noch nicht einig darüber sind, was getan und wie vorgegangen werden soll“.18


Am 15. Oktober 1970 veröffentlicht der Wirtschaftsausschuss seinen Entwurf eines Zwischenberichts.19 Berichterstatter ist der Abgeordnete J. E. Bousch, der am 19. November einen Ergänzungsbericht vorlegt, der als Grundlage für die Entschließung zum Werner-Plan dient, die das Europäische Parlament auf seiner Plenarsitzung am 3. Dezember 1970 annimmt20.


Es folgen die Stellungnahmen des Wirtschaftsausschusses, des Finanz- und Haushaltsausschusses21 sowie des Politischen Ausschusses22 zum Werner-Plan. In der chronologisch ersten Stellungnahme, der Mitteilung des Politischen Ausschusses, erfolgt eine gezielte Bezugnahme auf „die Schaffung oder die Umformung einer Reihe von Gemeinschaftsorganen, denen Befugnisse übertragen werden müssen, die bisher von den nationalen Instanzen ausgeübt worden sind. Diese Übertragung von Befugnissen ist ein Vorgang von grundlegender politischer Bedeutung, der eine progressive Entwicklung der politischen Zusammenarbeit voraussetzt“.23


Im Werner-Bericht werden für die als „Endpunkt“ beschriebene Stufe drei Konsequenzen der Wirtschafts- und Währungsunion genannt. Erstens die Überführung der Währungspolitik gegenüber der Außenwelt in gemeinschaftliche Zuständigkeit. Zweitens die Vereinheitlichung der Kapitalmarktpolitik der Mitgliedstaaten sowie die Annahme gemeinschaftlicher Entscheidungen zur Größe der Salden sowie der Art der Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Drittens sollen die Regional- und Strukturpolitik teilweise in gemeinschaftliche Zuständigkeit übergehen. Die Überführung dieser bis dahin den Staaten vorbehaltenen Zuständigkeiten auf Gemeinschaftsebene würde entsprechende institutionelle Reformen nach sich ziehen, um Zuständigkeitslücken und ein Führungsvakuum zu vermeiden. Zwar hat der Werner-Ausschuss keine detaillierten Vorschläge für die institutionelle Struktur der einzelnen Gemeinschaftsorgane unterbreitet, sich jedoch eindeutig auf den parallelen Aufbau eines gemeinschaftlichen Zentralbanksystems und eines wirtschaftspolitischen Entscheidungsgremiums verständigt. Dieses unabhängige und im gemeinschaftlichen Interesse handelnde Gremium soll die Gesamtwirtschaftspolitik der Gemeinschaft entscheidend mitbestimmen und einem Europäischen Parlament gegenüber politisch verantwortlich sein, das „nicht nur hinsichtlich des Umfangs seiner Befugnisse, sondern auch hinsichtlich des Wahlmodus seiner Mitglieder einen der Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben entsprechenden Status erhalten [wird] müssen“.24 Damit werden allgemeine Europawahlen in Aussicht genommen, was sich in die Bestrebungen einfügt, bislang von nationalen Instanzen wahrgenommene Befugnisse und Zuständigkeiten auf Gemeinschaftsebene zu überführen. Der Politische Ausschuss befürchtet allerdings, dass die Gemeinschaftsorgane bei der Übertragung von Zuständigkeiten zu kurz kommen könnten. Die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion im Zeitraum 1970 bis 1980 soll eine solide Grundlage für die weitere Ausdehnung der Befugnisse des Parlaments bilden, unter der Voraussetzung, dass von nun an dessen Mitglieder aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorgehen.


Der Politische Ausschuss verweist auf die wichtige Rolle, die dem Europäischen Parlament beim Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion zukommen soll. „Dies ergibt sich schon allein daraus, dass dieser es unmittelbar betreffende Umbau grundlegende Änderungen des Verfahrens für die Wahl seiner Mitglieder nach sich ziehen und ihm neue Vorrechte und Zuständigkeiten zuweisen wird.“25 Diese tiefgreifende institutionelle Entwicklung „[…] kann und darf sich nicht vollziehen, ohne dass das soziale Substrat der Gemeinschaft in der Lage ist, über ein parlamentarisches Organ, das lebendiger – wenn nicht gar alleiniger – Ausdruck seiner selbst auf Gemeinschaftsebene ist, seine wertvollen Anregungen einzubringen und die bei deren Umsetzung notwendigen Kontrollen unter Wahrung des Geistes und der Grundsätze der Verträge von Rom durchzuführen“.26 So übernimmt der Politische Ausschuss voll und ganz eine der Schlussfolgerungen des Werner-Berichts, dem zufolge „die Wirtschafts- und Währungsunion […] als ein Ferment für die Entwicklung der politischen Union [erscheint], ohne die sie auf die Dauer nicht bestehen kann“.27


Auf seiner Sitzung am 27. November 1970 nimmt der Finanz- und Haushaltsausschuss einstimmig seine Stellungnahme zum Werner-Plan an, die sechs Hauptschlussfolgerungen enthält. Als erstes wird die Notwendigkeit einer harmonisierten Haushaltspolitik und einer konvergierenden Entwicklung der Volkswirtschaften in den Mitgliedstaaten als Grundlage für Maßnahmen zur Stärkung der monetären Integration innerhalb der Gemeinschaft genannt. Die zweite Schlussfolgerung zielt auf die Übertragung von Befugnissen von der nationaler Ebene auf die Gemeinschaftsebene ab, die nicht nur als unerlässlich sondern auch als Garantie für eine demokratische Kontrolle der Gemeinschaft betrachtet wird. Mit Blick auf die Ausdehnung der Befugnisse des Europäischen Parlaments wird betont, dass „das Europäische Parlament […] zu allen grundlegenden oder in regelmäßigen Zeitabständen ergehenden Entscheidungen betreffend die Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion konsultiert werden [muss]“.28 Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Steuergrenzen abgebaut werden müssen.29 In einer weiteren Schlussfolgerung geht es um die Ausarbeitung einer Studie, um die der Rat die Kommission ersucht hat, um die Einheitlichkeit der in den Mitgliedstaaten verwendeten Rechnungseinheiten zu erreichen. Schließlich fordert das Parlament eine Debatte über den jährlichen Bericht, den der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten für den Rat und für die Kommission der Gemeinschaften ausarbeiten muss.


Die Ansichten des Parlaments werden von der zutiefst politischen Bedeutung geprägt, die es der Wirtschafts- und Währungsunion beimisst. Dies wird wiederholt und bereits beim Gipfeltreffen von Den Haag deutlich. Dort übergibt der damalige Präsident der EG-Kommission, Jean Rey, den Staats- und Regierungschefs ein Memorandum, in dem nachdrücklich gefordert wird, „dass die Konferenz der Staats- und Regierungschefs die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zum Ausdruck bringt, auf dem Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion voranzuschreiten“.30 Das Parlament teilt die Ansicht der Kommission, die sich im Verlauf der Arbeiten des Werner-Ausschusses mehrfach in diesem Sinne äußert. So hebt der neue Kommissionspräsident Franco Maria Malfatti31 in seiner Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament am 8. Juli 1970 die politische Bedeutung der geplanten Wirtschafts- und Währungsunion hervor. „[…] Niemand kann jedoch den eminent politischen Charakter eines so umfangreichen Werkes abstreiten. Mit anderen Worten, niemand kann sich der Illusion hingeben, dass ein so wichtiges politisches Problem einzig und allein durch mehr oder weniger ausgeklügelte Verfahren, durch die Mobilisierung der Energie von Verwaltungen auf nationaler und Gemeinschaftsebene gelöst werden könnte.“32 Beide Organe sind sich einig, dass die Wirtschafts- und Währungsunion Europa stärken und zu einem Stützpfeiler für Ausgewogenheit und Stabilität in den internationalen Beziehungen machen kann.33


Die Aussprachen im Wirtschaftsausschuss zeigen, dass das Europäische Parlament die im Werner-Bericht aufgezeigten Handlungsoptionen und -instrumente voll und ganz unterstützt. Die Abgeordneten fordern, dass die Regierungen der Sechs den notwendigen politischen Willen unter Beweis stellen und die erforderlichen Schritte unternehmen, damit die Währungsunion zwischen 1970 und 1980 verwirklicht werden kann. Zu diesem Zweck und vor dem Hintergrund, dass die weitreichenden wirtschaftspolitischen Entscheidungen künftig auf Gemeinschaftsebene getroffen werden, sollten die nationalen Regierungen damit beginnen, auf bestimmte Befugnisse zu verzichten. In einer dreijährigen ersten Stufe (ab dem 1. Januar 1971) könnte durch verstärkte Konsultationen im wirtschaftlich-monetären Bereich eine Annäherung der Zielvorstellungen und Standpunkte erreicht werden. Gleiches gilt für die nach außen gerichteten Währungsbeziehungen, bei denen die Gemeinschaft eine echte währungspolitische Solidarität bekunden sollte. Geteilt sind die Meinungen in der Frage, ob bereits in der ersten Stufe ein gemeinschaftliches Wechselkursystem geschaffen werden sollte. Auch wenn die Bestimmungen des Vertrags gewisse Entwicklungen zuließen, so ist er doch aus Sicht des Wirtschaftsausschusses früher oder später einer Änderung zu unterziehen.


In seinem Entwurf eines Zwischenberichts34 äußert der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments jedoch auch von den Vorstellungen der Kommission abweichende Gedanken. So begrüßt das Parlament die im Werner-Bericht angeregte Elastizität und den Plan, keine strengen Zeitvorgaben für die Hauptstufen der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion vorzugeben. „Es sollte kein straffer Zeitplan festgelegt werden, der sich später als unrealistisch oder auch im Gegenteil als nicht ehrgeizig genug erweisen könnte. Derzeit nicht vorhersehbare Ereignisse könnten die Sechs zwingen, das Harmonisierungstempo ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik zu verlangsamen oder aber schneller auf dem Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion voranzuschreiten.“35


Im Mittelpunkt des in sechs Abschnitte untergliederten Berichts des Wirtschaftsausschusses stehen die Wechselwirkungen und die Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik. Begrüßt werden die Vorschläge des Werner-Plans im Hinblick auf die Notwendigkeit der Konsultation der Sozialpartner und der demokratischen Kontrolle. Die Abgeordneten gehen des Weiteren auf die Zentralisierung der Haushalts- und Steuerpolitik sowie auf mögliche Änderungen des Vertrags ein. Das Schlusskapitel des Dokuments ist der Erweiterung, dem bevorstehenden Beitritt des Vereinigten Königreichs und der Rolle des Pfund Sterlings in der Wirtschafts- und Währungsunion gewidmet. Für dieses Thema hatte die Werner-Gruppe großes Interesse gezeigt; sie war mehrfach darauf eingegangen und hatte im Verlauf ihrer Arbeit eine umfangreiche diesbezügliche Dokumentation36 zusammengestellt.


