The international monetary context in the post-war period

Internationales monetäres Umfeld nach dem Zweiten Weltkrieg


Noch bevor der zweite Krieg in Europa endet, halten die Vereinten Nationen vom 1.-22. Juli 1944 in Bretton Woods im US-Bundesstaat New Hampshire eine Konferenz ab, in deren Rahmen ein Währungssystem geschaffen werden soll, das den Wiederaufbau und das Wirtschaftswachstum der freien Welt auf eine solide Grundlage stellt1.


Die durch die Bretton-Woods-Abkommen2 eingeführten Prinzipien sollen den freien internationalen Zahlungsverkehr wiederherstellen, um den Welthandel anzukurbeln und die Stabilität der Wechselkurse zu garantieren. Dass die wichtigsten europäischen Währungen untereinander nicht frei konvertierbar sind (bis 1958), erschwert den multilateralen Handel beträchtlich. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der sogenannte Gold Exchange Standard eingeführt, in dem der US-Dollar als Reservewährung und internationales Zahlungsmittel dient3. Dies setzt feste4, jedoch anpassbare Wechselkurse5 zwischen den Währungen der teilnehmenden Länder voraus. Vor diesem Hintergrund wird eine internationale Institution eingerichtet, die die Zusammenarbeit in Währungsfragen fördern, die finanzielle Stabilität garantieren und den internationalen Handel erleichtern soll – der Internationale Währungsfonds (IWF). Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Mitgliedstaaten Devisen zu leihen, um vorübergehende Handelsbilanzdefizite auszugleichen. Seine finanziellen Mittel schöpft der IWF aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang wird eine weitere große Institution ins Leben gerufen – die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)6, die zu Wiederaufbau und Entwicklung kriegsgeschädigter Länder beitragen soll7.


Die Vereinigten Staaten spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der neuen Weltordnung, deren Anfänge sich zunächst schwierig gestalten. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg steht Europa am Rande des wirtschaftlichen Zusammenbruchs und leidet unter einem stark asymmetrischen Handel. Um ihre knappen Goldreserven zu bewahren, richten die europäischen Länder äußerst schnell Handelsschranken ein und bremsen so den innerkontinentalen Handel. Die US-amerikanischen Exporte nach Europa führen wie die massiven Gold- und Devisenzuflüsse in die Vereinigten Staaten zu einem Zahlungsbilanzüberschuss und münden in die Verknappung internationaler Zahlungsmittel8. Um Abhilfe zu schaffen, müssten US-Dollar wieder aus den USA ausgeführt werden. Demgemäß beschließen die Amerikaner, die europäische Wirtschaft durch ein groß angelegtes Strukturprogramm anzukurbeln9. Im Folgenden wird der Marshall-Plan10 verabschiedet11. In diesen Rahmen fällt auch die Gründung12 der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC),13 die den internationalen Handel fördern und die Integration der europäischen Volkswirtschaften beschleunigen soll14. Darüber hinaus verfolgt die OEEC aber auch monetäre Ziele. Gemäß Art. 6 und 7 ihrer Statuten wird jeder Mitgliedstaat aufgefordert, die Stabilität seiner Währung und Handelsbeziehungen zu überwachen. Dessen ungeachtet bleibt die OEEC ein Organ der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, die keine Zollunion zu schaffen vermag. Die Franzosen, Italiener und Amerikaner, die diese Option begrüßen, stoßen auf den Widerstand Großbritanniens, dem es wichtiger ist, die privilegierten bilateralen Beziehungen mit seinen Kolonien auf der einen und den Vereinigten Staaten auf der anderen Seite zu erhalten. Die europäischen Länder werden aufgefordert, ihre mengenmäßigen Handelsbeschränkungen nach und nach aufzuheben und Handelsbeziehungen aufzunehmen, um ihre Importe in US-Dollar zu begrenzen. Auch wenn sich die Problematik der Zollschranken etwas entschärft, haben die Mitgliedstaaten bei schwieriger Wirtschaftslage noch immer die Möglichkeit, die Notbremse zu ziehen. Denn wer mit einer Maßnahme der OEEC nicht einverstanden ist, kann sich dieser durch eine Vorbehaltsklausel in den Statuten der OEEC entziehen. Zunächst werden innereuropäische Zahlungs- und Verrechnungsabkommen geschlossen15 und im Folgenden die Europäische Zahlungsunion (EZU) gegründet16. Diese neue Institution stellt das Instrument dar, das die Liberalisierung des gegenseitigen Handels fördern könnte. Genau genommen geht es dabei um die Schaffung eines multilateralen, obligatorischen und automatischen Clearing-Rahmens zwischen den Mitgliedstaaten – statt zuvor geschlossener bilateraler Abkommen17. Weil dieses Abkommen die vollständige Übertragbarkeit der am System teilnehmenden Währungen ermöglicht, sind einige der Auffassung, dass die EZU Merkmale einer „regionalen Währungsunion“18 und erste Züge einer organisierten europäischen Währungszusammenarbeit aufweist. Damit kommt die Frage nach der monetären Identität Westeuropas auf19.


