The origins of Pierre Werner’s monetary thinking in the 1960s

Die Entstehung des monetären Denkens von Pierre Werner in den 1960er Jahren1


Die Studienjahre in Paris und der Kontakt zu führenden Professoren, darunter Jacques Rueff, Charles Rist, Wilfrid Baumgartner und Fernand Collin, haben in Pierre Werner das Interesse am Studium wirtschaftlicher und monetärer Phänomene geweckt, das durch sein Eintreten in Luxemburger Bankenkreise, wo er seine berufliche Laufbahn beginnt, noch verstärkt wird. Unmittelbar nach der Aufnahme seiner Tätigkeit in Regierungsinstitutionen wird ihm die Verantwortung für die Einrichtung des Kommissariats für die Kontrolle der Banken übertragen. Im weiteren Verlauf seiner Karriere im Luxemburger Finanzministerium nimmt er an europäischen und internationalen Verhandlungen teil, seit der Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank auch in deren Rahmen. Sein ökonomischer Hintergrund und seine in der Finanzwelt erworbene Vorbildung befähigen ihn, zum Kern der Probleme, die es zu analysieren gilt, vorzudringen. Seine politischen Ämter boten ihm die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten, und sein Integrationsvermögen versetzte ihn in die Lage, das Engagement seiner Mitarbeiter zu wecken, denen die Umsetzung praktischer Lösungen oblag. Seine ständige, 25 Jahre währende Präsenz im geschlossenen Kreis der Finanzminister und der Austausch mit Fachleuten haben dieses Interesse stets wachgehalten, auch wenn das politische Handeln oft den Vorrang hatte und aus Sicht der Öffentlichkeit stärker im Vordergrund stand.


Pierre Werner hegte jedoch auch über seine amtlichen Aufgaben hinaus eine wahre Leidenschaft für die ökonomische und monetäre Problematik, und seine privaten Archive geben darüber umfassend Auskunft. In ihnen finden sich detaillierte dokumentarische Unterlagen2 von überraschender Fülle, die er seit 1952 methodisch zusammengestellt und selbst geordnet hat. Sie enthalten Texte, die meisten von ihnen handgeschrieben, zur währungspolitischen Integration Europas sowie zahlreiche, häufig mit Anmerkungen versehene Artikel, die in der luxemburgischen, europäischen und internationalen Presse erschienen sind. Pierre Werner hatte ein sehr eigenes wirtschaftliches und monetäres Denken, das auf persönlichen Vorstellungen und Beiträgen aufbaute. Dieses Denken entwickelte sich im Zusammenspiel mit der akademischen und universitären Welt Europas, der er verbunden blieb, und er vermittelte es insbesondere auf politischen Foren3, zu denen er aufgrund seiner öffentlichen Aufgaben und Funktionen eingeladen wurde.


So legt Pierre Werner anlässlich eines Vortrags zur Bedeutung einer Währungsintegration („Significations d’une intégration monétaire“)4, den er am 21. November 1960 in Straßburg hält, seine ersten Überlegungen über die europäische Währungsintegration dar. Ausgehend von den Lehren aus der (auf einem Währungsabkommen beruhenden) Benelux-Union hebt Pierre Werner hervor, dass sich wirtschaftliche Zusammenarbeit und Integration durch das monetäre Instrument auf direktere Weise verwirklichen ließen, wohingegen einseitige und somit rigorose Entscheidungen nicht wünschenswert seien. „Zwischen souveränen Ländern kann die monetäre Annäherung nur schrittweise und parallel zur Annäherung der Wirtschaftspolitiken erfolgen […], und die Währungsunion steht am Ende und nicht am Anfang des Integrationsprozesses“.5 Ein gemeinsamer Markt erfordere nicht nur eine Finanzordnung innerhalb der Gemeinschaft, sondern eine Finanzordnung auf breiterer, internationaler, den Kontinent umfassender oder weltweiter Ebene. Es genüge nicht, dass sich der Währungsbereich der Sechs in ein umfassenderes Währungssystem eingliedere, „vielmehr ist eine wesentlich stärkere gemeinschaftliche Ausrichtung der Finanzpolitik dieser Länder erforderlich“.


Zur Erreichung dieser Ziele schlägt er die schrittweise Anwendung einer europäischen Buchwährung vor, die die Gefahren abfedern könne, die sich aus spekulativen Geldbewegungen im Zusammenhang mit Währungsab- und –aufwertungen ergeben. Eine Ausweitung der Nutzung dieser Rechnungseinheit sei möglich und setze nicht unbedingt eine Änderung der Verträge voraus. Diese europäische Währung „würde in den internationalen Beziehungen der EWG einen von den nationalen Schwankungen unabhängigen Wertmaßstab bieten, die Ausweitung des internationalen Handels erleichtern und die Entwicklung des Sparens fördern“. Im Interesse einer allmählichen Gewöhnung an diese gemeinsame Währung könne die private Nutzung schrittweise eingeführt werden, zum Beispiel für Darlehen und Reisedokumente. Ausgehend von der Rechnungseinheit mit der Bezeichnung „Epunit“, die von der Europäischen Zahlungsunion (EZU) statt des Dollars als Verrechnungswährung angenommen wird, legt Pierre Werner mehrere Namensvorschläge vor – „Euror“, „Goldeur“ und „Gramor“ –, wobei er dem erstgenannten Vorschlag den Vorzug gibt. Warum „Euror“? Weil dies nach „Aurora“ (Morgenröte) und „Or“ (Gold) klinge und somit zweifellos vertraueneinflößend sei.


Damit befand sich Pierre Werner im Einklang mit den Überlegungen von Robert Triffin6 (ausgehend vom Dollar und vom Defizit der USA) sowie den Vorstellungen seines belgischen Amtskollegen Pierre Wigny7 und denen von Fernand Collin8. Dieser belgische Hochschullehrer und Bankier, der als einer der Pioniere der Schaffung einer europäischen Währung gilt9 und den Pierre Werner seit 1956 kannte, hat ihn sehr dazu ermutigt, eigene Überlegungen zur Währungsproblematik anzustellen und öffentlich darzulegen. Er hat ihm nahegelegt, regelmäßig an Kongressen und Konferenzen von Wirtschaftswissenschaftlern teilzunehmen. Ihr geistiger Austausch wird ständig fortgeführt und ist während der Arbeiten der „Werner-Gruppe“ besonders intensiv. Fernand Collin hat sich aktiv an der Umsetzung bestimmter Spezialisierungen des Finanzplatzes Luxemburg beteiligt, und seine Vorschläge zur Buchwährung und zu den Währungsklauseln „wurden weitgehend in der Filiale der Kredietbank in Luxemburg umgesetzt, die bei der Nutzung dieser neuen Bargeldformen lange Zeit eine Vorreiterrolle gespielt hat“.10