In Bezug auf die Harmonisierung der Währungspolitik tut sich ein Dilemma auf. Was soll nun Vorrang haben: Währungsunion oder Wirtschaftsunion? Der dadurch neu entflammte Meinungsstreit zwischen „Monetaristen“ und „Ökonomisten“ wird angesichts der unbestreitbaren Wechselwirkungen zwischen den beiden Maßnahmenkategorien als „falsches Problem“ betrachtet. „Die Harmonisierung der Währungspolitik ist nicht ohne eine harmonisierte Wirtschaftspolitik möglich und umgekehrt, Maßnahmen zur Harmonisierung der Währungspolitik setzen eine gemeinschaftliche Disziplin im wirtschaftspolitischen Bereich voraus.“37 Doch mit der schlichten Harmonisierung der Währungen kann die wirtschaftspolitische Einigung nicht erreicht werden. Auch wenn die Währungsverhältnisse die wirtschaftliche Realität widerspiegeln, lässt sich die Gemeinschaft allein mit der Festsetzung von Paritätsverhältnissen oder der Verringerung der Bandbreiten der Wechselkurse nicht vorantreiben. Diese Maßnahmen müssen sich auf eine konvergierende Entwicklung der Volkswirtschaften stützen, die wiederum die währungspolitische Solidarität der Gemeinschaft beflügelt. Die Harmonisierung der Wirtschaftspolitik muss mit einer Verringerung der Bandbreiten der Wechselkurse einhergehen, was den Mitgliedstaaten zu einer Sonderstellung im internationalen Währungssystem verhelfen würde. „Eine Verringerung der Bandbreiten käme im Grunde der Einhaltung einer Gemeinschaftsdisziplin im Bereich der Wirtschaftspolitik gleich.“38 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Disziplin, ließe sich die Stabilität der Wechselkurse nur durch ein Verfahren des Währungsbeistands aufrechterhalten.39


Der Wirtschaftsausschuss geht in seinen Überlegungen sogar noch weiter und erläutert seine Vorstellungen von Parallelität zwischen wirtschafts- und währungspolitischer Harmonisierung anhand von zwei grundsätzlichen Feststellungen. Erstens stehe die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft noch ganz am Anfang und habe gerade erst begonnen. Zweitens würden die in den Mitgliedstaaten für die Wirtschaftspolitik verantwortlichen Behörden die Entwicklung der Wirtschaft nur in sehr begrenztem Maße beherrschen. Vor diesem Hintergrund sei der Begriff „Parallelität“ kein Dogma, sondern müsse sich mit den Prozessen entwickeln, die er veranschaulichen soll. In Bezug auf die Effizienz der Maßnahmen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik nimmt der Ausschuss einige Fortschritte zur Kenntnis, wie z. B. die halbjährlichen Beratungen des Rates über die Konjunkturpolitik. Diese recht allgemeinen Fortschritte würden jedoch nicht mit einer Quantifizierung der Ziele oder Ergebnisse einhergehen.40 Anstrengungen seien im Hinblick auf die Einführung eines Mechanismus für den mittelfristigen finanziellen Beistand sowie eine mittelfristige Koordinierung der Wirtschaftspolitik unternommen worden. Die Regierungen verfügten damit über eine Grundlage, um sich vorbehaltlos für die Konvergenz ihrer mittelfristigen Politik und die enge Koordinierung ihrer Konjunkturpolitik einzusetzen.41


Die Ausschussmitglieder verweisen gleichwohl auf den wesentlichen Unterschied zwischen Maßnahmen zur Harmonisierung der Wirtschaftspolitik und Maßnahmen zur Harmonisierung der Währungspolitik, und zwar sowohl im Hinblick auf die theoretischen Grundlagen als auch auf die praktischen Möglichkeiten. Um die konvergierende Entwicklung ihrer Volkswirtschaften quantitativ bemessen zu können und eine einheitliche Vergleichsbasis zu schaffen, sollten die Mitgliedstaaten quantitative Orientierungsdaten festlegen. Vier aussagekräftige Indikatoren böten sich hierfür an: die Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts und des Zahlungsbilanzsaldos sowie der Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Inflationsrate. Mit speziellen Mechanismen könnten die Staaten punktuell eingreifen und die wirtschaftliche Entwicklung in gewisser Weise korrigieren und lenken. Der Anstieg der Löhne und Gehälter, spekulative Kapitaltransfers, der Eurodevisenmarkt oder auch die Euro-Emissionen seien allerdings die Wirtschaftspolitik beeinflussende Faktoren, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen. Dagegen lägen die Maßnahmen der externen Währungspolitik wie die Verringerung der Schwankungsbreite oder der (kurz- bzw. mittelfristige) finanzielle Beistand voll und ganz in den Händen staatlicher Stellen. Aufgrund dieses wesentlichen Unterschieds „reicht der Beschluss zur Harmonisierung der Wirtschaftspolitik allein nicht aus, denn nur das praktische Ergebnis eines solchen Beschlusses kann als ein Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken betrachtet werden“.42


Die Harmonisierung der Wirtschaftspolitik müsse mit spezifischen Begleitmaßnahmen einhergehen. Im Mittelpunkt sollten dabei die Struktur- und die Regionalpolitik (mit dem Ziel, die Annäherung der Volkswirtschaften der Gemeinschaft voranzutreiben), die Anhörung der Sozialpartner zu den Zielen der mittelfristigen Wirtschaftspolitik, die schrittweise Überführung bestimmter Befugnisse auf Gemeinschaftsebene und die Verbesserung des parlamentarischen Kontrollmechanismus stehen. Im Einklang mit dem Werner-Bericht, in dem der Anhörung der Sozialpartner eine bedeutende Rolle bei wichtigen wirtschafts- und währungspolitischen Entscheidungsprozessen zugewiesen wird, sprechen sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments für eine enge Einbindung der Sozialpartner in die Ausarbeitung der Ziele einer mittelfristigen gemeinsamen Wirtschaftspolitik aus. „Diese könnte allerdings zum Scheitern verurteilt sein, wenn die Sozialpartner nicht mit der Verteilung der Erträge des in Prozenten und Zielen ausgedrückten Wirtschaftswachstums einverstanden sind. Mit einem solchen Programm könnte die konvergierende Entwicklung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten nicht nachdrücklich garantiert werden.“43 Einvernehmen mit dem Werner-Bericht herrscht auch in Bezug auf die Notwendigkeit, bestimmte nationale Befugnisse schrittweise auf Gemeinschaftsebene zu überführen, denn ohne echte Zentralisierung der Wirtschaftspolitik scheint die Annäherung der sechs heterogenen und von Ungleichgewichten geprägten Volkswirtschaften kaum möglich zu sein. Voraussetzung für eine gemeinsame Politik sei allerdings die Einrichtung eines gemeinsamen Beschlussfassungsverfahrens44 sowohl für den Wirtschaftsbereich (einschließlich Haushalts- und Steuerbereich) als auch für den Währungsbereich.45


Der Wirtschaftsausschuss beschäftigt sich auch mit den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrags. Dieser besage46, dass „die Mitgliedstaaten weiterhin für ihre Wirtschaftspolitik verantwortlich sind, sie aber bei der Festlegung dieser Politik die übergeordneten Interessen der Gemeinschaft berücksichtigen müssen […]. Es ist dort keine Rede von einer gemeinsamen Politik, aber die Bestimmungen des Vertrags stehen einer engen Koordinierung der Politik nicht entgegen“.47 Der Vertrag setze dem gemeinschaftlichen Handeln aufgrund bestimmter einzelstaatlicher Rechtsvorschriften keine Grenzen.48 Unbedingt erforderlich sei eine Rechtsangleichung bei den indirekten Steuern. Andererseits sei eine Harmonisierung der direkten Steuern nicht möglich, da diese nicht vom Vertrag erfasst seien. Außerdem wird festgestellt, dass die Liberalisierung des Kapitalverkehrs langsamer vorankommt, als im Vertrag vorgesehen.


Am 5. November 1970 beschäftigt sich der Wirtschaftsausschuss erneut mit dem Stufenplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft und erarbeitet einen Ergänzungsbericht49, dem ein Entschließungsantrag zur Vorlage im Plenum des Europäischen Parlaments beigefügt ist. In dieser Entschließung bekräftigt das Parlament seine volle Unterstützung für die im Werner-Bericht genannten strategischen Vorgaben und taktischen Ziele. Die Idee einer europäischen Währung wird als ein wichtiger Faktor im internationalen Waren- und Kapitalverkehr begrüßt. Sie werde es der Gemeinschaft ermöglichen, ihre eigenen wirtschafts- und währungspolitischen Ziele nach außen hin durchzusetzen. Da die Maßnahmen zur Verstärkung der Währungsintegration auf einer konvergierenden Entwicklung der Volkswirtschaften beruhen müssten, sei einer harmonisierten Haushaltspolitik ein wichtiger Stellenwert einzuräumen, wobei die Parallelität bei der Harmonisierung der Währungs- und Wirtschaftspolitiken gewahrt werden müsse. Hinsichtlich der Länder, die den Beitritt zur Gemeinschaft beantragt haben, heißt es in der Entschließung, dass sie als vollwertige Akteure zu betrachten seien und ihren Interessen Rechnung getragen werden müsste. Sie seien laufend über Maßnahmen zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion zu unterrichten. Mit besonderem Bezug auf das Vereinigte Königreich bekräftigt das Europäische Parlament, dass die Gemeinschaft eine Lösung für die Probleme finden muss, die durch die Funktion des Pfund Sterling als Reservewährung aufgeworfen werden. Abschließend wird festgestellt, dass eine Änderung des Vertrags von Rom unausweichlich scheint.


Während der ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sollen der Währungsausschuss und der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten aufgefordert werden, den Aufbau und die Aufgaben des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit eingehender darzulegen. Zur Systematisierung und Bewertung der erzielten Fortschritte soll der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten einen jährlichen Bericht für den Rat und die Kommission ausarbeiten, der auch dem Europäischen Parlament zugeleitet werden soll. Ausdrücklich befürwortet wird die Absicht der Europäischen Kommission, dem Rat bis zum 1. Mai 1973 „eine Mitteilung über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion und über die Maßnahmen, die nach der ersten Stufe zu treffen sind“, zu unterbreiten.


In dem Entschließungsantrag wird die Bedeutung des Dialogs mit den Sozialpartnern50 beim Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion hervorgehoben. Es sei Aufgabe der Europäischen Kommission „in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament regelmäßige Beratungen mit den Vertretern der Sozialpartner einzuführen, damit man zu einem mehr gemeinschaftlichen konjunkturpolitischen Vorgehen gelangt und einen besseren Anschluss an die Verteilung der Erträge des Wirtschaftswachstums findet und somit eine möglichst weitgehende Zustimmung erhält“.51


Zur Bekräftigung der wichtigen Rolle des Europäischen Parlaments beim Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion werden in der Entschließung zwei weitere Schwerpunkte des Werner-Berichts aufgegriffen, nämlich die Forderung nach einer vom Europäischen Parlament ausgeübten demokratischen Kontrolle im Falle der Übertragung neuer Befugnisse auf die Gemeinschaftsinstitutionen und die notwendige Konsultation des Parlaments zu allen Beschlüssen, die die Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion betreffen.



Die Erweiterung und die Aussichten für die Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft. Welche Rolle soll das Pfund Sterling spielen?


Ebenso wie die Werner-Gruppe, in der viel über den bevorstehenden Beitritt des Vereinigten Königreichs und die Frage diskutiert wurde, wie sich das Pfund Sterling in die Funktionsweise der WWU einfügen wird, befasst sich auch das Europäische Parlament eingehend mit diesem Problem.


Da die Diskussionen über die Wirtschafts- und Währungsunion parallel zum Beginn der Verhandlungen über den Beitritt Dänemarks, Irlands, Norwegens und des Vereinigten Königreichs zum Gemeinsamen Markt geführt werden, ist die Beziehung, die sich zwischen der Gemeinschaft und den Bewerberländern entwickelt, komplex. Die Gemeinschaft ist zweifellos am Beitrag der neuen Mitglieder interessiert, doch für die Bewerberländer ist es auch sehr wichtig zu wissen, „ob sie mit einer Gemeinschaft verhandeln, die auf halbem Weg zwischen Zollunion und Wirtschaftsunion stehenbleibt, oder mit einer Gemeinschaft, die ihren Weg bis zur Wirtschafts- und Währungsunion fortsetzen wird“.52 Um wieder Ordnung in dieses Beziehungsgeflecht zu bringen, sollten aus Sicht des Europäischen Parlaments zuallererst die Auswirkungen der Erweiterung auf die Wirtschafts- und Währungsunion bewertet werden. Schon während der Verhandlungen und ohne deren Ergebnis vorgreifen zu wollen, sei es angezeigt, die potenziellen neuen Mitglieder in die diesbezüglichen theoretischen und politischen Überlegungen einzubeziehen.53 In der Verhandlungsphase sei die Stärkung der Gemeinschaft unvermindert fortzusetzen.