Die von Anfang an als Interimslösung wahrgenommene EZU20 ermöglicht eine vollständige Stabilisierung des innereuropäischen Handels nach dem Zweiten Weltkrieg und fördert die Liberalisierung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. Doch aufgrund mehrerer Krisen – die Preisentwicklung und die Konvertierbarkeit der europäischen Währungen für Zentralbanken, nicht jedoch für Privatpersonen sorgen für Unmut – wird die Europäische Zahlungsunion am 27. Dezember 1958 aufgelöst. Noch am selben Tag wird sie durch das Europäische Währungsabkommen (EWA)21 ersetzt, das die vollständige Konvertierbarkeit der europäischen Währungen einführt und eine bessere Integration in den internationalen Handelsverkehr ermöglicht.


Das Bretton-Woods-System und die darauf fußenden Mechanismen – d. h. die EZU und in Folgenden das EWA – ermöglichen gewiss, die monetären Beziehungen zwischen den teilnehmenden Ländern zu stabilisieren. Doch in seinen Grundfesten bleibt das Gefüge anfällig, unterliegen doch die Vereinigten Staaten keinerlei wirtschafts- und währungspolitischen Auflagen, obschon gerade ihre Fähigkeit, die Goldparität ihrer Währung zu garantieren, das Herzstück der Bretton-Woods-Abkommen darstellt. Das auf den US-Dollar fokussierte System fördert die amerikanische Nationalwährung, die als internationales Zahlungsmittel ein hohes Maß an Vertrauen genießt. Dieses Vertrauen beruht auf drei Säulen: der Wirtschaftskraft der Vereinigten Staaten, der Konvertierbarkeit des Dollars in Gold und dem großen Goldbestand der Vereinigten Staaten. Aufgrund der amerikanischen Wirtschaftshilfe, mit der Europa sein Produktionspotenzial wiederherstellen kann, sowie nach zahlreichen Abwertungen gegenüber dem Dollar, die die europäischen Exporteure wettbewerbsfähiger machen, befindet sich die amerikanische Zahlungsbilanz praktisch permanent im Ungleichgewicht22. Um das aus ihren internationalen Zahlungen resultierende Defizit zu finanzieren, begeben die Vereinigten Staaten Dollar-Anleihen und erhöhen damit die internationalen Dollarreserven. Im Gegenzug häufen die Zentralbanken der gesamten Welt, darunter auch die europäischen, aufgrund ihres Vertrauens in die amerikanische Währung immer mehr Dollar an23 – gleichwohl ohne den Umtausch in Gold einzufordern. Tatsächlich kommt es zwischen den Vereinigten Staaten und bestimmten europäischen Ländern zu einer Art stillschweigendem Abkommen, dem zufolge sich diese Länder verpflichten, für ihre Dollarüberschüsse nicht länger den vollständigen Umtausch in Gold zu fordern. Deutschland, die Niederlande, Belgien, Großbritannien und Japan fügen sich. Nicht jedoch Frankreich, das 1964 seine Dollarüberschüsse gegenüber seinen noch nicht fälligen Schulden bei den USA in Gold konvertiert. Das Vorgehen Frankreichs erntet in amerikanischen Regierungskreisen harsche Kritik24.


Damit entsteht gewissermaßen folgender Mechanismus: Die Zentralbanken weltweit horten Dollarreserven und leihen den Vereinigten Staaten damit einen Teil der Gelder, die amerikanische Unternehmen benötigen, um in den Ländern der Zentralbanken Unternehmen zu kaufen. Dieses „gewaltige Privileg“ wird Mitte der 1960er-Jahre von General de Gaulle angeprangert, der vergeblich eine Rückkehr zu den Grundsätzen des Goldstandards fordert. Gleichwohl sollte diese internationale Liquiditätsquelle recht schnell um eine weitere ergänzt und im Folgenden verdrängt werden – den Eurodollar-Markt, der sich zu einem Herzstück des internationalen Finanzsystems entwickeln sollte.


Ende der 1950er-Jahre wird dieses System jedoch schrittweise unterwandert, derweil der Dollar an den Märkten gegenüber dem Gold – dessen Preis kräftig steigt – abwertet.