Wenngleich er nicht mehr Mitglied des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa ist und in diesem Rahmen keinen regelmäßigen Austausch mit den Persönlichkeiten führt, die diesem Komitee angehören, mit dessen Vorsitzendem, Jean Monnet, er jedoch in Kontakt ist11, hat Pierre Werner seit dem Sommer 1961 Kenntnis von dem Vorschlag des Komitees zur Bildung einer Europäischen Union der Währungsreserven der Sechs, die er als „Auftakt zu einer gemeinsamen Währungspolitik und einer gemeinsamen Währung“ bezeichnet.12 Er hält sich ständig über die Entwicklung des ökonomischen und monetären Denkens und der einschlägigen Debatten auf dem Laufenden und testet einige seiner Vorstellungen und Initiativen im Rahmen der verschiedensten Gremien. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die systematischen Treffen mit den europäischen Regierungschefs, deren Zugehörigkeit zur Christdemokratie für ihn die Gewähr einer zusätzlichen Geistesverwandtschaft bieten, und die Diskussionen im Rahmen der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion (BLWU) sowie seine Teilnahme an den Treffen der Finanzminister der Sechs, die sich über viele Jahre erstreckt. Er baut gute, von Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung geprägte Beziehungen zu seinen europäischen Amtskollegen auf, insbesondere zu Valéry Giscard d’Estaing, Baron Snoy d’Oppuers, Karl Schiller, Franz Etzel sowie zu den Präsidenten der nationalen Zentralbanken und zu anderen Bankmanagern, unter denen vornehmlich Baron Hubert Ansiaux, Guido Carli, Jelle Zylstra, Bernard Clappier, Karl Blessing und auch Hermann Abs (Vorstandssprecher der Deutschen Bank13) zu nennen sind. Sie führen über einen langen Zeitraum hinweg einen regelmäßigen Austausch. Pierre Werner unterhält darüber hinaus freundschaftliche Beziehungen zu den Briten, vor allem zu Edward Heath14, und er zeigt besonderes Interesse an den Schritten des Vereinigten Königreichs in Richtung Beitritt zur Gemeinschaft sowie an den komplizierten Problemen, die das Pfund Sterling im Rahmen einer europäischen Währungsidentität aufwirft15. Seine langjährigen guten Beziehungen zu Politik- und Wirtschaftskreisen jenseits des Atlantiks verleihen seiner Vision die notwendige globale Dimension, vor allem was die Schlussfolgerungen betrifft, die es in Bezug auf den amerikanischen Wirtschaftsliberalismus und die Rolle des Dollars als nationale und zugleich auch internationale Währung zu berücksichtigen gilt.


Der Gedanke einer gemeinsamen Währungspolitik zeichnete sich bereits im Vertrag von Rom von 1957 ab.16 Selbst von einer Buchwährung ist darin schon die Rede17, doch ist eine gemeinsame Währung für alle EG-Mitgliedstaaten nicht vorgesehen. Beinahe zur gleichen Zeit (1958) konnte die freie Konvertierbarkeit der Währungen der wichtigsten Industrieländer wiederhergestellt werden, doch der illusorische Währungsfriede, der auf dem Vertrauen in das Bretton-Woods-System beruhte, brachte die europäischen Partner nicht dazu, den Weg der Währungsintegration zu beschreiten, obwohl diese die Unabhängigkeit vom Dollar bedeutete. Diese Idee wird erstmals im Aktionsprogramm für die zweite Stufe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1962-1965)18 öffentlich vorgetragen, das darauf abzielte, den Vertrag von Rom zu reformieren und auf eine echte Wirtschafts- und Währungsunion hinzuarbeiten. Um die Lücken des Vertrags von Rom zu schließen, werden drei Sonderausschüsse eingerichtet: der Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken (dessen vorrangiges Ziel in der Koordinierung der Währungspolitik der Mitgliedstaaten besteht), der Ausschuss für Haushaltspolitik und der Ausschuss für mittelfristige Wirtschaftspolitik. Der gemäß Artikel 105 EWG-Vertrag eingesetzte Währungsausschuss, dessen Aufgabe es ist, die Währungs- und Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft sowie den allgemeinen Zahlungsverkehr der Mitgliedstaaten zu beobachten, nimmt seine Tätigkeit 1958 auf.


Diese Initiative trägt der zunehmenden wirtschaftlichen Integration der europäischen Staaten Rechnung, die mehr denn je der Notwendigkeit unterliegen, ihre Wechselkurse zu stabilisieren, da eine gemeinsame Handelspolitik ohne eine gemeinsame Währungspolitik nicht angemessen funktionieren kann. Das betreffende Programm, stammt aus der Feder von Robert Marjolin und Robert Triffin19, die für ihre fortgeschrittenen Ideen zu dem Thema bekannt waren, und schließt an ihren Vorschlag an, einen „Europäischen Reservefonds“20 einzurichten und eine neue Europäische Rechnungseinheit zu schaffen. So entsteht 1962 tatsächlich die Europäische Rechnungseinheit als gemeinsame Bezugsgröße für die Agrarpreise und zur Benennung der Beträge des Gemeinschaftshaushalts.


Allerdings warnen einige Zentralbankpräsidenten bereits vor einer vorzeitigen Währungsunion. So vertritt Bundesbankpräsident Karl Blessing21 1962 die Auffassung, dass eine Währungsunion nur im Rahmen eines zuvor gegründeten europäischen Bundesstaates in Betracht gezogen werden könne. Angesichts des Zustands der Gemeinschaft spricht er sich ferner gegen die Zusammenlegung eines Teils der Währungsreserven aus. Die niederländischen Währungsbehörden sind mehr oder weniger derselben Meinung.22 Hubert Ansiaux, Präsident der Belgischen Nationalbank, mit dem Pierre Werner im Rahmen der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion (BLWU) regelmäßig zusammentrifft und mit dem er häufig Währungsfragen erörtert, zeigt sich, als die Idee einer europäischen Währung aufkommt, sehr reserviert. Einige Jahre später, als Mitglied des Werner-Ausschusses, sollte sich seine Sichtweise radikal ändern.


Pierre Werner, der den Ideen von Marjolin nahesteht und sich der im Programm für die zweite Stufe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft enthaltenen Zielvorstellung der Europäischen Kommission anschließt, arbeitet weiter an seinem Konzept für die Währungsintegration der Sechs und bestätigt in einem Vortrag am 27. November 196223 in Brüssel die Sachdienlichkeit einer in einem bestimmten Verhältnis zum Gold festgelegten Europäischen Rechnungseinheit und ihre Rolle, um „ein europäisches Währungssystem auf den Weg zu bringen“. Er unterstreicht die Notwendigkeit fester Wechselkurse und einer gemeinsamen Währungsdisziplin und -solidarität in einem genau bestimmten institutionellen Rahmen, d. h. einem „Währungsinstitut, das zugleich seine Rolle als Stelle für das Clearing zwischen den Zentralbanken ausbauen könnte“. Pierre Werner zufolge würde es „das empfohlene Vorgehen ermöglichen, dass die Währungsintegration sich an der Entwicklung der Gemeinschaftsaufgaben orientiert, ohne dass die nationalen Zuständigkeiten berührt werden und ohne vorzeitige Besitzentziehung […]. Es wird niemals zu einer absoluten Vereinheitlichung der Wirtschaftspolitik kommen, denn zu bestimmten Zeitpunkten können in einzelnen Ländern konjunkturelle Maßnahmen erforderlich sein“.24


Erst ab 1964 werden in dem verstärkten Bestreben, weitere Fortschritte zu erzielen, einige der Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Währungspolitik umgesetzt, insbesondere durch die Einführung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der internationalen Währungsbeziehungen25 und durch die Einsetzung des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken26.


