The implementation of the Werner Report

Die Umsetzung des Werner-Berichts1


Den Vorschlägen der Kommission2 folgend, die auf dem Werner-Bericht3 fußen, verabschieden die Mitgliedstaaten am 22. März 1971 eine politische (nicht jedoch rechtsverbindliche) Entschließung, in der sie sich verpflichten, eine Wirtschafts- und Währungsunion ins Leben zu rufen.4 Von einem „wirtschaftspolitischen Zentrum“ ist in der Entschließung nicht die Rede, aber es heißt dort: „Die Wirtschafts- und Währungsunion bedeutet, dass die wichtigsten wirtschaftspolitischen Entscheidungen auf Gemeinschaftsebene getroffen werden und dass infolgedessen die erforderlichen Befugnisse von nationaler Ebene auf die Ebene der Gemeinschaft übertragen werden.“5 Ihren Abschluss könne die WWU in der Einführung einer einheitlichen Währung finden, welche die Unumkehrbarkeit des Prozesses gewährleistet.


Der Prozess soll ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen und mit parallel und schrittweise durchzuführenden Maßnahmen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Konvergenz und währungspolitischen Zusammenarbeit einhergehen. Lediglich die erste Stufe, die vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1973 dauern soll, ist klar umrissen. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung eines Mechanismus für den mittelfristigen finanziellen Beistand6 und die schrittweise Verringerung der Schwankungsbreiten7 zwischen den europäischen Währungen. Die erste Stufe soll auch die schrittweise Übernahme gemeinsamer Positionen in den währungspolitischen Beziehungen zu Drittländern, insbesondere den USA, im Rahmen internationaler Organisationen und vor allem des Internationalen Währungsfonds beinhalten. Als flankierende Maßnahme beim Abbau der Schwankungsbreiten zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten sieht die Entschließung im Verlauf der ersten Stufe die Schaffung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ)8 vor.


Im Grunde genommen wird in der Entschließung über die WWU vom 22. März 1971 ein minimalistischer Ansatz verfolgt. Trotzdem kommt der WWU eine große Bedeutung zu, denn zum ersten Mal bekunden der Rat und Vertreter der Mitgliedstaaten offen ihren Willen, die geld-, finanz- und haushaltspolitische Integration zu vertiefen. Allerdings macht die internationale Währungskrise, die sich im Laufe des Jahres 1971 verschärft, die Pläne der Europäer zunichte.

1 Vorbehaltlich anderslautender Angaben ist die Quelle aller in dieser Studie zitierten Dokumente: www.cvce.eu.

2 Mitteilung und Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die stufenweise Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion, Dok. KOM(70)1250, 29.10.1970. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Anhang C 140 vom 26. November 1970, Beilage zum Bulletin 11/1970. Luxemburg. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

3 Bericht an den Rat und die Kommission betreffend die stufenweise Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft (Werner-Bericht). Rat und Kommission der Gemeinschaften, Sonderbeilage zu Bulletin 11 der Europäischen Gemeinschaften, Dok. 16.956/11/70, 8. Oktober 1970. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

5 Ebenda, S. 15.

6 „Die Einrichtung eines Mechanismus für den mittelfristigen finanziellen Beistand, der Ländern mit Zahlungsbilanzproblemen offensteht. Die Teilnehmerländer können sich gegenseitig Kredite mit einer Laufzeit von 2 bis 5 Jahren zu jeweils festzulegenden Konditionen und Zinssätzen gewähren. Der Gesamtbetrag der dafür einsetzbaren Mittel beläuft sich auf 2 Milliarden Dollar.“. Ebenda, S. 17.

7 Es war vorgesehen, „die Wechselkursschwankungen zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten ...versuchsweise innerhalb engerer Bandbreiten zu halten, als sie sich aus der Anwendung der für den US-Dollar geltenden Bandbreiten ergeben“. Quelle: Ebenda. Die Schwankungen der einzelnen Währungen gegenüber dem Dollar sollten 1 % nicht überschreiten und die Marge zwischen den Währungen zweier Mitgliedstaaten auf weniger als 2 % abgesenkt werden. Die Zentralbanken waren ersucht worden, ab Juni 1971 versuchsweise und zunächst halbamtlich die Kursschwankungen in engeren Margen zu halten. Dieser Gemeinschaftsmechanismus zur schrittweisen Verringerung der Margen zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten, der als Währungsschlange“ bezeichnet wird, tritt im April 1972 in Kraft.

8 Siehe Verordnung (EWG) Nr. 907/73 des Rates vom 3. April 1973 zur Errichtung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit. Amtsblatt Nr. L 89 vom 5.4.1973, S. 2-5. Der Fonds nahm im Juni 1973 seine Arbeit auf. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

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