The work of the Werner Committee

Verlauf der Arbeiten des Werner-Ausschusses1


Kraft seines Mandats als Vorsitzender des Expertenausschusses, das ihm der Rat am 6. März verliehen hat, beruft Pierre Werner für den 11. März 1970 eine vorbereitende Sitzung in Luxemburg ein.


Neun der insgesamt 14 offiziellen Sitzungen der Werner-Gruppe finden in Luxemburg statt (womit dessen Ruf als ständige Hauptstadt der Gemeinschaft gefestigt wird2), drei in Brüssel3 und jeweils eine in Paris, Rom4 und Kopenhagen, wobei Letztere am Rande der Jahresversammlung von IWF und Weltbank abgehalten wird.



Vorbereitende Sitzung (Luxemburg, 11. März 1970)


In der vorbereitenden Sitzung des Werner-Ausschusses geht es hauptsächlich darum, die anzuwendende Arbeitsmethode zu beschließen und den Endtermin für die Vorlage der Schlussfolgerungen festzusetzen.


Folglich wird festgelegt, dass die Arbeitsgruppe beschlussfähig ist, wenn mindestens fünf ihrer sieben Mitglieder (der Sekretär der Gruppe hat kein Stimmrecht) anwesend sind, und dass die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit erfolgt. „Die Gruppe wird sich bemühen, gemeinsame Schlussfolgerungen vorzulegen, doch kann jedes Mitglied die Darlegung einer Minderheitsansicht beantragen.“


Bei Bedarf können die Experten ersucht werden, konkrete Punkte näher zu erläutern. Jedes Ausschussmitglied kann sich von einem Mitarbeiter seiner Wahl unterstützen lassen, und das Sekretariat der Gruppe wird vom Sekretär des Währungsausschusses geleitet. Die Beschlüsse der Gruppe werden als vertraulich angesehen und lediglich in Kurzprotokollen niedergelegt.


Die Gruppe beschließt, ihre Sitzungen „in einem Rhythmus abzuhalten, der es ermöglicht, dem Rat bis Ende Mai einen ersten Bericht und, wenn möglich, bis Ende Juli die endgültigen Schlussfolgerungen ihrer Beratungen vorzulegen“.


Bei dieser Gelegenheit gibt der Vorsitzende Werner seinen Kollegen einen ersten Überblick über die Debatten zur Währungsintegration und stellt die Vorschläge, die Anfang des Jahres von den Regierungen Belgiens (Snoy-Plan), Deutschlands (Schiller-Plan) und Luxemburgs (erster Werner-Plan oder luxemburgischer Fünfpunkteplan) sowie von der Kommission (zweiter Barre-Plan) vorgelegt wurden, einander gegenüber.5 Er legt dar, was seines Erachtens im Vordergrund der Arbeiten stehen muss, nämlich Vorstellungen und konkrete Mittel und Wege aufzuzeigen, die zur Verwirklichung der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele führen. Alle Wege und Erfahrungen, die sich während der verschiedenen Etappen als nützlich erweisen könnten, müssten zusammengeführt und berücksichtigt werden, selbst wenn sie im Augenblick nicht von Interesse zu sein scheinen. Deshalb fordert er seine Kollegen auf, Noten bzw. Vermerke zu verfassen und zur Diskussion zu stellen, in denen sie die zur Erreichung des Endziels in Betracht gezogenen Maßnahmen beschreiben.6


Ferner stellt er die von der Kommission bereitgestellten Ausgangsdokumente vor, auf die sich der Ausschuss stützen kann.7 Um ihren Vertreter im Werner-Ausschuss bei seinen Überlegungen und bei der Erstellung von Dokumenten zu unterstützen, setzt die Kommission eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe zur Wirtschafts- und Währungsunion ein8 (die im Rahmen der GD II gebildet wird), der sich die Direktoren und der Sekretär des Währungsausschusses anschließen. Aus Gründen der Effizienz wird das Kabinett von Vizepräsident Raymond Barre ebenfalls mit einbezogen und ist dem Expertenausschuss auch im Hinblick auf logistische, finanzielle und protokollarische Fragen eine große Hilfe.9


Die erwähnte Ausgangsdokumentation umfasst politische und wissenschaftliche Unterlagen, Lehrmaterial zur Wirtschaftsunion und zur Währung, bereits bestehende Stufenpläne und ähnliche einschlägige Maßnahmen sowie Artikel und Pressemitteilungen. Sie wird im Zuge der Arbeiten ergänzt, um die während der Beratungen auftretenden Fragen zu klären, die von Interesse sind. In dieser Dokumentation fallen zwei wichtige Themenbereiche auf: der Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Gemeinschaften und die Errichtung eines Europäischen Reservefonds. Die beiden wichtigsten Dokumente zu dem zweiten Punkt wurden von Robert Triffin verfasst, wobei eines davon auf den Debatten im Monnet-Ausschuss fußt.10 Pierre Werner und Robert Triffin, die sich lange vor 1970 kannten und zusammenarbeiteten11, stehen durch ihren Gedankenaustausch und durch gemeinsame Aktionen über die gesamte Dauer der Arbeit am Stufenplan in engem Kontakt, was insbesondere den Bemühungen von Jean Monnet zu verdanken ist12.



Erste Sitzung (Luxemburg, 20. März 1970)


Der Vorsitzende beruft die Eröffnungssitzung der Werner-Gruppe für den 20. März 1970 in Luxemburg ein.


In Vorbereitung auf diese Sitzung teilt der für Wirtschaft und Währung zuständige Vizepräsident der Kommission, Raymond Barre, seinen Kollegen mit, es sei damit zu rechnen, dass diese Ad-hoc-Gruppe in den kommenden Monaten, wenigstens aber bis Ende Juli, mindestens drei Sitzungen pro Monat abhalten werde. Ferner verlangt er, dass den eventuell hinzugezogenen Regierungssachverständigen aufgrund der Hochrangigkeit der Beteiligten und angesichts des Charakters der in der Gruppe erörterten Probleme die gleiche Behandlung wie den Mitgliedern der Gruppe zuteilwerden solle.13


Der vergleichende Ansatz, die zeitlichen Koordinaten und der Inhalt der Stufen, wie sie in diesen Anmerkungen herausgestellt werden, sowie die Tatsache, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt (während der vorbereitenden Sitzung der Werner-Gruppe vom 6. März 1970) verfasst wurden, lassen vermuten, dass sie als Vorbild für das Kommissionsdokument (vom 18. März 1970) dienten, das in seiner Vergleichsanalyse diesem Schema folgt.


In der Eröffnungssitzung stellen die Mitglieder der Gruppe ihre jeweiligen Mitarbeiter vor, die sie ausgewählt haben und die bei den Arbeiten mitwirken. Es handelt sich um Johnny Schmitz (Luxemburger, Stellvertreter des Vorsitzenden Werner), Jacques Mertens de Wilmars (Belgier, Stellvertreter von Baron Ansiaux, Vorsitzender des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken), Anthony Looijen (Niederländer, Stellvertreter von Gerard Brouwers, Vorsitzender des Ausschusses für Konjunkturpolitik), Jean-Michel Bloch-Lainé (Franzose, Stellvertreter von Bernard Clappier, Vorsitzender des Währungsausschusses), Hans Tietmeyer (Deutscher, Stellvertreter von Johann Baptist Schöllhorn, Vorsitzender des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik), Simone Palumbo (Italien, Stellvertreter von Gaetano Stammati, Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltspolitik ) und Jean-Claude Morel (Stellvertreter von Ugo Mosca, Generaldirektor für Wirtschaft und Finanzen in der EWG).


Diese Sitzung führt inhaltlich zu einem ersten Meinungsaustausch über die hauptsächlichen Probleme bei der Erstellung eines Stufenplans. Der Vorsitzende Werner legt die verschiedenen Pläne, Maßnahmen und Vorschläge zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion ausführlich dar und vergleicht sie miteinander („verschiedene Währungspläne erfordern eine Synthese“14). Er zeigt die Diskussionsschwerpunkte (Endziel, institutionelles Gefüge) auf und legt die wichtigsten Eckdaten des Arbeitsprogramms fest, dessen Endergebnis in einem Bericht für den Rat festgeschrieben werden und bis spätestens Ende Juli vorliegen sollte.


Die Beschreibung des Ausgangspunkts löst keine großen Diskussionen aus. „[] Wir starteten nicht bei null. Die wirtschaftliche Integration war im Gange. […] Aufgrund der bereits durchgeführten Liberalisierungsprozesse war die wechselseitige Abhängigkeit so groß, dass sich nationale Ungleichgewichte auf die Volkswirtschaft der anderen Partner auswirkten. Der Endpunkt sollte in einer Wirtschafts- und Währungsunion bestehen, d. h. in einer Zone, in der sich der Güter-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr frei und ohne Wettbewerbsverzerrungen vollzieht. Eine solche Union erfordert selbstverständlich eine vollständige und irreversible Konvertibilität der nationalen Währungen und die Beseitigung der Bandbreiten der Wechselkurse“.15 Obwohl hinsichtlich des wesentlichen Ziels Klarheit und Einvernehmen herrscht, führt dessen inhaltliche Ausgestaltung zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Ökonomisten und Monetaristen16: „Der deutsche Vertreter J. B. Schöllhorn, Vorsitzender des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik, unterstützt von H. Tietmeyer, vertrat sofort die These von Minister Schiller, wonach zunächst eine Konvergenz der Wirtschaftspolitik erforderlich sei. Der Vorsitzende des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken, Baron Ansiaux (Belgische Nationalbank), verteidigte den monetaristischen Standpunkt mit einer Leidenschaftlichkeit, die mich damals überraschte. B. Clappier, Vorsitzender des Währungsausschusses, unterstützt von J. M. Bloch-Lainé, schloss sich wie auch G. Stammati, Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltspolitik, der Auffassung von Ansiaux an. Brouwers, Vorsitzender des Ausschusses für Konjunkturpolitik, stimmte eher Schöllhorn zu“.17


In den Diskussionen werden die tief verwurzelten Vorstellungen der Mitglieder der Gruppe von dem angestrebten Ziel, den Mitteln zu dessen Verwirklichung und dem empfohlenen Zeitplan deutlich. Im Vordergrund stehen die Zusammenlegung der Reserven der Sechs und die Schaffung einer gemeinschaftlichen Zentralbank. Die Aufforderung, die der Vorsitzende Werner in der vorbereitenden Sitzung an die Mitglieder gerichtet hatte, nimmt somit die Form eines Beschlusses an. Der Vertreter der Kommission wird gebeten, ein Papier „über die Endstufe der Wirtschafts- und Währungsintegration auszuarbeiten und dabei auch die Rolle des Reservefonds und eventuell einer gemeinschaftlichen Zentralbank in dieser Stufe darzulegen“.18 Die anderen Mitglieder der Gruppe sollen „jeder nach seinen Zuständigkeiten, die ihm kraft seines Amtes als Vorsitzender eines Ausschusses der EWG obliegen“, Papiere verfassen, in denen die Schritte zur Erreichung des Endziels dargelegt werden. Die Gruppe kommt überein, dass die Vorsitzenden ihre jeweiligen Ausschüsse weder bei der Abfassung der Papiere noch im Hinblick auf die weiteren Arbeiten der Gruppe zu Rate ziehen müssen.


All diese Dokumente werden in der Sitzung des Werner-Ausschusses vom 7. April in Brüssel erörtert.



Zweite Sitzung (Brüssel, 7. April 1970)


Bis zu dieser Sitzung konnte der Dokumentenbestand der Ad-hoc-Gruppe um ein zukunftsweisendes Papier vom 31. März 1970 (das dem Werner-Ausschuss am selben Tag übermittelt wurde) über das Aussehen der Wirtschafts- und Währungsunion 1978 nach Verwirklichung des Stufenplans, verfasst von der direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe19, bereichert werden. Darin geht es um die währungspolitische Solidarität (unwiderrufliche Festsetzung der Paritätsverhältnisse zwischen den Währungen der EWG, Beseitigung der Bandbreiten für Wechselkursschwankungen zwischen den EWG-Währungen, allgemeine Verwendung einer Europäischen Rechnungseinheit, Europäischer Reservefonds), die Steuerpolitik (Harmonisierung der indirekten Steuern und Begrenzung der Abweichungen der Mehrwertsteuersätze zwischen den Mitgliedstaaten auf 2 %-3 %, eine spürbare Annäherung im Bereich der Verbrauchsteuern, Kommentare zur Zweckmäßigkeit einer Ausweitung von Formen indirekter Steuern), die Kapitalmärkte, die Wirtschaftspolitik im Allgemeinen und im Besonderen sowie die Währungs-, die Haushalts-, die Struktur- und die Lohnpolitik.