Durch die damit einhergehende Dollarschwemme gerät das Vertrauen in die amerikanische Währung ins Wanken. Da die ausländischen Dollarguthaben die amerikanischen Goldvorräte rasch übersteigen, sind die Vereinigten Staaten bald nicht mehr in der Lage, Dollar auf Ersuchen der Zentralbanken in Gold einzutauschen25. Die Vertrauenskrise in Bezug auf den Dollar begünstigt schließlich Finanzspekulationen. Zu Beginn der 1960er-Jahre fordert Robert Triffin die progressive Zerschlagung des internationalen Währungsgefüges26 und unterstreicht die Notwendigkeit, eine europäische Währungsunion mit eigener Währung zu schaffen.


Die monetäre Frage erhält in der Debatte über die europäische Währungsintegration nach dem Zweiten Weltkrieg rasch einen Nährboden 27. 1947 legen die europäischen Föderalisten bei ihrem Kongress in Montreux ein wirtschaftspolitisches Votum mit der Empfehlung vor, der europäischen Föderation das Recht zu verleihen, „die Geldpolitik zu regeln“ – unbeschadet der allgemeinen Organen vorbehaltenen Zuständigkeiten. Zwei Jahre später fordert die Versammlung der Paneuropa-Union, „Europa mit einem soliden Währungsinstrument auszustatten, das unabhängig von jeglicher, ausschließlich national orientierten Währungspolitik ist“. Zwischen 1950 und 1960 befassen sich mehrere Reflexionsgruppen, darunter die Bellagio-28 bzw. die Bilderberg-Gruppe29, mit der Frage der europäischen Währungsintegration. Dabei wird auch die Schaffung einer europäischen Zentralbank erwogen30. Der Aktionsausschuss für die Vereinigten Staaten von Europa, den Jean Monnet 1955 ins Leben ruft, bezeichnet die europäische Währungsintegration als erstrebenswertes Ziel31.


Getrieben von einer voluntaristischen Gesinnung und der Entschlusskraft bestimmter westeuropäischer Persönlichkeiten, darunter die Gründerväter Jean Monnet und Altiero Spinelli sowie die Staats- und Regierungschefs Robert Schuman, Konrad Adenauer, Paul-Henri Spaak und Alcide de Gasperi, wird die europäische Integration nach entsprechenden Regierungsinitiativen in Angriff genommen. Dieser Prozess beginnt zu Anfang der „Glorious Thirty“ (1945-1975)32, eines Zeitraums, in dem Europa, aber auch die Vereinigten Staaten und Japan ein außergewöhnliches Wirtschaftswachstum verzeichnen. Dabei gehen nachhaltiges Wachstum, annähernde Vollbeschäftigung und Währungsstabilität mit der Erhöhung des Lebensstandards und allgemeiner sozialer Modernisierung einher33. Ein Vierteljahrhundert später setzen zwei Ölkrisen und der Zusammenbruch des internationalen Währungssystems diesem blühenden Zeitalter ein Ende. Es folgen Krisenphasen (1975-1984) und die sogenannte „Eurosklerose“.


Die eher politisch als wirtschaftlich orientierte erste Phase der europäischen Integration mündet in die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)34. Sieben Jahre später folgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), beide eingeführt durch die Römischen Verträge vom 25. März 195735. Die auf dem Grundsatz des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital beruhenden Verträge sollen einen gemeinsamen Markt zwischen den Mitgliedstaaten (besser bekannt unter der Bezeichnung „Binnenmarkt“) schaffen und demgemäß den Handel innerhalb einer Zollunion ankurbeln. Das durch die Beseitigung der Handelshemmnisse entstehende Handelsvolumen führt die Notwendigkeit vor Augen, über die bloße wirtschaftliche Integration hinauszugehen und die Unterzeichnerstaaten in eine monetäre Kooperation einzubinden36. Der Binnenmarkt jedoch kann nur funktionieren, wenn er sich auf ein internes System mit stabilen Wechselkursen stützen kann37. Denn in diesem Rahmen „ist es möglich und notwendig […], gleichzeitig das externe und interne Gleichgewicht der Volkswirtschaften zu gewährleisten – und das innerhalb eines Systems, in dem die Wechselkurse nur gering schwanken38. Das monetäre Europa nimmt seinen Anfang.

1 An der Konferenz nehmen 730 Delegierte aus allen 44 Staaten der späteren Siegermächte teil – mit Ausnahme der kommunistischen Länder. Gleichwohl ist ein sowjetischer Beobachter anwesend. Die Protokolle und Dokumente der Konferenz von Bretton Woods wurden unter dem Titel Proceedings and Documents of the United Nations Monetary and Financial Conference, Bretton Woods, New Hampshire, July 1 to 22, 1944 veröffentlicht. Washington: U.S. Government Printing Office, 1948, 2 vol., Department of State Publication 2866, International Organization and Conference Series I, 3.

