Reactions in the Economic and Social Committee and in professional, trade union and civic organisations

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Berufsverbände, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen
Organisationen1

Die offizielle Vorstellung des Schlussberichts des Werner-Ausschusses ruft Reaktionen von
Seiten der politisch aktiven europäischen Kreise, aber auch der Wirtschafts- und
Geschäftswelt, der Berufsverbände und der Gewerkschaften hervor. Einfache Bürger melden
sich ebenfalls zu Wort.2 Die europäischen und internationalen Medien (insbesondere die
Print- und Rundfunkmedien) verbreiten dieses Ereignis und tragen zu den überbordenden
Reaktionen bei.3 Die Debatten sind unterschiedlicher Art. Dabei handelt es sich um politische
Reaktionen, fachliche Meinungen oder auch konkrete Vorschläge sowie um Bekundungen des
Engagements der Bürger für Europa. Dank der Presse und ihrer Informationsbemühungen
wird sich die Öffentlichkeit nach und nach der Tatsache bewusst, dass ihr bei der Schaffung
einer „Gemeinschaft der Stabilität und des Wachstums“ aufbauend auf gemeinsamen
Bestrebungen und Freiheiten4 und mit einer spezifischen Identität nach außen hin eine aktive
Rolle zukommt. Eine gemeinsame, d. h. einheitliche Währung, gemeinsame soziale Ideale
und die Aussicht auf eine direkte Beteiligung an der demokratischen Kontrolle dieser
Gemeinschaft5 führen zu einem immer stärkeren Gefühl der Zugehörigkeit zu einer
aufkommenden europäischen Identität6.
Die Reaktionen des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Die vorherige Konsultation der Sozialpartner7 zu den „Grundzügen der Wirtschaftspolitik und
den quantitativen Orientierungen für die wichtigsten Elemente der öffentlichen
Gesamthaushalte“ zählt zu den Empfehlungen des Werner-Berichts. Daher übermittelt der
Präsident des Rates der EG dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)8 dieses Dokument
bereits am 21. Oktober 19719 zur Kenntnisnahme. Die Vorschläge, die die Kommission zu
dem Stufenplan10 unterbreitet hat, gehen ihm ebenfalls zur Information zu. Der WSA, der
bereits mit der Analyse des Werner-Berichts begonnen hatte, weitet seine Debatten auf das
zweite Dokument aus. Er reagiert mit einem Informationsbericht11, dem er mehrere
Beratungen12 widmet. Einige Monate später stärkt das vom Rat angenommene Programm zur
Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion die aktive Rolle des WSA in diesem
Prozess, indem ausdrücklich auf dessen Einsatz als Vermittler bei der Konsultation der
Sozialpartner hingewiesen wird.13
Bemerkenswert ist, dass sich die Analyse des WSA hauptsächlich auf den Werner-Bericht
konzentriert, der nach seiner Auffassung „alle erforderlichen Grundsätze für die
Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion im laufenden Jahrzehnt beinhaltet“.
Anschließend werden die Vorschläge der Kommission („die eine politische Entscheidung von
Seiten der Mitgliedstaaten herbeiführen wollte“14) in die Analyse einbezogen. So kommen
Bemerkungen und Kommentare zu wesentlichen Aspekten zur Sprache, die bislang keine
Erwähnung gefunden hatten oder im Zuge der konkreten Maßnahmen nicht beachtet wurden.
Nach Ansicht des WSA müssen die Fortschritte, die bei der Schaffung eines integrierten
Europas erzielt wurden, mit „der unverzüglichen Schaffung einer Wirtschafts- und
Währungsunion fortgeführt werden, [ohne die] die Vorteile, die auf dem Gebiet der Zollunion
und einiger gemeinsamer Politikbereiche erzielt wurden, schnell in Frage gestellt werden
könnten“15.
Die Wirtschafts- und Währungsunion stellt eine inhärente Änderung der europäischen
Einigung dar und geht mit der Notwendigkeit einher, sich auch auf eine politische Union
hinzubewegen. Der Grundsatz der Parallelität der Fortschritte in verschiedenen Bereichen,
- von dem die Vorschläge des Werner-Berichts geleitet sind - ist eine Garantie in dieser
Richtung.16 „Es hängt [jedoch] wesentlich vom Handeln und von der ständigen Wachsamkeit
der Regierungen ab, dass dieses Gleichgewicht bei der Annahme und Durchführung konkreter
Maßnahmen gewahrt wird.“17 Die internen Debatten des WSA deuten darauf hin, dass es den
Vorschlägen des Werner-Berichts und in noch stärkerem Maße den Vorschlägen der
Kommission daran mangelt, dem Gleichgewicht zwischen den Prozessen Rechnung zu
tragen.18 Zum Teil wird sogar die Auffassung vertreten, dass diese Diskrepanz nicht mit dem
Haager Kommuniqué vereinbar sei. Wenn dieses Gleichgewicht nicht verwirklicht werde,
bleibe die Entscheidung über die Parallelität oder darüber, ob dem einen oder anderen Aspekt
Vorrang einzuräumen sei, eine rein theoretische Angelegenheit. Daher wäre es angebracht,
die Symmetrie zwischen den angestrebten Fortschritten auf währungspolitischer und sozialer
Ebene - die etwas langsamer vorangetrieben werden sollten - und den Fortschritten auf
wirtschaftlichem und institutionellem Gebiet zu wahren. Die wirtschaftliche und
währungspolitische Einigung habe notwendigerweise eine schrittweise Übertragung der
Zuständigkeiten der nationalen Behörden auf die Gemeinschaftsorgane zur Folge. Vom
Umfang der ihnen übertragenen Zuständigkeiten und von ihrer Arbeitsweise (insbesondere
den Abstimmungsverfahren) hänge es ab, inwieweit in der Endstufe Fortschritte erzielt
werden können. Die Übertragung mache Entwicklungen im Bereich der demokratischen
Kontrolle der Organe der Gemeinschaft erforderlich. Die Kommission wird als „Triebkraft für
die mit Mehrheit zu fassenden Beschlüsse“ angesehen.
Ein angemessenes soziales Klima erweist sich als wesentliche Voraussetzung für den Erfolg.