Bei den währungspolitischen Diskussionen im Kontext der Erweiterung erhitzt vor allem ein Thema die Gemüter: die Rolle des Pfund Sterling. Wie wird sich dieses Zahlungsmittel, das Reservewährung und Landeswährung zugleich ist, in der Zeit zwischen dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Gemeinsamen Markt und der Einführung der europäischen Einheitswährung entwickeln? Als größte Gefahr wird gesehen, dass die Funktion als Reservewährung die Funktion als Landeswährung negativ beeinflussen könnte, sodass sich äußere und sogar künstliche Faktoren auf die gemeinsame Währung bzw. Einheitswährung auswirken. Von Zentralbanken, Firmen und Privatpersonen im Sterling-Gebiet und damit außerhalb des Vereinigten Königreichs gehaltene beträchtliche Sterling-Reserven, die Wechselkursgarantie für Guthaben in dieser Währung und das hohe Zinsniveau auf dem Londoner Finanzmarkt haben dazu geführt, dass das Pfund Sterling seine Funktion als Reservewährung trotz seiner Abwertung im Jahr 1967 aufrechterhalten konnte.54 Ende 1970 schwächelt die britische Zahlungsbilanz trotz ihres kräftigen Aufwärtstrends im Vorjahr erneut. Diese kurzfristigen Schwankungen deuten darauf hin, dass einige der Faktoren, die zum Wiedererstarken der Zahlungsbilanz geführt hatten, vorübergehender Natur waren. Eine anfällige Zahlungsbilanz, Sparmaßnahmen, ein Mangel an produktiven Investitionen und ein schwaches Wachstum bei ständig steigender Nachfrage lassen einen Teufelskreis entstehen, der sich in der Zahlungsbilanz widerspiegelt. Es wird offenbar, dass sofern sich die britische Exportsituation nicht bis zum Beitritt verbessert, die gemeinschaftlichen Mechanismen für den Währungsbeistand nicht in der Lage sein werden, die durch die vorhandenen Sterlingbestände ausgelösten Erschütterungen aufzufangen.55


Der Beitritt des Vereinigten Königreichs muss mit einer Stabilisierung der Funktion des Pfund Sterling als Reservewährung einhergehen. Mit ihrer künftigen gemeinsamen Währung würde der Gemeinschaft (einschließlich des Vereinigten Königreichs) die Aufgabe zukommen, zur Stabilität des internationalen Währungssystems beizutragen. Dieser Bedeutungszuwachs setzt den schrittweisen Abbau der (bereits genannten) Stützungsmaßnahmen für den Sterling und eine größere Ausgewogenheit zwischen den Währungsreserven des Vereinigten Königreichs und seinen kurzfristigen Verpflichtungen voraus. Um den Bedarf an zusätzlicher internationaler Liquidität zu decken, wird daher die Liquiditätsbildung unabhängig von der Verfügbarkeit von Gold oder Reservewährungen erwogen. Vor diesem Hintergrund liegt die Einführung von Sonderziehungsrechten (SZR) durch den IWF nahe.56


Die Debatten über Rolle und Zukunft des Pfund Sterling waren nicht zu trennen von der Problematik der anderen Reservewährung, dem US-Dollar, insbesondere im Kontext eines expandierenden Eurogeldmarktes, in dem die Eurodollars erhebliche Bedeutung hatten.57 In den Wochen, in denen sich der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments mit dem Werner-Bericht befasst, wendet sich Raymond Barre dreimal diesbezüglich an das Gremium (am 29. September, 22 .Oktober und 23. Oktober 1970). Dieses Thema gibt erheblichen Anlass zur Sorge, denn die Zentralbanken der europäischen Länder haben große Mengen an Dollar angehäuft.


In der Vergangenheit hatte sich der Eurodollarmarkt als vorteilhaft für die europäischen Länder erwiesen. So hatte zum Beispiel Italien in den Jahren 1963-1964 über diesen Markt sein Zahlungsbilanzdefizit finanziert und damit Verluste an offiziellen Reserven vermieden. Als die Gefahr eines Schuldenüberschusses drohte, hatte sich der Eurodollarmarkt eine Selbstbeschränkung gegenüber italienischen Geldnehmern auferlegt. Deutschland wiederum wandelte in den Jahren 1968-1969 seine Liquiditätsüberschüsse auf dem Eurodollarmarkt um.58 So gelang es der Bundesrepublik, ein unerwünschtes Anwachsen ihrer offiziellen Reserven sowie die Aushöhlung ihrer restriktiven Kreditpolitik zu verhindern. In den 1970er Jahren geht dieser positive Effekt verloren und verkehrt sich infolge verschiedentlich ausgeübten spekulativen Drucks sogar in sein Gegenteil.


In seiner Rede vom 29. September 1970 gibt Vizepräsident Barre zu bedenken, dass der Eurodollarmarkt die Handlungsfreiheit der europäischen Währungsbehörden in zweierlei Hinsicht gefährde, und zwar durch das Missverhältnis zwischen der Größe des Eurodollarmarkts (45 Milliarden) einerseits und der Geldmenge in den europäischen Ländern (60 bis 70 Milliarden in den im weiteren Sinne größten Ländern) andererseits.59 Diese Doppelerscheinung entstehe durch das „normale“ Defizit, d. h. den Passivsaldo der amerikanischen Zahlungsbilanz, der dazu führe, dass sämtlichen Zentralbanken der Gemeinschaft, insbesondere aber Deutschland und den Niederlanden, Dollar zufließen. Nebenher gebe es einen kontinuierlichen Kapitalstrom nach Deutschland und in die Niederlande und in gewissem Umfang auch in die Schweiz. „Durch das Gerede über Wechselkursänderungen werden neue Spekulationen über eine Aufwertung der Deutschen Mark und des niederländischen Gulden genährt […] Unsere Zentralbanken müssen eine abgestimmte Politik gegenüber spekulativen Kapitalbewegungen verfolgen, die nicht zwangsläufig Wechselkursänderungen und vor allem keine Aufwertung voraussetzt.“60


Angesichts der über den Eurodollarmarkt weitergegebenen amerikanischen Währungsimpulse sind die individuellen Schutzmechanismen der europäischen Währungshüter begrenzt. Es bedarf also eines konzertierten Vorgehens auf Gemeinschaftsebene. Beginnen soll diese notwendige währungspolitische Abstimmung bei der Zins- und Kreditpolitik, zumal die meisten Länder eine restriktive Geldpolitik erwägen. Folgen sollen die Zahlungsbilanz- und die Reservepolitik. Deren Einfluss würde in zwei Fällen an Bedeutung gewinnen: Wenn die europäischen Länder eine lockere Geldpolitik betreiben, während in den USA eine gegensätzliche Tendenz vorherrscht, und wenn spekulative Geldströme durch Finanzierungen aus dem Eurodollarmarkt stimuliert werden. Eine praktische Lösung dieser miteinander verflochtenen Probleme ist nicht in Sicht. Weder scheint eine restriktive Geldpolitik durchführbar, ohne damit einen unerwünschten Anstieg der Reserven zu provozieren, noch lässt sich eine expansive Geldpolitik ohne deutlichen Verlust an Reserven vorstellen.


Besonderer Wert wird im Werner-Bericht darauf gelegt, dass mit Blick auf die Wirtschafts- und Währungsunion der Währungselastizität Einhalt geboten werden muss. Allerdings seien Wechselkursanpassungen aufgrund von Produktivitäts- und Wettbewerbsunterschieden zwischen den Ländern unvermeidlich. Dabei müssten aber die Bandbreiten der Wechselkurse zwischen den Währungen schrittweise verringert werden. Die Mitgliedstaaten unterlägen immer stärkeren Zwängen, während sie sich gleichzeitig um die Angleichung der strukturellen Bedingungen bemühten. Die Europäische Kommission unterstützt diese Ansicht und betont, dass „[…] es nicht darum geht vorzuschreiben, dass die strukturellen Bedingungen der Mitgliedstaaten identisch sind […], sondern vielmehr um die Feststellung, ob die Unterschiede tolerierbar oder nicht tolerierbar sind […] So gibt es derzeit noch in einigen Fällen Unterschiede, die angesichts der massiven Finanzbewegungen, die zum Ausgleich erfolgen müssten, unhaltbar sind“.61 Vor diesem Hintergrund entwirft die Kommission einen Fahrplan mit Maßnahmen der Gemeinschaft, die zum Ziel haben, eine Wirtschafts- und Währungsunion mit festen Wechselkursen zu errichten.62



Aussprachen auf den Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments


Das Europäische Parlament beschäftigt sich auf zwei Plenarsitzungen am 18. November bzw. 3. Dezember 1970 unter dem Vorsitz seines Präsidenten Mario Scelba63 mit dem Werner-Plan.


Auf der ersten Sitzung findet ein tief gehender Meinungsaustausch zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission über die Wirtschaftsunion und die Aussichten für eine Währungsunion statt. Am Rednerpult lösen viele hochkarätige Persönlichkeiten einander ab. Als erster ergreift Karl Schiller64, amtierender Präsident des Rates der EG, das Wort, gefolgt von Raymond Barre, für Wirtschaft und Finanzen zuständiger Vizepräsident der Kommission, und Kommissionspräsident Franco Maria Malfatti65. Anschließend sprechen der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses und der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, die die Stellungnahmen ihrer jeweiligen Ausschüsse vorstellen. Auch die Fraktionsvorsitzenden melden sich zu Wort. Am Ende der Sitzung erfolgen der Meinungsaustausch über einen Entschließungsentwurf und die Annahme einiger diesbezüglicher Änderungsanträge.


Karl Schiller betont die Wichtigkeit einer zunehmend systematischen Konsultationspraxis zwischen dem Rat und dem Parlament und weist dabei mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen des Rates66 besonders auf die Bedeutung der Meinungen und Impulse des Parlaments im Zusammenhang mit dem Werner-Bericht hin. Bevor er zum eigentlichen Thema kommt, macht der Redner zwei erläuternde Bemerkungen. Erstens erklärt er die Gründe für das Fehlen einer offiziellen Stellungnahme des Rates, und zweitens stellt er fest, dass der Bericht – wie es in der Einleitung des Stufenplans heißt – nur die persönlichen Meinungen der Mitglieder der Werner-Gruppe wiedergibt. Anschließend stellt Karl Schiller fest, dass der Bericht von Ministerpräsident Werner und allen, die daran mitgearbeitet oder zu seinem Ergebnis beigetragen haben „einen Kompromiss zwischen ursprünglich sehr unterschiedlichen Positionen [enthält]“.67 Er umreißt sodann einige Ziele des Rates, auf deren Grundlage dieser seine Beschlüsse fassen werde. Die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion sei ein Prozess, der zu einer uneingeschränkten Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten führen müsse, was bedeute, dass die Vorteile gemeinsam genutzt und die Risiken gemeinsam getragen werden müssten. Im innenpolitischen Bereich werde eine Gemeinschaft der Stabilität und des Wachstums angestrebt, während die Gemeinschaft im außenpolitischen Bereich zum Stabilitätsfaktor für das wirtschaftliche und monetäre Gleichgewicht der Welt werden müsse.