2 Vgl. hierzu BORDO, Michael; EICHENGREEN, Barry. A Retrospective on the Bretton Woods System: Lessons for International Monetary Reform (National Bureau of Economic Research). Chicago & London: The University of Chicago Press, 1984.

3 Der Gold Exchange Standard (Gold-Devisen-Standard) sieht vor, dass jede Währung dem Goldstandard (Leitwährung) und gleichzeitig dem Verhältnis des US-Dollars zum Gold folgt (gemäß dem Gegenwert der US-Währung in Gold per 1. Juli 1944). Auf diese Weise wurde der US-Dollar zur Leitwährung, zumal nur die Vereinigten Staaten am Kriegsende ausreichende Goldmengen besaßen (ca. zwei Drittel der globalen Bestände). So war lediglich der US-Dollar in der Lage, die Konvertierbarkeit in Gold außerhalb der Landesgrenzen zu gewährleisten. Der offizielle Gegenwert des US-Dollars in Gold betrug damals 35 Dollar pro Unze. Dieses System kam einem Dollarstandard gleich.

4 Feste (bzw. annähernd feste) Wechselkurse sind notwendig, weil der internationale Handel durch ein System flexibler Wechselkurse mit Unsicherheit und Instabilität konfrontiert sein kann.

5 Ziel war die Einführung von Schwankungsbandbreiten von 1 % innerhalb der bilateralen Paritäten, wobei die Zentralbanken der Mitgliedstaaten verpflichtet waren, diese Paritäten innerhalb der vorab festgelegten Grenzen zu halten. Ein Staat darf die Parität seiner nationalen Währung (durch Auf- bzw. Abwertung) nur ändern, um Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz auszugleichen.

6 Die Abkommen über die Gründung des IWF und der IBRD gingen als „Bretton-Woods-Zwillinge“ in die Geschichte ein. Der IWF, dessen Statuten am 27. Dezember 1945 in Washington von 35 Staaten unterzeichnet wurden und am selben Tag in Kraft traten, nahm seinen Geschäftsbetrieb am 1. März 1947 auf. Bei der Konferenz von Bretton Woods entstand ebenfalls die Idee einer für den internationalen Handel zuständigen Organisation. Doch aufgrund einer ausgebliebenen Einigung dauerte es bis 1995, bis die Welthandelsorganisation (WTO) nach Abschluss der Verhandlungsrunden zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) gegründet wurde. Vgl. hierzu KIRSCHNER, Orin (Hrsg.). The Bretton Woods-GATT System. Retrospect and Prospect after Fifty Years. New York: M.E.Sharpe, 1994.

7 Die beiden Schlüsselfiguren der Konferenz von Bretton Woods waren der Leiter der britischen Delegation, John Maynard Keynes, sowie der stellvertretende US-Finanzminister, Harry Dexter White. Beide legten einen Gesamtplan vor. Die von Keynes seit 1941 ausgearbeiteten Entwürfe sahen vor, ein globales Währungssystem zu schaffen, das auf dem so genannten „Bancor“, einer internationalen Verrechnungseinheit, beruhen sollte. Da die Amerikaner den US-Dollar als Ankerwährung betrachteten, schlugen sie die Einrichtung eines Stabilisierungsfonds (gespeist aus den Einlagen der Mitgliedstaaten) sowie einer Bank für den Wiederaufbau nach dem Kriege vor. Schlussendlich setzte sich der Vorschlag Whites durch. Das globale Währungssystem orientierte sich damit am US-Dollar, gleichwohl mit einer nominalen Goldbindung. Festzuhalten ist, dass das Bretton-Woods-System für die Vereinigten Staaten äußerst vorteilhaft war, die dadurch keinerlei Zwängen unterlagen.

8 Die Weltwirtschaft befand sich im so genannten Dollar Gap, d. h. die Dollarnachfrage überstieg das Angebot beträchtlich.

9 Die Vereinigten Staaten waren bemüht, den Wohlstand im eigenen Land zu erhalten und nationale Produktionsüberschüsse zu verhindern. Das auf wirtschaftlichen und monetären Aspekten fußende Programm beabsichtigte einerseits, Dollar bereitzustellen und dessen Knappheit zu beseitigen sowie andererseits den innereuropäischen Handel anzukurbeln und gleichzeitig den Wiederaufbau einzuleiten (kostenlose Kredite für die Instandsetzung der Produktionsanlagen). Doch hinter dem Willen der Amerikaner, Europa massive Wirtschaftshilfen zu gewähren, steckte auch politisches Kalkül. Neben der Erschließung neuer Märkte war die Angst vor der Ausbreitung des Kommunismus in Europa im Zuge des Kalten Krieges zweifelsohne ein entscheidender Faktor.