Die Wirtschafts- und Währungsunion ist mit beträchtlichen Herausforderungen verbunden,
und es liegt auf der Hand, dass sie ohne die Unterstützung der Bevölkerung und der Vertreter
der organisierten Zivilgesellschaft, d. h. unter anderem der Sozialpartner, nicht Gestalt
annehmen kann. Daher setzt sich der WSA dafür ein, die Beteiligung der Sozialpartner am
Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion zu fördern und zu organisieren.19 Eine erste
Reihe von Leitlinien beinhaltet die Empfehlung, eine umfassende Anhörung der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte über die vorgesehenen Änderungen
durchzuführen. Rahmen und Umfang dieses Verfahrens müssen noch festgelegt werden,
insbesondere um den Vertretern der wirtschaftlichen und sozialen Kräfte aus allen Bereichen
eine möglichst angemessene Beteiligung an einem im Fluss befindlichen Verfahren zu
gewährleisten. Die internen Debatten im Ausschuss offenbaren, dass die Umsetzung der
ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion unvermeidlich die liberale Tendenz der
Industriepolitik verstärkt, da den währungspolitischen Aspekten eine herausragende Rolle
eingeräumt wird.20 Die Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft und die Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten sind fest miteinander verbunden und im Übrigen dem demokratischen Druck
der Gewerkschaften entzogen.21 Der WSA hält es ferner für unerlässlich, zur Abgabe einer
förmlichen Stellungnahme zum Jahresbericht über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft
aufgefordert zu werden.22
Der WSA betrachtet das Jahrzehnt 1970-1980 als maximale Zeitspanne für den Aufbau der
Wirtschafts- und Währungsunion. Dafür müsse ein „Zeitplan für die Umsetzung“ mit
entsprechenden Fristen festgelegt werden, der die Koordinierung der Maßnahmen in
verschiedenen Bereichen und die Harmonisierung der von den Regierungen und dem
Privatsektor aufgestellten Pläne ermöglicht. Für den Übergang zur nachfolgenden Stufe ist die
Analyse der erzielten Fortschritte und der zu ergreifenden Maßnahmen von entscheidender
Bedeutung. Daher wird die Kommission aufgefordert, dem Rat ihre Vorschläge rechtzeitig
vor dem 1. Mai 1973 vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird die genaue Festlegung der
ersten Stufe, die drei Jahre dauern soll, nachdrücklich begrüßt, wenngleich eine gewisse
Vorrangstellung des währungspolitischen Bereichs gegenüber den Empfehlungen im
wirtschaftlichen und institutionellen Bereich kritisiert wird. Die erste Stufe umfasst auch
regional- und strukturpolitische Maßnahmen. Was die wirtschaftlichen Aspekte betrifft, so
weist der WSA auf die wenigen Fortschritte hin, die während der ersten Stufe im Bereich der
Regional- und Strukturpolitik vorgesehen sind (Sozialpolitik, Beihilfemaßnahmen, Energie-
und Verkehrspolitik)23; erst für die nur vage umrissene zweite Stufe werden gemeinsame
Richtlinien angekündigt, die diese verschiedenen Sektoren gleichzeitig voranbringen können.
Der WSA begrüßt das Streben nach währungspolitischer Identität der Gemeinschaft. Die
Wirtschaftsunion bedürfe eines gemeinsamen währungspolitischen Instruments, und die
Ausgestaltung der Gemeinschaft im monetären Bereich wird als kühnes, aber angemessenes
Ziel des Werner-Berichts bewertet. Die konkreten Maßnahmen, die vorgeschlagen werden,
umfassen einerseits die Verringerung der Bandbreiten der Wechselkurse zwischen den
Währungen der Mitgliedstaaten24, die Schaffung eines gemeinschaftlichen
Zentralbankensystems sowie die Durchführung einer Studie über einen Fonds für
währungspolitische Zusammenarbeit und andererseits die Festlegung der allgemeinen
Ausrichtung der Geld- und Kreditpolitik. Wesentliche Ergebnisse bei der Verringerung der
Bandbreiten der Wechselkurse können nach Ansicht des WSA nur erzielt werden, wenn
zwischen den Partnerwährungen feste Paritäten beibehalten werden. Gleichzeitige Fortschritte
bei der Koordinierung der Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik seien unabdingbar. Zur
internen währungspolitischen Zusammenarbeit komme die Zusammenarbeit mit dem Ausland
(die mit der Einführung einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber Drittländern
einhergehen müsse). Dabei hat der Europäische Fonds für währungspolitische
Zusammenarbeit nach Ansicht des WSA eine wichtige Rolle zu spielen. „[…] Das Bestehen
eines gemeinsamen Standpunkts in Währungsfragen wird im Ausland nur dann
uneingeschränkt anerkannt, wenn eine Einrichtung geschaffen wird, die für die
Mitgliedstaaten zugleich ein Entscheidungsgremium und einen Reservefonds darstellt. […]
Der umsichtige Vorschlag, den der Werner-Bericht hierzu enthält, ist der einzige Vorschlag,
der unter den derzeitigen Umständen eine einhellige Zustimmung finden kann.“ Der WSA
spricht sich dafür aus, die Vorarbeiten möglichst rasch durchzuführen und den Fonds so bald
wie möglich einzurichten. Zugleich sollten die Zentralbanken ihre Beziehungen verstärken,
um die Umsetzung der nachfolgenden Stufe vorzubereiten, in der auf abgestimmte Weise eine
gemeinsame Politik in die Wege zu leiten sei.
In Anbetracht der Tatsache, dass all diese Entwicklungen im Kontext der Erweiterung der
Gemeinschaft stattfinden, erachtet es der Ausschuss für notwendig, die Bewerberländer über
die Fortschritte bei der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion zu informieren. Auf
diese Weise könnten diese Länder zu gegebener Zeit schneller an dem gemeinsamen
Unternehmen mitwirken.
Ausgehend von seiner vergleichenden Analyse des Werner-Berichts und den Vorschlägen der
Kommission legt der WSA die Unterschiede dar, die aufgrund des unterschiedlichen
Charakters der beiden Dokumente zwangsläufig zwischen ihnen bestehen. Beim Werner-
Bericht handele es sich um das Ergebnis von Überlegungen, während die
Kommissionsvorschläge die rechtliche Formalisierung von aus diesen Überlegungen
hervorgegangenen Vorschlägen des Rates in einer Entschließung und zwei
Entscheidungsentwürfen darstellten.25 Allerdings stellt der Ausschuss fest, „dass […] die
Vorschläge der Kommission hinter denen der Werner-Gruppe zurückbleiben. […] Wir
bedauern, dass sich die Kommission nicht stärker an den Vorschlag der Werner-Gruppe
gehalten hat, vor allem was die institutionellen Aspekte und die politischen Zwecke betrifft.“26
Reaktionen der Berufsverbände, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen
Organisationen

Die Veröffentlichung des Werner-Berichts und der Vorschläge der Kommission lassen
Berufsverbände, Gewerkschaften und in einigen Fällen auch einfache Bürger nicht
gleichgültig. Sie zeigen sich in zunehmendem Maße betroffen von der Wirtschafts- und
Währungsunion, bei deren Schaffung sie zugleich Akteure und Zeugen sind, und nähren die
Debatte durch öffentliche Stellungnahmen und Kommentare.27
Als erstes reagieren die europäischen Verbände der Finanzberufe. Deren Äußerungen, die
dem Generalsekretariat des Rates der EG übermittelt werden, zielen auf die spezifischen
Aspekte ihres Tätigkeitsbereichs ab und sind ausgesprochen technischer Art. Die
Sparkassenvereinigung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft28 reagiert im
Einvernehmen mit der Bankenvereinigung der EG zunächst mit einem Dokument zur
steuerpolitischen Ergänzung des Stufenplans29. Anschließend befasst sie sich im Rahmen
eines vergleichenden Ansatzes, der im Übrigen viele der damaligen Reaktionen aufgreift, mit
dem Werner-Bericht und den Vorschlägen der Kommission.