Unter Hinweis darauf, dass sich der Rat die Schlussfolgerungen des Zwischenberichts (die er auf seiner Tagung am 8. und 9. Juli 1970 erörterte) zu eigen gemacht und die Idee der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Dekade 1970-1980 begrüßt habe, verweist Karl Schiller auf die Bedeutung einer ständigen politischen Unterstützung der Regierungen. „Die Frage einer Wirtschafts- und Währungsunion [ist] jetzt nicht mehr ein Problem […], dessen Lösung irgendeiner fernen Zukunft überlassen bleiben soll. Die Wirtschafts- und Währungsunion ist heute eine realistische Perspektive. Und im Schlussbericht heißt es, die Wirtschafts- und Währungsunion erscheine somit als ein Ferment für die Entwicklung der politischen Union, ohne die sie auf die Dauer nicht bestehen könne“.68 In seinem Schlussbericht schlage der Werner-Ausschuss Veränderungen in der Struktur der politischen Willensbildung vor, die eine solche Union bedinge. Zwar stehe man bei den Überlegungen zu der Struktur, der Zusammensetzung und den Befugnissen der für die wirtschafts- und währungspolitisch notwendigen Entscheidungen zuständigen Gemeinschaftsorgane noch ganz am Anfang, weshalb es zu früh sei, um Aussagen hierzu zu treffen, doch dürfte kaum ein Zweifel darüber bestehen, dass eine Verlagerung von Befugnissen von nationaler Ebene auf Gemeinschaftsebene Veränderungen auf anderen Gebieten bedinge, welche nach der Natur der Sache auch die Befugnisse des Parlaments beträfen. Innerhalb dieser neuen institutionellen Struktur käme dem Parlament eine impulsgebende Funktion zu. Karl Schiller stellt fest, dass die Notwendigkeit einer echten politischen Zusammenarbeit mit einem weiteren wichtigen Aspekt des Werner-Berichts verbunden sei, der unbestreitbare politische Auswirkungen haben werde, nämlich dass auch „den Sozialpartnern eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung dieser Union zukommen [wird]“.69


Der amtierende Ratspräsident begrüßt den Ansatz und die konkreten Maßnahmen des Werner-Berichts, in dem selbstverständlich nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion erschöpfend hätten behandelt werden können. Im Vordergrund habe die Definition der ersten Stufe gestanden, die nicht ein Ziel an sich, sondern vielmehr unlöslich mit dem Gesamtprozess der Wirtschafts- und Währungsintegration verbunden sei. „Gerade die Erfahrungen der Vergangenheit sprechen dafür, beharrlich und zäh – Schritt für Schritt – den Weg voranzuschreiten. In der ersten Stufe muss vor allem ein realistisches und wirtschaftlich tragfähiges Fundament gelegt werden. Und ich meine, dass dafür die Vorschläge des Berichtes von erheblichem Nutzen sind“.70 Auch wenn der Ablauf der ersten Stufe nun abgesteckt sei, so sei der weitere Weg bis zur Erreichung des Endziels – der Wirtschafts- und Währungsunion – jedoch noch nicht so klar, da es mehrere Alternativen gebe, um vom Ausgangspunkt zum Endpunkt zu gelangen. Es stelle sich die Frage, ob von Anfang an Inhalt und Ablauf des Prozesses genau festgelegt werden sollten. Der Schlussbericht der Werner-Gruppe spreche sich für ein elastisches Vorgehen aus und lege nur den Inhalt der ersten Stufe des Prozesses fest, die die Zeit vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1973 umfassen soll. Und der amtierende Ratspräsident begrüßt diesen Ansatz. So nützlich ein fester Terminplan für den gesamten Stufenplan auch sein könne, so sei das Ziel doch so weitreichend, dass man auf den Vorteil einer gewissen Elastizität und vor allem einer Berücksichtigung der jeweiligen Erfahrungen kaum verzichten könne.


So stellt sich der amtierende Ratspräsident trotz seiner aufgrund der fehlenden offiziellen Stellungnahme des Rates vorsichtigen Formulierungen in allen Punkten hinter den Werner-Bericht.


Ganz anders wird dies von Raymond Barre gesehen, der als Nächster spricht. Der Vizepräsident der Kommission gibt zunächst einen Überblick über die Bemühungen der Kommission um die Wirtschafts- und Währungsunion. Er geht auf die Umstände ein, unter denen die Werner-Gruppe gebildet wurde, deren Arbeiten – unterstützt durch die Vorschläge der Mitgliedstaaten, des Rates und der Kommission – zum Stufenplan geführt hätten. In diesem Zusammenhang hebt er vor allem die Verdienste von Emilio Colombo71 hervor: „Dank [seiner] Autorität und [seiner] Weisheit […] einigte [man] sich [auf der Tagung im Mai 1970 in Venedig] auf der Grundlage einer ‚garantierten Parallelität‘ (so drückte sich Herr Colombo selbst aus) der Fortschritte auf wirtschaftlichem und auf währungspolitischem Gebiet. […] Damit war der unnütze Streit zwischen den Anhängern einer Währungsunion und den Anhängern einer Wirtschaftsunion behoben.“72


Raymond Barre weist sodann darauf hin, dass die Kommission, der die wirtschaftlichen Aspekte des europäischen Aufbauwerks besonders am Herzen liegen, wichtige Anstöße für die auf dem Gipfeltreffen von Den Haag eingeleiteten Überlegungen und praktischen Maßnahmen gegeben habe. Die Kommission habe die vorherige Konsultation zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik gefordert und auf ihre Initiative gehe das dritte mittelfristige Wirtschaftsprogramm zurück, das Orientierungsdaten enthalte. Sodann spricht der Redner einige Schwerpunkte des Werner-Berichts an. So geht er unter Bezug auf die Stellungnahme des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten auf das spezifische Wechselkurssystem der Gemeinschaft ein, bei dessen Einführung die Zentralbanken eine Schlüsselrolle spielen sollen. Anhand dieses positiven Ergebnisses bekräftigt er die Rolle der Kommission, die er als Vorreiter in dieser Angelegenheit herausstellt. „Die Kommission kann sich in diesem Zusammenhang nur freuen, dass der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten einen Grundsatz anerkennt, den sie selbst schon seit geraumer Zeit vertritt: nämlich den Grundsatz der Verringerung der Schwankungsmargen zwischen den Gemeinschaftswährungen. Diesen Grundsatz hatte man lange Zeit für unrealistisch und unannehmbar gehalten. Nun erklären die Zentralbankpräsidenten selbst, dass die Verwirklichung eines solchen Systems nicht unmöglich und nicht unwahrscheinlich sei.“73


Da der Stufenplan nur die persönlichen Meinungen der Mitglieder des Werner-Ausschusses darstelle, weist Raymond Barre darauf hin, dass der Bericht weder die Mitgliedstaaten noch die Kommission (die im Übrigen in dieser Gruppe vertreten war) verpflichte. Sodann wiederholt er noch einmal einige Gedanken, die er bereits mit Nachdruck und in aller Eindeutigkeit vor dem Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments geäußert hatte. Ungeachtet der Begeisterung und der quasi einhelligen Zustimmung zu den im Werner-Bericht vorgeschlagenen Zielen, Mechanismen und Handlungsweisen liege die Entscheidung bei der Kommission. An ihr sei es, die geeignetsten Prozesse für den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion festzulegen und umzusetzen, wobei es ihr überlassen bleibe, ob sie den Werner-Plan berücksichtige oder nicht.


Nichtsdestoweniger würdigt Raymond Barre Ministerpräsident Werner und die im Ausschuss vertretenen Sachverständigen mit großem Nachdruck: „Schon seit vielen Jahren hat Herr Werner stets sein Interesse am Aufbau eines monetären Europa bekundet. Ich selbst werde nicht vergessen, dass er der Kommission seit 1968 immer wieder seine volle Unterstützung zuteilwerden ließ, wenn sie sich bemühte, auf wirtschaftlichem und monetärem Gebiet Fortschritte zu machen, und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschafts- und Währungsunion noch nicht aktuell war und noch keine so begeisterten und eifrigen Verfechter besaß wie nun seit einigen Monaten. Diese Unterstützung durch Herrn Werner werden wir nicht vergessen. Die Kompetenz der Mitglieder der Gruppe und ihre Hingabe an die Sache der Gemeinschaften sind der Kommission bekannt: handelt es sich bei ihnen doch um die Vorsitzenden der Ausschüsse, die der Kommission und dem Rat regelmäßig die Ergebnisse ihrer Überlegungen und ihre Stellungnahmen zukommen lassen.“74


Nachdem er klar die tatsächliche Bedeutung des Werner-Berichts für die Kommission umrissen hat, legt Raymond Barre den Standpunkt der Kommission zur Wirtschafts- und Währungsunion dar75 und stellt den Entwurf einer Entschließung vor, der drei Teile umfasst: die Definition des Endziels, ein Aktionsprogramm für die erste Stufe und eine Verpflichtung für das Ende der ersten Stufe.


Die Definition des Endziels – die Wirtschafts- und Währungsunion – beruhe auf drei Grundsätzen. Der erste Grundsatz betreffe die Bildung eines einzigen Wirtschaftsraums, in dem sich der Güter-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr frei vollzieht (ohne dass dadurch soziale oder regionale Störungen innerhalb der Gemeinschaft verursacht werden). Als zweiter Grundsatz folge dann die Schaffung eines eigenständigen europäischen Währungsraums im internationalen Währungssystem, der von einem gemeinschaftlichen Zentralbankensystem verwaltet werden müsste. Der dritte Grundsatz betreffe die Übertragung der notwendigen wirtschaftlichen und monetären Befugnisse auf die Gemeinschaft, um eine Führung der Union sicherzustellen, die wirksam ist und die einer demokratischen Kontrolle auf Gemeinschaftsebene unterliegt. Nach der Übertragung von Befugnissen (auf die Gemeinschaft) könne die Festlegung der Gemeinschaftsorgane erfolgen. Für die Erreichung des Endziels sieht die Kommission den Zeitraum 1970-1980 vor und nennt als Voraussetzung für die Beschreitung dieses Wegs die Entschlossenheit und den politischen Willen der Mitgliedstaaten, womit sie zwei grundsätzliche Gedanken des Werner-Plans aufgreift.


Nach der Beschreibung des geplanten Ziels folgen Ausführungen zu dem ausgearbeiteten Aktionsprogramm, indem es vorrangig um die erste dreijährige Stufe geht.76 Im Werner-Bericht werde ein Zeitraum von drei Jahren vorgeschlagen und die Kommission halte an dieser Frist fest, versuche aber gleichwohl, die konkreten Maßnahmen zu definieren, die in diesem Zeitraum unternommen werden müssten. Das Aktionsprogramm für die erste Stufe sei daher auf eine wirksamere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik und eine stärkere Harmonisierung der Steuern ausgerichtet. Geplant seien die schrittweise Schaffung eines europäischen Kapitalmarkts und Maßnahmen zur Einführung eines eigenständigen Wechselkurssystems innerhalb der Gemeinschaft. In diesem letzten Punkt habe man sich, wie Raymond Barre erneut betont, an die Stellungnahme des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken gehalten, die Bestandteil des Werner-Berichts ist.


Auch wenn der Vertrag zunächst einen angemessenen Rahmen für die Einleitung der Wirtschafts- und Währungsunion böte, seien Änderungen zweifelsohne notwendig. Hier könne aber nicht a priori und aus dem Abstrakten heraus gesagt werden, wie der Vertrag geändert werden muss, denn erst die Analyse der ersten Stufe liefere die dafür notwendigen Erkenntnisse. Der Kommission obliege dann in der Folgezeit die Aufgabe, die notwendigen Änderungen und die Maßnahmen für eine zweite Stufe vorzuschlagen.


Der Vizepräsident der Kommission geht auch auf die aktive Einbeziehung des Europäischen Parlaments in verschiedenen Bereichen sowie insbesondere eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitik zwischen den Mitgliedstaaten ein, die mit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken einhergehen müsse. Noch auf einen weiteren Vorschlag des Werner-Plans kommt Raymond Barre zu sprechen, und zwar die Ausarbeitung eines Jahresberichts über die wirtschaftliche Lage in der Gemeinschaft, der dem Plan zufolge vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen und dem Parlament mitgeteilt werden soll. Die Kommission schlägt hingegen vor, dass dieser Bericht vom Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Parlaments angenommen wird. Dieser Vorschlag ziele auf die direkte Einbeziehung des Parlaments in die Festlegung der Konjunktur-, Wirtschafts- und Währungspolitik ab. Gleichzeitig bekundet die Kommission ihr Interesse an einem systematischen und zielgerichteten Meinungsaustausch zwischen der Kommission und dem Parlament, bevor die Kommission dem Rat ihre endgültigen Vorschläge unterbreitet.


Vizepräsident Barre gibt sodann einen Überblick über verschiedene Maßnahmen, die unverzüglich, d. h. bis Ende des Jahres 1970 durchzuführen seien. Zuerst müsse der Rat innerhalb von zwei Monaten zu Entscheidungen bezüglich der Wirtschafts- und Währungsunion gelangen. Dieses Tempo sei nötig, um den hohen Erwartungen der Öffentlichkeit zu entsprechen. Diese resultierten nicht nur aus der vom Gipfeltreffen von Den Haag und dessen Folgen ausgelösten Dynamik, sondern auch aus der Bewusstwerdung der Schwierigkeiten, in die die Gemeinschaft geraten könnte, wenn Währungskrisen den Gemeinsamen Markt erschütterten. Eine weitere Maßnahme ziele auf das unbeirrbare politische Engagement der Mitgliedstaaten ab, weil „Wirtschaft und Währung in erster Linie Politik sind“. Deshalb sei auf die Schwierigkeiten technischer, sozialer und internationaler Art zu achten, denen man auf dem Weg begegnen könne.