Im Februar 1965, als der Gedanke eines regionalen Währungssystems in Europa immer mehr Gestalt annimmt, spricht sich der französische Präsident für eine Reform des internationalen Währungssystems aus, das er für unausgewogen und anfällig hält. Der Standpunkt ist von der de Gaulle’schen Kritik am Dollarimperialismus27 und vom Widerstand gegen die USA in der Frage der Zweckmäßigkeit und der Modalitäten einer Umgestaltung des internationalen Währungssystems geprägt28. Diese Vorschläge sind Teil einer sehr kohärenten Zielvorstellung in Bezug auf die internationalen Beziehungen und somit das europäische Aufbauwerk, an der General de Gaulle in Verbindung mit einer Politik der Größe und der nationalen Unabhängigkeit („eine bestimmte Idee von Frankreich“) arbeitet, seit er 1958 an die Macht gekommen ist. De Gaulle, der ein von den USA unabhängiges und in der Welt einflussreiches „europäisches Europa“ mit einer eigenen politischen und militärischen Identität, vor allem aber ein „Europa der Staaten“ anstrebt, in dem jeder Staat seine Souveränität behält, beabsichtigt, jeder Entwicklung in Richtung Supranationalität entgegenzutreten29. Dies sind die Gegebenheiten, unter denen de Gaulle seine Führungsrolle ausübt und die Anlass für zahlreiche Reibereien zwischen Frankreich und seinen Partnern sind (Rückzug Frankreichs aus der integrierten Kommandostruktur der NATO, seine ambivalente Haltung gegenüber dem Atlantischen Bündnis, die Krise des leeren Stuhls, das zweite Veto gegen den Beitritt des Vereinigen Königreichs).


Auf die Vorschläge von General de Gaulle hin bekräftigt Pierre Werner seinerseits „die Notwendigkeit, möglichst bald die Grundlagen für eine engere währungspolitische Zusammenarbeit zwischen den sechs Mitgliedstaaten der EWG zu schaffen, um den Gemeinsamen Markt vor unkoordinierten finanziellen und monetären Interventionen zu bewahren“.30 In dieser offiziellen Erklärung, die der Premierminister, Finanzminister und Außenminister vor dem luxemburgischen Parlament abgibt (damals hatte der Redner diese Ämter gleichzeitig inne), wird auf die Prioritäten der Außenpolitik, insbesondere der Europapolitik des Großherzogtums hingewiesen, in deren Rahmen die wirtschaftliche Integration einen vorrangigen Platz einnimmt. Die währungspolitische Komponente, für die sich Pierre Werner mit großem Engagement einsetzt, ist zu einem vorrangigen Bereich des langfristigen Regierungshandelns geworden, und der in voller Entfaltung begriffene internationale Finanzplatz Luxemburg wird dabei mit seinen spezifischen Mitteln31 schrittweise eingebunden32.


Im ersten Halbjahr 1966 wird dem Großherzogtum der Vorsitz des Rates der Europäischen Gemeinschaften übertragen, und Pierre Werner, der die Arbeiten leitet, trägt zur Erreichung des „Luxemburger Kompromisses“ bei, mit dem der „Krise des leeren Stuhls“33 ein Ende gesetzt wird. In seiner Rede vor dem Europäischen Parlament in Straßburg, in der er Bilanz zieht und auf die herausragenden Themen verweist, auf die sich der luxemburgische Vorsitz konzentriert hat (die europäische Krise und ihre Lösung, der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GATT), unterstreicht Pierre Werner „die Notwendigkeit, gemeinsame währungspolitische Verfahren einzuführen und in einem währungspolitischen Statut die Unveränderlichkeit der Wechselkurse zu besiegeln“.34 Diesen Standpunkt und die Idee der generellen Einführung einer Europäischen Rechnungseinheit sowie die Notwendigkeit einer gemeinsamen monetären Disziplin in Verbindung mit der Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Sechs hatte Pierre Werner bereits einige Tage zuvor anlässlich einer Konferenz, auf der er sich als „Sprecher der europäischen Währungspolitik“ äußerte, vor amerikanischen Geschäftsleuten und Politikern bekräftigt.35 Während der Jahresversammlung der Zentralbankpräsidenten 1966, auf der Pierre Werner als amtierender Präsident des Rates der EG36 auftritt, wiederholt er vom Podium des IWF und der Weltbank aus noch einmal diese Position.


Im Mai 1967 bietet der 20. Wirtschaftskongress der Benelux-Länder, dessen Gastgeberland Luxemburg ist, Pierre Werner die Gelegenheit, seine Vorstellungen von der unerlässlichen währungspolitischen Solidarität innerhalb Europas durch eine europäische Währung erneut darzulegen, da dies unter anderem den Vorteil mit sich bringen würde, „das Problem der festen Wechselkurse zu lösen“. Auf diesem Gebiet, das nach wie vor von einem überaus starken nationalen Partikularismus beherrscht werde, müsse eine Solidarität des Handelns zum Tragen kommen. Wenngleich „die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Währung durch ein Emissionsinstitut verfrüht wäre“, vertritt er die Auffassung, dass die Straffung der geldpolitischen Disziplin nicht nur notwendig, sondern auch möglich sei, da die Länder des Gemeinsamen Marktes auch in der Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Ziele eng miteinander verbunden seien. Vom selben Podium aus ruft Fernand Collin, Präsident der Kredietbank, zur Schaffung einer europäischen Währung auf37 und definiert deren Merkmale.


Bis 1967-1968 ist die europäische währungspolitische Zusammenarbeit als Fortsetzung der Integration der Märkte und der Schaffung eines echten Gemeinsamen Marktes für Industrie und Landwirtschaft zu betrachten. Die Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere die in Rechnungseinheiten ausgedrückten festen gemeinsamen Agrarpreise, haben de facto für geldpolitische Disziplin gesorgt. „Das Funktionieren der GAP hat auf diese Weise die Illusion einer wie von Zauberhand erlangten europäischen Währungsunion aufrechterhalten.“38 Ein externer Faktor wird diese Illusion jedoch zerstören: die Turbulenzen des internationalen Währungssystems und die Schwächung des Bretton-Woods-Systems. „Von dem Moment an, da Zweifel an der Tragfähigkeit des Systems aufkamen und sich die ersten Zeichen der Destabilisierung zeigten (insbesondere die Krise des Pfund Sterling im Jahr 1967), konnte die Idee, in Europa eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen und auf diese Weise die europäischen Volkswirtschaften vor den Turbulenzen zu bewahren, die die Auflösung des Bretton-Woods-Systems mit sich bringen würde, an Kraft gewinnen.“39 Das Beitrittsgesuch des Vereinigten Königreichs macht ein eingehenderes Nachdenken über die Währungen und währungspolitische Solidarität erforderlich.