Nachdem sie die Überlegungen des Werner-Ausschusses dargelegt und die bemerkenswerte
Unterstützung von Seiten des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken begrüßt hat,
äußert die Vereinigung ihr Bedauern darüber, dass die von der Kommission vorgeschlagenen
konkreten Maßnahmen hinter den Empfehlungen des Werner-Berichts zurückbleiben. „[…]
Auf einige wesentliche Probleme wurde in der Entschließung [der Kommission] nicht
eingegangen, und der Inhalt der vorgeschlagenen Beschlüsse weicht gelegentlich von den im
Werner-Bericht dargelegten Erwägungen ab […] Nicht alle diese Abweichungen können
[ohne Weiteres] gebilligt werden.“30 Die Vertreter der Banken äußern sich enttäuscht über den
Mangel an Ergebnissen der Tagung des Ministerrats vom 14. Dezember 1970, vertreten
jedoch die Auffassung, dass es im Interesse der Wirtschafts- und Währungsunion besser sei,
zu klaren und gut durchdachten Entscheidungen zu gelangen, als einen übereilten
Kompromiss zu schließen.31 Die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion habe eine
hochpolitische Bedeutung. Daher erfordere die Übertragung der erforderlichen
Zuständigkeiten auf die Gemeinschaft und deren demokratische Kontrolle, dass die
Mitgliedstaaten vor der Umsetzung der ersten Stufe auf eine politische Union hinarbeiten. Die
institutionelle Entwicklung wird zwar grundsätzlich begrüßt, aber es besteht die Auffassung,
dass der Werner-Ausschuss und der Werner-Bericht ihr nur unzureichend Rechnung tragen.32
Der bloße Vorschlag, zwei Entscheidungsgremien einzurichten33, ohne eine eingehende
Beschreibung der Strukturen und Mechanismen dieser Gremien und ihrer Verbindungen zu
den bestehenden Organen (Ministerrat, Europäische Kommission) erscheint unbefriedigend.
Dagegen wird im Werner-Bericht die Autonomie der Zentralbanken respektiert und
empfohlen, dass das wirtschaftspolitische Entscheidungsgremium dem Europäischen
Parlament gegenüber politisch verantwortlich sein soll, während für das währungspolitische
Entscheidungsgremium keine solche Empfehlung gegeben wird. Die Kommission verfolgt
nicht denselben Ansatz, was von der Vereinigung kritisiert wird. In ihrem Entwurf einer
Entscheidung über die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken gesteht
die Kommission den Regierungschefs nach wie vor die Befugnis zu, die Ausrichtung ihrer
Liquiditäts-, Kreditvergabe und Zinspolitik „unter Beachtung der vom Rat festgelegten
allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien“34 festzulegen. Damit wird die Unabhängigkeit
der Zentralbanken und ihres künftigen gemeinsamen Organs übermäßig in Frage gestellt.
Was die wirtschaftlichen Ziele betrifft, so ist der Werner-Bericht darauf ausgerichtet, eine
„Gemeinschaft der Stabilität“ zu schaffen, während die Kommission dies abzuschwächen
scheint, da die Stabilität erst an dritter Stelle (nach Wachstum und Beschäftigung) genannt
wird. Die Vertreter der Banken erachten es für unabdingbar, in die Entscheidungen zur
Wirtschafts- und Währungsunion eine deutlichere Verpflichtung zum Kampf für Stabilität,
insbesondere die Geldwertstabilität einzubeziehen. Ebenso unterstützen sie den Grundsatz,
einen gemeinsamen Standpunkt der Sechs in den internationalen Währungsinstitutionen
festzulegen. Als genauso vorrangig werden die Anstrengungen hervorgehoben, diesen
Währungen schrittweise eine größere Unabhängigkeit vom amerikanischen Dollar zu
verschaffen.
Die Union der europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (UNICE) reagiert ihrerseits
am 2. Dezember 1970.35 In ihrer Stellungnahme geht sie auf die wichtigsten Aspekte des
Werner-Berichts ein.36 Die Industrie begrüßt die Empfehlungen, insbesondere diejenigen,
nach denen die Sozialpartner vor der Durchführung einer Gemeinschaftspolitik konsultiert
werden sollen.
Die UNICE warnt davor, dass die Suche nach Lösungen für die sensiblen institutionellen
Probleme eine rasche und energische Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion
verzögern könnte. Sie unterstreicht darüber hinaus, dass „die Angleichung der
Wirtschaftspolitik und die Verwirklichung einer engeren währungspolitischen
Zusammenarbeit parallel durchgeführt werden sollten, da sich Fortschritte einem Bereich nur
günstig auf die übrigen auswirken können“.37
Die verschiedenen Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion müssten aufeinander
abgestimmt sein. Während der ersten Stufe sollten wirksame konjunkturpolitische
Maßnahmen getroffen werden, wobei auf die Auswirkungen der von den einzelnen
Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen auf die wirtschaftliche Entwicklung der anderen
Partner geachtet werden müsse. So vertritt die Industrie die Auffassung, dass ein
einvernehmlich erzieltes förmliches Engagement für die Ziele der Wirtschaftspolitik noch
wichtiger sei als die Abstimmung bei der Anwendung der konjunkturpolitischen Instrumente.
Durch eine kompatible Entwicklung der Partner38 sei es möglich, Unterschiede im Preisniveau
und somit außenwirtschaftliche Ungleichgewichte zu vermeiden, die unweigerlich zu
protektionistischen Maßnahmen oder zu Änderungen der Paritäten führen würden. Hierfür sei
es erforderlich, die Maßnahmen zur Steuerung der Gesamtnachfrage zu koordinieren und eine
Gemeinschaftspolitik der strukturellen und regionalen Anpassung auf den Weg zu bringen.
Die gemeinsame Festlegung der wichtigsten Leitlinien in Bezug auf die Liquidität, die
Kreditvergabe an den öffentlichen und den privaten Sektor und die Zinspolitik sei von
wesentlicher Bedeutung, ebenso wie die Schaffung eines europäischen Währungs- und
Finanzmarktes und die abgestimmte Festlegung der Haushalts- und Regionalpolitik.