Da er lediglich die persönlichen Auffassungen seiner Autoren zusammenfasse, sei der Werner-Plan für die Kommission nicht verpflichtend. Dies stellt Raymond Barre wiederholt fest. Seine gesamte Rede baut jedoch auf diesem Dokument auf, das er mehrfach zitiert und dessen Schwerpunkte den Vorschlägen der Kommission als Gerüst dienen. Es ist daher festzustellen, dass entgegen seinen etwas hochmütigen einleitenden Bemerkungen Vizepräsident Barre durch den Tenor und die Struktur seiner Rede die tatsächliche Tragweite des Werner-Plans und dessen wahre Bedeutung für die Arbeit der Kommission zwischen den Zeilen eingesteht.


Zu der am 8. Oktober veröffentlichten endgültigen Fassung des Werner-Plans liegt bis dahin noch kein Bericht des Wirtschaftsausschusses vor, und das Plenum hatte dementsprechend noch keine Aussprache dazu geführt. Aber eine solche Debatte ist geboten. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses und die Vertreter der politischen Fraktionen ergreifen das Wort. Sie sehen den Werner-Bericht als „einen grundlegenden praktikablen Vorschlag zur Erreichung der Wirtschafts- und Währungsunion [… ja sogar] als große Chance, als große Hoffnung“.77


Einige Redner betonen, dass die schrittweise Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion mit einem entschlossenen Handeln im sozialen Bereich einhergehen müsse.78 Die enge Beteiligung der Sozialpartner an der Ausarbeitung der mittelfristigen gemeinsamen Politik sei ebenso geboten wie regelmäßige Beratungen mit ihren Vertretern.79


Die Bedenken konzentrieren sich zudem auf die Bedeutung der demokratischen Kontrolle.80 Bis feststehe, welche Zuständigkeiten von nationaler auf Gemeinschaftsebene übertragen werden und die entsprechenden Handlungsmechanismen eingerichtet seien, müsse eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den einzelstaatlichen Parlamenten erfolgen. Die Wirtschafts- und Währungsunion setze die Übertragung von zwei wichtigen, bislang auf einzelstaatlicher Ebene ausgeübten Kontrollbefugnissen auf die Gemeinschaftsebene voraus. Die erste Befugnis beträfe die nationalen Haushalte, die als Instrumente der gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik entsprechend anzupassen seien. Die Kriterien dieser Politik würden auf Gemeinschaftsebene festgelegt, und selbst wenn die einzelstaatlichen Organe und Parlamente einen gewissen Handlungsspielraum behielten, seien sie doch gezwungen, diese Kriterien zu übernehmen. Die zweite nationale Befugnis, die betroffen sein könnte, sei die mittelfristige Programmplanung. Bisher könne jeder Mitgliedstaat seine diesbezüglichen Pläne und Programme nahezu eigenständig aufstellen, doch ab der ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sei die Harmonisierung der nationalen Programme vorgeschrieben. Dem Europäischen Parlament als Schnittstelle zwischen den nationalen Parlamenten müssten neue Aufgaben übertragen und dem Dialog mit der Kommission neue Gestalt gegeben werden.


Eine dritte Gruppe von Abgeordneten vertritt die Meinung, dass sich die Wirtschafts- und Währungsunion in eine politische Union einfügen müsse, wobei dieser Prozess parallel laufen und vom gemeinsamen Willen der im Rat versammelten sechs Mitgliedstaaten getragen werden müsse. Die Redner gehen auch auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs in einer Phase der Vertiefung der europäischen Integration sowie auf künftige Änderungen des Vertrags ein.


Die zweite Plenarsitzung, auf der sich das Europäische Parlament mit der Wirtschafts- und Währungsunion beschäftigt, wird vom Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses eingeleitet.81 Er gibt zunächst einen Überblick über die eingehenden Beratungen, in deren Ergebnis der Ausschuss bedingt durch die zwei Werner-Berichte ebenfalls zwei Berichte – einen Zwischen- und einen endgültigen Bericht – erarbeitet hat, die durch konkrete Vorschläge sowie einen Entschließungsantrag abgerundet werden. Auf die Vertraulichkeit dieser Debatten verweisend, die sich kaum in der Berichterstattung und den veröffentlichten Zusammenfassungen widerspiegelt hat, betont der Berichterstatter, dass trotz der einstimmigen Schlussfolgerungen „[die Beratungen] gezeigt hatten, dass dieser Entwurf einer Wirtschafts- und Währungsunion große Meinungsverschiedenheiten, große Abweichungen der Standpunkte, ja sogar leidenschaftliche Diskussionen hervorrief“.82 Die stärkste Kontroverse habe die Frage ausgelöst, ob die erste oder die letzte Stufe am wichtigsten sei. Die einen seien der Ansicht gewesen, der einzige Teil des Werner-Berichts, der sofort angenommen werden könnte, sei der die konkreten Maßnahmen der ersten Stufe enthaltende Teil. Andere dagegen hätten die letzte Stufe als die Wichtigste betrachtet, nämlich schon jetzt die institutionellen Aspekte der Wirtschafts- und Währungsunion zu billigen und sich sofort zu der Übertragung bestimmter Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten auf die Gemeinschaft zu äußern. Die unterschiedlichen Positionen hätten schließlich zu einem ausgewogenen gemeinsamen Zukunftsentwurf zusammengeführt werden können. Man brauche einerseits die Erfahrung, die die erste im Werner-Plan vorgesehene dreijährige Stufe vermitteln werde. Andererseits müsse man das Endergebnis der Verhandlungen über die Erweiterung der Gemeinschaft und auch die Einstellung der neuen Mitglieder zur Währungsunion kennen. Diese Veränderungen setzten eine intensive Informations- und Kommunikationsarbeit voraus, um die Öffentlichkeit schrittweise mit den notwendigen Entwicklungen vertraut zu machen und ihre Zustimmung hierzu zu erwirken. Eine Währungsunion setze offensichtlich die Übertragung von Befugnissen auf ein gemeinsames Entscheidungszentrum voraus – was nicht von jedermann begrüßt werde. Das von vornherein auszuschließen, hieße die Währungsunion auszuschließen. Das Recht, Münzen zu prägen, sei zwar immer ein Hoheitsrecht, ein souveränes Recht gewesen, doch könne man nicht eine gemeinsame Währung konzipieren, wenn die Regierungen die Gesamtheit ihrer heutigen Rechte auf diesem Gebiet wahren wollen. Ebenso offensichtlich sei aber auch, dass man nicht schon jetzt entscheiden könne, um welche Befugnisübertragungen es sich handeln und wann sie erfolgen sollten.


Es sei klar, dass in absehbarer Zeit Änderungen am Römischen Vertrag vorgenommen werden müssten, aber man könne nicht schon jetzt hierüber und über den Zeitplan dafür entscheiden. Daher habe sich der Wirtschaftsausschuss ebenso wie der Werner-Bericht auf das beschränkt, was in der ersten, drei Jahre dauernden Stufe erfolgen sollte, und vorläufige Untersuchungen über gegebenenfalls am Vertrag vorzunehmende Änderungen empfohlen. Ein weiterer strittiger Punkt sei die Frage der Aufteilung der wirtschafts- und währungspolitischen Verantwortung zwischen den nationalen und gemeinschaftlichen Institutionen gewesen. Auch diesbezüglich enthalte die Entschließung daher vorsichtige Formulierungen. Der Wirtschaftsausschuss empfehle, die Aufteilung „zu gegebener Zeit“, d. h. sooft Beschlüsse gefasst werden, die praktische Folgen für die Befugnisse der nationalen Parlamente haben.


Nach erbitterten Diskussionen und wiederholten Vermittlungsbemühungen habe im Wirtschaftsausschuss Einstimmigkeit in Form des dem Europäischen Parlament vorliegenden Entschließungsantrags erzielt werden können. Dieses Dokument sei ein Kompromiss zwischen sehr verschiedenen Standpunkten, auf die er im Folgenden näher eingeht. Konkret betreffe das vor allem den Sozialbereich. Er erläutert, dass „die Entschließung in Ziffer 8 zwei sehr wichtige Elemente auf sozialem Gebiet einführt: Sie fordert nicht nur – wie die Werner-Gruppe und die Kommission – die Konsultation der Sozialpartner, sondern sie macht die gerechte Aufteilung der Erträge des Wirtschaftswachstums und die Notwendigkeit einer möglichst weitgehenden Zustimmung der Sozialpartner zum Grundsatz“.83 Damit werde also eine echte Parallelität zwischen den Fortschritten Europas auf sozialem Gebiet und denen auf wirtschaftlichem und monetärem Gebiet ins Auge gefasst. Als ein nicht minder problematisches Thema habe sich die Währungssolidarität erwiesen. In Ziffer 6 beschränke sich die Entschließung darauf, die Möglichkeit einer Verringerung der Bandbreiten der Wechselkurse zwischen den Währungen der Gemeinschaftsländer nicht auszuschließen. Zwar werde dieses Ziel sehr zurückhaltend beschrieben84, doch auch hier habe es gegolten, zu einem Kompromiss zwischen den voneinander abweichenden Meinungen zu gelangen.


Der Berichterstatter schließt mit den Worten, dass diese Entschließung, sofern sie vom Europäischen Parlament angenommen werde, einen tatsächlichen Einfluss auf die Entscheidungen ausüben könne, die der Rat auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungsunion zu treffen habe. Auch wenn das Europäische Parlament nur eine beratende Funktion habe, so würden die nationalen Regierungen die Anschauungen der Abgeordneten, als den vom Volke gewählten Vertretern, sehr wohl zur Kenntnis nehmen. Außerdem sei klar, dass ohne nachhaltige Unterstützung durch die europäische Öffentlichkeit die Wirtschafts- und Währungsunion niemals zustande kommen könne.


Im Mittelpunkt der Stellungnahme des Finanz- und Haushaltsausschusses steht eine Mindestforderung in Bezug auf die Währungsintegration: Die diesbezüglichen Orientierungen und Maßnahmen müssten auf einer konvergierenden Entwicklung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und insbesondere auf einer harmonisierten Haushaltspolitik beruhen. Die Übertragung von Befugnissen von der nationalen Ebene auf Gemeinschaftsebene sei ebenso unerlässlich wie eine Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments als Garant für eine demokratische Kontrolle auf Gemeinschaftsebene. Die sich abzeichnende Kontroverse zwischen nationalen Souveränitätsrechten und gemeinschaftlichen Rechten sei überflüssig, da bereits viele nationale Souveränitätsrechte an die Gemeinschaft übertragen worden seien, ohne dass es zu Änderungen auf institutioneller Ebene gekommen sei (etwa beim Europäischen Parlament, dessen Struktur als hinter der Wirklichkeit zurückgeblieben betrachtet wird). Des Weiteren fordert dieser Ausschuss, dass das Europäische Parlament zu allen grundlegenden Entscheidungen betreffend die Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion konsultiert wird. Der Dialog mit der Kommission wird als unzureichend betrachtet, und auch systematische Konsultationen seitens des Rates werden gefordert.