In Anbetracht dieser neuen Umstände gibt Pierre Werner zusätzliche Erläuterungen zu seinen Vorstellungen von währungspolitischer Solidarität in Europa, die er am 26. Januar 1968 anlässlich des Kongresses Europaforum40 darlegt, zu dem er neben Jean Monnet und Walter Hallstein eingeladen wurde. Zunächst spricht er sich für den Beitritt des Vereinigten Königreichs aus, das der Gemeinschaft eine Reservewährung und eine Trägerwährung des Welthandels verschaffen würde und dessen Beitrittsgesuch „[…] die Instanzen der Sechs zwingen würde, sich ihrer währungspolitischen Ziele bewusst zu werden“.41 In seiner Rede, in der es um die Perspektiven der europäischen Finanz- und Währungspolitik in einem zunehmend unberechenbaren internationalen Umfeld geht, legt er das theoretische Gerüst der Mittel und Instrumente des praktischen Vorgehens im Sinne des 1962 von der Kommission angenommenen Plans dar. So stellt Pierre Werner sechs Monate vor dem Inkrafttreten der Zollunion zwischen den Mitgliedstaaten der EWG einen fünf Punkte umfassenden Aktionsplan für die währungspolitische Integration Europas vor42, der auf der Schaffung einer Europäischen Rechnungseinheit, der Konsultation, festen Wechselkursen zwischen den europäischen Währungen und der Solidarität nach innen und außen beruht. Auch ein Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit findet Erwähnung. Zum Abschluss seiner Ausführungen legt er Gedanken dar, die ihm besonders am Herzen liegen und die die Liberalisierung der Kapitalströme und die spontane Entwicklung der Eurodevisenmärkte betreffen43, d. h. Phänomene, die er am Finanzplatz Luxemburg untersuchen konnte. Somit sieht Pierre Werner die im „Barre-Memorandum“ dargelegte Problematik voraus, das die Europäische Kommission im Februar 1968 der Tagung der Finanzminister unterbreitet und in dem vorgeschlagen wird, Themen, die die währungspolitische Solidarität stärken können, näher zu untersuchen.


Guido Carli44, der damalige Präsident der italienischen Zentralbank, der im Monnet-Ausschuss eine wichtige Rolle gespielt und sich von Anfang an für die Idee einer europäischen Währung eingesetzt hat45, zeigt besonderes Interesse an dem „Fünf-Punkte-Plan“, den er der italienischen Finanzwelt zugänglich machen will. So wird „Les perspectives de la politique financière et monétaires européens“ unter der Schirmherrschaft des italienischen Bankenverbands veröffentlicht und vertrieben46, was den Vorschlägen von Pierre Werner mehr Öffentlichkeit und Bekanntheit verschafft und dafür sorgt, dass die betreffenden Themen in Fachkreisen diskutiert werden47. Im Laufe des Jahres 1968 verstärkt Pierre Werner seine Tätigkeit im Rahmen des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa, und im darauffolgenden Zeitraum pflegt er einen intensiven Austausch mit Jean Monnet und Robert Triffin.


Der „Fünf-Punkte-Aktionsplan“ findet das Interesse und die Zustimmung von politischen und Bankenkreisen, und Pierre Werner wird einige Monate später eingeladen, ihn seinen Kollegen aus den Benelux-Ländern ausführlich darzulegen.48 Pierre Werner, dessen monetäres Denken von den Lehren der Benelux-Kooperation geprägt ist, betont, dass der Erfolg eines solchen Plans „in der garantierten Stabilität der Finanzbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten“ der Gemeinschaft bestehe und daher durch Verpflichtungen gesichert würde, wie sie im Rahmen von Benelux eingegangen wurden. Der Plan, den er vorlegt, weist keine Änderungen gegenüber der Fassung vom Januar auf. Allerdings kommt eine wichtige Bedingung in Bezug auf das Konsultationsverfahren hinzu, dass nämlich „Wechselkursänderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden dürfen“.


Anlässlich der Tagung der Finanzminister der Mitgliedstaaten der Gemeinschaften (am 9. und 10. September 1968) in Rotterdam bringt Pierre Werner in seiner offiziellen Rede vor den Kollegen der anderen Mitgliedstaaten49 seinen „Fünf-Punkte-Aktionsplan“ erneut mit großem Nachdruck und nuanciert zur Sprache – und legt dabei den Schwerpunkt auf das Engagement und den politischen Willen. Für Aufmerksamkeit sorgt der Hinweis, dass die Koordinierung der Wirtschaftspolitik parallel zur Währungsintegration erfolgen müsse. „Die währungspolitische Solidarität wird nur mühsam im Zuge der Stärkung der Wirtschaftspolitik zu erreichen sein und hängt von dieser ab. Andererseits stellt die Einführung der Verfahren und Rechtsinstrumente für eine gemeinsame Währungspolitik einen mächtigen Hebel dar, um eine Angleichung der Volkswirtschaften herbeizuführen.“ Das sorgsam austarierte Gleichgewicht, das er anstrebt, findet sich in dem Plan zur stufenweisen Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion (dem Werner-Plan) wieder, dessen Ausarbeitung er einige Monate später koordinieren soll.


Mein Entwurf eines Plans […] hat innerhalb und außerhalb Europas eine unerwartete Publizität erlangt, da er von einem Mitglied des Ministerrats stammt und eine Antwort auf die Kardinalfragen der Zeit bietet. Aber ich war nicht mehr der einzige, der sich für Maßnahmen […] aussprach. Die Vorschläge von Professor Triffin […] zielten darauf ab, die Währungsintegration mit der Reform des internationalen Währungssystems zu verbinden.“50 Tatsächlich sollte nach den Vorstellungen von Robert Triffin zunächst die Einführung einer vom Dollar unabhängigen und in die europäischen Währungen konvertierbaren Europäischen Rechnungseinheit erfolgen, dann eine europäische Währungsbehörde geschaffen und anschließend eine gemeinsame Währungspolitik eingeführt werden.51


Die Herausbildung und die Entwicklung des monetären Denkens von Pierre Werner bis 1968 zeigen, dass er sich von der ersten Stunde an für eine gemeinsame europäische Währung eingesetzt hat, die er sowohl im innereuropäischen Gebrauch (einschließlich der privaten Nutzung) als auch im internationalen Gebrauch als ein Mittel zur Ankurbelung des Handels ansah. So sollte diese auf der Solidarität, d. h. auf einer gemeinsamen Währungspolitik der Sechs beruhende Währung vor nationalen Schwächen gefeit sein. Er unterstützt die Notwendigkeit fester Wechselkurse zwischen den europäischen Währungen gegenüber Fremdwährungen und schlägt die Schaffung eines für diese Politik zuständigen Währungsinstituts vor. Pierre Werner ist einer der ersten, die darauf hinweisen, dass die Rolle des Pfund Sterlings in Anbetracht des unumgänglichen Beitritts des Vereinigten Königreichs, den er unterstützt und für den er viel getan hat, im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Währung berücksichtigt werden müsse.


Getreu seiner Linie der Ausgewogenheit und des rechten Maßes vertritt er die Auffassung, dass die schrittweise Entwicklung der währungspolitischen Solidarität parallel zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten erfolgen müsse, was im Gegensatz zur Meinung und der politischen Linie Deutschlands und der Niederlande steht. Doch beschreitet er mit seinen Vorstellungen in dieser Angelegenheit bereits einen Mittelweg im Meinungsstreit zwischen Monetaristen und Ökonomisten, den er letztlich schlichten muss, um die Arbeiten des Werner-Ausschusses zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.