Die UNICE unterstützt die Schaffung eines Europäischen Fonds für währungspolitische
Zusammenarbeit39, die im Werner-Bericht empfohlen wird, bedauert jedoch, dass die
Kommission noch keine konkreten Vorschläge für den Zeitpunkt der Einrichtung eines
solchen Fonds vorlegt. Dieses Instrument spiele eine maßgebliche Rolle. Der Fonds könne
einerseits die Grundlage einer Institution zur Ausführung einer gemeinschaftlichen
Währungs- und Finanzpolitik gegenüber Drittländern im Rahmen der internationalen
währungspolitischen Zusammenarbeit sein. Andererseits wäre er die Basis einer
Gemeinschaftspolitik der gegenseitigen Interventionen. Die Industrie schlägt vor, die
Mechanismen des kurzfristigen Währungsbeistands und des mittelfristigen finanziellen
Beistands im Rahmen des Fonds umzusetzen. In Anbetracht einer solchen quantitativen
Festlegung seiner Interventionsmöglichkeiten würde die Annahme einer gemeinsamen Politik
nach außen wesentliche Bedeutung erlangen. Die UNICE spricht sich ferner dafür aus, dass
jede Verringerung der Bandbreiten der Wechselkurse zwischen den Währungen der
Mitgliedstaaten mit gleichzeitigen Fortschritten bei der Harmonisierung der Wirtschaftspolitik
einhergeht.
Die Gewerkschaften40, die sich von Anfang an aktiv an den Debatten über die Wirtschafts-
und Währungsunion41 beteiligt haben, äußern sich auch nach der Veröffentlichung des
endgültigen Werner-Berichts und der Vorschläge der Kommission.42 Einige Tage vor der
Tagung des Ministerrats, auf der über die Einleitung der ersten Stufe der Wirtschafts- und
Währungsunion entschieden werden soll, bekundet der Europäische Bund der freien
Gewerkschaften in der Gemeinschaft43 seine Besorgnis. „Wir stellen fest, dass die praktischen
Vorschläge für die Umsetzung einer Wirtschafts- und Währungsunion die Ausübung der
demokratischen Kontrolle auf der Ebene, auf der in Zukunft die Entscheidungen getroffen
werden, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen der sechs Länder der
Gemeinschaft betreffen, nur unzureichend gewährleisten. Insbesondere die Arbeitnehmer und
deren Vertreter laufen Gefahr, der auf nationaler Ebene erworbenen Rechte und Garantien auf
der Ebene der Gemeinschaft verlustig zu gehen.“44 Der Übertragung von wirtschafts-, steuer-
und haushaltspolitischen Befugnissen an die Gemeinschaftsorgane müsse eine verstärkte
demokratische Kontrolle folgen: Die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen
Parlaments und dessen allgemeine und unmittelbare Wahl seien zu unerlässlichen
Voraussetzungen geworden.45 Eine Sozialpolitik sei unabdinglich, wobei es zwischen den
Durchführungsmaßnahmen und den wirtschafts- und währungspolitischen Maßnahmen keine
zeitliche Trennung geben dürfe. Das Streben nach Stabilität führe zu einer Deflationspolitik
und damit letztendlich zu einer Begrenzung der Löhne. Eine solche „Einkommenspolitik“ sei
inakzeptabel. Deshalb müsse sich die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion auf
mehrere wichtige Säulen stützen: den sozialen Fortschritt, der durch Wirtschaftswachstum
ermöglicht wird, Vollbeschäftigung im Kontext einer harmonischen Regionalentwicklung und
die gerechte Verteilung des Nationaleinkommens.
Die Europäische Organisation des Weltverbands der Arbeitnehmer tritt am
16. Dezember 1970 in Brüssel zusammen. Die Diskussionen konzentrieren sich auf die
Wirtschafts- und Währungsunion und auf Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung.46
Im Ergebnis werden dem amtierenden Präsidenten des Ministerrats sogleich zwei Anträge
übermittelt.47 Die Organisation will sich nicht grundsätzlich zu den Vorschlägen der
Kommission äußern, „unterstreicht jedoch, dass die Verwirklichung der im Werner-Plan
enthaltenen Ideen für die Entwicklung der Gemeinschaft von Belang ist“48. Ferner macht die
Organisation aus ihrer Enttäuschung über das Scheitern der Ministerratstagung vom
14. Dezember keinen Hehl und warnt vor der Gefahr, von den Zielen der Haager Erklärung
abzuweichen. Sie fordert den Rat nachdrücklich auf, rasch zu einer Einigung zu gelangen. Die
Gemeinschaftsinstanzen sollten mit realen Befugnissen ausgestattet werden - unter der
demokratischen Kontrolle des Europäischen Parlaments und in Abstimmung mit den
europäischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Die Verwirklichung der
Wirtschafts- und Währungsunion werfe ernsthaft die Frage nach der politischen Union auf,
die zu gegebener Zeit eine Änderung des Vertrags voraussetzen werde. Die Öffentlichkeit
erwarte, dass die Wirtschafts- und Währungsunion rasch konkrete Ergebnisse im sozialen
Bereich erbringt. Daher wird der Rat aufgefordert, möglichst bald genau festzulegen, welche
Maßnahmen während der ersten Stufe dieser Union zu treffen sind.
Die Verfechter der europäischen Sache, deren aktive, aber diskrete Einbeziehung die Arbeiten
der Ad-hoc-Gruppe unterstützt und zum politischen Konsens in Bezug auf den Werner-
Bericht beigetragen hat49, bekräftigen ihre Unterstützung für die Wirtschafts- und
Währungsunion. So überträgt die Europäische Liga für wirtschaftliche Zusammenarbeit50
ihrem Gremium für Währungsfragen die Prüfung des Werner-Berichts und der Vorschläge der
Kommission und nimmt ausgehend davon einen Antrag51 an.
In diesem Dokument heißt es, dass „die Arbeiten der Werner-Gruppe zweifelsohne einen
wichtigen und sehr wahrscheinlich entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen und
währungspolitischen Integration der Gemeinschaft leisten“.52 Weiter wird ausgeführt, dass die
Argumentation und die Schlussfolgerungen der Expertengruppe in hohem Maße mit den
Vorschlägen der Liga übereinstimmen, und es wird betont, wie wichtig die Parallelität und
Komplementarität der auf verschiedenen Ebenen zu treffenden Maßnahmen sind; die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, mit dem erforderlichen politischen Willen
voranzuschreiten, um diesen unumkehrbaren Prozess zum Abschluss zu bringen. Der ersten
Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, „für die die Werner-Gruppe konkrete Vorschläge
vorgelegt hat, die von der Mitteilung der Kommission und den Entschließungsentwürfen,
welche die Kommission dem Ministerrat vorgelegt hat, praktisch anerkannt wurden“, komme
eine besondere Bedeutung zu. Ihre Umsetzung ab dem 1. Januar 1971 sei eine Bekundung des
oben genannten politischen Willens. Nunmehr müssten die von der Werner-Gruppe
vorgesehenen Stufen innerhalb des festgesetzten Zehnjahreszeitraums nacheinander
durchschritten werden. Die ELWZ fordert, dass vor der ersten Stufe eine
Regierungskonferenz über die institutionellen Reformen entscheidet, die für die vollständige
Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion erforderlich sind.