Im Mittelpunkt der Stellungnahme des Politischen Ausschusses stehen die hochpolitischen Zielsetzungen des Gipfeltreffens von Den Haag.85 Die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion sei Ausdruck des politischen Willens und Engagements der Mitgliedstaaten und daher müsse sie parallel zur Verwirklichung der politischen Union erfolgen. Vor diesem Hintergrund sei die Änderung oder Ergänzung des Vertrags unvermeidbar. Der Politische Ausschuss äußert seine volle Zustimmung zu der Haltung der EG-Kommission hinsichtlich der Aussichten der Wirtschafts- und Währungsunion, einschließlich der vorgeschlagenen Fristen und Instrumente. Die erste Stufe diene in erster Linie der Verwirklichung der Vertragsbestimmungen über die Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik. Die EG-Kommission müsse nun, entsprechend den von ihr eingegangenen Verpflichtungen, bis zum 1. Mai 1973 die Maßnahmen für den Übergang zur zweiten Stufe vorschlagen. Das Europäische Parlament müsse ein entscheidender Akteur dieses politischen und wirtschaftlichen Gestaltungsprozesses sein. Seine Befugnisse in Fragen der Kontrolle und des Haushalts müssten schon während der ersten Stufe verstärkt werden, damit es von Anfang an aktiv mitwirken könne. Diese aktive Mitwirkung des Europäischen Parlaments sei notwendig „im Hinblick auf die Übertragung der Befugnisse, die in der zweiten Stufe realisiert werden muss, nämlich dann, wenn die Wirtschafts- und Währungsunion aus der ersten Phase der Koordinierung in die der eigentlichen Einigung übergehen wird, worunter ich die Einheit aller Länder verstehe, die dann zur Zusammenarbeit bereit sein und damit einen wesentlichen Aspekt der politischen Union verwirklichen werden“.86


Zahlreiche Wortmeldungen zu den vorgelegten Entschließungen belegen einerseits das große Interesse an den Fragestellungen im Zusammenhang mit der politischen und wirtschaftlichen Zukunft Europas, zeugen andererseits aber auch von gewissen „Spielchen“ zwischen einzelnen Personen und Fraktionen in Form von zahllosen Änderungsanträgen zur Korrektur von Ausdrücken und Formulierungen denen, kaum eingebracht, schon durch andere Änderungsanträge widersprochen wird bzw. die dadurch nichtig werden.


Raymond Barre, der bereits sämtlichen Aussprachen des Wirtschaftsausschusses sowie der ersten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments zum Werner-Bericht beigewohnt hatte, ergreift schließlich das Wort. Er erläutert die wirtschafts- und währungspolitischen Zielvorstellungen der Kommission und verteidigt diese Position auf mehrere kritische Einwände von Abgeordneten hin, die durchklingen ließen, dass die Vorschläge der Kommission gegenüber dem Werner-Bericht mit seinen ehrgeizigeren Zielen und weiter reichenden Zukunftsvisionen deutlich abgeflacht seien. „Einerseits liegt uns ein Bericht vor, von dem wir in unserem Entwurf einer Mitteilung an den Rat erklärten, dass er einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion liefere. Andererseits haben wir Vorschläge. Die Vorschläge sind nicht von derselben Art wie ein Bericht. Vorschläge müssen genau sein sowohl in der Sache als in der Form als auch in Bezug auf die Zeitspannen, in denen Aktionen durchgeführt werden sollen. Das ist der Sinn des Entschließungsentwurfs und der dem Rat unterbreiteten Vorschläge, die gemacht wurden, weil es zu den Obliegenheiten der Kommission gehört, dem Rat Vorschläge zu unterbreiten.“87 Die Gemeinschaft „muss […] eine Gemeinschaft des Wachstums und der Entwicklung und gleichzeitig eine Gemeinschaft der Stabilität sein“.88 Nach einem langen, von erneuten Wortmeldungen begleiteten Abstimmungsverfahren nimmt das Europäische Parlament die Entschließung über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft an89.


1 Vorbehaltlich anders lautender Angaben ist die Quelle aller in dieser Studie zitierten Dokumente: www.cvce.eu.

2 Es handelt sich um den Wirtschaftsausschuss, den Finanz- und Haushaltsausschuss und den Politischen Ausschuss.

3 Sitzungen vom 18. November und 3. Dezember 1970.

4 Entschließung über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft, CarDoc. Europäisches Parlament. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. C 151 vom 29. Dezember 1970, S. 23.

5 Dem Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments gehören die Herren Lange, Vorsitzender, Boersma, stellvertretender Vorsitzender, Artinger, Berkhouver, Bermani, Bersani, Bos, Bourbelles, Bousch, Bousquet, Califice, Cifarelli, Colin, De Winter, Fläming, Galli, Glinner (Stellvertreterin Fr. Lulling), Mitterdorfer, Oele, Offoyriedel, Scoccimarro, Springorum, Starke, Van Oeffelen und Wolfram an. Quelle: Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen vom 6. 7. Mai, 10. Mai, 6. Juli, 28. 29. September, 22. 23. Oktober, 29. 30. Oktober, 9. 10. November, 23. November, 1. 2. Dezember und 5. 6. Dezember 1970, CarDoc, Europäisches Parlament, PE/II/PV/70-13, PE/II/PV/70-14 und PE/II/PV/70-15.

6 Sitzungen vom 6. 7. Mai, 10. Mai, 6. Juli, 28. 29. September, 22. 23. Oktober, 29. 30. Oktober, 9. 10. November, 5. 6. Dezember 1970. CarDoc, Europäisches Parlament PE/II/PV/70-13, PE/II/PV/70-14 und PE/II/PV/70-15, CarDoc.

7 Es handelt sich insbesondere um Herrn Spenale, Vorsitzender dieses Ausschusses, sowie Herrn Aigner, Verfasser der vom Wirtschaftsausschuss angeforderten Stellungnahme zu dem Stufenplan, sowie insbesondere die Herren Borocco, Memmel, Posthumus, Schwörer und Westerterp.

8 Stellungnahme des Finanz- und Haushaltsausschusses zur stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Verfasser: Herr Aigner, PE 25908/endg., Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, CarDoc. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

9 Die Sekretariate der Fraktionen werden vertreten durch Herrn Dulcy für das Sekretariat der sozialistischen Fraktion, Herrn Silvestro für das Sekretariat der Fraktion der Liberalen und Nahestehenden, Herrn Kieffer für das Sekretariat der Fraktion der Europäischen Demokratischen Union. Siehe: Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen vom 6. 7. Mai, 10. Mai, 6. Juli, 28. 29. September, 22. 23. Oktober, 29. 30. Oktober, 9. 10. November, 1. 2. Dezember und 5. 6. Dezember 1970, CarDoc, Europäisches Parlament, PE/II/PV/70 13, PE/II/PV/70 14 und PE/II/PV/70 15.

10 Es handelt sich um die vorbereitende Sitzung der Werner-Gruppe, die am 11. März 1970 in Luxemburg abgehalten wurde. Siehe Unterabschnitt 1.3.3 „Die Pläne Belgiens, Deutschlands und Luxemburgs für den Bereich der Währungspolitik (Januar-Februar 1970)“.

11 Die direktionsübergreifende Arbeitsgruppe zur Wirtschafts- und Währungsunion – die bei der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (DGII) angesiedelt ist und in der die Direktoren und der Sekretär des Währungsausschusses mitwirken – wird mit dem Vermerk Nr. 700225 der Kommission vom 26.1.1970 eingerichtet und hat die Aufgabe, Beiträge zu den Überlegungen zu leisten und Unterlagen für den Vertreter der Kommission im Werner-Ausschuss zusammenzustellen. Am 18. März 1970 übergibt diese Arbeitsgruppe der Werner-Gruppe eine Gegenüberstellung der vier Stufenpläne für eine Wirtschafts- und Währungsunion – die Pläne der Regierungen Deutschlands, Belgiens und Luxemburgs sowie den Plan der Kommission – die im Februar 1970 veröffentlicht wurden.

12 Diese Stellungnahme der luxemburgischen Regierung, die eine Zeit lang in verschiedenen politischen Kreisen und in der Presse „Erster Werner-Plan genannt wurde, wird dann auf Betreiben von Pierre Werner unter dem Namen „luxemburgischer Plan“ geführt. Dieser „luxemburgische Fünfpunkteplan“ entstammt der Feder von Pierre Werner, der dessen Schwerpunkte bereits beim Europaforum am 26. Januar 1968 in Saarbrücken vorgestellt hatte (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

13 Mitteilung an die Mitglieder: Zusammenfassung der Pläne im Hinblick auf die Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion, Wirtschaftsausschuss, Generaldirektion Ausschüsse und parlamentarische Studien, Luxemburg, 5. Juni 1970. PE 24605. CarDoc, Europäisches Parlament, Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048 „Intégration monétaire de l'Europe. Le Plan Werner 1970“. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

14 Ebenda, S. 12.

- „Zweiter Barre-Plan. Mit diesem Plan soll eine gewisse Parallelität zwischen der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik, der Steuerharmonisierung und der Verwirklichung des freien Kapitalverkehrs hergestellt werden. Er sieht den automatischen Übergang von einer Stufe zur nächsten vor. Die erste Stufe erstreckt sich über die Jahre 1970 und 1971 und stellt eine Vorstufe dar. Die zweite Stufe, die von 1972 bis Ende 1975 dauert, soll der Vorbereitung der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion dienen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission kann der Rat die Verlängerung dieser Stufe um maximal zwei Jahre bis Ende 1977 beschließen. Am Ende der dritten Stufe steht die endgültige Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion.“

- „Erster Werner-Plan. Die erste Stufe des Werner-Plans war mit dem Abschluss des Abkommens vom 9. Februar 1970 zur Errichtung eines Systems des kurzfristigen Währungsbeistandes bereits zum Teil vollzogen. Dieses Abkommen basiert auf dem Memorandum der Kommission an den Rat über die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Zusammenarbeit in Währungsfragen innerhalb der Gemeinschaft sowie auf der Entscheidung des Rates vom 17. Juli 1969 über die Koordinierung der kurzfristigen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Das Abkommen über den kurzfristigen Beistand sieht vor, dass nach den vorgeschriebenen Konsultationen jeder in finanziellen Schwierigkeiten befindliche Mitgliedstaat der EWG eine Finanzhilfe in Höhe des ihm zugewiesenen Anteils bis zu einer Kredithöchstgrenze von 1 Milliarde Dollar in Anspruch nehmen kann. Der Anteil beträgt für die Bundesrepublik Deutschland und für Frankreich 300 Millionen Dollar, für Italien 200 Millionen Dollar und für die Niederlande und die Belgisch-luxemburgische Union 100 Millionen Dollar. Diese Kredite in Höhe von 1 Milliarde Dollar werden für eine Dauer von drei Monaten gewährt, wobei ihre Inanspruchnahme einmalig für einen Zeitraum von weiteren drei Monaten verlängerbar ist.“

15 Die letzten beiden Sitzungen der Werner-Gruppe fanden am 23. und 24. September 1970 (Kopenhagen) bzw. am 7. und 8. Oktober 1970 (Luxemburg) statt.

16 Es handelt sich um das dritte mittelfristige Ausrichtungsprogramm und die Strukturmaßnahmen der Gemeinschaft im Zeitraum 1971-1975. Europäische Kommission, Die mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Orientierungen (1971-1975) für die Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, Dokument KOM(69) 1250.

17 Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 28. und 29.9.1970, Brüssel, Tonband Nr. 218, Abschrift S. 3. Europäisches Parlament, Wirtschaftsausschuss. In: Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

18 Ebenda, S. 7.

19 Ergänzungsbericht im Namen des Wirtschaftsausschusses über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Berichterstatter Herr Bousch, Dokument PE.25908. CarDoc, Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, 30. November 1970, Dokument 187.

20 Eine Aussprache über die betreffende Entschließung erfolgt auf der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Finanz- und Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments am 23. November 1970 in Brüssel.

21 Mit Schreiben vom 13. Mai 1970 bestimmte der Präsident des Europäischen Parlaments den Finanz- und Haushaltsausschuss als mitberatenden Ausschuss für die Probleme der Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion. (Der Wirtschaftsausschuss wurde als federführender Ausschuss bestimmt). Der Finanz- und Haushaltsausschuss hat Herrn Aigner am 17. Juli 1970 als Verfasser der Stellungnahme benannt. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 1970 eine vorläufige Stellungnahme geprüft und einstimmig angenommen. Der Finanz- und Haushaltsausschuss hat die Probleme der Wirtschafts- und Währungsunion erneut auf der Grundlage des endgültigen Berichts an den Rat und die Kommission geprüft, den Ministerpräsident Pierre Werner am 8. Oktober 1970 öffentlich vorgelegt hat; er hat die vorliegende Stellungnahme in seiner Sitzung vom 27. November 1970 einstimmig angenommen.