Nachdem der Vorsitzende in der Eröffnungssitzung dazu aufgefordert hat, verfasst Gerard Brouwers, Vorsitzender des Ausschusses für Konjunkturpolitik, eine vertrauliche Note über Die Methode zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion aus der Sicht der Konjunkturpolitik 20, die er den anderen Mitgliedern des Werner-Ausschusses am 3. April vorlegt. Ziel dieses Papiers ist es nicht, diese Frage unter allen Gesichtspunkten zu beleuchten, sondern die Kernprioritäten im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemeinsamen homogenen Marktes aufzuzeigen, dem die Konjunkturpolitik als Instrument für optimales und ausgewogenes Wachstum dienen muss.21 Die folgenden Schwerpunkte dieser Note seien besonders herausgestellt. Demnach setzt die Errichtung einer Wachstums- und Stabilitätsgemeinschaft unbedingt die Festlegung gemeinschaftlicher Ziele voraus. Hierfür sei ein Verfahren der vorherigen Konsultation zweckmäßig. Es müsse über ein „System der Warnsignale“ zur Meldung der festgestellten Ungleichgewichte, Verzögerungen und Ausnahmen verfügen und mit geeigneten Analyseinstrumenten, auch auf dem Gebiet der Statistik und der Prognosen, verbunden sein. Die Mitgliedstaaten sollten sich darauf verständigen, im Rahmen einer umfassenden Strukturpolitik mit Hilfe einer Sondergesetzgebung22 politische Instrumente für ein direktes Eingreifen bzw. unmittelbar konjunkturabhängige Verfahren23 einzuführen. All diese konjunkturpolitischen Instrumente müssten vereinheitlicht werden, was auch für die Instrumente der Haushaltspolitik (es geht vor allem um die Frage der konjunkturellen Auswirkungen der Defizite und um ihre Finanzierung) und der Währungspolitik gelte. Im Zuge der fortschreitenden Harmonisierung nehme die Möglichkeit Gestalt an, die Gemeinschaftspolitik zu verwirklichen, und in diesem Stadium müsse auch die Verlagerung nationaler Zuständigkeiten für die Konjunkturpolitik erfolgen, was sich erheblich auf die Institutionen auswirke.24 Sobald die Harmonisierung abgeschlossen sei, könne die Wirtschaftsunion durch eine Währungsunion ergänzt werden.25


Der Vorsitzende des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik, Johann Baptist Schöllhorn26, legt der Ad-hoc-Gruppe im Hinblick auf deren Aussprachen am 7. April ebenfalls ein Dokument vor, dessen Titel Wirtschaftsunion als Grundlage der Währungsunion27 die einschlägige Auffassung Deutschlands auf den Punkt bringt, dass nämlich der Wirtschaftsunion Vorrang einzuräumen sei. Auch der Vertreter der Kommission, Ugo Mosca, erläutert ein Dokument, das die erste Stufe des Stufenplans zum Gegenstand hat und in dem der Schwerpunkt Kapitalmärkte dargelegt wird28.


Pierre Werner, der bereits am 11. März seine Bedenken wegen des bevorstehenden Beitritts des Vereinigten Königreichs geäußert hatte, bat deshalb den Vertreter der Kommission, sich unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung der Gemeinschaft mit der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion zu befassen. Das entsprechende Papier29 wird in der Sitzung vom 7. April 1970 an die Mitglieder der Gruppe verteilt. In diesem Dokument wird insbesondere dargelegt, wie sich der Beitritt des Vereinigten Königreichs auf die Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die Kapitalmärkte und das Steuerwesen auswirken wird. Punkt für Punkt werden die Rolle des Pfund Sterling30, die verstärkte währungspolitische Solidarität und die Folgen der etwaigen Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Mechanismen der währungspolitischen Zusammenarbeit sowie am Europäischen Reservefonds31 erläutert.


Angesichts des immer heftiger werdenden Meinungsstreits zwischen Monetaristen und Ökonomisten in der Werner-Gruppe32 und in dem Bemühen um eine gemeinsame Position der Benelux-Länder33 sorgt der Vorsitzende Werner dafür, dass auf den belgischen Finanzminister Jean-Charles Snoy et d’Oppuers und auf den Präsidenten der Belgischen Nationalbank, Baron Hubert Ansiaux (der in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken auch Mitglied des Sachverständigenausschusses ist), in erforderlichem Maße politischer Einfluss genommen wird. So kommen die Finanzminister und die Zentralbankpräsidenten der drei Länder auf Einladung der Belgier, deren Land den Vorsitz im EG-Ministerrat innehat, am 2. April 1970 in Brüssel zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Definition des Endziels der Wirtschafts- und Währungsunion sowie die Instrumente zu dessen Verwirklichung, insbesondere auf den Gebieten der Währungs- und Kreditpolitik, der Haushalts - und Steuerpolitik, der Integration der Kapitalmärkte sowie im institutionellen Bereich.34 Zu den behandelten Themen gehören außerdem die Verstärkung der währungspolitischen Solidarität, die Folgen der etwaigen Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Mechanismen der währungspolitischen Zusammenarbeit sowie die Auswirkungen, die das Pfund Sterling auf den Europäischen Reservefonds hat.


Trotz aller Bemühungen wird das angestrebte Ziel nur teilweise erreicht. Die Belgier und Luxemburger teilen eher die monetaristische Sichtweise Frankreichs, während sich die Niederländer eindeutig auf die Seite des deutschen Ökonomismus schlagen. Demzufolge kommt keine Einigung zustande. Allerdings gelingt es den Belgiern, sich in dieser Sitzung als Verfechter der Idee von der Schaffung eines Devisenausgleichsfonds zu behaupten, mit dem das zunehmend praktizierte Floaten der Wechselkurse abgeschafft werden soll.35 Obwohl für den niederländischen Minister Witteveen die Prioritäten anderswo liegen (ihn beunruhigen die Mehrheitsentscheidungen, die in einem währungspolitischen Gremium getroffen und die Kreditpolitik der Mitgliedstaaten beeinflussen würden)36, teilt der Präsident der niederländischen Zentralbank Zijlstra die Ansicht Belgiens und unterstützt den Gedanken, dass ein solcher Fonds den Währungen der Sechs eine größere Unabhängigkeit vom Dollar verschaffen würde.


Belebt und angeheizt werden die Debatten zwischen Ökonomisten und Monetaristen in der Sitzung des Werner-Ausschusses vom 7. April insbesondere durch die Vorlage des erwähnten deutschen Dokuments, in dem eine Harmonisierung der Wirtschafts- und der Haushaltspolitik gefordert wird. Pierre Werner, der die Sitzung leitet, weiß zwar die Ansichten der Deutschen zu schätzen, bewertet sie jedoch als „zu hart und zu wenig differenziert“.37 Daraufhin lenkt er die Aussprache in eine andere Richtung, indem er den Gedanken des Devisenausgleichsfonds ins Spiel bringt, der von Baron Ansiaux unterstützt wird. In den Diskussionen38 geht es außerdem um die Definition des Endziels der Wirtschafts- und Währungsunion sowie um Mittel und Wege, mit denen dieses insbesondere auf den Gebieten der Währungs- und Kreditpolitik, der Haushalts- und Steuerpolitik, der Integration der Kapitalmärkte sowie im institutionellen Bereich erreicht werden soll.


Entsprechend dem Vorschlag, den er in der vorbereitenden Sitzung im Hinblick auf das weitere Verfahren unterbreitet hatte, schlägt der Vorsitzende vor, die Vorstellungen, die in den verschiedenen Dokumenten dargelegt oder mündlich in der Gruppe vorgetragen wurden, in einem Synthesebericht zusammenzufassen. Der vom ihm selbst zusammen mit dem Sekretariat zu erstellende Bericht soll beim nächsten Treffen vorgelegt werden. Der Vorschlag wird angenommen, und für die nächsten drei Sitzungen der Gruppe werden der 30. April in Rom und der 14. und 20. Mai in Luxemburg als Termine festgelegt.



Dritte Sitzung (Rom, 30. April 1970)


Dank der diplomatischen Bemühungen des italienischen Mitglieds der Werner-Gruppe, des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltspolitik, Gaetano Stammati, findet die dritte Sitzung in Rom statt. Sein Vorstoß bei der EG-Kommission löst endlose Diskussionen im Generalsekretariat aus, denn da es für die Logistik der Ad-hoc-Gruppe zuständig ist, werden ihm zusätzliche Anstrengungen abverlangt.39 Diese Sitzung wird in Anbetracht der Tagesordnung mit großem Eifer vorbereitet.


Da sie in ihren Vorstellungen, Zielen und Strategien übereinstimmen, nutzen Pierre Werner und Baron Ansiaux ihre regelmäßigen politischen und persönlichen Kontakte, um sich gemeinsam der Problematik des Devisenausgleichsfonds und des Reservefonds zuzuwenden. Der im Februar 1970 vorgestellte luxemburgische Währungsplan – der sich auf die Thesen stützte, die Pierre Werner seit 1962 veröffentlicht und weiterentwickelt hatte – sah die Möglichkeit vor, bereits in der ersten Stufe einen gegenseitigen Beistand in das System der internationalen Währungsbeziehungen einzuführen, wofür eine partielle Zuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR)40 der verschiedenen Mitgliedstaaten erfolgen sollte, die gemeinsam verwaltet würden. Pierre Werner sah darin den ersten Schritt zur Schaffung eines Reservefonds und zur konkreten Förderung des mittelfristigen Währungsbeistands, die Gegenstand eines der nächsten Beschlüsse sein werden.


Hubert Ansiaux macht sich nach und nach die luxemburgischen Sichtweise zu eigen und profiliert sich in der Sitzung vom 7. April 1970 als Vorkämpfer eines Devisenausgleichsfonds. Am 22. April übermittelt er Pierre Werner auf dessen Bitte hin auf einem Kopfbogen des Präsidenten der Belgischen Nationalbank einen Vermerk über rechtliche und technische Aspekte einer Zusammenlegung der Sonderziehungsrechte41, zumal „in Den Haag ein Vorschlag zur teilweisen Zusammenlegung der SZR der EWG-Länder unterbreitet wurde, um die Errichtung eines mittelfristigen Kreditfonds zu unterstützen42. In dem belgischen Vermerk werden die Verfahren für die Übertragung der SZR zwischen den EWG-Partnern beschrieben. Zwei Tage später kommt Baron Ansiaux einer weiteren Bitte von Pierre Werner nach und lässt ihm einen (vertraulichen) fachlichen Vermerk zur Funktionsweise eines europäischen Devisenausgleichsfonds43 zukommen, in dem er die Problematik der Stabilisierung der Wechselkurse zwischen den Gemeinschaftswährungen darlegt. Dieses Dokument wird in der Sitzung der Werner-Gruppe vom 14. Mai 1970 erörtert und entsprechend geändert. Die Schlussfolgerungen, die daraus abgeleitet wurden, finden Aufnahme in die endgültige Fassung des Stufenplans.44


Parallel zu seinem Austausch mit dem belgischen Bankfachmann bemüht sich Pierre Werner zusammen mit dem Sekretariat der Ad-hoc-Gruppe, einen Fahrplan für den Stufenplan festzulegen45. Darin werden der Ausgangspunkt bestimmt und das Endziel definiert sowie die Maßnahmen festgelegt, die in den Bereichen Wirtschaftspolitik, währungspolitische Solidarität und institutionelles Gefüge notwendig und wünschenswert sind, um es zu erreichen. Diese Zusammenfassung ist mit einem Verzeichnis der konkreten Schritte versehen, die insbesondere für die erste, bereits als eingeleitet betrachtete Stufe im Einklang mit den Gemeinschaftsverordnungen und -richtlinien mittelfristig geplant sind. Das Dokument wird den Mitgliedern der Gruppe am 22. April 1970 in Vorbereitung auf die Sitzung in Rom übermittelt.46


Die Arbeit der Werner-Gruppe findet im engeren Ausschuss in einer vertraulichen Atmosphäre statt. Die Medien, die ausführlich über das Gipfeltreffen von Den Haag und die Berufung Pierre Werners an die Spitze des Expertenausschusses berichtet hatten, halten sich anschließend zurück, vor allem weil der Expertenausschuss nur spärliche Informationen nach außen dringen lässt.47 Gleichwohl hat die Problematik des Stufenplans einen gewissen schöpferischen Eifer und Mitgestaltungswillen hervorgerufen, die insbesondere in der Phase der Ausarbeitung des Abschlussberichts um sich greifen und auch nach dessen Veröffentlichung anhalten. Als Erster meldet sich der Deutsche Gewerkschaftsbund zu Wort, der „bereit [ist], seinen Teil der Verantwortung bei den demokratischen Entscheidungsprozessen in einer Wirtschafts- und Währungsunion zu übernehmen“, und „einen Vorschlag für einen Stufenplan erstellt“ hat.48 Diesen übermittelt er dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean Rey, am 20. März 1970, genau an dem Tag, an dem die Werner-Gruppe ihre offiziellen Sitzungen beginnt. Die dem Expertenausschuss zur Verfügung gestellten Arbeitsdokumente wurden um diese Stellungnahme ergänzt.


Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertritt in seinem Vorschlag die folgende Auffassung: „Ziel einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist die beständige Hebung des materiellen und immateriellen Wohlstands in der Gemeinschaft, um die wirtschaftliche und politische Position Europas zu stärken […]. Dieses Ziel [kann] nur durch ein stetiges Wachstum, durch Vollbeschäftigung und durch Stabilität erreicht werden […] und [muss] durch einen Ausgleich der sozialen und regionalen Ungleichheiten ergänzt werden“.49 In der ersten Stufe müssten die nationalen Voraussetzungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion geschaffen werden, wozu die Annäherung und gegebenenfalls die Schaffung neuer wirtschafts- und sozialpolitischer Instrumente in den Mitgliedstaaten gehöre. Die jährliche Ausarbeitung und Veröffentlichung von nationalen Wirtschaftsberichten durch die Regierungen der Mitgliedstaaten würden es ermöglichen, einen Überblick über die erzielten Ergebnisse zu verschaffen. Es sei eine Abstimmung der nationalen Projektionen und der beabsichtigten Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich. In der zweiten Stufe müssten die gemeinschaftlichen Voraussetzungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion geschaffen werden, deren Vollendung in der dritten Stufe erwartet werde. Somit wird deutlich, dass der soziale Bereich einen wichtigen Schwerpunkt beim Aufbau einer Wirtschafts- und Währungsunion bilden muss, wofür der Werner-Ausschuss empfänglich ist und was weitgehend durch den Inhalt des Abschlussberichts belegt wird.


Die Wissenschafts- und Hochschulkreise Europas und der USA zeigen sich an den Arbeiten der Werner-Gruppe sehr interessiert, und das umso mehr, als neben den praktischen Lösungen, die sich daraus ergeben, auch theoretische Definitionen in Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion gegeben werden. Als der Vertreter der Kommission Anfang Februar 1970 in Madrid an einem Seminar zum Thema optimale Währungszone teilnimmt, wird er gebeten, den anwesenden Professoren, insbesondere aus den USA, Auskunft über die verschiedenen Pläne zur stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie über die diesbezüglichen Unterlagen zu geben. Es werden mehr als zwölf Anfragen gestellt, aber letztendlich wird nur den Bitten der Professoren Triffin und Machlup50 entsprochen. Die anderen Fragen werden später unter Federführung der Kommission beantwortet.51


Nach den Erörterungen auf der Sitzung vom 30. April 1970 verständigt sich die Gruppe für ihren Bericht an den Rat auf ein „Grundmuster, das die Beschreibung der derzeitigen Situation, des Endpunkts und der Prinzipien der stufenweisen Realisierung des Plans enthält“52, und beschließt, sich – zumindest für diesen Bericht – auf die Festlegung einer ersten Stufe zu beschränken, die die in den verschiedenen Bereichen zu ergreifenden Maßnahmen umfasst.


Hinsichtlich der praktischen Organisation der Arbeit beschließt die Gruppe, „die Erarbeitung eines Berichtsentwurfs den Stellvertretern zu übertragen […], die am 6. und 8. Mai unter dem Vorsitz von Mertens de Wilmars zusammentreten sollen“.53 Der Wirtschaftswissenschaftler und Professor an der Katholischen Universität Löwen, Jacques Mertens de Wilmars, Wirtschaftsberater der Belgischen Nationalbank, ist ein Vertrauter von Hubert Ansiaux, den er in der Werner-Gruppe unterstützt.



Vierte und fünfte Sitzung (Luxemburg, 14. und 20. Mai 1970)


Auf der Tagesordnung der vierten Sitzung steht die Fortführung des Meinungsaustauschs über die Wirtschafts- und Währungsunion. Es wurde nämlich erwartet, dass die Gruppe der Stellvertreter schon einen ersten Berichtsentwurf als Grundlage für die Überlegungen zum Abschlussbericht vorlegen würde, dessen Ausarbeitung entsprechend den zu Beginn der Arbeiten festgelegten Terminen vor Ende Juli erfolgen sollte.


Zu diesem Zweck kommen die Stellvertreter54 wie geplant am 6. und 8. Mai in Brüssel zusammen. Sie werden von der Direktion Wirtschaft und Finanzen der Kommission unterstützt, deren Generaldirektor Ugo Mosca zugleich ordentliches Mitglied der Werner-Gruppe ist. Im Familienarchiv Pierre Werner findet sich der Hinweis auf einen „Entwurf eines Berichts an den Rat und an die Kommission [in Form eines] Stufenplans zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion“ mit Datum vom 11. Mai 1970, den Jacques Mertens de Wilmars dem Sekretariat der Ad-hoc-Gruppe vorlegt. Im Begleitschreiben zu diesem vertraulichen Dokument merkt Mertens de Wilmars an, dass die Experten bestimmte noch offene Grundsatzfragen bewusst nicht behandelt hätten, wenngleich der Text ihres Entwurfs Vorschläge und Lösungen zu diesen Problemen enthielt. Unter diesen sensiblen Themen sind die Übertragung der Verantwortung von der nationalen Ebene an die Gemeinschaftsebene, ohne dass es zu dauerhaften Spannungen kommt, die mittelfristige Konjunkturpolitik, die Unerlässlichkeit einer gemeinsamen Beschlussfassung in den wichtigsten Fragen der Währungs- und Kreditpolitik sowie die Ausstattung der Gemeinschaftsorgane mit tatsächlicher Entscheidungsbefugnis zu nennen. Die Gruppe gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die Wirtschafts- und Währungsunion in Fortführung der Maßnahmen entwickelt werden müsse, die bereits zur Verstärkung der Koordinierung der Wirtschaftspolitik und der währungspolitischen Zusammenarbeit eingeleitet worden sind. Es ist festzuhalten, dass der Werner-Ausschuss betont, die Wirtschafts- und Währungspolitik müsse zentral festgelegt werden (auch auf die Gefahr hin, dass die Entscheidungsbefugnis bei den bestehenden Strukturen verbleibe), und sich generell für nicht zuständig erklärt, Vorschläge zu den politischen Strukturen zu unterbreiten.55


Die beiden Plenarsitzungen des Werner-Ausschusses, die am 14. und 20. Mai in Luxemburg stattfanden, führten sicherlich zu höchst aufreibenden Debatten und Kontroversen. In den Archiven finden sich weder entsprechende Protokolle noch Kurzprotokolle. Pierre Werner hält in seinen Memoiren fest, dass es „nach fünf Arbeitssitzungen, gespickt mit Kontroversen und sogar dem einen oder anderen Zwischenfall, dennoch [gelang], einen Gesamtüberblick über die aufgeworfenen Fragen in Form eines Zwischenberichts an die Regierungen zu geben“.56 All diese Fakten verdichten sich zu der Annahme, dass im Zusammenhang mit der Erstellung des Zwischenberichts heftige Auseinandersetzungen geführt wurden, sodass keine gemeinsamen Schlussfolgerungen herausgearbeitet werden konnten. Somit wäre gegen ein zu Beginn der Arbeiten festgelegtes Grundprinzip der Gruppe verstoßen worden. Und die Tatsache, dass bei eingehenden Nachforschungen sowohl in den Beständen der Institutionen als auch in den Archiven der Familie Pierre Werner keine Protokolle gefunden wurden, wäre vielleicht nicht auf eine bloße Unterlassung oder Nachlässigkeit des Sekretariats, sondern auf die anhaltenden Meinungsunterschiede zurückzuführen. Die Vermittlung durch den Vorsitzenden Werner ist daher entscheidend, um die Beteiligten wieder dazu zu bewegen, an einem Strang ziehen. Am Ende der fünften Sitzung einigt man sich auf den Wortlaut des Zwischenberichts57, und am 22. Mai 1970 wird das Dokument den Finanzministern sowie dem Rats- und dem Kommissionspräsidenten übermittelt.


Die deutsche Fassung des Zwischenberichts führt zu zusätzlichen Spannungen. In einer Depesche wendet sich Hans Tietmeyer im Namen des deutschen Staatssekretärs Johann-Baptist Schöllhorn an den Sekretär der Werner-Gruppe, um „darauf hinzuweisen, dass die deutsche Fassung […] nicht den bei der Sitzung in Luxemburg gefassten Beschlüssen der Werner-Gruppe entspricht. Entgegen einem Änderungsantrag des Generaldirektors Mosca hat sich die Gruppe auf den folgenden Wortlaut geeinigt: ‚Diese Übertragung von Befugnissen ist ein Vorgang von grundlegender politischer Bedeutung, der eine progressive Entwicklung der politischen Zusammenarbeit voraussetzt.‘ Der Wortlaut im aktuellen Dokument (‚Diese Übertragung von Befugnissen setzt eine Entwicklung der politischen Zusammenarbeit in den verschiedenen Bereichen voraus‘) bedeutet eine deutliche Abschwächung der ursprünglich vereinbarten Formulierung. Herr Schöllhorn legt großen Wert darauf, dass der politische Charakter der Wirtschafts- und Währungsunion klar und unmissverständlich bekräftigt wird.“58



Vertiefung der Arbeiten der Werner-Gruppe


Am 29. Mai 1970 tagen die Finanzminister unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d’Estaing in Venedig, um über die Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion zu beraten. Eingeladen sind außerdem die Zentralbankpräsidenten der Sechs, der Vorsitzende des Währungsausschusses, Bernard Clappier, sowie der Vorsitzende des Stellvertreterausschusses der „Zehnergruppe“59, Rinaldo Ossola60.


Auf der Agenda des ersten Tages dieser Ministerratstagung stehen die mehrjährigen Vorausschauen für die Gemeinschaftshaushalte61, die Nutzung der Haushaltspolitik als konjunkturpolitisches Instrument62 und die notwendige Wiederaufnahme der Steuerharmonisierung63. Ein spezieller Teil ist der Darlegung der Probleme, die sich aus der Währungsintegration innerhalb der Gemeinschaft ergeben, sowie internationalen währungspolitischen Fragen gewidmet.64


Am zweiten Tag findet ein Meinungsaustausch über den Zwischenbericht statt.65 Pierre Werner gibt einleitend eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen, zu denen die Expertengruppe gelangt ist, hebt die Punkte hervor, in denen man sich einig ist oder bei denen die Meinungen auseinandergehen, und weist auf Probleme hin, die noch genauer untersucht werden müssen. Es finden lebhafte und kontroverse Diskussionen statt, die jedoch keine Klarheit über die Prioritäten der Wirtschafts- und Währungsunion bringen.66 Minister Schiller weist auf die grundlegende politische Bedeutung des angestrebten Prozesses hin und betont die Notwendigkeit, sich ausführlicher mit der Übertragung von Zuständigkeiten an die Gemeinschaftsorgane zu befassen. In Bezug auf die institutionellen Fragen skizziert er zum einen eine zentrale Instanz mit politischer Verantwortung für die Konjunkturpolitik [und zum anderen] ein Organ für die zentrale Willensbildung im monetären Sektor. Dabei müsse es sich um ein föderales Organ mit einer weitgehenden Autonomie gegenüber den politischen Instanzen handeln.67 Karl Schiller spricht sich gegen die Schaffung eines Devisenausgleichsfonds in der ersten Stufe und die Verringerung der Bandbreiten zwischen den Gemeinschaftswährungen aus, weil die Zeit dafür noch nicht reif sei. Giscard d’Estaing hebt im Namen Frankreichs hervor, dass über die politische Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion später zu entscheiden sei. Die Errichtung eines föderalen Entscheidungsorgans falle demzufolge in die Endphase, und es sei momentan nicht angebracht, noch weiter zu gehen. Vielmehr müsse man sich auf die erste Stufe konzentrieren, in der es nach seinem Dafürhalten „nicht erforderlich ist, wirtschaftliche Konvergenz zu erreichen, ehe Fortschritte im Währungsbereich möglich sind“.68 Der belgische Minister Snoy et d’Oppuers ist derselben Ansicht. Auch unterstützt er die französische Auffassung, wonach ein Devisenausgleichsfonds bereits in der ersten Stufe geschaffen werden sollte. Der Vertreter der Niederlande (Herr Drees, der im Namen von Minister Witteveen spricht) wendet sich einer Frage zu, die im Zwischenbericht der Werner-Gruppe angesprochen wird. Müssen sechs nationale Währungen oder muss eine gemeinsame Währung vorgesehen werden? Seiner Meinung nach ist die Beibehaltung sechs verschiedener Währungen mit Risiken verbunden. „Eine Währung spiegelt immer das Vertrauen wider, das in eine für die Steuerung der Wirtschafts- und Währungspolitik verantwortliche Regierung gesetzt wird. […] Für die Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion muss eine einzige Währung vorgesehen werden. Auf der anderen Seite könnte es mehrere Zentralbanken in einem Federal-Reserve-System geben, das jedoch von den Regierungen unabhängig sein muss.“69