Im Zusammenhang mit der Problematik der Wirtschafts- und Währungsunion fühlen sich
offenbar auch einfache Bürger angespornt, sich dazu zu äußern, und teilen spontan ihre Ideen,
Vorschläge und Anregungen mit. Im Familienarchiv Pierre Werner und insbesondere in den
historischen Archiven der Kommission findet sich eine Reihe von Schreiben und
Telegrammen von Bürgern der Mitgliedstaaten, aber auch von Bürgern Österreichs, der
Schweiz und der USA an die Werner-Gruppe, den Rat und die Kommission, in denen diese
ihre Ansichten zur Wirtschafts- und Währungsunion darlegen. So schlägt beispielsweise
Ferdinand Lindebauer aus Salzburg in seinem Schreiben vom 18. November 1970 an den
Ministerrat (Nr. 103791/18. November 1970) vor, die Wirtschafts- und Währungsunion mit
der Währungsunion zu beginnen und sobald Europa seine eigene Identität festgelegt hat
(durch eine gemeinsame, d. h. einheitliche Währung der Partner), eine Währungsunion
zwischen Europa und den USA in Angriff zu nehmen. Ein weiteres Beispiel ist das Schreiben
von Haller Belt, einem amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler, vom 31. Januar 1971 an
Pierre-Paul Schweitzer, den geschäftsführenden Direktor des IWF (französischer Staatsbürger
und somit Europäer), in dem er diesem sein Konzept zur Bewältigung des Phänomens der
Inflation in Europa darlegt. Dieselben Vorschläge übermittelt er auch der Kommission der EG
(Schreiben vom 11. Februar 1971), die er dazu ermuntert, bei der Errichtung der Wirtschafts-
und Währungsunion „die erneute Einführung des internationalen Goldstandards zwischen den
Mitgliedstaaten noch vor dem 1. Januar 1971 vorzusehen“.
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2 Diese Schussfolgerung ergibt sich aus den Recherchen im Familienarchiv Pierre Werner, insbesondere in den
Dokumenten, die sich in den Kartons Ref. PW 047 „Groupe Werner: Antécédents, préparatifs et réunions 1968-1970“
und Ref. PW 048 „Intégration monétaire de l’Europe. Le Plan Werner 1970“ befinden, sowie in den Beständen der
Historischen Archive des Rates der EG und der Kommission der EG.
3 Siehe Abschnitt 4.6 „Der Werner-Bericht in den internationalen Medien der damaligen Zeit“.
4 Auf die seit 1957 im Vertrag von Rom verankerten Grundfreiheiten (freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und
Kapitalverkehr) wird im Werner-Bericht Bezug genommen: „Die Wirtschafts- und Währungsunion wird es
ermöglichen, eine Zone zu schaffen, in der sich der Güter-, Dienstleisungs-, Personen- und Kapitalverkehr frei und ohne
Wettbewerbsverzerrungen vollzieht, ohne dass dadurch neue strukturelle oder regionale Ungleichgewichte verursacht
werden. „Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in
der Gemeinschaft „Werner-Bericht“.
Luxemburg: 8. Oktober 1970, Sonderbeilage zum Bulletin 11/1970, S. 15.
(Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).
5 Im Ergebnis der Debatten im Rahmen der Werner-Gruppe gelangte man zu der Schlussfolgerung, dass die zentrale
Stelle für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Wirtschafts- und Währungsunion der demokratischen
Kontrolle des in allgemeiner Wahl gewählten Europäischen Parlaments unterstellt werden muss. Familienarchiv Pierre
Werner
, Ref. PW 048.
6 Der erste ausdrückliche Verweis auf die „europäische Identität“ findet sich im „Dokument über die europäische
Identität“, das die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft anlässlich des Gipfeltreffens in
Kopenhagen am 14. und 15. Dezember 1973 angenommen haben. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).
7 Im Sinne des Werner-Ausschusses ist der Begriff „Sozialpartner“ sehr umfassend und erstreckt sich auf „alle
repräsentativen Organisationen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens“.
8 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist mit dem Vertrag von Rom (1957) eingerichtet worden, um die
Vertreter des wirtschaftlichen und sozialen Lebens an der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes zu beteiligen. Auf
diese Weise sollte den organisierten wirtschaftlichen und sozialen Kräften die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen
des Beschlussfassungsverfahrens der Gemeinschaft gehört zu werden. Zunächst (Artikel 198) trat der Ausschuss nur auf
Ersuchen des Rates oder der Kommission zusammen und seine obligatorische Anhörung war von den Verträgen nur in
einigen wenigen Bereichen vorgesehen (Landwirtschaft, Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr, Verkehr und
Sozialpolitik). Seine Mitglieder werden vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Mitgliedstaaten auf vier
Jahre ernannt. Sie sind in drei Gruppen aufgeteilt, die die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer sowie die verschiedenen
wirtschaftlichen und sozialen Interessen vertreten. Auf dem Gipfeltreffen 1972 in Paris wird beschlossen, dem
Ausschuss das Initiativrecht einzuräumen. So kann der Ausschuss seit der Änderung seiner Geschäftsordnung im Jahr
1974 Initiativstellungnahmen abgeben. Der Ausschuss gehört nicht zu den in den Gründungsverträgen genannten
Gemeinschaftsorganen, aber er genießt in Bezug auf seine Struktur und Arbeitsweise Selbständigkeit. Aufgrund seiner
Geschäftsordnung und seiner Rolle nimmt er unter den zahlreichen Ausschüssen, die den Organen zur Seite stehen, eine
Sonderstellung ein.
9 Stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft,
Dok. 16.956/II/70/8. Oktober 1970. Europäische Gemeinschaften. Der Rat. Brüssel, 21. Oktober 1970. Historische
Archive des Rates der EG.
10 Es handelt sich um das Dokument Mitteilung und Vorschläge der Kommission an den Rat über die stufenweise
Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion
, Dok. KOM (70) 1250. Brüssel, 29. Oktober 1970. (Dokument
eingesehen am 10. Oktober 2012).
11 Am 9. November 1970 setzt die Fachgruppe des WSA eine Arbeitsgruppe zum Thema „Wirtschafts- und
Währungsunion“ unter dem Vorsitz von Herrn Aschoff ein. Der Berichterstatter (Herr Ameye) und der Ko-
Berichterstatter (Herr Ventejol) legen ihren Bericht am 26. November 1970 vor.
12 Es handelt sich um die 92. Plenartagung des Wirtschafts- und Sozialausschusses am 27. und 28. Januar 1971 in
Brüssel sowie um die ordentliche Sitzung am 28. Januar 1971. Das Protokoll der Beratungen des WSA wird am
22. Februar 1971 veröffentlicht.
13 Entschließung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die stufenweise Verwirklichung
de

r Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft , 22. März 1971. In: Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften
Nr. C 28 vom 27.3.1971. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).
Die französische Delegation hatte ihre Zustimmung zu der Entschließung von der ausdrücklichen Erwähnung des
Wirtschafts- und Sozialausschusses als einzigem Rahmen für die Konsultation der Sozialpartner abhängig gemacht.
14 Protokoll der Beratungen des Wirtschafts- und Sozialausschusses betreffend die Aussprache über den
Informationsbericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft
, 92.