10 Das European Recovery Program (europäisches Wiederaufbauprogramm) nahm auf Initiative des Staatssekretärs der Vereinigten Staaten, General George Marshall, Gestalt an. So bekundete Marshall bei einer Rede am 5. Juni 1947 in der Harvard-Universität den Willen der amerikanischen Regierung, zum wirtschaftlichen und sozialen Aufbau Europas beizutragen. Der Hilfsplan für Europa umfasste 35 Milliarden US-Dollar, davon 11,5 Milliarden Militärhilfe, 17 Milliarden Spenden und 6,5 Milliarden langfristige Kredite. Am 3. April 1948 unterzeichnete Präsident Harry Truman den Foreign Assistance Act (Marshall-Plan).

Vgl. hierzu HOGAN, Michael. The Marshall Plan. America, Britain and the reconstruction of Western Europe. 1947-1952. Cambridge: University Press, 1987.

11 Mit dem Marshall-Plan wollten die Vereinigten Staaten einem europäischen Staat einen Kredit zu gewähren, um die Importe aus den Vereinigten Staaten zu finanzieren. Im Gegenzug erzielte der europäische Empfängerstaat an seinem Binnenmarkt Verkaufserlöse in nationaler Währung und nahm die damit verbundenen Zölle ein. Gleichzeitig hatte dieser Staat den nationalen Wirtschaftsteilnehmern (d. h. Unternehmen oder Behörden) Investitionskredite zu gewähren, die zweimal so hoch waren wie der Kredit, den er selbst erhalten hatte. Darüber hinaus musste der Empfängerstaat nachweisen, dass er seinen Anteil ohne Erhöhung der Geldmenge selbst finanzierte. Durch dieses System trugen die Vereinigten Staaten in erheblichem Maße dazu bei, Investitionen und Sparaufkommen in Europa zu beflügeln.

12 Die 16 Staaten, die den Marshall-Plan annahmen, waren Österreich, Belgien, Dänemark (mit Färöer-Inseln und Grönland), Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien (und San Marino), Luxemburg, Norwegen, die Niederlande, Portugal (einschließlich Madeira und Azoren), das Vereinigte Königreich, Schweden, die Schweiz (und Liechtenstein) und die Türkei. Ebenfalls assoziiert war die britisch-amerikanische Zone des Freien Territoriums Triest (umfasste die Stadt Triest, einen kleinen Teil Istriens und einen schmalen Küstenstreifen, der eine Verbindung zu Italien herstellen sollte. Das nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Territorium wurde 1954 zwischen Italien und der Sozialistischen Föderativen Volksrepublik Jugoslawien aufgeteilt.). 1949 stieß die Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu den Empfängerstaaten des Marshall-Plans. Die Sowjetunion verwarf den Marshall-Plan und hielt auch ihre Satellitenstaaten und das benachbarte Finnland davon ab, amerikanische Hilfen in Anspruch zu nehmen. Diese ablehnende Haltung verschärfte die Kluft zwischen Ost- und Westeuropa. Als Reaktion auf den Marshall-Plan rief die UdSSR im Januar 1949 eine Wirtschaftszusammenarbeit mit den sowjetischen Blockstaaten ins Leben – den so genannten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW bzw. Comecon).

13 Vgl. zur OEEC, BOSSUAT, Gérard. L'Europe occidentale à l'heure américaine 1945-1952. Brüssel: Éditions Complexes, 1992. Ebenfalls ADAM, H.T., L'Organisation européenne de coopération économique In Relations internationales, Nr. 29-32, Société d'études historiques des relations internationales contemporaines (Hrsg.). Paris: 1982.

Am 16. April 1948 unterzeichneten die 16 Länder des Marshall-Plans in Paris das Übereinkommen über die Gründung der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC). 1949 stießen Westdeutschland und das Freie Territorium Triest hinzu. Vertreter der Kolonien und außereuropäischen Territorien der OEEC-Länder waren die Mutterländer, derweil die Vereinigten Staaten und Kanada trotz ihrer Nichtmitgliedschaft ebenfalls in die Arbeit der Organisation eingebunden waren. Demgemäß war die OEEC de facto eine globale Organisation. Im Übrigen wurde die OEEC 1960 – nach dem offiziellen Beitritt der Vereinigten Staaten und Kanadas – zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die im Folgenden mehrfach erweitert wurde. Über die Europäische Produktivitätsagentur, die die OEEC 1953 gründete, um neue technische, im Industriesektor umsetzbare Entwicklungen zu untersuchen und zu verbreiten, förderte die Organisation ebenfalls die wirtschaftliche Produktivität in Europa.