Das Thema Wechselkurssystem wird am heftigsten diskutiert. Pierre Werner erläutert die wirtschaftlichen Auswirkungen der unterschiedlichen Wechselkurssysteme und spricht u. a. darüber, welchen Einfluss eine Verringerung der Bandbreiten auf die Zinssätze hat. Baron Snoy et d’Oppuers weist darauf hin, dass in dem Bericht näher auf die wirtschaftlichen Folgen eines eigenen Wechselkurssystems der Sechs eingegangen werden müsse. Valéry Giscard d’Estaing plädiert dafür, dass die technischen Bedingungen, die im Hinblick auf die Anwendung eines solchen Systems geschaffen werden müssen, klar definiert werden. Minister Colombo und Notenbankpräsident Zijlstra schlagen vor, gemeinsam mit dem Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken zu prüfen, ob in einem frühen Stadium nicht konzertierte Notenbankinterventionen auf den Devisenmärkten anstelle des Ausgleichsfonds ins Auge gefasst werden sollten. Baron Snoy et d’Oppuers betont, dass als Erstes die Vor- und Nachteile eines Devisenausgleichsfonds untersucht werden müssten. Dieser Gedanke wird einige Tage später in einer gemeinsamen Strategie konkretisiert, die von Pierre Werner und Baron Snoy et d’Oppuers entwickelt wird, um den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten mit der Ausarbeitung von Fachstellungnahmen zu den angesprochenen Währungsproblemen zu betrauen (auf die später zurückgekommen wird). Raymond Barre legt schließlich die Vorstellungen und Erwartungen der Kommission zu diesem neuen Überlegungsprozess dar. Die Werner-Gruppe solle drei Stufen herausarbeiten, die nacheinander erreicht werden sollten. Dies wären erstens eine konzertierte Aktion bei den Notenbankinterventionen am Devisenmarkt, zweitens die Verwendung von Gemeinschaftswährungen im innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr (sowie eine erste Bandbreitenverringerung) und drittens die Einrichtung eines Devisenausgleichsfonds.


Minister Emilio Colombo fasst die Ergebnisse der Sitzung zusammen und stellt zunächst fest, dass über viele Vorschläge des Werner-Ausschusses generelles Einvernehmen bestehe. Man habe sich auf die im Zwischenbericht genannten Endziele der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. In diesem schrittweisen Prozess würden in jeder Stufe spezifische Ziele vorgegeben, wobei in der ersten, drei Jahre dauernden Phase konkrete und verbindliche Ziele für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und für währungspolitische Aspekte gelten würden. Diese Prozesse müssten parallel vorangebracht werden. Keine Meinungsverschiedenheiten gebe es hinsichtlich der grundlegenden Optionen wie die Notwendigkeit einer koordinierten Haushaltspolitik, quantitativer Ziele für eine mittelfristige Wirtschaftspolitik, einer Koordinierung der Konjunkturpolitik und der Konzertierung mit den Sozialpartnern bei der Festlegung einer Einkommenspolitik. In diesem Zusammenhang betont er auch die Notwendigkeit einer Präzisierung und einer größeren Verbindlichkeit der einschlägigen Konsultationsverfahren.


Am Ende der Venedig-Tagung billigt der Ministerrat den Zwischenbericht und gelangt zu der einhelligen Schlussfolgerung, dass die Gruppe ihre Arbeit fortführen müsse, um die notwendigen Antworten auf die strittigen Fragen zu finden und einen breiteren Konsens zu erzielen. Die Minister fordern die Werner-Gruppe auf, insbesondere die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei der Abstimmung der Wirtschaftspolitik zu definieren, um zu einer Konvergenz der Wirtschaftsentwicklung zu gelangen. Die Ziele und Instrumente, die eine Verwirklichung des Integrationsplans gewährleisten könnten, müssten so weit wie möglich bestimmt werden. Es müsse untersucht werden, ob diese Instrumente auf der Grundlage des bestehenden Vertrags geschaffen werden können oder ob dieser geändert werden müsse. Die Ergebnisse dieser Überlegungen müssten in einem Abschlussbericht niedergelegt werden.


Emilio Colombo schlägt vor, genauer festzulegen, wie der Abschlussbericht gegliedert sein soll, in dem die Ziele und die konkreten Instrumente des Plans für die Währungsintegration eindeutig dargelegt werden müssen. Pierre Werner meldet sich erneut zu Wort und entwickelt den Gedanken eines „Systems der Warnsignale“70 weiter, die aufleuchten und schwierige Situationen signalisieren. In der Währungs- und Haushaltspolitik befürwortet der Präsident der Niederländischen Nationalbank genaue Orientierungskriterien für die Haushalte (Gliederung, große Einnahmen- und Ausgabenblöcke, Defizit, Finanzierung), bei deren Festlegung der Vorsitzende Werner sich auch auf die Kompetenz der Herren G. Stammati, B. Clappier und Baron Ansiaux stützen möchte. J. Zijlstra schlägt sodann vor, die Möglichkeiten einer Harmonisierung der geldpolitischen Instrumente genauer auszuloten. Pierre Werner empfiehlt, den Bericht durch Vorschläge zur Harmonisierung der Geld- und Kreditpolitik zu ergänzen. Obwohl sich die Minister auf zahlreiche gemeinsamen Schlussfolgerungen einigen, gibt es immer noch Meinungsverschiedenheiten. Sie betreffen insbesondere die Schaffung eines Devisenausgleichsfonds, bevor ein gemeinsamer Reservefonds errichtet wird. Gleichwohl erscheint es notwendig, zu einer besseren Koordinierung der Interventionspolitik der Notenbanken am Devisenmarkt zu gelangen.


In Vorbereitung auf diese Tagung führt Pierre Werner wiederholt Gespräche mit Jean Monnet. Ihr erstes Lieblingsthema ist die währungspolitische Eigenständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Monnet wird um Unterstützung gebeten, damit der Direktor des IWF, Pierre-Paul Schweitzer, in dieser Frage konsultiert werden kann. Der IWF hat keine Einwände gegen die Einführung einer gemeinsamen, einer einheitlichen Währung durch Europa. Ferner sprechen sie ausführlich über den Devisenausgleichsfonds und darüber, welche Möglichkeiten bestehen, um ihn Wirklichkeit werden zu lassen. Diesbezüglich rät Jean Monnet Pierre Werner „die Entscheidung über den Devisenausgleichsfonds nicht zu überstürzen, weil es hierüber keine Einigung geben würde. Er hegte diese Sorge sicherlich in Bezug auf Willy Brandt, den er [ihm] empfahl, zu gegebener Zeit zu kontaktieren“.71 Ein Grund für den Ratschlag Monnets, Zurückhaltung zu üben, waren zweifelsohne die stürmischen Debatten in den beiden letzten Sitzungen der Werner-Gruppe, in deren Verlauf sich der Vorsitzende und der Vorsitzende des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten sehr dezidiert zum Thema Devisenausgleichsfonds äußerten.


Die Aussprache über die Wirtschafts- und Währungsunion steht auch im Mittelpunkt der Tagesordnung der Ministerratstagung, die am 8. und 9. Juni in Luxemburg stattfindet und auf der beschlossen wird, dass die Arbeit auf der Grundlage des Zwischenberichts fortgeführt werden soll. „Die Aussprache als solche brachte nichts Neues, außer dass der niederländische Minister Witteveen an den Standpunkt von Herrn Schiller anknüpfte und die Erfordernisse im institutionellen Bereich weiter ausführte“.72 Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb von zehn Jahren (ab dem 1. Januar 1971) ist ein zentrales Ziel. „Im Hinblick auf die Umsetzung seiner Beschlüsse und um bestimmte institutionelle und technische Aspekte der getroffenen Vereinbarungen schnellstmöglich genauer zu definieren, fordert der Rat die unter dem Vorsitz von Herrn Werner arbeitende Ad-hoc-Gruppe auf, ihm Anfang September 1970 ihren Schlussbericht vorzulegen. Er hat ihr Mandat präzisiert und sie insbesondere mit der konkreten Ausarbeitung der praktischen Modalitäten für die erste Stufe beauftragt“.73


Pierre Werner erläutert die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Stufenplan und dem Inhalt des Zwischenberichts und betont sodann die Notwendigkeit, sie weiter zu vertiefen. In seinem handschriftlichen Vermerk, den er für seine Rede notiert hat74, führt er die bereits in Venedig dargelegten Denkansätze weiter aus und vertritt die Auffassung, dass die thematische Vertiefung der Arbeiten anhand von sechs Schwerpunkten erfolgen müsse. Es gehe um die zusätzliche Untersuchung der institutionellen Fragen, die Bestimmung und Einführung wirksamer Instrumente – „mit Sanktionen bewehrte Verpflichtungen“ – für die Koordinierung und im Bereich der Konjunkturpolitik sowie um die mittelfristige Wirtschaftspolitik. Er unterstreicht die Notwendigkeit, „begrenzte und genaue Vorschläge zur Haushaltspolitik“ zu unterbreiten und sich eingehender mit der Finanzierung von Defiziten und mit den Auswirkungen auf die allgemeine Liquiditätspolitik im Wirtschaftssystem zu befassen. Ein anderer Schwerpunkt beinhaltet die umfassende Harmonisierung der geld- und kreditpolitischen Instrumente. In Bezug auf die Wechselkurspolitik wird die „Konsultation der Zentralbankpräsidenten“ vorgeschlagen. Außerdem empfiehlt er „die Untersuchung aller bestehenden Fonds“ (hierzu sind der Name Triffin und seine Definition vermerkt). Es ist nicht bekannt, ob sich Pierre Werner bei seinen mündlichen Ausführungen an die Reihenfolge in seinem Vermerk gehalten hat, doch finden sich alle darin enthaltenen Vorschläge in dem Beschluss des Rates über die Vertiefung der Arbeiten der Werner-Gruppe wieder. Das Einholen von Stellungnahmen des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken zu spezifischen Währungsproblemen ist darin ebenfalls niedergelegt.


Es ist zu vermuten, dass es nach der Tagung von Venedig zu ausführlichen informellen Konsultationen zwischen den Mitgliedern der Werner-Gruppe, den Finanzministern und dem Vizepräsidenten der Kommission, Raymond Barre, kam. In den privaten Unterlagen von Pierre Werner fand sich ein mit dessen handschriftlichen Anmerkungen versehenes Dokument ohne Kopf, Datum und Unterschrift, überschrieben war es mit „Zusätzliche Arbeiten der Ad-hoc-Gruppe ‚Stufenplan‘ nach der Tagung der Finanzminister in Venedig“75. Diese Notizen beziehen sich auf Vorschläge zu den wichtigsten Aktionslinien (die wahrscheinlich einhellige Zustimmung finden) und enthalten die Namen der vermutlichen Redner. Außerdem werden besondere Standpunkte hervorgehoben. Dem ist zu entnehmen, dass vier Handlungsschwerpunkte in Betracht gezogen werden: der institutionelle Bereich76, die verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik77, die Haushalts- und die Geldpolitik und das Wechselkurssystem.


Dieses Dokument ist vermutlich im Ergebnis der direkten Zusammenarbeit zwischen Pierre Werner und dem Sekretär der Ad-hoc-Gruppe, Georges Morelli, entstanden, der nicht nur sämtliche Informationen und Dokumente verwaltete, sondern auch an allen Sitzungen teilnahm, die mit den Arbeiten der Gruppe zusammenhingen (Ministertreffen, Sitzungen verschiedener Expertenausschüsse, direktionsübergreifende Gruppe der Kommission usw.). Die Vorschläge wurden weiter ausgestaltet und durch praktische Maßnahmen ergänzt und fanden sich dann etwas später im Fahrplan zur Vertiefung der Arbeiten der Werner-Gruppe wieder.