Pierre Werner war kategorisch gegen eine währungspolitische Solidarität, die durch eine einseitige (und zwangsläufig brachiale) Entscheidung herbeigeführt wird; dies hielt er für nicht wünschenswert und unakzeptabel. Er hatte die Erfahrung vor Augen, die Luxemburg bei der zwangsweisen Einführung der Reichsmark und später nach der Befreiung bei der Einführung des Franc gemacht hatte.52 Im Übrigen brachte ihn diese Abfolge von Übergängen, die er als Bankangestellter bei der KBL und dann als Regierungsbeamter im Finanzministerium unmittelbar erlebt hatte, dazu, über die Währung und monetäre Um- und Rückumstellungs-Prozesse nachzudenken, wenngleich Luxemburg nicht über eine spezifische nationale Währung und auch nicht über eine Emissionsbank verfügte.


Das Ende des Jahres 1969 war gekennzeichnet von der Aufwertung der D-Mark, der Abwertung des französischen Franc und den internationalen Ereignissen im Währungsbereich, die das Ende des Bretton-Woods-Systems ankündigten, den Mangel an währungspolitischer Koordinierung zwischen den Sechs zu Tage treten ließen und der europäischen Integration neuen Auftrieb verliehen.

1 Dieser Abschnitt betrifft den Zeitraum 1960-1968. Der erste und der zweite Barre-Plan, der Schiller-Plan, der Snoy-Plan, der luxemburgische Plan (auch unter der Bezeichnung „Werner-Plan“ bekannt) usw. werden im Abschnitt 1.3 „Das wirtschaftliche und monetäre Umfeld am Ende der 1960er Jahre“ und im Abschnitt 3 „Werner-Bericht“ behandelt.

Vorbehaltlich anders lautender Angaben ist die Quelle aller in dieser Studie zitierten Dokumente: www.cvce.eu.

2 Siehe Inventar der Pierre Werner-Familienarchive (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

3 Die Tatsache, dass Pierre Werner auf politischen Foren wesentlich stärker präsent war als auf universitären Foren, war auch darauf zurückzuführen, dass es in Luxemburg zur damaligen Zeit kein Hochschulwesen gab, da die Anzahl der Personen im studierfähigen Alter dies nicht gerechtfertigt hätte. Erst 1974 entsteht in Luxemburg ein internationales Hochschulinstitut.

4 Dokumentationsbulletin, Nr. 15 vom 30. November 1960, 16. Jahrgang. Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, Dezember 1960, S. 3-11.

5 Zu den Ausführungen von Pierre Werner über den Hintergrund des Werner-Berichts und im Rahmen der politischen Vermittlungsbemühungen, die zur Einigung über dieses Dokument geführt haben, siehe Abschnitt 2.2 „Einsetzung des Werner-Ausschusses und Verlauf seiner Arbeiten“ und Abschnitt 3.4 „Ökonomen und Monetaristen: Gemeinsamkeiten und Streitpunkte bei der Ausarbeitung des Werner-Plans.

6 In seinem Buch Gold and the Dollar Crisis. The Future of Convertibility, Yale, Yale University Press (New Haven Publisher), 1960, sieht Robert Triffin einen schrittweisen Zerfall des internationalen Währungssystems vorher und verweist auf die Notwendigkeit der Schaffung einer europäischen Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung.

7 Der belgische Jurist und Politiker Pierre Louis Jean Joseph Wigny (1905-1986) war Kolonialminister (1947-1950), Außenminister (1958-1961), Justizminister (1965-1968) und Minister für französische Kultur (1966-1968). Im Jahr 1959 schlug er die Einführung einer Europäischen Rechnungseinheit vor, um die Bindung der EWG-Länder an den amerikanischen Dollar zu lockern.

8 Der belgische Hochschullehrer, Rechtsanwalt und Bankier Fernand Collin (1897-1990) ist bekannt für seine Rolle bei der Entwicklung der Kredietbank Belgique, deren Präsident er von 1938 bis 1973 war, sowie für seine Überlegungen zur Definition und zur öffentlichen und privaten Nutzung der Europäischen Rechnungseinheit (ECU).

9 Im Jahr 1958 veröffentliche Fernand Collin die Studie L’utilisation d’une monnaie de compte européenne dans les emprunts internationaux. Genf: Institut international d'études bancaires, 1958.

10 WERNER, Pierre. Itinéraires luxembourgeois et européens. Evolutions et souvenirs: 1945-1985. 2 Bände. Luxemburg: Éditions Saint-Paul, 1992, Bd. II, S. 21.

11 Jean Monnet war von 1952 bis 1955 Präsident der Hohen Behörde der EGKS mit Sitz in Luxemburg.

12 WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 22.

13 1938 brach Pierre Werner ein Praktikum bei der Banque Générale de Luxemburg ab, an der die Deutsche Bank eine entscheidende Beteiligung übernommen hatte. Unter diesen Umständen machte er die Bekanntschaft von Hermann Josef Abs, dem von der Deutschen Bank entsandten Verwaltungsratsvorsitzenden, durch dessen wohlwollendes Handeln es denjenigen, die sich wie Pierre Werner und Alphonse Weicker weigerten, den Naziorganisationen beizutreten, das Schlimmste erspart bleibt. Vgl. WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. I, S. 15-16. Siehe „Pierre Werner – ein Leben für Europa“ (eingesehen am 10. Oktober 2012). Zu H. J. Abs siehe GALL, Lothar. Hermann Josef Abs. In POHL, Hans; BECKERS, Thorsten (Schriftleitung). Deutsche Bankiers des 20. Jahrhunderts. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2008.

14 „Heath, der die Beitrittsverhandlungen auf britischer Seite leitete, stattete uns – vor dem Veto von General de Gaulle – einen Besuch ab, und ich knüpfte an einem Abend in Vianden eine freundschaftliche Beziehung zu ihm, die viele Jahre dauerte.“ Vgl. WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. I, S. 278.

15 Bei den Verhandlungen über den Beitritt des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Gemeinschaft stellen die Währungsfragen ein schwerwiegendes, wiederholt auftretendes Problem dar. 1967 legt General de Gaulle unter Hinweis auf die wirtschaftliche, finanzielle und monetäre Lage des Vereinigten Königreichs im Ergebnis der einige Tage zuvor erfolgten Abwertung des Pfund Sterling als zweitwichtigster Reservewährung weltweit sein Veto gegen die Aufnahme der Verhandlungen ein. In den 1970er Jahren behindert die Frage des Pfund Sterling aufgrund der Spekulationen in Bezug auf das Ende des Bretton-Woods-Systems die geplante Wirtschafts- und Währungsunion und die Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts.

16 Dritter Teil, Titel VII (ex-Titel VI), Kapitel 2 „Die Wirtschafts- und Währungspolitik“, Artikel 103 bis 108. Der Inhalt der betreffenden Artikel lautet zusammengefasst:

- Nach Artikel 104 oblag es jedem Mitgliedstaat die Wirtschaftspolitik zu betreiben, „die erforderlich ist, um unter Wahrung eines hohen Beschäftigungsstands und eines stabilen Preisniveaus das Gleichgewicht seiner Gesamtzahlungsbilanz zu sichern und das Vertrauen in seine Währung aufrechtzuerhalten“.