22 Note des Sekretariats über die politischen und institutionellen Aspekte des Werner-Plans zur stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft. I. ob.di/tw, Brüssel, 4. November 1970, Dokument PE. 25715, Europäisches Parlament, Politischer Ausschuss. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

23 Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft (Werner-Bericht), Luxemburg, 8. Oktober 1970, Dokument L 6.956/II/70-D. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. C 136, Sonderbeilage zum Bulletin 11/1970, Luxemburg, 11. November 1970, in III – Endpunkt, S. 13. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

24 Ebenda, S. 14.

25 Note des Sekretariats über die politischen und institutionellen Aspekte des Werner-Plans zur stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft, I. ob.di/tw, Brüssel, 4. November 1970, PE. 25715, S. 4. Europäisches Parlament, Politischer Ausschuss. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

26 Ebenda, S. 5.

27 Ebenda.

28 Stellungnahme des Finanz- und Haushaltsausschusses zur stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft, Verfasser: Herr Aigner. CarDoc, Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, PE 25908/endg., S. 3.

29 Insbesondere geht es um die Angleichung der Sätze und der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern.

30 Kommuniqué von Jean Rey an das Europäische Parlament vom 11. Dezember 1969, eingegangen in die Schlusserklärung des Gipfeltreffens von Den Haag: Gipfeltreffen von Den Haag, [1. 2. Dezember 1969], Schlusskommuniqué der Konferenz und Memorandum der Kommission für die Konferenz. In: Bulletin der Europäischen Gemeinschaften, Nr. 1, 1970, S. 15.

31 Der christdemokratische Politiker und Journalist Franco Maria Malfatti (13. Juni 1927 - 10. Dezember 1991) war wiederholt Abgeordneter und Minister der Italienischen Republik. Von Juni 1970 bis März 1972 war er Präsident der Europäischen Kommission. Im Jahr 1972 legte er sein Amt nieder, um in demselben Jahr an den italienischen Parlamentswahlen teilzunehmen.

32 Siehe Sitzungsdokumente 1970-1971, 16. Juli 1970. CarDoc, Europäisches Parlament.

33 In seiner Rede vor dem Europäischen Parlament am 16. September 1970 bekräftigt der Präsident der Europäischen Kommission, Franco Maria Malfatti, dass „[…] die Wirtschafts- und Währungsunion Europa die Möglichkeit geben [muss], eine Funktion in der Welt auszufüllen, die mehr und mehr als notwendig erkannt wird – die Funktion eines zusätzlichen Gleichgewichts- und Entwicklungspols in den internationalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen“. Siehe Sitzungsdokumente 1970-1971, 5. Oktober 1970. CarDoc, Europäisches Parlament.

34 In seiner Sitzung vom 22. Oktober 1970 nahm der Wirtschaftsausschuss einen Zwischenbericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft an. Am 21. Oktober 1970 übermittelte der Rat dem Europäischen Parlament zu seiner Unterrichtung den endgültigen Bericht, den die Expertengruppe unter dem Vorsitz von Pierre Werner erarbeitet hat. Mit Schreiben vom 18. November 1970 beantragte der Präsident des Rates die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission an den Rat zur stufenweisen Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion.

35 Ebenda.

36 Siehe Informationen im Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 047 mit der Überschrift Werner-Gruppe: Vorgeschichte, Vorbereitungen und Sitzungen 1968-1970 und Ref. PW 048 „Intégration monétaire de l'Europe. Le Plan Werner 1970“. Siehe auch Abschnitt 2.2 „Einsetzung des Werner-Ausschusses und Verlauf seiner Arbeiten“.

37 Entwurf des vorläufigen Berichts zur Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion, Berichterstatter J. E. Bousch. CarDoc, Europäisches Parlament, Wirtschaftsausschuss, PE 25221/Rev, S. 8. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

38 Ebenda, S. 9.

39 Deshalb werden in den Parlamentsdebatten Forderungen laut, wonach erst unter Beweis gestellt werden sollte, dass das für eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik vorgeschlagene Verfahren in der Praxis funktioniere, und erst wenn sich dies bestätigt habe, nur noch die Bandbreiten verringert werden sollten.

40 „Die in diesem Bereich vom Rat eingegangenen Verpflichtungen, wonach er sich mit den Schlussfolgerungen eines zweimal jährlich von der Exekutive verfassten Memorandums einverstanden erklärt, sind bislang allgemeiner Natur […]. Es lässt sich daher derzeit nicht sagen, ob die von der Gemeinschaft angeregte mittelfristige Wirtschaftspolitik einen entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten hat. Daran würde auch eine Quantifizierung der Ziele nichts ändern.“ Siehe Zwischenbericht im Namen des Wirtschaftsausschusses über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Berichterstatter: J. E. Bousch. In: CarDoc, Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, Dokument 187, 30. November 1970, S. 10.

41 Auf seiner Sitzung am 9. Juni 1970 beschließt der Rat, im laufenden Jahr eine Grundlage für die Umsetzung des Plans für die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion zu legen und schlägt die Annahme aller Vorschläge, die ihm die Europäische Kommission in ihrem Memorandum über die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Zusammenarbeit in Währungsfragen innerhalb der Gemeinschaft vom 12. Februar 1969 vorgelegt hatte, zum 1. Januar 1971 vor. Dieses Dokument wird den Namen seines Initiators Raymond Barre, Vizepräsident der Kommission, tragen (erster Barre-Plan). Veröffentlicht im Bulletin der EWG, Sonderbeilage Nr. 3/1969, S. 13-21. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

42 Zwischenbericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Berichterstatter: J. E. Bousch. CarDoc, Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, 15. Oktober 1970, Dokument 148, Dokument PE 25221, S. 12.

43 Ebenda., S. 14. In der Entschließung des Europäischen Parlaments über die Konjunkturentwicklung in der Gemeinschaft, Dok. 79/10. Juli 1970, S. 3, Ziffer 8 wird im Übrigen festgestellt, dass es das Parlament „als eine wichtige Aufgabe der neuen Kommission [betrachtet], in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament regelmäßige Beratungen mit den Vertretern der Sozialpartner einzuführen, damit man zu einem mehr gemeinschaftlichen konjunkturpolitischen Vorgehen gelangt und einen besseren Anschluss an die im Rahmen einer Strukturpolitik festzulegende Verteilung der Erträge des Wirtschaftswachstums findet“.

44 In ihrer Mitteilung über die Ausarbeitung eines Stufenplans für die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion geht die Kommission davon aus, dass die gemeinsame Festlegung der Leitlinien für die allgemeine Wirtschaftspolitik, die Konjunkturpolitik und die Haushaltspolitik ab der zweiten Stufe der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion erfolgen sollte. Zum Zeitpunkt der Debatten im Europäischen Parlament zum Werner-Bericht sind weder die Zuständigkeiten der einzelnen Organe noch die Verteilung der wirtschafts- und währungspolitischen Befugnisse in den einzelnen Stufen noch die Verfahren für die Ausübung der demokratischen Kontrolle über die gemeinsam festgelegte Politik vereinbart.

45 In ihrem Zwischenbericht empfiehlt die Werner-Gruppe, dass sich „die Übertragungen [von Zuständigkeiten] … in dem Rahmen halten, der für die Wirksamkeit der Gemeinschaftsaktion erforderlich ist, und sämtliche Politiken betreffen, die zur Verwirklichung des allgemeinen Gleichgewichts beitragen“. Siehe Zwischenbericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Dokument 9.504/II/70-D. In: Beilage zum Bulletin 7/1970, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. C 94 vom 23. Juli 1970, Luxemburg, S. 20. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

46 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind der Ansicht, dass Artikel 104 des Vertrags die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik unberührt lässt, die Mitgliedstaaten jedoch nach Artikel 103 und 107 ihre Konjunkturpolitik und ihre Wechselkurspolitik als „Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ behandeln müssen.

47 Zwischenbericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Berichterstatter: J. E. Bousch, Dokument PE 25221, S. 21. CarDoc, Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, 15. Oktober 1970, Dokument 148/ PE 25221, S. 21.

48 Am 16. Dezember 1965 beauftragt der Präsident des Europäischen Parlaments den Wirtschafts- und Finanzausschuss mit der Ausarbeitung eines Berichts, in dem die Hauptaktionslinien der Gemeinschaft im Bereich der Währungspolitik und der Schaffung einer künftigen Währungsunion skizziert werden sollen. Am 19. Januar 1966 benennt der Wirtschafts- und Finanzausschuss den Abgeordneten Hans Dichgans als Berichterstatter. Der Bericht wird auf den Sitzungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses vom 21. Juli, 25. Oktober, 9. und 21. November 1966 geprüft und zusammen mit dem beigefügten Entschließungsantrag am 21. November 1966 einstimmig angenommen. Das Dokument mit dem Titel Bericht über die zukünftige Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der Währungspolitik und die Errichtung einer Währungsunion der Gemeinschaft wird am 28. November 1966 veröffentlicht. Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1965-1966. Dokument 138, 28. November 1966. In: Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 046 unter der Überschrift Währungspolitische Integration Europas 1962-1969.

49 Ergänzungsbericht im Namen des Wirtschaftsausschusses über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Berichterstatter: J. E. Bousch, Dokument PE.25908. CarDoc, Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, 30. November 1970, Dokument 187.

50 Entschließung über die Konjunkturentwicklung in der Gemeinschaft, Amtsblatt der EG, Nr. C 101 vom 4. August 1970.

51 Entschließung über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft. Europäisches Parlament. In: Amtsblatt der EG, Nr. C 151/23 vom 29. Dezember 1970, S. 4.

52 Zwischenbericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, Berichterstatter: J. E. Bousch. CarDoc, Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1970-1971, 15. Oktober 1970, Dokument 148/ PE 25221, S. 22.

53 Bei der Prüfung der Pläne für die Wirtschafts- und Währungsunion ziehen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses unter dem Blickwinkel dieser Komplexität drei Optionen in Betracht:

- Die Verhandlungen und deren Ergebnis abwarten. Damit ließe man wertvolle, ja sogar entscheidende Jahre verstreichen, in denen sich integrationskonträre Tendenzen in der Gemeinschaft erhärten könnten.

- Davon ausgehen, dass die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (wie sie auf dem Gipfeltreffen von Den Haag vom 1. 2. Dezember 1969 beschlossen wurde) ein offizielles Ziel der Gemeinschaft ist und sich die Sechs vor diesem Hintergrund untereinander verständigen müssen, ohne die beitrittswilligen Staaten in diese Überlegungen einzubeziehen.

- Davon ausgehen, dass die beitrittswilligen Staaten den Beschluss des Gipfeltreffens von Den Haag, mit dem die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion zum offiziellen Ziel der Gemeinschaft erklärt wurde, anerkennen müssen, dass der Rat jedoch bei seinen die Zukunft betreffenden Entscheidungen die Interessen der beitrittswilligen Staaten berücksichtigt. Die Sechs setzen ihre Beratungen über die schrittweise Verwirklichung der Union fort, konsultieren allerdings die Kandidatenländer zu den diesbezüglichen Einzelheiten. Diese Konsultationen dürfen nur dann zu einer Verzögerung der Beitrittsverhandlungen führen, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft untereinander bestehen. Diese dritte Option favorisierten die Europaabgeordneten als Handlungslinie.

54 Das Sterling-Gebiet („Sterling Area) wurde mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs geschaffen und stellte eine Dringlichkeitsmaßnahme für die Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Wechselkurse innerhalb einer Gruppe von Ländern dar, bei denen es sich überwiegend um Dominions oder Kolonien des Britischen Empires (später Commonwealth) handelte. Diese Länder verwendeten seinerzeit das Pfund Sterling als eigene Landeswährung oder es gab einen festgelegten Wechselkurs zwischen Landeswährung und Pfund Sterling. Sofern die Mitgliedsländer ihre Landeswährung verwendeten, verfügten sie über große Sterling-Reserven in London für ihre weltweiten Handelsaktivitäten. Mit dem Sterling-Gebiet sollten der Wert des Pfund und der Handel im Empire geschützt werden. Heute ist das Pfund Sterling (Pound Sterling) die offizielle Währungseinheit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Kronbesitzungen und der britischen Überseegebiete.

55 Durch die Abwertung des Pfund Sterling 1967 erfuhren die Exporte der britischen Industrie einen Aufschwung. Doch die schnellen Lohnzuwächse in der Zeit nach 1967 schmälerten diesen Vorteil.