Pierre Werner hat erheblich dazu beigetragen, die Richtung für die weiteren Arbeiten zu bestimmen. Dank seines Ansehens als Vorsitzender der Gruppe sowie seines Verhandlungsgeschicks konnten die Vorschläge der Gruppe von verschiedenen Entscheidungsträgern (Finanzminister, Ministerrat) angepasst und in die offiziellen Beschlüsse übernommen werden. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die besondere Einbindung des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten in die Arbeit der Gruppe.78 Da seit dem 22. Mai gewissermaßen klar war, dass die Gruppe ihre Tätigkeit fortsetzen würde, lotet Pierre Werner weiter aus, welche Wege einzuschlagen sind und welche Themen behandelt werden müssen, wobei er einen ständigen und oft vertraulichen Gedankenaustausch mit Baron Ansiaux führt. In der Überzeugung, dass der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten eine wesentliche Rolle bei der Einführung eines Devisenausgleichsfonds spielen könne, entwickeln die beiden Männer im Rahmen eines Briefwechsels zwischen dem 3. und 12. Juni eine raffinierte Strategie. So bittet Pierre Werner Baron Ansiaux, ein Schreiben des Vorsitzenden der Ad-hoc-Gruppe (Pierre Werner) an den Vorsitzenden des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten (Baron Ansiaux) zu entwerfen, in dem der Ausschuss um Stellungnahme zu mehreren Themen ersucht wird. In dem Brief werden das Wechselkurssystem und insbesondere die Verringerung der Bandbreiten zwischen den Währungen der Länder des Gemeinsamen Marktes, die Vor- und Nachteile der Schaffung eines Devisenausgleichsfonds in der ersten Stufe und insbesondere die Frage angesprochen, was innerhalb der ersten Phase erreicht werden müsste, um die monetäre Politik anzugleichen. Zwischen den beiden Männern herrscht ein bemerkenswertes intellektuelles Einvernehmen, und sie haben dieselbe Vorstellung von einem Devisenausgleichsfonds. Innerhalb der Gruppe hat sich ihre Zusammenarbeit bereits positiv auf die thematische Ausrichtung der Beratungen ausgewirkt: Im April 1970 legt Baron Ansiaux auf Bitten von Pierre Werner seine Überlegungen zur Funktionsweise eines Devisenausgleichsfonds – einem Thema, das ihm am Herzen liegt – sowie zu den SZR dar.


Da in dem Beschluss des Rates vom 9. Juni 1970 empfohlen wird, Stellungnahmen vom Ausschuss der Präsidenten der Zentralbankpräsidenten einzuholen, richtet Pierre Werner drei Tage später entsprechend der mit Ansiaux entwickelten Strategie ein Schreiben an ihn als Ausschussvorsitzenden, in dem er ihn um eine Stellungnahme zu bestimmten technischen und wirtschaftlichen Fragen der Errichtung eines spezifischen Wechselkurssystems der Gemeinschaft ersucht. Tags zuvor erhält Pierre Werner auf diplomatischem Wege die Bemerkungen von Bernard Clappier, Vorsitzender des Währungsausschusses, die ihm zu zusätzlichen Erkenntnissen über die technischen Verfahren und die Folgen der Bandbreitenverengung sowie zur Problematik des Devisenausgleichsfonds verhelfen.79


Am 16. Juni antwortet Baron Ansiaux auf das Schreiben von Pierre Werner und sagt zu, bis zum 15. Juli eine Stellungnahme insbesondere zu der Frage vorzulegen, „ob es zweckmäßig ist, die währungspolitischen Instrumente zu harmonisieren und die Währungspolitik der Mitgliedsländer wirksam einander anzunähern“.80 Hingegen wird die eingehende Untersuchung der zu ergreifenden Maßnahmen auf das letzte Quartal des Jahres (1970) verschoben, da man erwartet, aus den eingeholten Informationen konkrete Schlussfolgerungen ziehen zu können. Man geht besonnen vor. Baron Ansiaux zögert nicht, den Expertenausschuss einzuberufen81, dessen Eröffnungssitzung am 25. Juni 1970 stattfindet. Nach fünf weiteren Sitzungen82 gibt die Werner-Gruppe ihre Stellungnahme ab.



Sechste Sitzung (Luxemburg, 24. Juni 1970)


Kraft des ihm durch den Ratsbeschluss vom 9. Juni erteilten Mandats beruft Pierre Werner die sechste Sitzung der Gruppe ein, die am 24. Juni 1970 in Luxemburg stattfindet. Einleitend teilt er seinen Kollegen mit, dass die Arbeit fortgesetzt werden müsse, um die Fragen anzugehen, die im Zwischenbericht offengeblieben sind, und um die erbetenen zusätzlichen Informationen in den Bericht einzuarbeiten. In den anschließenden Diskussionen lebt der Meinungsstreit zwischen Monetaristen und Ökonomisten wieder heftig auf. J.-B. Schöllhorn bleibt seinem früheren Standpunkt treu und bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Gruppe ihre Bemühungen auf die wirtschaftspolitische Koordinierung konzentrieren müsse. G. Brouwers teilt diese Auffassung. Auf Seiten der Monetaristen melden sich B. Clappier und H. Ansiaux mehrmals zu Wort, während sich G. Stammati zurückhält. In der offenen und leidenschaftlichen Debatte teilt Pierre Werner eher die Sichtweise der Monetaristen83, doch erfüllt er seine Pflicht als Vorsitzender, ausgleichend zu wirken, und fügt sich der Notwendigkeit eines Ansatzes, wonach wirtschaftspolitische Fortschritte parallel zu denen im monetären Bereich erzielt werden müssen. Um ihren gemeinsamen Standpunkt zu erläutern und zu untermauern, werden die niederländischen und die deutschen Mitglieder aufgefordert, zusammen mit dem Vertreter der Kommission und dem Sekretariat der Gruppe ein Papier auszuarbeiten und darin die Vorstellungen darzulegen, „die zur Verstärkung der Verfahren der wirtschaftspolitischen Koordinierung unterbreitet werden können“.84 Das niederländische Mitglied wird außerdem verpflichtet, eine Note zu den institutionellen Problemen vorzulegen, die in der Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion auftreten können.


Zur Fertigstellung des Zwischenberichts, dessen erster Entwurf bis Ende August vorgelegt werden soll, wird der Terminplan der Gruppe für die folgenden vier Sitzungen festgelegt. Sie sollen am 7. Juli 1970 in Paris, am 27. Juli und am 11. September in Luxemburg und am 25. September, am Rande der Jahresversammlung der Notenbankpräsidenten des Internationalen Währungsfonds, in Kopenhagen85 stattfinden.


Pierre Werner führt seinen informellen Gedankenaustausch mit Baron Ansiaux, der übrigens Robert Triffin sehr nahe steht, fort und versucht, die Wogen in einem immer heftiger werdenden Meinungsstreit zu glätten. Die deutsche Haltung, die beim niederländischen Vertreter Unterstützung findet, wird zunehmend radikaler, sodass sie die Hoffnung auf einen Konsens und auf eine endgütige Einigung ins Wanken bringt. Am 23. Juni 1970 bittet Ansiaux Triffin schriftlich um seine Unterstützung und unterrichtet umgehend Pierre Werner von seinem Schritt, indem er ihm eine Kopie dieses Schreibens zukommen lässt. Baron Ansiaux bekundet sein Bedauern darüber, dass „[seine] Initiativen nicht nur Zustimmung finden: insbesondere [ihre] deutschen und niederländischen Freunde sind entschieden dagegen. Sie behaupten, dass im monetären Bereich nichts bewegt werden könne, bevor keine vollkommene Konvergenz der Wirtschaftspolitik erreicht worden sei“.86 Anschließend fasst er das Wesentliche seiner These zusammen: „parallele Fortschritte, die sowohl auf währungspolitischem Gebiet als auch im wirtschaftlichen Bereich erzielt werden können, wobei parallele Fortschritte auf der währungspolitischen Ebene die notwendigen Fortschritte auf wirtschaftlichem Gebiet fördern müssen“.87 In der Frage des Devisenausgleichsfonds bittet Ansiaux Triffin, ihn zu unterstützen „[…] und die Deutschen dazu zu bewegen, sich der Idee anzuschließen; sind die Niederländer erst einmal isoliert, werden sie schließlich nachgeben, auch wenn sie sich als knallharte Verhandlungspartner erweisen“.88 Dem Schreiben ist außerdem zu entnehmen, dass auch Jean Monnet in diesem Sinne angesprochen wurde, er jedoch nichts unternommen hat. „Jean Monnet hat sein Papier nie veröffentlicht, und er ist nicht an die Deutschen herangetreten.“89


Robert Triffin reagiert und leitet Pierre Werner direkt seine Überlegungen zum Zwischenbericht zu, die überschrieben sind mit „Auf dem Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft“. Dieses Dokument, in dem der Grundsatz und der Geist der „Parallelität“ voll und ganz geteilt werden, prägt den weiteren Denkprozess im Werner-Ausschuss, der diesen Grundsatz zur tragenden Säule des Abschlussberichts macht.



Siebte Sitzung (Paris, 7. Juli 1970)


Die Werner-Gruppe tritt am 7. Juli am Rande der Tagung der Finanzminister in Paris zusammen.


Der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltspolitik, Gaetano Stammati, verfasst am 3. Juli auf Bitte von Pierre Werner eine Ausarbeitung zum Thema Verstärkung der Koordinierung der Haushaltspolitik. Zur gleichen Zeit nimmt das Papier Gestalt an, das die Deutschen und die Niederländer zusammen mit dem Mitglied der Kommission und dem Sekretariat der Gruppe erstellen. Darin wird die Verstärkung der Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Vordergrund gestellt, und es wird betont, dass zwei Gemeinschaftsorganen eine wesentliche Rolle zukommen müsse: dem Rat der Wirtschaftsminister und dem Ausschuss der Zentralbankpräsidenten.


Während der Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses stehen diese beiden Dokumente im Mittelpunkt der Beratungen. Stammati untermauert in seinen mündlichen Ausführungen bestimmte Aspekte seines schriftlichen Vermerks und geht besonders ausführlich auf die Steuerproblematik ein. Die Gruppe bittet Herrn Stammati, seine ursprüngliche Ausarbeitung zu ergänzen, um vollständige und umfassende Informationen zu dem behandelten Problem zusammenzutragen. In puncto Koordinierung der Haushaltspolitik seien ergänzende Erläuterungen vonnöten, „insbesondere zum Grad der Steuerharmonisierung, der in den verschiedenen Stufen der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion erreicht werden soll, und zum Zeitplan für die haushaltspolitischen Arbeiten.“90 Der Vermerk des niederländischen Vertreters zu institutionellen Fragen konnte, vermutlich aus Zeitgründen, nicht behandelt werden. Die Werner-Gruppe einigt sich darauf, dass die Aussprache über diese Themen in ihrer nächsten Sitzung wiederaufgenommen werden muss. Der Termin dafür wird auf den 27. Juli 1970 in Luxemburg festgesetzt.


Wenn man einer Gesprächsnotiz zu einem Telefonat und einem handschriftlichen Zettel von Pierre Werner91 Glauben schenken kann, so hat dieser seinen Aufenthalt in Paris genutzt, um zweimal, nämlich am 7. und 9. Juli, unter vier Augen mit Jean Monnet zu sprechen. Über den Inhalt dieser Gespräche ist nichts bekannt. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass die beiden Männer darüber sprachen, inwiefern – insbesondere auf die Deutschen und die Niederländer – Einfluss genommen werden könnte, um die Arbeiten der Gruppe zum Erfolg zu führen.