Plenartagung. Brüssel, 27. und 28 Januar 1971, Dok. EGB 80/71/mha,/Brüssel, 22. Februar 1971, S. 0288. Historische
Archive der Europäischen Kommission
.
15 Informationsbericht der fachlichen Gruppe für Wirtschaftsfragen über den „Bericht an Rat und Kommission über die
stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft“
. Berichterstatter Herr Ameye,
EGB/70 fin/ mha. Brüssel, 2. Dezember 1970, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, S. 3. Historische Archive der
Europäischen Kommission
. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).
16 Siehe Abschnitt 3.2 „Der Schlussbericht“.
17 Ebenda, S. 5.
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Wirtschaftsentwicklung und Währungszusammenarbeit aus, der sich ab einem fortgeschritteneren Stadium die
politische Zusammenarbeit anschließt. Dagegen ist der WSA der Ansicht, dass den währungspolitischen Elementen
Vorrang eingeräumt wird, was dem Grundsatz der Parallelität zuwiderläuft.
19 Wenn der Wirtschafts- und Sozialausschuss die Stärkung seiner Rolle nicht aktiv betreibt, besteht durch die
Herausbildung direkter Kontakte zwischen den Gemeinschaftsorganen und den Sozialpartnern die Gefahr einer
erheblichen Verwässerung seiner Aufgaben.
20 „Es hat nicht den Anschein, dass die währungspolitischen Probleme, mit denen sich die Länder konfrontiert sehen
- die Wechselkursschwankungen und die damit zusammenhängenden Spekulationen - durch Maßnahmen gelöst werden
können, die letztendlich von den großen kapitalistischen Unternehmen vorgeschrieben werden. […] Die Wirtschafts-
und Währungspolitik begünstigt die mächtigsten europäischen Monopole, und es ist zweifelhaft, ob sie der
Vorherrschaft der amerikanischen Unternehmen in Europa etwas entgegensetzen kann.“ Ebenda, S. 303.
21 Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus den Diskussionen über die Schwierigkeiten, mit denen sich die italienischen
Gewerkschaften in den Bereichen Beschäftigung und Entwicklung des Mezzogiorno gegenübersehen. Die Beteiligung
der Gewerkschaften an der demokratischen Beschlussfassung auf Gemeinschaftsebene wird für wesentlich erachtet.
22 Diese Konsultation ist in der Entscheidung des Rates vom 22. März 1971 über die Verstärkung der Koordinierung der
kurzfristigen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten vorgesehen.
23 In Anbetracht der Feststellung, dass zwar Absichtserklärungen vorliegen, darin jedoch keine konkreten Maßnahmen
enthalten sind, schlägt der Ausschuss vor, eine Bestandsaufnahme der „derzeitigen Lage“ (d. h. zu Beginn der ersten
Phase der Wirtschafts- und Währungsunion) zu erstellen und im Interesse einer möglichst realitätsnahen Bewertung des
Ausgangspunktes eine Harmonisierung des statistischen Instrumentariums der Mitgliedstaaten vorzunehmen.
24 Der Werner-Bericht ist auf die Entwicklung der europäischen währungspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen des
Bretton-Woods-Systems ausgerichtet, das auf festen, aber anpassbaren Wechselkursen beruht. Da im Europäischen
Währungsabkommen eine spezifische Schwankungsbreite der betreffenden europäischen Währungen zum Dollar
(+/- 0,75 %) im Rahmen des Bretton-Woods-Abkommens festlegt ist, wird der Dollar in dem im Werner-Bericht
vorgeschlagenen Stabilisierungssystem zwangsläufig berücksichtigt. So sieht der Bericht zunächst die schrittweise
Verringerung der Schwankungsbreiten der einzelnen europäischen Währungen zum Dollar vor.
25 Von denen einige Schwerpunkte im Marjolin-Bericht von 1962 dargelegt sind - der den Hinweis auf die
Notwendigkeit einer einheitlichen Währung für die erfolgreiche Vollendung des Gemeinsamen Marktes enthält - und
anschließend im Rahmen der internen Überlegungen der Kommission weiterverfolgt werden.
26 Vgl. Informationsbericht der fachlichen Gruppe für Wirtschaftsfragen über den „Bericht an Rat und Kommission
über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft“.
Berichterstatter
Herr Ameye, EGB/70 fin/ mha. Brüssel, 2. Dezember 1970, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, S. 14. Historische
Archive der Europäischen Kommission
.
27 So finden sich im Familienarchiv Pierre Werner Erklärungen, Anträge, Vorschläge, persönliche Schreiben (zum
Beispiel an die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten), offene Briefe an die Presse, Pressemitteilungen usw.
28 Dieser Vereinigung, die am 23. April 1963 in Brüssel gegründet wurde, gehören die Sparkassenorganisationen der
sechs Mitgliedstaaten der EWG an. Ende 1969 verwalten diese Kreditinstitute etwa 100 Millionen Sparbücher, ein
Gesamtkapital von 72,7 Milliarden RE an Einlagen und Wertpapierbestände in Höhe von 19,5 Milliarden RE. Siehe
BLONDEL, Danièle und VAN PUYVELDE, Theodor. La Communauté économique européenne et les caisses
d'épargne
. In Revue économique. Band 17, Nr. 4, 1966, S. 690.
29 Stellungnahme zur steuerpolitischen Ergänzung des Stufenplans der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion
, Doc. PAS/DB 42-4./27. November 1970,
Sparkassenvereinigung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Brüssel, Historische Archive des Rates der EWG. In
diesem Dokument werden konkrete Vorschläge für die Besteuerung von Kapitalanlagen und Dividenden sowie für die
Besteuerung von Zinsen aus Kapitalanlagen, Guthaben und Schuldverschreibungen unterbreitet.
30 Stellungnahme zum Bericht der Werner-Gruppe vom 8. Oktober 1970 (Doc. 16956/II/1970) und zur Mitteilung der
Europäischen Kommission vom 29. Oktober 1970 (Doc. KOM(70) 1250) über die stufenweise Einführung der
Wirtschafts- und Währungsunion
, Doc. F 87/70/2. Februar 1971, Sparkassenvereinigung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft. Brüssel, 2. Februar 1970, S. 2, Historische Archive des Rates der EG.
31 Ebenda.
32 „Der Werner-Ausschuss hatte von Anfang an erklärt, dass es nicht in seine Zuständigkeit fällt, Vorschläge in Bezug
auf politische Strukturen zu unterbreiten. Er konnte jedoch nicht umhin darauf zu verweisen, dass die betreffenden
Maßnahmen zentral festgelegt werden müssen, auf die Gefahr hin, dass die Entscheidungsbefugnis bei den bestehenden
Strukturen verbleibt, d. h. im Fall der Wirtschaftspolitik beim Rat und der Kommission.“ WERNER, Pierre. Itinéraires
luxembourgeois et européens. Évolutions et souvenirs: 1945-1985
. Luxemburg, Éditions Saint-Paul, 1992, 2 Bände,
Bd. II, S. 132.