- In Artikel 105 war festgelegt, dass ein „Beratender Währungsausschuss“ eingesetzt wird.

- Artikel 107 sah vor, dass „jeder Mitgliedstaat […] seine Politik auf dem Gebiet der Wechselkurse als eine Angelegenheit von gemeinschaftlichem Interesse“ behandelt.

- Artikel 108 schrieb die Einführung supranationaler finanzieller Maßnahmen vor und legte folgende Vorgehensweise fest: „Ist ein Mitgliedstaat hinsichtlich seiner Zahlungsbilanz von Schwierigkeiten betroffen […] und sind diese Schwierigkeiten geeignet, insbesondere das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes […] zu gefährden, so prüft die Kommission unverzüglich die Lage dieses Staates sowie die Maßnahmen, die er getroffen hat [… und] gibt die Maßnahmen an, die sie dem betreffenden Staat empfiehlt.“ Erweisen sich die ergriffenen Maßnahmen als unzureichend, „so empfiehlt die Kommission dem Rat nach Anhörung des Währungsausschusses einen gegenseitigen Beistand und die dafür geeigneten Methoden“ und der Rat „gewährt den gegenseitigen Beistand mit qualifizierter Mehrheit“.

17 Artikel 207 des Vertrags besagte, dass der Haushaltsplan der Gemeinschaft in der Rechnungseinheit aufgestellt wird, die vom Rat einstimmig festzulegen ist.

18 Das Aktionsprogramm, das den Regierungen der Sechs am 24. Oktober 1962 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, enthält den Vorschlag, die Römischen Verträge (insbesondere Artikel 108) zu reformieren. In der zweiten Stufe, die für den Zeitraum 1962-1965 vorgesehen ist, wird die Verpflichtung eingeführt, vor jeder wichtigen währungspolitischen Maßnahme Konsultationen durchzuführen. In der dritten Stufe, d. h. im Zeitraum 1965-1969 werden die Konturen einer Wirtschafts- und Währungsunion mit festen Wechselkursen zwischen den Währungen und einer zwischen den Mitgliedstaaten koordinierten Währungspolitik umrissen.

19 BOSSUAT, Gérard. Jean Monnet. La mesure d'une influence. In Vingtième Siècle. Revue d'histoire, Nr. 51, Juli-September 1996, S. 68-84.

20 1962 veröffentlichen Robert Triffin und Robert Marjolin, kurz bevor das Aktionsprogramm für die zweite Stufe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1962-1965) vorgestellt wurde, ihren gemeinsamen Vorschlag für die Schaffung eines „Europäischen Reservefonds“. Der Fonds sollte aus Beteiligungen der Zentralbanken gebildet werden, die 10 % ihrer Reserven einzahlen müssten. Der Fonds sollte dazu dienen, der Kommission eine gegenüber den Mitgliedstaaten unabhängige supranationale Rolle zu verleihen.

Robert Triffin – wirtschaftlicher Berater des von Jean Monnet initiierten Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa – forderte die Europäer bereits in Europe and the Money Muddle: from Bilateralism to Near-Convertibility, 1947-1956. Yale: Yale University Press (New Haven Publisher), 1957, noch vor dem Bestehen des Gemeinsamen Marktes auf, in Richtung auf eine Wirtschafts- und Währungsunion zu gehen.

21 Karl Blessing (1900-1971) arbeitete ab 1920 bei der Reichsbank und war, nachdem er das Diplom an der Handelshochschule Berlin erworben hatte (1925), ab 1929 als Assistent des Präsidenten der Reichsbank Hjalmar Schacht tätig, dem er anschließend 1937 im Reichswirtschaftsministerium assistiert. Im selben Jahr wird er zum Mitglied des Direktoriums der Reichsbank ernannt; zwei Jahre später wird er wegen der Anschuldigung entlassen, die Wirtschaftspolitik des Naziregimes kritisiert zu haben. Im Jahr 1958 wird er nach dem Inkrafttreten der neuen Satzung zum zweiten Präsidenten der Deutschen Bundesbank ernannt. (Nach dem Bundesbankgesetz vom 26. Juli 1957 ist die Bundesbank die Nachfolgerin der am 1. März 1948 in den westlichen Besatzungszonen gegründeten Bank Deutscher Länder, die bei der Einführung der Deutschen Mark am 20. Juni 1948 für die deutsche Währung verantwortlich war. Die zwei wichtigsten Grundsätze der Bundesbank, d. h. ihre Unabhängigkeit und die Sicherung der Stabilität der Währung, wurden zu hervorstechenden Merkmalen der deutschen Währungspolitik). Seine Ernennung zum Bundesbankpräsidenten ist der umfassenden Erfahrung geschuldet, die er in der Zwischenkriegszeit auf dem Gebiet der Funktionsweise des Goldstandards mit festen Wechselkursen und freier Konvertibilität zwischen den Währungen gesammelt hatte. Er übt dieses Amt bis 1969 aus. Siehe LINDENLAUB von, Dieter. Karl Blessing. In POHL, Hans; BECKERS, Thorsten (Schriftleitung). Deutsche Bankiers des 20. Jahrhunderts. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2008.

22 WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 119.

23 WERNER, Pierre. Problèmes de l’intégration financière de l’Europe. Rede von Pierre Werner, Luxemburgischer Staatsminister, Regierungspräsident und Finanzminister, in Brüssel vor den Mitgliedern der Association des Amitiés Belgo-Luxembourgeoises und dem Cercle Royal Gaulois. Brüssel: Cercle Royal Gaulois (Herausgeber), 1962. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

24 Ebenda.

25 Beschluss des Rates vom 8. Mai 1964 über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der internationalen Währungsbeziehungen (ABl. 77 vom 21.5.1964, S. 1207–1208).

26 Der Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken wurde im Juni 1963 gebildet („Die währungs- und finanzpolitische Zusammenarbeit in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Brüssel: EWG-Kommission. In Bulletin der Europäischen Gemeinschaften, 1963a, Bd. 6, Nr. 7, 24. Juli, S. 33-40) und trat zum ersten Mal am 6. Juli 1964 in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel zusammen.

27 Siehe De Gaulle en son siècle, Bd. III: Moderniser la France, Institut Charles de Gaulle. Paris: Editions Plon, 1992. Siehe La France et les institutions de Bretton Woods, 1944-1994. Colloque tenu à Bercy les 30 juin et le 1er juillet 1994. Comité pour l’Histoire Économique et Financière de la France (Herausg.), Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie. Paris: 1998. Siehe PRATE, Alain, Les batailles économiques du Général de Gaulle, Paris: Editions Omnibus, 1995. Die Franzosen vertraten die Auffassung, dass der Status des US-Dollars als Leitwährung des internationalen Währungssystems den USA Sonderprivilegien verschaffe. Einerseits sei es den Amerikanern dank den Dollarbeständen im Ausland, vor allem bei den europäischen Zentralbanken, möglich, sich kostenfrei zu verschulden, andererseits übten sie im Namen des Systemzusammenhalts Druck auf die Banken aus, die diese Reserven schon bald nicht mehr würden nutzen können. Nach Ansicht von de Gaulle kam dieses Privileg einer Form des Imperialismus gleich: Auf diese Weise würden das außenpolitische Engagement der USA und zugleich Investitionen in deren im Ausland angesiedelte Unternehmen ermöglicht.