Achte Sitzung (Luxemburg, 27. Juli 1970)


In der achten Sitzung, die am 27. Juli in Luxemburg abgehalten wird, führen die Mitglieder der Gruppe ihren Gedankenaustausch über bestimmte Fragen, die in ihrem Abschlussbericht behandelt werden sollen, fort. So stellt G. Brouwers sein Dokument über institutionelle Fragen zur Diskussion, in dem auch die Übertragung von Souveränitätsrechten ab der zweiten Stufe des Plans behandelt wird.92 Die Währungsunion, wie sie im Zwischenbericht definiert sei93, setze unweigerlich voraus, dass in bestimmten Bereichen Zuständigkeiten von den einzelstaatlichen Organen auf Gemeinschaftsorgane übertragen werden müssten, zu deren Hauptaufgaben eine gute und wirksame Konjunktursteuerung gehöre. Demzufolge müsse unter Berücksichtigung der Erfordernisse in der Endphase bereits von der ersten Stufe an eine starke Harmonisierung der konjunkturpolitischen Instrumente in den Mitgliedstaaten erfolgen. Für diese Konjunktursteuerung seien zwei Organe unerlässlich. Zunächst bedürfe es eines zentralen politischen Organs, das entscheidenden Einfluss auf die von den einzelstaatlichen Haushalten ausgehenden deflationären und inflationären Effekte nehmen könne und über den Zugang der nationalen Regierungen zu den Kapitalmärkten der Gemeinschaft entscheide.94 Des Weiteren solle eine gemeinsame Zentralbank geschaffen werden, die innerhalb der Gemeinschaft für die Emission von Banknoten, die Kreditpolitik und die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven sowie für die Gewährleistung des Außenwertes der Währung zuständig wäre.95 Da die Schaffung eines solchen Systems spürbare Veränderungen im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft erfordere, seien neue Vertragsbestimmungen notwendig.96


Sowohl G. Stammati als auch das Sekretariat erläutern ihre überarbeiteten Vermerke. Die Gruppe „begann mit einer eingehenden Aussprache über die Modalitäten einer mittelfristigen Harmonisierung der konjunktur  und haushaltspolitischen Instrumente. Dieses Kapitel wurde im Verlaufe der schwierigen Beratungen wesentlich weiterentwickelt.“97


In Anbetracht der bereits erstellten Dokumente und der Bemerkungen, die sich während der Diskussionen ergeben, gelangt die Gruppe zu der Auffassung, dass ein Vorentwurf für den Bericht an den Rat verfasst werden kann. „In diesem wird zwar die Gliederung des Zwischenberichts beibehalten, doch werden die Fragen offengelassen, die in dem Bericht des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten und der Ausarbeitung der Herren Ansiaux und Clappier behandelt werden.“98 Das Sekretariat der Gruppe wird beauftragt, den Vorentwurf auszuarbeiten und in der nächsten Sitzung vorzulegen. Diese soll an zwei Tagen in Luxemburg stattfinden, d. h. man will am 10. September nachmittags und am 11. September ganztätig tagen.


Das Sekretariat der Ad-hoc-Gruppe schreitet auf Betreiben von G. Morelli rasch zur Tat und verfasst bereits am Tag nach der achten Sitzung (genauer gesagt am 28. Juli 1970) eine vorläufige Version des Vorentwurfs für den Bericht99. Diese Fassung wird im engeren Ausschuss, bestehend aus U. Mosca, H. Tietmeyer, A. Looijen und J.-M. Bloch-Lainé, überarbeitet.100 „Es war Absicht, dass Teil VI vage geblieben ist und keine […] Schlussfolgerungen formuliert wurden, denn es sollte Spielraum für die Diskussion über die Währungsmechanismen bleiben.“101 Das Dokument wird umgehend dem Vorsitzenden Werner übermittelt und dann der Gruppe am 27. August auf dem Postweg zugestellt, damit es in der Sitzung am 10. September inhaltlich erörtert werden kann.


Am 4. August erhält Pierre Werner ein weiteres Schriftstück. In einem persönlichen Schreiben übermittelt ihm Baron Ansiaux den Bericht, den die Experten der Zentralbanken für den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten erstellt haben. Ansiaux weist darauf hin, dass „dieser [der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten] die Stellungnahme, um die [ihn Pierre Werner] gebeten hat, in der Sitzung am 12. September vorlegen wird, sodass [er] vor der Sitzung [seines] Ausschusses in Kopenhagen damit befasst werden kann.“102 Die streng vertrauliche Art und Weise, in der dieses Schreiben übermittelt wurde – ist es doch an „Pierre Werner, Minister für Finanzen“, und nicht an „Pierre Werner, Ministerpräsident“ adressiert (ein Amt, durch das ihm zusätzliche und strengere Verwaltungsformalitäten für den Umgang mit der Post auferlegt sind), – hängt damit zusammen, dass es sich um ein internes Arbeitsdokument des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten handelt, das bis zu seiner offiziellen Übermittlung geheim gehalten werden muss. Besagtes Dokument103, das später vom Ausschuss der Zentralbankpräsidenten gebilligt und in einen speziellen Abschnitt des Abschlussberichts aufgenommen wird, ist auf den 1. August 1970 datiert.



Neunte Sitzung (Luxemburg, 10. und 11. September 1970)


Die Werner-Gruppe hält ihre neunte Sitzung am 10. und 11. September in Luxemburg ab. Die Beratungen konzentrieren sich insbesondere auf die Erörterung der Grundzüge des vom Sekretariat erstellten Vorentwurfs für den Abschlussbericht. Baron Ansiaux und Bernard Clappier arbeiten gemeinsame Vorschläge zu Elementen der innergemeinschaftlichen Währungspolitik aus, die in den Abschlussbericht eingearbeitet werden sollen. In ihrem Papier wird die Notwendigkeit hervorgehoben, in allen Mitgliedstaaten (unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen) quantitative und operationelle Kriterien für die kurz- und mittelfristig angestrebte Entwicklung der Liquiditätsmasse festzulegen. Außerdem wird dringend empfohlen, in der ersten Stufe ein für die Banken und Kreditinstitute geltendes konkretes Programm zur Harmonisierung der währungspolitischen Instrumente aufzustellen. Damit sollen die Probleme gemildert werden, die dadurch entstehen, dass sich die Banken den währungspolitischen Zwängen entziehen können. Darüber hinaus wird vereinbart, dass die Zentralbanken die Möglichkeit zur Regulierung der Nettoposition der Banken (Festlegung von Grenzwerten für die Gläubiger-/Schuldnerpositionen, usw.) erhalten sollen.


Im Anschluss an den Meinungsaustausch über diese Fragen und insbesondere über die Ausführungen in dem Ansiaux-Clappier-Papier verständigt man sich darauf, dass das Sekretariat den Berichtsentwurf überarbeiten und dabei diese Erwägungen berücksichtigen soll. Der Entwurf soll am 23. und 24. September 1970 in Kopenhagen erörtert werden.



Zehnte Sitzung (Kopenhagen, 23. und 24. September 1970)


Die Jahresversammlung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank in Kopenhagen (19.-26. September) bietet den Rahmen für die zehnte Sitzung der Werner-Gruppe, die ebenso wie die vorangegangene an zwei Tagen stattfindet. Zwei Archivdokumente belegen, dass mindestens eine zusätzliche Sitzung stattgefunden hat, und zwar am 25. September 1970.104 Da die technischen Vorbereitungen und die gesamten Kosten vom Bundesminister für Wirtschaft und von der deutschen Botschaft in Kopenhagen übernommen werden, liegt die Vermutung nahe, dass diese Sitzung auf Antrag Deutschlands abgehalten wurde105 und dass nach den engagierten Debatten und Diskussionen sowie verschiedenen vertraulichen Vermittlungsbemühungen ein Kompromiss mit den Deutschen und sicher auch mit den Niederländern gefunden werden konnte, um zu einer gemeinsamen Position der Gruppe zu gelangen. Offenbar wurde kein Protokoll dieser Sitzung angefertigt, und nach der weiter oben aufgestellten Hypothese zur Art und Weise, wie der Werner-Ausschuss über hitzige Diskussionen Bericht erstattet106, lässt sich daraus schließen, dass es wahrscheinlich zu Kontroversen und Unstimmigkeiten kam.


In den Plenardebatten geht es hauptsächlich um den Bericht des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten sowie um die inhaltliche Gestaltung der noch auszuarbeitenden letzten Kapitel des Berichts. „Der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten legte einen technischen Bericht vor, der sich später als wertvoll erwies, doch hielt er sich zunächst in Bezug auf die politischen Initiativen sehr zurück.“107


Dank der Tagung des IWF und der zahlreichen protokollarischen Gelegenheiten, die sich in diesem Zusammenhang boten, konnten die Mitglieder der Werner-Gruppe und die Finanzminister der Sechs informelle Gespräche mit ihren amerikanischen Kollegen und mit anderen internationalen Beamten und Experten führen und dabei sondieren, wie diese die verschiedenen Aspekte des Stufenplans einschätzten und was sie dazu zu sagen hatten. In den privaten Unterlagen von Pierre Werner finden sich Hinweise auf zwei Treffen mit dem Präsidenten des IWF, den er bereits über Jean Monnet zur europäischen Währungsidentität zu Rate gezogen hatte, sowie auf Gespräche mit dem Präsidenten des Federal Reserve Board der Vereinigten Staaten, Arthur Burns. Pierre Werner pflegt regelmäßige Kontakte zu den Bundesbehörden und den politischen Instanzen der USA. Aufgrund seiner guten Verbindungen zur Finanzwelt jenseits des Atlantiks und zu luxemburgischen Bankern, die insbesondere in den USA gut vertreten sind, sowie angesichts seiner freundschaftlichen Beziehungen zu US-Botschaftern in Luxemburg hat er hinreichend Gelegenheit, sich mit den ihn interessierenden Aspekten der internationalen Dimension des Stufenplans vertraut zu machen.108


Die Gruppe verständigt sich darauf, ihre Sitzung am 7. Oktober 1970 in Luxemburg abzuhalten, denn an diesem Tag soll das Sekretariat den endgültigen Entwurf für den Bericht vorlegen.



Elfte Sitzung (Luxemburg, 7. Oktober 1970)


Kaum ist die Sitzung vom 11. September beendet, macht sich das Sekretariat der Gruppe unter der Führung von G. Morelli an die Arbeit, um den Berichtsentwurf zu verfassen und die Struktur und die Probleme, die während der Debatten aufgezeigt wurden, einzuarbeiten. Eine erste Rohfassung datiert vom 14. September109 und die zweite vom 18. September 1970110, doch werden diese Dokumente in der Folgezeit weiter ausgefeilt. Zunächst durch die Beiträge von H. Tietmeyer, A. Loijen und J.-M. Bloch-Lainé, die schon an der Ausarbeitung des Entwurfs für den Zwischenbericht beteiligt waren und sich nun am 17. September 1970111 im engeren Ausschuss treffen. Am 29. September 1970 versammelt sich die Gruppe der Stellvertreter unter der Leitung von J. Mertens de Wilmars vollständig in Brüssel.112 Im Zuge der Ausarbeitung erhält Pierre Werner nach und nach die Arbeitsversionen des Entwurfs für den Abschlussbericht und fügt Empfehlungen und Änderungen ein, die das Sekretariat der Gruppe schrittweise einarbeitet.