56 Das Europäische Parlament hatte bereits im Jahr 1968 den Vorschlag zur Einführung der SZR vorgelegt. Siehe Amtsblatt Nr. C 27 vom 28. März 1968.

57 Siehe FRIOT, Gérard: Eurodollars et politique monétaire nationale: États-Unis, Allemagne, Grande-Bretagne, France. Paris: Friot (Hrsg.), 1973, 134 S.; KANE, Daniel: The eurodollar market in the years of crisis. London: Croom Helm, 1983, 189 S.; ALLEN, Larry: The Encyclopedia of Money, Abingdon: Greenwood Publishing Group, 2009, 530 S. Bei den Eurodevisen handelte es sich um Bankeinlagen in einer von der Landeswährung der jeweiligen Bank abweichenden Währung; Eurodollar waren Teil dieser Eurodevisen und definiert als Einlagen in US-Dollar bei Banken außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika. Dieser Markt, der wichtiger als der amerikanische Inlands-Geldmarkt wurde, entwickelte sich durch das Zusammentreffen folgender Umstände: Außenhandelsungleichgewichte der USA, Beschluss der sowjetischen Behörden in den 1950er Jahren, ihre Dollar-Reserven in London einzulagern (weil sie fürchteten diese könnten von USA-Banken blockiert werden) und „Regulation Q“ in den USA, mit der ein Höchstsatz für Erträge aus einheimischen Bankeinlagen festgesetzt wurde. Da dieser Satz der Inflation in den frühen 1960er Jahren hinterherhinkt, wird Kapital massiv aus den USA abgezogen und vornehmlich nach London verbracht. 1963 führt Präsident John F. Kennedy in den USA die Interest Equalization Tax ein (eine Steuer auf Zinsen aus Dollar-Anleihen im Auftrag europäischer Unternehmen), um den Abfluss von USA-Kapital ins Ausland einzudämmen. Im Ergebnis der daraus folgenden Neuausrichtung der Finanzströme entsteht ein internationaler Eurodollarmarkt. Luxemburg, das keine Zentralbank, dafür aber äußerst flexible Bank- und Steuergesetze hat, befindet sich in einer günstigen Position, während sich traditionelle Finanzplätze wie London, Zürich oder Amsterdam durch restriktive Vorschriften beschränkt sehen. Luxemburg setzt sich zunehmend als eines der Hauptzentren für die Euromärkte durch und so wird ein internationaler Finanzplatz geboren. Im Juli 1963 gibt die Luxemburger Börse die erste Eurobond-Anleihe „Autostrade“ heraus. Im Jahr 1974 entspannt sich die Lage in den USA im Zuge der Abschaffung von Vorschriften und Steuern (insbesondere der Interest Equalization Tax) und die USA machen sich auf den Weg aus der „währungspolitischen Isolation“, die Arbitrage-Geschäfte zwischen dem einheimischen Dollarmarkt und den Euromärkten behindert hat.

58 In Form von Swaps (Handel zum gegenseitigen Vorteil) zwischen den Handelsbanken und der Zentralbank. Im Gegensatz zum Guthabenhandel sind Geschäfte mit Geldströmen (einschließlich Swaps) einvernehmlich vereinbarte bilanzneutrale Instrumente, die Änderungen der Zins- oder Währungsbedingungen (oder auch beider gleichzeitig) bei aktuellen oder künftigen Vermögen und Schulden gestatten.

59 Rede von Raymond Barre. Ab Tonband Nr. 219. Abschrift, S. 21. Sitzung vom 29.9.1970 in Brüssel. Wirtschaftskommission des Europäischen Parlaments, Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

60 Ebenda, S. 22.

61 Ebenda, S. 28.

62 Dieses Dokument enthält verschiedene von der Gemeinschaft durchzuführende Maßnahmen und Verfahren. Im Bereich der Wirtschaftspolitik soll eine kontinuierliche und wirksame Koordinierung auf den Weg gebracht werden. Im Zahlungsbilanzbereich wird zum Ausgleich konjunkturbedingter Schwierigkeiten die Schaffung gemeinschaftsinterner Unterstützungsmechanismen angeregt. Ein alle Bereiche (und nicht nur die Landwirtschaft) erfassender Haushaltsplan soll verschiedene Ausgleichszahlungen möglich machen. Auf dem Kapitalmarkt könnten Kapitalbewegungen aus Ländern mit größerem in Länder mit geringerem Sparaufkommen erfolgen. Andere Gemeinschaftseinrichtungen wie die Europäische Investitionsbank und der Sozialfonds, die für die Steuerung von Kapitalbewegungen zuständig sind, werden zu entschiedenem Handeln in Bereichen mit ernsthaften strukturellen Problemen aufgefordert.

63 Mario Scelba (1901-1991), italienischer Politiker, war von 1954 bis 1955 Ministerpräsident Italiens und von 1969 bis 1971 Präsident des Europäischen Parlaments.

64 Karl August Fritz Schiller (1911-1994), deutscher Politiker, Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland (1966-1971). Er arbeitete sehr aktiv im Werner-Ausschuss mit und gehörte damit zu den Initiatoren des Stufenplans.

65 Franco Maria Malfatti (1927-1991), italienischer Politiker, Präsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1.7.1970-21.3.1972).

66 So führt der Rat am 23. November 1970 die erste inhaltliche Debatte zum endgültigen Bericht des Werner-Ausschusses, der ihm am 15. Oktober 1970 übermittelt worden war.

67 Stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft. Sitzungsbericht des Europäischen Parlaments, Sitzung am 18. November 1970. CarDoc, Europäisches Parlament. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Anhang Nr. 151/23 vom 29. Dezember 1970, S. 99. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

68 Ebenda, CarDoc, S. 100.

69 Ebenda.

70Ebenda, CarDoc, S. 101.

71 Emilio Colombo (geboren am 14. April 1920), italienischer Politiker, war von 1967-1970 Schatzmeister und Minister für Finanzen und Haushalt und als solcher eng in die Probleme der Wirtschafts- und Währungsunion eingebunden. Am 29. Mai 1970 leitete er in Venedig die Tagung der Finanzminister, die sich mit dem Zwischenbericht des Werner-Ausschusses befasste. Vom 6. August 1970 bis 17. Februar 1972 war er Ministerpräsident Italiens. Er wurde mehrmals in das Europäische Parlament gewählt, dem er von 1979 bis 1980, von 1984 bis 1987 und von 1989 bis 1992 angehörte. Von 1977 bis 1979 war er Präsident des Europäischen Parlaments. Im Jahr 1979 erhielt er den Internationalen Karlspreis.

72 Ebenda, Stufenweise Verwirklichung, CarDoc, S. 103.

73 Ebenda.

74 Ebenda, S. 105.

75 Es handelt sich um das Dokument mit dem Titel Mitteilung und Vorschläge der Kommission an den Rat über die stufenweise Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion. Dieser Standpunkt der Kommission basiert auf vier wichtigen früheren Dokumenten: 1. der Mitteilung der Kommission an den Rat über die Ausarbeitung eines Stufenplans für die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion vom 4. März 1970; 2. den Schlussfolgerungen der Ratstagung vom 8. und 9. Juni 1970 (die übrigens dem Werner-Bericht als Anlage beigefügt sind; 3. dem Werner-Bericht (8. Oktober 1970); 4. der Stellungnahme der Zentralbankpräsidenten, in der Anlage des Werner-Berichts. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

76 Im Werner-Bericht sind für die erste Stufe drei Jahre vorgesehen, da dieser Zeitraum für die Realisierung bestimmter zweckdienlicher und gleichwohl notwendiger Fortschritte für angemessen betrachtet wurde. Im Verlauf der Arbeiten des Werner-Ausschusses wurde der Vorschlag entwickelt, in Anlehnung an das Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik der Kommission fünf Jahre für die erste Stufe zu veranschlagen, was die Möglichkeit eröffnet hätte, Bilanz über die wirtschaftlichen Erfolge in der Gemeinschaft zu ziehen.

77 Ausführungen des Abgeordneten J. Löhr, christlich-demokratische Fraktion, CarDoc, Europäisches Parlament. Protokoll der Plenarsitzung, Sitzung am Mittwoch, 18. November 1970, S. 109-110.

78 Ausführungen der Abgeordneten J. E. Bousch, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, und E. Boersma, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion, CarDoc, Europäisches Parlament. Protokoll der Plenarsitzung, Sitzung am Mittwoch, 18. November 1970 (S. 110-113 und S. 113-116).

79 Aufgefordert zur Stellungnahme in dieser Angelegenheit sind das Parlament ebenso wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss. Bei den Konsultationen der Sozialpartner müssen wünschenswerte Ziele gemeinsam festgelegt, Einvernehmen über die Bestimmungen der angestrebten Politik erzielt und eine möglichst weitgehende Zustimmung zur Umsetzung der politischen Maßnahmen erreicht werden, die andernfalls auf unüberwindbare Schwierigkeiten stoßen würde. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das freie Spiel der sozialen Kräfte in erheblichem Maße dem korrigierenden Einfluss der Zentralbehörden unterliegt und der Einfluss auf die Wirtschaft daher zwangsläufig nur begrenzt sein kann.

80 Ausführungen des Abgeordneten M. Oele, Vertreter der sozialistischen Fraktion, CarDoc, Europäisches Parlament. Protokoll der Plenarsitzung, Sitzung am Mittwoch, 18. November 1970, S. 116-121.

81 Es handelt sich um Raymond Offroy, französisches Mitglied des Europäischen Parlaments, der vertretungsweise den Bericht des Wirtschaftsausschusses vorlegt. Dieser Bericht beschäftigt sich mit der endgültigen Fassung des Werner-Plans, dem die Vorschläge der Kommission sowie die drei (verschiedenen) Entschließungen der damit befassten Parlamentsausschüsse (Wirtschaftsausschuss, Finanz- und Haushaltsausschuss und Politischer Ausschuss) beigefügt sind.

82 Stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft. Sitzungsbericht des Europäischen Parlaments, Sitzung am 18. November 1970, CarDoc, Europäisches Parlament. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Anhang Nr. 151/23 vom 29. Dezember 1970.

83 Ebenda, S. 3. Der Wirtschaftsausschuss ist der Auffassung, dass Fortschritte ohne ein Mindestmaß an Einigung der Sozialpartner undenkbar sind, und verweist darauf, dass verbreitete Streiks, Forderungen nach erheblichen Lohnerhöhungen oder ein schnelles Anwachsen der sozialen Umschichtungen genügen würden, um die Entscheidungen, die auf wirtschaftlichem oder monetärem Gebiet getroffen wurden, hinfällig zu machen.

84 In seiner Rede auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 18. November 1970 hatte der amtierende Präsident des Rates der EG, Karl Schiller, die Wirtschafts- und Währungsunion äußerst ambitioniert mit den Worten beschrieben: „Eine Währungsunion erfordert im Inneren die vollständige und irreversible Konvertibilität der Währungen, die Beseitigung der Bandbreiten der Wechselkurse, die unwiderrufliche Festsetzung der Paritätsverhältnisse und die völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs.“

85 Diese Stellungnahme basiert auf der Note des Sekretariats über die politischen und institutionellen Aspekte des Werner-Plans zur stufenweisen Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft, I. ob.di/tw, Brüssel, 4. November 1970, Dokument PE. 25715, In: Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

86 Sitzungsbericht des Europäischen Parlaments, Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember 1970. CarDoc, Europäisches Parlament, S. 52. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

87 Ebenda. Ausführungen von Raymond Barre, Vizepräsident der Kommission der EG, S. 51. CarDoc.

88 Im Kommuniqué des Gipfeltreffens von Den Haag (1. 2. Dezember 1969) wird die Gemeinschaft als eine Stabilitäts- und Wachstumsgemeinschaft definiert. Auf diese Ziele wird ebenso ausdrücklich in den Vorschlägen der Kommission an den Rat für das Dritte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik hingewiesen, Kommission der Europäischen Gemeinschaften, KOM(1970) 189.

89 Entschließung über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. C 151/23 vom 29. Dezember 1970.

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