28 Die französische Position zur Reform des internationalen Währungssystems lässt sich wie folgt zusammenfassen: Zunächst müsse das System erhalten und seine Funktionsweise verbessert werden. Die Länder mit Reservewährungen, vor allem die USA, müssten ihr Zahlungsbilanzdefizit unter Kontrolle bringen. In diesem Stadium sei keine zusätzliche Liquidität im internationalen System erforderlich. Wenn in Zukunft neue Reserve- oder Kreditinstrumente geschaffen werden, so gelte es deren Neutralität sicherzustellen, indem sie einer Goldbindung und einer spezifischen Kontrolle unterworfen werden.

29 1960 wird Alain Peyrefitte von General de Gaulle aufgefordert, eine Notiz über die Möglichkeiten zu verfassen, die Supranationalität im Keim zu ersticken. De Gaulle vertrat die Auffassung, dass Europa letztendlich nur eine Konföderation sein könne und die Übertragung von Befugnissen nicht durch ein unabhängiges Organ, sondern durch die Vertreter der Staaten (auf Ministerebene oder auf höherer Ebene) erfolgen müsse, die über ein Vetorecht verfügen. Siehe PALAYRET, Jean-Marie. Le Mouvement européen, 1954-1969. Histoire d’un groupe de pression. In GIRAULT, René und BOSSUAT, Gérard, L’Europe brisée. L’Europe retrouvée. Nouvelles réflexions sur l'unité européenne au XXe siècle. Paris: 1994, S. 374-377.

30 WERNER, Pierre. La politique étrangère du Grand-Duché de Luxembourg. Rede von Pierre Werner, luxemburgischer Staatsminister, Regierungspräsident, Außenminister, Finanzminister und Justizminister vor der Abgeordnetenkammer des Großherzogtums Luxemburg. In Dokumentationsbulletin, Nr. 1, 25. Februar 1965, 21. Jahrgang. Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, S. 1-11. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

31 Darlehen in Europäischen Rechnungseinheiten (und in Devisen) wurden am Finanzplatz 1964 und anschließend in zunehmendem Maße aufgelegt. Siehe TRAUSCH, Gilbert. Le Luxembourg face à la construction européenne. Luxemburg: Centre d’études et de recherches européennes Robert Schuman, 1996.

32 „[…] Während die Öffentlichkeit große Neugier an einer europäischen Währungsunion zeigte, blieben die Finanz- und Wirtschaftskreise skeptisch. In erster Linie die Währungsbehörden.“ In WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 20.

33 Die Politik des leeren Stuhls bezeichnet die von der französischen Regierung von General de Gaulle vom 30. Juni 1965 bis 30. Januar 1966 verfolgte Blockadepolitik. Da er es ablehnte, der Ausweitung der Rolle des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), dem die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik oblag, und des Europäischen Parlaments, vor allem aber dem Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zum Prinzip der qualifizierten Mehrheit bei der Beschlussfassung zuzustimmen, setzte de Gaulle die Teilnahme Frankreichs an den Sitzungen des EWG-Ministerrats aus, sodass dieser nicht beschlussfähig war. Durch das am 29. Januar 1966 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen wurden Frankreich Zugeständnisse beim Wahlrecht eingeräumt, die wie folgt formuliert wurden: „Stehen bei Beschlüssen, die mit Mehrheit auf Vorschlag der Kommission gefasst werden können, sehr wichtige Interessen eines oder mehrerer Partner auf dem Spiel, so werden sich die Mitglieder des Rats innerhalb eines angemessenen Zeitraums bemühen, zu Lösungen zu gelangen, die von allen Mitgliedern des Rats unter Wahrung ihrer gegenseitigen Interessen und der Interessen der Gemeinschaft […] angenommen werden können. Siehe Schlusskommuniqué der außerordentlichen Tagung des Ministerrats (Luxemburg, 29. Januar 1966). (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

34 WERNER, Pierre. Exposé de SEM Pierre Werner, Président des Conseils des Communautés Européennes devant le Parlement Européen à Strasbourg, 28 juin 1966. In Dokumentationsbulletin, Nr. 9, 1. Juli 1966, 22. Jahrgang. Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, 1. Juli 1966, S. 8-12. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

35 WERNER, Pierre. Exposé sur la politique monétaire européenne. Conférence donnée à Bruxelles par Pierre Werner, Ministre d’État, Président du gouvernement, Ministre du Trésor et de la Fonction publique à l’invitation de l’American and Common Market Club. Brüssel: 5. Juni 1966. In La Libre Belgique, 6. Juni 1966, S. 3.

36 Seit der Verabschiedung des Vertrags von Rom im Jahr 1957 hatte Luxemburg zehn Mal den Ratsvorsitz inne: jeweils im ersten Halbjahr 1960, 1963, 1966, 1969, 1972, 1976, im zweiten Halbjahr 1980 und 1985, im ersten Halbjahr 1991, im zweiten Halbjahr 1997 und im ersten Halbjahr 2005. Im Zeitraum 1960-1976 werden die luxemburgischen Ratsvorsitze ausschließlich von verschiedenen aufeinanderfolgenden Regierungen unter Werner wahrgenommen, und Pierre Werner, der jedes Mal das Amt des Ratsvorsitzenden innehat, äußert sich auf verschiedenen internationalen Versammlungen und Foren im Namen der Gemeinschaft.

37 Rede von Fernand Collin, Präsident der Kredietbank, 27. Mai 1967. In Problèmes économiques, Nr. 2597, 30. Dezember 1998.

38 LEBOUTTE, René. Histoire économique et sociale de la construction européenne. Collection Europe plurielle. Nr. 39. Brüssel: PIE- Peter Lang, 2008, S. 215.

39 VAN YPERSELE, J. und KOEUNE, J-C. Le système monétaire européen, Perspectives européennes. Luxemburg-Brüssel: 1988, S. 41.

40 WERNER, Pierre. Perspectives de la Politique Financière et Monétaire Européenne. In Dokumentationsbulletin, Nr. 2, 26. Januar 1968, 24. Jahrgang. Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, 26. Januar 1968, S. 1-8. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

41 Ebenda, S. 5.

42 Die Linien des Aktionsplans lauten wie folgt:

1. „Festlegung der währungspolitischen Maßnahmen, die die Partner nur nach Anhörung ihrer Partner im Rahmen des Ministerrats oder des Währungsausschusses oder gegebenenfalls im Rahmen eines speziellen Gremiums durchführen können, dem die Finanzminister und die Zentralbankpräsidenten angehören.

2. Ausarbeitung und Genehmigung der Definition der Europäischen Rechnungseinheit im Anschluss an eine Vereinheitlichung der in den europäischen Verträgen und den verschiedenen Verordnungen verwendeten Formeln. Die Verwendung dieser Rechnungseinheit in den Beziehungen zwischen den Sechs würde sich entsprechend den Erfordernissen gemeinschaftlichen Handelns im Innen- und Außenverhältnis auf sehr selbstverständliche Weise entwickeln.

3. Die Sechs müssten ihre gegenseitigen Verpflichtungen zur Wahrung der festen Verhältnisse zwischen ihren Währungen mit oder ohne Bezugnahme auf die Buchwährung klar und deutlich festlegen.