Am 7. Oktober, dem Vorabend der Ministerratstagung, trifft sich die Werner-Gruppe in Luxemburg, um dem Text den letzten Schliff zu geben und den Abschlussbericht zu billigen. Das ist kein leichtes Unterfangen. Die Tatsache, dass weder ein Protokoll noch anderes Informationsmaterial über die Sitzung vorliegt, zeugt davon, dass ebenso spannungsgeladene Verhandlungen wie bei der hitzigen vierten und fünften Sitzung geführt worden sind. Ganz offensichtlich konzentriert sich der Meinungsstreit hauptsächlich auf die Schaffung eines Devisenausgleichsfonds. Die diesbezügliche unnachgiebige Haltung der Deutschen, denen sich vielleicht weitere Mitglieder anschließen würden, gefährdet das Zustandekommen eines Kompromisses. Den Memoiren von Pierre Werner ist zu entnehmen, dass „[…] Schöllhorn darauf bestand, die Schaffung eines Devisenausgleichsfonds erst in der zweiten Stufe vorzuschlagen, der im Übrigen eine eingehende Prüfung vorausgehen müsse. Auch auf die Gefahr hin, die Einstimmigkeit aufs Spiel zu setzen, sah ich mich gezwungen, nachdrücklich auf meiner Haltung zu beharren. Ich war der Überzeugung, dass ein Plan, der für die ersten drei Jahre keine währungspolitische Neuerung vorsah und ausschließlich die Verfahren zur Harmonisierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik fördern sollte, ohne mit monetären Anreizen einherzugehen, im gemeinschaftlichen Palaver im Sande zu verlaufen drohte. […] Im Übrigen erforderten die Vorschläge von Raymond Barre ein neues Finanzinstrumentarium. Der Plan, der auf Vorschlag der Mitglieder der Gruppe mit meinem Namen versehen werden sollte, durfte meine vorangegangen Initiativen zu diesem Thema nicht unberücksichtigt lassen. Deshalb forderte ich mit aller Entschiedenheit, die Errichtung des Fonds bereits für die erste Stufe ins Auge zu fassen. Mein Standpunkt wurde von Ansiaux und Clappier unterstützt. Wir trafen jedoch nach wie vor auf heftigen Widerstand. Nach zähen Diskussionen und nachdem jeder das Seine dazu beigetragen hatte, ein Scheitern zu verhindern, brachte ich schließlich einen Kompromiss zustande, der einstimmig angenommen wurde“.113


So wird nach sieben arbeitsreichen Monaten, geprägt durch Debatten, Kontroversen, geheime Verhandlungen und Kehrtwendungen, der Abschlussbericht114 gebilligt. Am 8. Oktober 1970 stellt Pierre Werner in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender den Plan zur stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft offiziell in Luxemburg vor. „Es war mir gelungen zu verhindern, dass der Bericht durch Einzelansichten zu wichtigen Fragen zerstückelt würde. Diese Einstimmigkeit musste auf Kosten einer rigorosen Denkweise errungen werden, bei der zu befürchten war, dass sie der Umsetzung des Plans abträglich sein würde. […] Bald wird die Gemeinschaft währungspolitischen Umwälzungen ausgesetzt sein, die die Rangfolge der vorgesehen Prioritäten verändern werden.“115


Die erste Ausgabe dieses Dokuments, das dem Ministerrat und der Kommission der EG am 15. Oktober 1970 offiziell übergeben wurde, trägt wirklich den Untertitel „Werner-Bericht“, was die Mitglieder des Expertenausschusses zu Ehren ihres Vorsitzenden einstimmig beschlossen haben.116 Einige Tage später, als der offizielle Bericht auf Veranlassung der EG-Kommission dem Europäischen Parlament übermittelt wird, ist dieser Untertitel nicht mehr aufgeführt und wird auch später nie mehr erwähnt. Der Grund für diese Unterlassung ist nicht bekannt, doch steht zu vermuten, dass die Kommission, die insbesondere über die GD II das technische Sekretariat des Werner-Ausschusses sicherstellte, nicht ganz unschuldig daran ist. Aufklärung hierüber könnte ein Satz geben, den Vizepräsident Raymond Barre einige Wochen später äußerte: „Ich möchte nochmals betonen […], dass es nicht die Berichte, nicht die Pläne und auch nicht die Absichtserklärungen sind, die zählen, sondern es sind die Beschlüsse. […]. [Das] obliegt der Kommission und dem Rat.“117


Am 26. Oktober 1970 tagt in Luxemburg der Ministerrat „Auswärtige Angelegenheiten“, um offiziell über den Bericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft zu beraten. Pierre Werner, Vorsitzender des Expertenausschusses, aber als Premierminister des Großherzogtums auch Gastgeber der Tagung, eröffnet die Beratungen mit einer kurzen und prägnanten Erklärung. Er schildert zunächst den Denkprozess, der in der Ad-hoc-Gruppe stattgefunden hat. Er betont, dass die Schlussfolgerungen des vom EG-Ministerrat auf seiner Tagung am 8. und 9. Juni 1970 gebilligten Zwischenberichts nach wie vor Gültigkeit besitzen und stellt die Bemühungen heraus, die die Experten unternommen haben, um bestimmte Fragen genauer zu beleuchten. Zum Schluss seiner Erklärung liefert Pierre Werner wahrscheinlich den besten Schlüssel für das Verständnis des angestrebten Ziels: „Ich freue mich festzustellen, dass wir bei allen Gesichtspunkten eine einstimmige gemeinsame Stellungnahme erreicht haben. Diese gemeinsamen Antworten geben natürlich nicht alle individuellen Präferenzen der Mitglieder der Gruppe wieder. Aber nachdem wir die Frage in langwierigen Gedankenaustauschen unter allen Gesichtspunkten beleuchtet haben, sind wir der Meinung, dass wir es geschafft haben, den Wunsch nach parallelen Maßnahmen auf wirtschaftlicher Ebene und in der Finanzpolitik zum Ausdruck zu bringen. Unser Ziel war es, den Teufelskreis der wirtschaftlichen und politischen Vorbedingungen endgültig zu durchbrechen. Wir haben versucht, einen Mittelweg zu finden zwischen der Ansicht, dass die Währungsunion die Krönung der europäischen Integration darstellt, und der Meinung, dass sie ein quasi allmächtiger Motor für die Integration ist. Ich glaube, dass sich die Vorschläge in Übereinstimmung mit den bestehenden Verträgen befinden, dass sie die Verwirklichung des ganzen Spektrums ihrer Ziele anstreben. Daher können wir bei der ersten Stufe ein großes Stück des Weges ohne Veränderung der Verträge zurücklegen. Jedoch muss ein starker politischer Wille diesen Prozess während der gesamten Verwirklichung begleiten.“118




1 Vorbehaltlich anders lautender Angaben ist die Quelle aller in dieser Studie zitierten Dokumente: www.cvce.eu.

2 Siehe Kapitel 5 „Die Umsetzung des Werner-Berichts“.

3 Aufgrund ihres Status als ständige Hauptstadt der Gemeinschaftsorgane und angesichts der Tatsache, dass Belgien im ersten Halbjahr 1970 die EG-Ratspräsidentschaft innehatte, war es logisch, dass die belgische Hauptstadt Gastgeberin für diese Sitzungen war.

4 Auf ausdrücklichen Wunsch des italienischen Finanzministers, der „das Engagement Italiens auf dem Weg zu einer Wirtschafts- und Währungsunion deutlich machen“ und dafür Sorge tragen möchte, dass Rom einmal mehr zu denjenigen gehört, die sich aktiv an der europäischen Integration beteiligen. Aus den Archivunterlagen geht hervor, dass die Kommission einen enormen logistischen Aufwand betreiben musste, um dieser politischen Forderung nachzukommen. Familienarchiv Pierre Werner. Europäische Kommission, Generalsekretariat. Antrag auf Genehmigung einer Sitzung außerhalb von Brüssel, gemäß der Note des Exekutivsekretariats Nr. S/01875/64 vom 26. Juni 1964. 13. April 1970, 3083.

5 Siehe Unterabschnitt 1.3.1 „Der Barre-Plan 1 und 2“ und Unterabschnitt 1.3.3 „Die Pläne Belgiens, Deutschlands und Luxemburgs für den Bereich der Währungspolitik (Januar-Februar 1970)“.

6 Es handelt sich um handschriftliche Aufzeichnungen von Pierre Werner, die dieser in Vorbereitung auf den Beginn der Arbeiten der Werner-Gruppe verfasste. Es ist festzustellen, dass diese handschriftlichen Aufzeichnungen verschiedene Bemerkungen zum Snoy-Plan, zum Schiller-Plan und zum ersten Barre-Plan (die Belgien, Deutschland beziehungsweise die Kommission auf der Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister am 24. Februar 1970 vorgelegt hatten) enthalten, mit denen Pierre Werner seinen Standpunkt untermauert. Diese Aufzeichnungen, die vermutlich zwischen dem 25. Februar und dem 10. März 1970 verfasst worden sind, bildeten auch die Grundlage für seine Rede, mit der er den Auftakt zu den Arbeiten des Werner-Ausschusses gab. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. 047. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

8 Eingesetzt auf der Grundlage des Vermerks der EG-Kommission Nr. 700225 vom 26.01.1970.

9 Aus dem Familienarchiv Pierre Werner geht hervor, dass die Festlegung sowohl der protokollarischen Behandlung als auch der Vergütung aller dem Ad-hoc-Ausschuss angehörigen Experten (Vollmitglieder, Stellvertreter, hinzugezogene Spezialisten) dem Vizepräsidenten Raymond Barre zu verdanken war, der die notwendigen Bedingungen vorgeschlagen und bei der Kommission durchgesetzt hatte. Quelle Ref. II-DG/AM.1f/13.III.1970, S. 0029. Historische Archive der Kommission, Brüssel.

10 Dem am 13. Oktober 1955 von Jean Monnet gegründeten Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa (bekannt auch als Monnet-Ausschuss) gehörten Gewerkschafter und Politiker der sechs Mitgliedstaaten der Gemeinschaft an (die mehr als 10 Millionen gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer vertraten). Das Komitee trat erstmals am 18. Januar 1956 zusammen. Sein oberstes Ziel war es, die Verträge über den Gemeinsamen Markt und Euratom unter Dach und Fach zu bringen. Die am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten Verträge wurden im selben Jahr von den sechs Parlamenten ratifiziert.

11 Diese Schussfolgerung ergibt sich aus den Recherchen im Familienarchiv Pierre Werner, insbesondere aus den Dokumenten in den Mappen Ref. PW 036 1962-1971. La monnaie de compte. L’unité de compte. Le dollar comme monnaie de réserve, Ref. PW 046 L’intégration monétaire de l’Europe 1962-1969, Ref. PW 047 Groupe Werner: Antécédents, préparatifs et réunions 1968-1970 und Ref. PW 048 Intégration monétaire de l’Europe. Le Plan Werner: 1970, Ref. PW 054 1972-1973. Union économique et monétaire. Fonds européen de coopération monétaire.

12 Ebenda, Ref. PW 036, Ref. PW 047 und Ref. PW 048.

13 Schreiben von Raymond Barre an die Mitglieder der Kommission vom 13. März 1970. Quelle: Ref. II-DG/AM.1f/13.III.1970, S. 0029. Historische Archive der Kommission, Brüssel. In diesem Ersuchen bezieht sich Raymond Barre nicht nur auf die protokollarische Behandlung, sondern auch auf die Vergütung der Sachverständigen, bei der von der Geschäftsordnung der Kommission abgewichen wurde.

14 WERNER, Pierre. Itinéraires luxembourgeois et européens. Evolutions et souvenirs: 1945-1985. Zwei Bände. Luxemburg: Éditions Saint-Paul, 1992, Bd. II, S. 122.

15 Ebenda, S. 126.

16 Diese Frage wird in Abschnitt 3.4 „Ökonomisten gegen Monetaristen: Einvernehmen und Meinungsverschiedenheiten bei der Ausarbeitung des Werner-Berichts“ ausführlich behandelt.

17 Ebenda.

18 Entwurf des Protokolls der ersten Sitzung der Ad-hoc-Gruppe „Stufenplan“. Europäische Gemeinschaften, Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Brüssel: 31. März 1970, ORII/22/70-F. In Familienarchiv Pierre Werner. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

19 Es handelt sich um die direktionsübergreifende Arbeitsgruppe zur Wirtschafts- und Währungsunion, die aufgrund des Vermerks der Kommission Nr. 700225 vom 26.01.1970 geschaffen wurde und den Auftrag hatte, ihren Vertreter im Werner-Ausschuss bei der Erstellung von Dokumenten zu unterstützen. Am 18. März 1970 legt sie dem Werner-Ausschuss eine vergleichende Übersicht über die vier Stufenpläne für eine Wirtschafts- und Währungsunion vor, die von den Regierungen Deutschlands, Belgiens und Luxemburgs sowie von der Kommission stammten und im Februar 1970 bekanntgegeben wurden.

20 BROUWERS, Gerard. La méthode de réalisation d'une union économique et monétaire, vue dans l'optique de la politique conjoncturelle, 6.477/II/70-F, Brüssel, 3.4.1970. In Familienarchiv Pierre Werner, Ref. 048. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

21 Die gemeinsamen Wachstums- und Entwicklungsziele werden ausdrücklich erwähnt in Vorschläge der Kommission an den Rat betreffend das dritte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, KOM 189/70.

22 Als Anhaltspunkt soll das sogenannte StabilitätsgesetzGesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft dienen, das Deutschland am 8. Juni 1967 verabschiedet hatte.

23 Dieser Empfehlung liegt das haushaltspolitische Konzept der Niederlande zugrunde, wonach – im Rahmen einer umfassenden Strukturpolitik – sowohl im Ausgabenbereich als auch in der Steuerpolitik je nach Konjunkturentwicklung mal dämpfende, mal stimulierende Maßnahmen ergriffen werden.

24 Laut dem Verfasser des Dokuments, Gerard Brouwers, „heißt das nicht unbedingt, dass alles zentralisiert und einheitlich angewandt werden muss, was jedoch für die wesentlichen Elemente der Haushaltspolitik gelten muss usw.“, aber auch für die Geld- und die Einkommenspolitik.