33 Es handelt sich erstens um die Schaffung eines wirtschaftspolitischen Entscheidungsgremiums, das die Erstellung der
nationalen Haushalte beeinflussen und für Änderungen bei der Parität der gemeinsamen Währung oder der Paritäten
sämtlicher nationalen Währungen (als logische Folge der festen Paritäten) zuständig sein soll. Zweitens geht es um den
Aufbau eines gemeinschaftlichen Zentralbanksystems, das interne währungspolitische Entscheidungen (in Bezug auf
die Liquidität, die Zinssätze und die Kreditgewährung) und externe währungspolitische Entscheidungen (in Bezug auf
Interventionen auf den Devisenmärkten und die Verwaltung der Währungsreserven) treffen soll.
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Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“
. In: Amtsblatt Nr. L 073 vom
27.3.1971, S. 0014.
35 Schreiben von Fritz Berg, Präsident der Union der europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (UNICE), an
Walter Scheel, Präsident des Ministerrats der EG
, Doc. FB/AG/14.C.1. Brüssel, 2. Dezember 1970. Familienarchiv
Pierre Werner
.
36 Zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion werden im Werner-Bericht die Koordinierung der Wirtschafts-,
Währungs- und Haushaltspolitik, die Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der Gemeinschaft, die
unwiderrufliche Festsetzung der Paritätsverhältnisse zwischen den nationalen Währungen sowie ein integriertes System
der Zentralbanken empfohlen. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, müssen bestimmte Zuständigkeiten von der
nationalen Ebene auf die Gemeinschaftsebene übertragen werden, was zu Recht die Schaffung einer demokratischen
Kontrolle mit einer parlamentarischen Basis einschließt. Während sich alle Maßnahmen der ersten Stufe auf den Vertrag
von Rom stützen können, erfordern einige der Maßnahmen, die in der Übergangszeit zu treffen sind, Änderungen des
Vertrags.
37 „Stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion“, Union der europäischen Industrie- und
Arbeitgeberverbände
. Anhang zum Schreiben von Fritz Berg, Präsident der Union der europäischen Industrie- und
Arbeitgeberverbände (UNICE), an Walter Scheel, Präsident des Ministerrats der EG, Doc. FB/AG/14.C.1. Brüssel:
2. Dezember 1970. Familienarchiv Pierre Werner.
38 Vgl. Drittes Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik der EG (1971-1975) zur Festlegung der künftigen
Ausrichtung der Wachstums- und Stabilitätspolitik der Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Ziele. Dieses
Programm umfasst quantitative Orientierungsdaten und Strukturmaßnahmen sowie die Verfahren zu deren Umsetzung
in Verbindung mit der Konjunkturpolitik. (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 49 vom 1. März 1971,
S. 5. Luxemburg, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften). (Dokument eingesehen am
10. Oktober 2012).
39 Die Schaffung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit unter der Aufsicht des Ausschusses
der Präsidenten der Zentralbanken wird in Kapitel VI des Werner-Berichts vorgeschlagen. (Die Möglichkeit der
Errichtung eines Europäischen Reservefonds sollte gemäß den Beschlüssen des Gipfeltreffens von Den Haag vom 1.
und 2. Dezember 1969 geprüft werden). Der Fonds kann bereits in der ersten Stufe errichtet werden, doch ist seine
Einrichtung im Laufe der zweiten Stufe obligatorisch. In diesen Fonds sollten der kurz- und mittelfristige
Währungsbeistand eingegliedert werden. Der Fonds wird am 3. April 1973 errichtet. Verordnung (EWG) Nr. 907/73 des
Rat


es vom 3. Apri

l
1973 zur Erri


chtung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit . In:
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 89 vom 5. April 1973. Luxemburg: Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).
Siehe Abschnitt 5.2 „Die Schwierigkeiten der Währungsschlange und der EFWZ“.
40 Siehe Abschnitt 2.2 „Verlauf der Arbeiten des Werner-Ausschusses“. Es ist festzustellen, dass die Gewerkschaften
unter den Ersten sind, von denen Reaktionen zum Thema Wirtschafts- und Währungsunion kommen. Die Vorreiterrolle
nimmt der Deutsche Gewerkschaftsbund ein, der seine Bereitschaft bekundet, „seinen Teil der Verantwortung bei den
demokratischen Entscheidungsprozessen in einer Wirtschafts- und Währungsunion zu übernehmen [… und der] einen
Vorschlag für einen Stufenplan […] erstellt [hat]“
, den er dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean Rey,
am 20. März 1970 vorlegt, d. h. genau an dem Tag, an dem die Werner-Gruppe mit ihren offiziellen Sitzungen beginnt.
Diese Stellungnahme ergänzt die dokumentarische Komponente des Ad-hoc-Ausschusses. In seinem Vorschlag erklärt
der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Ziel einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist die beständige Hebung
des materiellen und immateriellen Wohlstands in der Gemeinschaft, um die wirtschaftliche und politische Position
Europas zu stärken […] dieses Ziel [kann] nur durch ein stetiges Wachstum, durch Vollbeschäftigung und durch
Stabilität erreicht werden [… und muss] durch einen Ausgleich der sozialen und regionalen Ungleichheiten ergänzt
werden […].“
In der ersten Stufe müssten die nationalen Voraussetzungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion
geschaffen werden, wozu die Annäherung und gegebenenfalls die Schaffung neuer wirtschafts- und sozialpolitischer
Instrumente in den Mitgliedstaaten gehöre. Die jährliche Ausarbeitung und Veröffentlichung von nationalen
Wirtschaftsberichten durch die Regierungen der Mitgliedstaaten würden es ermöglichen, einen Überblick über die
erzielten Ergebnisse zu verschaffen. Es solle eine Abstimmung der nationalen Projektionen und der beabsichtigten
Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten erfolgen. In der zweiten Stufe sei die Schaffung der erforderlichen
Voraussetzungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft vorgesehen, und in der dritten Stufe solle
diese vollendet werden. Wie sich zeigt, wird der soziale Aspekt bei der Errichtung einer Wirtschafts- und
Währungsunion damit stark in den Vordergrund gerückt, wofür der Werner-Ausschuss durchaus aufgeschlossen ist (was
der Wortlaut des endgültigen Berichts deutlich belegt). Vgl. Vorschlag für einen Stufenplan zur Errichtung einer
Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
, Deutscher Gewerkschaftsbund,
Bundesvorstand, Düsseldorf, 20. März 1970, Historische Archive der Europäischen Kommission, BAC 375/1999 575,
Bd. 1, S. 0059-0067.
41 Während sich der Zwischenbericht des Werner-Ausschusses in der redaktionellen Phase befindet, erarbeitet der
Europäische Bund der freien Gewerkschaften in der Gemeinschaft das Dokument „Überlegungen des
Exekutivausschusses zur Ausarbeitung eines Stufenplans für eine Wirtschafts- und Währungsunion“
, das er dem
Generalsekretariat des Ministerrats der EG am 15. Mai 1970 übermittelt. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).