Erinnert sei daran, dass die sechs Regierungen die Goldparität ihrer Währung im Rahmen ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Währungsfonds festgelegt haben.

4. Die Verbindung der währungspolitischen Zusammenarbeit der Sechs mit der weltweiten währungspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen des IWF ist für die Verfolgung der Ziele der Sicherheit und der Freiheit des Handels, die die in Bretton Woods geschaffenen Finanzorganisationen befürworten, unabdingbar.

Das macht deutlich, wie wichtig die Konsultation und die Koordinierung der Standpunkte in den Beziehungen zu diesen Organisationen ist. Besondere Bedeutung kommt ihnen ab dem Moment zu, in dem der Plan für neue Sonderziehungsrechte des Fonds in Kraft tritt.

5. Vorausschauend müsste etwas unternommen werden, um die Konturen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung festzulegen, in die zu gegebener Zeit der Umfang der Verpflichtungen der einzelnen Länder im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Beistand gemäß Artikel 108 und 109 des Vertrags aufzunehmen wäre.

Die Organisation des Beistands könnte durch ein Gemeinschaftsinstrument erfolgen, das in einem europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit besteht, über den zwei Arten von Maßnahmen ablaufen würden:

- nach innen der gegenseitige Beistand zur Korrektur von Zahlungsbilanzungleichgewichten unter dem Vorbehalt der Koordinierung der Inanspruchnahme des Internationalen Währungsfonds;

- nach außen die internationalen Kreditgeschäfte, die sich aus der gemeinsamen Handelspolitik oder aus dem im Rahmen des internationalen Zahlungssystems zu gewährenden Beistand ergeben.

Ich fordere in dieser Angelegenheit keine unbedachten, überstürzten Maßnahmen, sondern ein schrittweises und zusammenhängendes Vorgehen entsprechend den Erfordernissen, um das Funktionieren der Gemeinschaft zu gewährleisten. Es steht außer Zweifel, dass die Anwendung des Buchgelds und verschiedene institutionalisierte Solidaritätsmaßnahmen uns dem idealen und endgültigen System näherbringen, das sich auf einen europäischen Reservefonds und auf die europäische Währung stützen wird.“

43 Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs führen die USA und Großbritannien ein umfangreiches Hilfsprogramm für den Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten oder geschwächten westeuropäischen Länder durch. Die monetären Folgen dieser Politik lassen nicht auf sich warten: Dank der wirtschaftlichen Wiederbelebung können Deutschland, Italien, Belgien, Frankreich und Luxemburg eine schrittweise Zunahme ihrer Devisenreserven verzeichnen. Dies ist zunächst bei den Zentralbanken der Fall und greift nach und nach auf die Geschäftsbanken über, da die Zentralbanken letzteren gestatten, über einen beträchtlichen Anteil der von den betreffenden Länder eingenommenen Dollars zu verfügen, welche die Geschäftsbanken ihrerseits bei US-amerikanischen Banken hinterlegten. Allerdings durften die amerikanischen Banken aufgrund einer seit Anfang des 20. Jahrhunderts in den USA geltenden Regelung auf täglich fällige Einlagen keine Zinsen gewähren. Daher wenden sich die europäischen Banken in dem Bestreben, ihre Dollar-Einlagen profitabler einzusetzen, den Devisenmärkten zu. So ermöglicht es die Öffnung dieser Märkte in Europa, die im Zeitraum 1948-1953 stattfand, den europäischen Banken, ihre Dollareinlagen untereinander zur Finanzierung des Handels ihrer jeweiligen Länder mit den USA und schrittweise auch zur Finanzierung des internationalen Handels im Allgemeinen zu verwenden. Siehe NAHOUM, J.C. Les marchés monétaires internationaux. In: Politique étrangère. Nr. 4, 1969, 34. Jahrgang, S. 437-449. Quelle: www.persee.fr. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

44 Der Bankier und Politiker Guido Carli (1914-1993) war von 1953 bis 1956 Präsident der Bank Mediocredito, von 1956 bis 1957 Präsident des italienischen Deviseninstituts und von 1957 bis 1958 Handelsminister. Er wird Präsident der italienischen Zentralbank (1960-1975) und anschließend Präsident des italienischen Industriellenverbands (1976-1980). Er wird zum unabhängigen Senator der Christdemokraten gewählt (1983-1987) und übernimmt anschließend das Amt des Finanzministers (1989-1992).

45 Siehe CARLI, Guido. Pensieri di un ex governatore. Pordenone: Edizioni Studio Tesi, 1988. Siehe CARLI, G. Cinquant'anni di vita italiana, Roma-Bari: Laterza, 1993. Siehe MELCHIONNI, Maria Grazia et DUCCI, Roberto. La genèse des Traités de Rome: entretiens inédits avec 18 acteurs et témoins de la négociation. Centre de recherches européennes. Lausanne: Economica, 2007.

46 WERNER, Pierre. Perspectives de la politique financière et monétaire européenne. Roma: Bancaria. 1968.

47 Der von Pierre Werner verfasste Artikel La réforme du système monétaire international, veröffentlicht in Academia. Nouvelle Revue Luxembourgeoise, 1968, Nr. 1 (Mai-Juni 1968), Luxemburg, S. 53-62, weckt in Finanz- und Bankenkreisen ebenfalls großes Interesse.

48 WERNER, Pierre. Benelux et les perspectives de la politique financière européenne. Exposé fait à La Haye par Pierre Werner, Ministre d’État, Président du gouvernement, Ministre du Trésor devant le Comité Benelux, 1. April 1968. In Dokumentationsbulletin, Nr. 6, 30. Juni 1968, 24. Jahrgang. Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, 30. Juni 1968, S. 8-11. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012).

49 WERNER, Pierre. Exposé fait à Rotterdam par Pierre Werner, Président du gouvernement, Ministre du Trésor à la réunion du Conseil des Ministres des Finances des CE, 10 septembre 1968. In Dokumentationsbulletin, Nr. 8, September 1968, 24. Jahrgang. Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, September 1968, S. 5-11.

50 WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 121.

51 GILLINGHAM, John. European Integration: 1950-2003. Superstate or New Market Economy. Cambridge: Cambridge University Press, 2003, S. 59-60.

52 „[…] Jeder weiß, wie viele Brüche, Verschiebungen, Ungleichgewichte, wie viel menschliches Leid ein so radikaler Prozess nach sich ziehen würde. Vor zwanzig Jahren machte das Elsass, ebenso wie Luxemburg, die Erfahrung einer überstürzten Unterordnung unter die Ägide der Reichsmark… Normalerweise würde ein solches Vorgehen praktisch entweder die Rückkehr zum Wirtschaftsliberalismus des 19. Jahrhunderts bedeuten, oder, wenn der Wunsch besteht, die Schmerzen der Anpassung zu lindern, eine Reglementierung von monströser Komplexität bedeuten.“ In WERNER, Pierre. Signification d’une intégration monétaire, Rede von Pierre Werner in Straßburg am 21. November 1960. In Dokumentationsbulletin, Nr. 15, 30. November 1960, 16.. Jahrgang. Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, Dezember 1960, S. 3-11.

Consult in PDF format