14 Vgl. hierzu OPPERMANN, Jord. L'Europe monétaire: de l'Union européenne des paiements à l'euro. In Notes de recherche, Téléglobe, Nummer 8, Band 2, 2008. Gemäß dem Mechanismus zur Aufteilung der amerikanischen Hilfen bestand das Hauptziel der OEEC darin, den Handel zu fördern und zu intensivieren, und das insbesondere durch die Liberalisierung des Kapitalverkehrs sowie durch die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und die Beseitigung von Repressalien.

15 Bereits 1948 handelte die OEEC ein multilaterales Übereinkommen über intereuropäische Zahlungen aus, dem 1949 ein Kodex für die Liberalisierung des Handels folgte. Diese provisorischen Übereinkommen mit begrenztem Anwendungsbereich verkörperten die ersten Erfolge der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

16 Die am 19. September 1950 von den 18 OEEC-Mitgliedstaaten gegründete Europäische Zahlungsunion (EZU, mit rückwirkendem Inkrafttreten per 1. Juli 1950) gewährleistete die Konvertierbarkeit der europäischen Währungen untereinander. Grundlage waren die Kurse, die ausweislich der nationalen wirtschaftlichen Gegebenheiten – gegenüber der Dollarzone – ermittelt wurden. Die Zahlungsunion fungierte fortan als internationales Clearing-System, über das die einzelnen europäischen Staaten ihre Forderungen und Verbindlichkeiten verrechnen konnten. Dabei legte jeder EZU-Mitgliedstaat eine Parität zwischen seiner Währung und der Rechnungseinheit (definiert durch eine feste Menge Feingold auf Grundlage des Goldpreises in Dollar) sowie einen einheitlichen Wechselkurs fest. Am Ende jedes Monats wurde der Handelsverkehr teilweise in Gold und teilweise durch Kredite an die EZU abgerechnet. Das von den Vereinigten Staaten bereitgestellte Grundkapital der EZU ermöglichte, die Gläubiger unmittelbar nach der Zahlung durch die Schuldner zu bedienen. Über dieses System stellten die nationalen Zentralbanken ihren Partnern ihr Geld zur Verfügung, derweil die Basler Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) die technische Abwicklung übernahm. Vor diesem Hintergrund erstellte die EZU monatlich von jedem Mitgliedstaat einen Nettosaldo (mit Aktiva- bzw. Passiva) gegenüber den anderen Mitgliedstaaten. Im Anschluss setzte jeder Mitgliedstaat eine Quote fest, die den höchstzulässigen Betrag seiner Zahlungsbilanz darstellte. Je nach dem monatlichen Soll und Haben des jeweiligen Landes wurden Anpassungen (teilweise in Gold berechnet) durchgeführt. Da sich der Wechselkursmechanismus der EZU bewährte, wurde er schrittweise über die Einführung eines Bank-Arbitrage-Verfahrens, mehr Flexibilität für innereuropäische Zahlungen und die Dezentralisierung zugunsten der Märkte aufgeweicht.

17 Die bilateralen Abkommen ermöglichten keine trilaterale Verrechnung von Schulden und Forderungen. Besaß ein Land A gegenüber einem Land B eine Forderung, Land B jedoch eine Forderung gegenüber Land C, gab es keine Möglichkeit, die Forderung von Land A auf Land C zu übertragen. Aufgrund dessen kam es zu einer Handelsbeschränkung zwischen A und B. Durch die Einführung des multilateralen Clearings lösten zunächst die OEEC und anschließend die EZU das Problem.

18 ANSIAUX (Baron), Hubert; DESSART, Michel. Dossier pour l'histoire de l'Europe monétaire 1958-1973. Brüssel: Löwen (Hrsg.), 1975, S. 11.

19 Vgl. hierzu BUSSIERE, Eric; DUMOULIN, Michel; SCHIRMANN, Sylvain. Le développement de l’intégration économique. In BOSSUAT, Gérard; BUSSIERE, Eric; FRANK, Robert; LOTH, Wilfried. L’expérience européenne, 50 ans de construction de l’Europe, 1957-2007. Brüssel: Bruylant (Hrsg.), 2009.

20 Vgl. hierzu TRIFFIN, Robert. Europe and the Money Muddle: from Bilateralism to Near Convertibility. Yale: Yale University Press, New Haven Publisher, 1957.