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Europäischen Bundes der freien Gewerkschaften in der Gemeinschaft und der Europäischen Organisation des
Weltverbands der Arbeitnehmer (dem christliche Gewerkschaften und andere demokratische Organisationen
angehören). Der Weltverband der Arbeitnehmer hat sich auf seinem Kongress am 31. Oktober 2006 selbst aufgelöst, um
die Aufnahme seiner Mitgliedsorganisationen in den Internationalen Gewerkschaftsbund zu ermöglichen.
43 Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) vertritt die meisten der europäischen Gewerkschaften und wird als einer
der wichtigsten europäischen Sozialpartner anerkannt. Hervorgegangen ist er aus den Gewerkschaften der Berg- und
Metallarbeiter, die 1952 dem Internationalen Bund freier Gewerkschaften (IBFG) beitreten, die im Rahmen der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einen Koordinierungsausschuss mit der Bezeichnung Europäisches
Sozialsekretariat (ESS) einrichten. Nach der Unterzeichnung des Vertrags von Rom (1957) wird ein Europäisches
Gewerkschaftssekretariat gebildet, dessen Mitglieder sich aus dem Europa der Sechs rekrutieren. Parallel dazu richtet
der Internationale Bund Christlicher Gewerkschaften (IBCG) die Europäische Organisation der Christlichen
Gewerkschaften ein. Im Jahr 1960 bilden die Gewerkschaften des IBFG der Länder der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) ihrerseits ein europäisches Sekretariat. 1969 wird das ESS zum Europäischen Bund
freier Gewerkschaften, und mit dem Beitritt der IBFG-Gewerkschaften der EFTA-Länder im Jahr 1973 entsteht der
Europäische Gewerkschaftsbund, dem anschließend die Europäische Organisation der Christlichen Gewerkschaften
beitritt.
44 Vgl. Schreiben von Theo Rasschaert, Generalsekretär des Bunds der freien Gewerkschaften in der Gemeinschaft, an
den Vorsitzenden des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaften
, Brüssel, 11. Dezember 1970. Dem Schreiben ist
eine Stellungnahme des Exekutivausschusses des Europäischen Bundes der freien Gewerkschaften über die Schaffung
der Wirtschafts- und Währungsunion
beigefügt. Historische Archive des Rates der EG.
45 Der Bund betont, dass die von den Gewerkschaften auf nationaler Ebene erworbenen Rechte
Koordinierungsstrukturen auf Gemeinschaftsebene erfordern, die dafür sorgen, dass dieselben Rechte und Garantien
wie auf nationaler Ebene bestehen.
46 Es handelt sich insbesondere um die Einsetzung des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen der
Europäischen Gemeinschaften (SAB) auf Beschluss des Rates der Minister für soziale Angelegenheiten vom
26. November 1970 und im Ergebnis der Annahme des Beschlusses 70/532/EWG des Rates vom 14. Dezember 1970
[Amtsblatt L 273 vom 17.12.1970]. Mit seiner Einsetzung wurde einem von den Vertretern der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen auf der Konferenz über Arbeitsmarktfragen am 27. und 28. April 1970 in Luxemburg
geäußerten Wunsch entsprochen.
47 Schreiben von Jan Kulakowski, Generalsekretär der Europäischen Organisation des Weltverbands der Arbeitnehmer
(WVA) an den amtierenden Präsidenten des Ministerrats der EG
, Doc. DE/5-744/70-FS-VM IV.12. Brüssel,
21. Dezember 1970. Historische Archive des Rates der EG und Familienarchiv Pierre Werner.
48 Vgl. Die Wirtschafts- und Währungsunion, Anhang II zum Schreiben von Jan Kulakowski, Generalsekretär der
Europäischen Organisation des Weltverbands der Arbeitnehmer (WVA) an den amtierenden Präsidenten des
Ministerrats der EG, Doc. DE/5-744/70-FS-VM IV.12. Brüssel, 21. Dezember 1970. Historische Archive des Rates der
EG
und Familienarchiv Pierre Werner.
49 Siehe Abschnitt 2.2 „Verlauf der Arbeiten des Werner-Ausschusses“. Wie aus den Archivdokumenten hervorgeht,
zeigen sich die Wissenschafts- und Hochschulkreise Europas und der USA an den Arbeiten der Werner-Gruppe sehr
interessiert, und das umso mehr, als neben den praktischen Lösungen, die sich daraus ergeben, auch theoretische
Definitionen in Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion gegeben werden. Als der Vertreter der Kommission
Anfang Februar 1970 in Madrid an einem Seminar zum Thema optimale Währungszone teilnimmt, wird er gebeten, den
anwesenden Professoren, insbesondere aus den USA, Auskunft über die verschiedenen Pläne zur stufenweisen
Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie über die diesbezüglichen Unterlagen zu geben. Es werden
mehr als ein Dutzend Fragen gestellt, doch wird lediglich den Bitten der Professoren Triffin und Machlup entsprochen..
50 Die Europäische Liga für wirtschaftliche Zusammenarbeit (ELWZ) ist eine Organisation, die 1946 von dem Belgier
Paul Van Zeeland, dem Polen Josef Retinger und dem Niederländer Pieter Kerstens gegründet wurde, denen sich rasch
weitere europäische Persönlichkeiten anschlossen, darunter der Franzose Edmond Giscard d'Estaing, der Brite Harold
Butler und der Deutsche Herman Abs. Wenngleich die ELWZ im Mai 1948 auf dem Haager Kongress zu den Gründern
der Europäischen Bewegung zählt, ist sie keine Massenbewegung, sondern eher eine „intellektuelle Lobby-Gruppe“ im
Dienste des europäischen Aufbauwerks, die darauf bedacht ist, ihre Aufgabe vollkommen unabhängig von privaten
Interessen und staatlichen Stellen wahrzunehmen. Diese Aufgabe umfasst in erster Linie die Bildung ihrer Mitglieder
im europäischen Sinne durch den gegenseitigen Informationsaustausch und die Durchführung von Debatten über die
großen europäischen Themen. Die Liga stützt sich vor allem auf nationale Sektionen.
51 Erklärung der Europäischen Liga für wirtschaftliche Zusammenarbeit (ELWZ) zur Wirtschafts- und Währungsunion
der Europäische Gemeinschaft
, Doc. 2204/11 Dezember 1970. Brüssel, 11. Dezember 1970. Dieses Dokument wird
dem Ministerrat der EG übermittelt, der es am 23. Dezember 1970 an die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
verteilt. Familienarchiv Pierre Werner. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).
52 Ebenda. Die ELWZ bezeichnet die Überlegungen der Werner-Gruppe zur Währungsintegration der Europäischen
Gemeinschaft als „wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Einigung“ und dankt der Kommission für die Unterstützung
der Empfehlungen der Werner-Gruppe.
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