21 Das Europäische Währungsabkommen (EWA) wurde am 5. August 1955 von den 17 EZU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Durch das Abkommen wurde ein Europäischer Reservefonds für Länder mit defizitärer Zahlungsbilanz geschaffen. Außerdem entstand ein multilaterales Zahlungs- und Verrechnungssystem auf Grundlage möglichst stabiler Wechselkurse. Für die Ausführung der aus diesem Abkommen resultierenden Geschäfte zeichnete die BIZ verantwortlich. Im Gegensatz zur EZU besaß dieses multilaterale System für Zahlung und die Vergabe von EWA-Krediten jedoch keinerlei zwingende oder automatische Mechanismen. Darüber hinaus sah das EWA vor, die Schwankungsbandbreiten der 17 teilnehmenden Währungen zu verringern. Während die Währungen untereinander um 0,75 % abweichen konnten, betrug die zulässige Marge gegenüber dem Dollar 1 % – so wie ursprünglich in den Abkommen von Bretton Woods vorgesehen.

22 Vgl. hierzu die Statistiken des Bureau of Economic Analysis of the US Department of Commerce. Quelle: www.bea.gov. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

23 Vgl. hierzu FRIEDMAN, Milton. The Euro-Dollar Market. Some First Principles. Chicago: Graduate School of Business, University of Chicago, Selected Papers, Nr. 34, 1969. Eurodollar: von Banken außerhalb des amerikanischen Währungsgebiets gehaltenen Dollar, die von den amerikanischen Regulierungsvorschriften ausgenommen sind und im Rahmen von Darlehensgeschäften mit Nicht-Bankkunden eingesetzt werden. Das Wachstum der umlaufenden Eurodollar-Bestände führte nach und nach zu einem echten internationalen Kapitalmarkt, der sich nationalen Regulierungsbehörden entzog. Die Euromärkte entstanden gegen Ende der 1940er- und Anfang der 1950er-Jahre in Form spezieller Dollardepots. Grund war die Verschlechterung der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und den Ländern unter kommunistischem Einfluss. Zudem ließ sich durch ein Dollardepot außerhalb des amerikanischen Hoheitsgebiets verhindern, dass die amerikanische Regierung bei zu starker Verschlechterung des internationalen Klimas die Dollarguthaben einfror. Besonders umfangreiche Eurodollar-Depots befanden sich in Paris (Banque Commerciale pour l’Europe) und London (Narodny Bank Moscva). Hinzu kamen die Gelder aus dem Marshall-Plan und der Kapitalabfluss aus dem amerikanischen Hoheitsgebiet, der auf die allmähliche Verschlechterung der amerikanischen Zahlungsbilanz zurückzuführen war. Ebenfalls zu nennen sind die für die in Westeuropa stationierten amerikanischen Streitkräfte zu tragenden Kosten.

24 Vgl. hierzu YOUNG, John Parke. United States Gold Policy: the case for change. Princeton essays, Nr. 56, 1966. Anzumerken ist, dass die Vereinigten Staaten im März 1968 ein Abkommen erzielten, dem zufolge der Umtausch von Dollar in Gold ausgesetzt wurde.

25 Am 15. August 1971 hob der damalige US-Präsident Richard Nixon die Konvertierbarkeit des US-Dollars in Gold auf. Dies besiegelte das Ende des Bretton-Woods-Systems, das 1973 endgültig zusammenbrach.

26 In seinem Werk Gold and the Dollar Crisis. The Future of Convertibility. Yale: Yale University Press, New Haven Publisher, 1960. Triffin zeigte auf, dass das internationale, auf dem US-Dollar beruhende Währungssystem zum Scheitern verurteilt war. Gemäß dem so genannten „Triffin-Paradoxon“ bzw. dem „Triffin-Dilemma“ kann eine nationale Währung nicht dauerhaft als internationale Währung fungieren. Denn ist die globale Zahlungsbilanz des Landes der internationalen Währung defizitär, verfügen die anderen Länder über Zahlungsinstrumente, was jedoch letztlich das Vertrauen in diese Währung untergräbt. Weist die globale Bilanz dagegen einen Überschuss auf, fehlt es an internationaler Liquidität, und das Wachstum des internationalen Handels wird gebremst.

27 Vgl. hierzu DU BOIS, Pierre. Histoire de l’Europe monétaire 1945-2005. Euro comme Ulysse... Genf: Institut de Hautes Études Internationales et du Développement, PUF (Hrsg.), 2008.

28 Vgl. hierzu WILSON, Jerôme. Le groupe de Bellagio: origines et premiers pas (1960-1964). In DUMOULIN, Michel, Réseaux économiques et construction européenne. Brüssel: PIE Peter Lang, 2004, S. 391-410.

29 Vgl. hierzu AUBOURG, Valérie. Le groupe de Bilderberg et l’intégration européenne jusqu’au milieu des années 1960. In DUMOULIN, Michel (Hrsg.) Réseaux économiques et construction européenne. Brüssel: PIE Peter Lang, 2004, S. 411-429.

30 Vgl. hierzu SCHULTZ, Mathias, The Merton Plan for a European Central Bank System: German commercial elites and the beginning of the European Integration. In BUSSIERE, Eric: DUMOULIN, Michel (Leitung). Milieux économiques et intégration européenne en Europe occidentale au XXe siècle. Arras: Artois Presses Université. 1998, S. 85-104.

31 „Ziel wäre die Schaffung eines europäischen Finanzmarkts mit einer Bank und einem europäischen Reservefonds, der gemeinsamen Nutzung nationaler Reserven, der Konvertierbarkeit der europäischen Währungen, dem freien Kapitalverkehr zwischen den Ländern der Gemeinschaft und schließlich der Einführung einer gemeinsamen Finanzpolitik.“ In MONNET, Jean. Mémoires. Paris: Editions Fayard, 1976, S. 502.

32 FOURASTIE, Jean. Les Trente Glorieuses ou la révolution invisible de 1946 à 1975. Paris: Editions Fayard, 1979. Vgl. hierzu CASSIERS, Isabelle. Le contexte économique. De l’âge d’or à la longue crise. In BUSSIERE, Eric; DUMOULIN, Michel (Leitung). Milieux économiques et intégration européenne. S. 13-34. CARRERASS, Albert. The Twentieth Century. In DI VITTORIO, Antonio (Hrsg.). An Economic History of Europe. From Expansion to development. London: Routledge, 2006, S. 239-353. EICHENGREEN, Barry. Institutions and Economic Growth: Europe after World War II. In CRAFTS, Nicholas; TONIOLO, Gianni (Hrsg.). Economic Growth in Europe since 1945. Cambridge: Cambridge University Press, 1996, S. 38-72.

33 Gleichwohl verlief der Aufschwung nicht einheitlich. So weiteten sich in einzelnen Ländern Gefälle zwischen florierenden und rückständigen bzw. strukturschwachen Regionen aus. Hierbei handelt es sich um ein zentrales Element der Binnenmarktproblematik.

34 Am 9. Mai 1950 schlug der „Premier commissaire au Plan“ und französische Außenminister Robert Schuman auf Initiative Jean Monnets vor, eine europäische Organisation zu schaffen und die französische und deutsche Kohle- und Stahlproduktion unter deren Dach zu vereinigen. Die im Salon de l’Horloge des Quai d’Orsay in Paris verlesene „Schuman-Erklärung“ gilt als Gründungstext des europäischen Aufbauwerks. Der Text mündete schließlich in die Unterzeichnung des Vertrags von Paris am 18. April 1951, mit dem die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zwischen sechs europäischen Mitgliedstaaten gegründet wurde.

35 Am 25. März 1957 wurden in Rom folgende Verträge unterzeichnet: der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft bzw. Euratom-Vertrag (EURATOM). Nach Ratifizierung durch die sechs Unterzeichnerstaaten (Westdeutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande) traten die beiden in Rom unterzeichneten Verträge am 1. Januar 1958 in Kraft. Die Verträge symbolisierten die Geburtsstunde der Europäischen Union.

36 Die Autoren der Römischen Verträge schenkten monetären Fragen nur wenig Beachtung. Denn das durch Bretton Woods eingeführte System, das die internationalen Finanzbeziehungen regeln sollte, funktionierte zufriedenstellend. Die EZU hatte zumindest dazu beigetragen, zwischen den europäischen Staaten geordnete Beziehungen – wenn nicht sogar eine echte Zusammenarbeit – zu etablieren.

37 Die in den Verträgen enthaltenen monetären Bestimmungen zielen auf die Koordinierung der Währungspolitik (Art. 105), den freien Kapitalverkehr (Art. 106), die Stabilität der Wechselkurse (Art. 107) sowie das Gleichgewicht der Zahlungsbilanzen (Art. 108 und 109) ab. Der Vertrag von Rom sah ebenfalls die Schaffung eines beratenden Währungsausschlusses vor, um die Koordinierung der nationalen Politiken zu erleichtern und bei defizitärer Zahlungsbilanz gegenseitige Hilfen zu gewähren. Der Vertrag sprach sich für feste Wechselkurse aus, was im Einklang mit den Bestimmungen der Bretton-Woods-Abkommen stand.

38 Vgl. hierzu ANSIAUX (Baron), Hubert; DESSART, Michel. Dossier pour l'histoire de l'Europe monétaire 1958-1973. Brüssel: Löwen, 1975, S. 44.

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