25 Die Währungsunion erfordere eine erneute Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Konjunkturpolitik auf die Gemeinschaftsebene. Sollte der Schwerpunkt Währungspolitik schneller zum Tragen kommen oder „sogar von Amts wegen durchgesetzt“ werden, könnten auch bestimmte währungspolitische Kompetenzen schneller auf die Gemeinschaft übergehen. Als einschlägige Maßnahmen müssten die Verringerung der aktuellen Bandbreiten, die Festlegung fester Wechselkurse und/oder die Schaffung eines gemeinschaftlichen Reservefonds ins Auge gefasst werden. Da die Verringerung der Bandbreiten zum Ausgleich keine besseren Möglichkeiten für die Harmonisierung der Konjunkturpolitik schaffe, sei eine frühzeitige Einführung absolut fester Wechselkurse legitim.

26 Er ist zugleich Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft, gehört jedoch aufgrund seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik dem Werner-Ausschuss an.

27 Vermerk von Johann-Baptist Schöllhorn über die Wirtschaftsunion als Grundlage für die Währungsunion. Bonn: 2. April 1970. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

28 Vorschläge zur ersten Stufe des Stufenplans in Bezug auf die Kapitalmärkte, Europäische Kommission. Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, II-C-2/MS.gs/31.03.1970, Brüssel: 1. April 1970. In Familienarchiv Pierre Werner, Ref. 047. Dieses Dokument sieht die Einsetzung einer Ad-hoc-Gruppe beim Währungsausschuss vor, die damit betraut werden soll, regelmäßig Informationen auszutauschen und Konsultationen über die Entwicklung der Kapitalmärkte durchzuführen sowie eine Abstimmung der diesbezüglichen Politik der Mitgliedstaaten anzustreben.

29 Vermerk über Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion mit Blick auf die Erweiterung der Gemeinschaft, Europäische Kommission, Diensteübergreifende Arbeitsgruppe. Brüssel: 28. April 1970. In Historische Archive der Europäischen Kommission, BAC 375/1999 578, Bd. 2, S. 0181-0191.

30 Bei den währungspolitischen Diskussionen im Kontext der Erweiterung erhitzt vor allem ein Thema die Gemüter: die Rolle des Pfund Sterling. Wie wird sich dieses Zahlungsmittel, das Reservewährung und Landeswährung zugleich ist, in der Zeit zwischen dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Gemeinsamen Markt und der Einführung der europäischen Einheitswährung entwickeln? Als größte Gefahr wird gesehen, dass die Funktion als Reservewährung die Funktion als Landeswährung negativ beeinflussen könnte, sodass sich äußere und sogar künstliche Faktoren auf die gemeinsame Währung bzw. Einheitswährung auswirken. Von Zentralbanken, Firmen und Privatpersonen im Sterling-Gebiet und damit außerhalb des Vereinigten Königreichs gehaltene beträchtliche Sterling-Reserven, die Wechselkursgarantie für Guthaben in dieser Währung und das hohe Zinsniveau auf dem Londoner Finanzmarkt (der als das wichtigste Finanzzentrum Europas galt) haben dazu geführt, dass das Pfund Sterling seine Funktion als Reservewährung trotz seiner Abwertung im Jahr 1967 aufrechterhalten konnte. Ende 1970 schwächelt die britische Zahlungsbilanz trotz ihres kräftigen Aufwärtstrends im Vorjahr erneut. Diese kurzfristigen Schwankungen deuten darauf hin, dass einige der Faktoren, die zum Wiedererstarken der Zahlungsbilanz geführt hatten, vorübergehender Natur waren. Eine anfällige Zahlungsbilanz, Sparmaßnahmen, ein Mangel an produktiven Investitionen und ein schwaches Wachstum bei ständig steigender Nachfrage lassen einen Teufelskreis entstehen, der sich in der Zahlungsbilanz widerspiegelt. Es wird offenbar, dass sofern sich die britische Exportsituation nicht bis zum Beitritt verbessert, die gemeinschaftlichen Mechanismen für den Währungsbeistand nicht in der Lage sein werden, die durch die vorhandenen Sterlingbestände ausgelösten Erschütterungen aufzufangen.

31 Für die Sechs lag es auf der Hand, dass der Beitritt des Vereinigten Königreichs mit einer Konsolidierung der Funktion des Pfund Sterling als Reservewährung einhergehen müsste, weil die Gemeinschaft (einschließlich des Vereinigten Königreichs) mit ihrer künftigen gemeinsamen Währung zur Stabilisierung des internationalen Währungssystems würde beitragen müssen. Eine solche Weiterentwicklung setzte voraus, dass die (vorstehend erwähnten) Stützungsmaßnahmen für das Pfund Sterling schrittweise abgeschafft würden und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Währungsreserven des Vereinigten Königreichs und seinen kurzfristigen Verpflichtungen hergestellt würde. Um dem Bedarf an zusätzlicher internationaler Liquidität gerecht zu werden, wurde daher eine Liquiditätsschöpfung unabhängig von der Verfügbarkeit an Gold oder Reservewährungen ins Auge gefasst. Im Hinblick auf dieses Ziel erschien die Einführung von Sonderziehungsrechten (SZR) beim IWF als vernünftige Lösung. Die Debatten über Rolle und Zukunft des Pfund Sterling waren nicht zu trennen von der Problematik der anderen Reservewährung, dem US-Dollar, insbesondere im Kontext eines expandierenden Eurogeldmarktes, in dem die Eurodollars erhebliche Bedeutung hatten.

32 Aufgrund ihrer unterschiedlichen Auffassungen in Währungsangelegenheiten stehen sich die deutschen Ökonomisten und die französischen Monetaristen insbesondere in der Frage gegenüber, dass die angestrebte Einführung einer europäischen Währungseinheit und deren Beziehung zum Bretton-Woods-System, dem System der festen Wechselkurse gegenüber dem Dollar, angeblich nicht miteinander vereinbar seien. Die Ökonomisten empfehlen, eine Konvergenz der Steuer- und Geldpolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben, bevor die Wechselkurse festgesetzt werden. Die Monetaristen plädieren dafür, zunächst die Wechselkurse anzugleichen, wodurch die Mitgliedstaaten dazu angeregt würden, geeignete politische Maßnahmen zu ergreifen. WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 124. Siehe auch Abschnitt 3.4 „Ökonomisten gegen Monetaristen: Einvernehmen und Meinungsverschiedenheiten bei der Ausarbeitung des Werner-Berichts“.

33 Die Benelux-Wirtschaftsunion (Belgien, Niederlande, Luxemburg) wurde ursprünglich für die Dauer von 50 Jahren durch den (am 3. Februar 1958 unterzeichneten und am 1. November 1960 in Kraft getretenen) Vertrag von Den Haag errichtet. Ihr Ziel war es, die wirtschaftliche Zusammenarbeit der drei Länder zu erweitern und zu vertiefen und es ihnen insbesondere zu ermöglichen, eine gemeinsame Finanz- und Sozialpolitik zu betreiben. Am 17. Juni 2008 wurde in Den Haag ein neuer Vertrag über die Benelux-Union unterzeichnet, die an die Stelle der Wirtschaftsunion tritt. Der neue Benelux-Vertrag sieht nicht nur die Fortführung der Benelux-Kooperation als Labor für die Europäische Union vor, sondern räumt dem Bündnis auch die Möglichkeit ein, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszuweiten und Abkommen mit anderen Staaten oder regionalen Staatengruppen sowie mit angrenzenden Regionen oder Gliedstaaten zu schließen. Die Benelux-Union spielt somit eine Rolle als Vorreiterin für den Ausbau der Zusammenarbeit auf EU-Ebene. In der Tat waren in einigen der durch den Vertrag von 1958 eingeführten Kooperationsbereiche so große Erfolge zu verzeichnen, dass sie auf die europäische Ebene übernommen wurden. Dies gilt insbesondere für den freien Personenverkehr und den Binnenmarkt (Wirtschaftsunion). Der Grundstein für die Benelux-Union wurde am 25. Juli 1921 mit der Unterzeichnung des Vertrags über die Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion gelegt, denn es wurden die Wirtschaftsschranken aufgehoben und die Währungen durch einen festen Wechselkurs aneinander gekoppelt.

34 Vgl. Rapport du ministre des Finances des Pays-Bas (Willem Drees Junior), ministère des Finances, sur les conversations menées avec les Belges et les Luxembourgeois au sujet de l’Union monétaire le 7 April 1970. Archiv des Kabinetts des Ministerpräsidenten (2.03.01), Nr. 8864. Nationalarchiv der Niederlande (Den Haag). In Common Fate. Common Future. A Documentary History of Monetary and Financial Cooperation, 1947-1974. CVCE-Huygens Ing. DIERIKX, Marc (Hrsg.), Den Haag, 2012, S. 150-155.

35 Bei der Sondierung des Familienarchivs Pierre Werner hat sich herausgestellt, dass Baron Hubert Ansiaux dem Expertenausschuss am 22. April 1970 einen Vermerk über Rechtliche und technische Aspekte einer Zusammenlegung der Sonderziehungsrechte vorgelegt hat, in dem er Verfahren zur Übertragung von SZR zwischen den Partnern der EG beschreibt. Zwei Tage später kommt er einer weiteren Bitte von Pierre Werner nach und lässt ihm einen fachlichen Vermerk zur Funktionsweise eines europäischen Devisenausgleichsfonds zukommen. Diese beiden Dokumente werden in der Sitzung vom 7. April 1970 erörtert. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

36 Vgl. WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 124.

37 Ebenda.

38 Wortprotokoll der Redebeiträge von Herrn Ansiaux und Herrn Clappier. Sitzung der Ad-hoc-Gruppe „Stufenplan“ vom 7.4.1970. Brüssel: 10 April 1970, vertraulich, Ref. ORII/28/70F. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. 048.

39 Antrag auf Genehmigung einer Sitzung außerhalb von Brüssel, gemäß der Note des Exekutivsekretariats Nr. S/01875/64 vom 26. Juni 1964. Europäische Kommission, Generalsekretariat, 13. April 1970, Nr. 3083. Familienarchiv Pierre Werner. Die Debatte wurde durch Raymond Barre beendet, der dem „Wunsch (des italienischen Mitglieds), diese Sitzungen hochrangiger Teilnehmer nacheinander in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft abzuhalten“, nachkam und die Genehmigung erteilte.

40 Die Sonderziehungsrechte (SZR) sind ein internationales Währungsinstrument, das 1969 vom IWF geschaffen wurde, um im Bedarfsfall die bestehenden offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsländer zu ergänzen. Die SZR oder das „Papiergold“ sind Kredite, die Länder mit positiver Zahlungsbilanz von Ländern mit Handelsdefiziten „einziehen“ können. Die SZR werden den Mitgliedern entsprechend ihren IWF-Quoten zugeteilt.

41 Schreiben des Präsidenten der Belgischen Nationalbank, Baron Hubert Ansiaux, vom 22. April 1970 an den luxemburgischen Regierungspräsidenten Pierre Werner und Anhang über Rechtliche und technische Aspekte einer Zusammenlegung der Sonderziehungsrechte. Familienarchiv Pierre Werner.

42 Ebenda, S. 3.

43 Schreiben des Präsidenten der Belgischen Nationalbank, Baron Hubert Ansiaux, vom 24. April 1970 an den luxemburgischen Regierungspräsidenten Pierre Werner und vertraulicher Anhang über einen europäischen Devisenausgleichsfonds. Familienarchiv Pierre Werner. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

44 Rapport au Conseil et à la Commission concernant la réalisation par étapes de l’Union économique et monétaire dans la Communauté (rapport Werner) Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft (Werner-Bericht). Luxemburg: 8. Oktober 1970, Dokument L 6.956/II/70-D. In Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. C 136, Sonderbeilage zum Bulletin 11/1970, Luxemburg: 11. November 1970. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

45 Arbeitsunterlage (den Mitgliedern der Gruppe vorbehalten). Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Brüssel: 21 April 1970. Historische Archive der Europäischen Kommission, BAC 375/1999 578, Bd. 2, S. 0168-0180. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

46 Ebenda, S. 0166.

47 Siehe Abschnitt 4.6. „Der Werner-Bericht in den internationalen Medien der damaligen Zeit“.

48 Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Vorschlag für einen Stufenplan zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Düsseldorf: 20. März 1970, Historische Archive der Europäischen Kommission BAC 375/1999 575, Bd. 1, S. 0059-0067. Aus der Anlage mit dem Verteilerschlüssel für diesen Vermerk geht hervor, dass er auch dem Bundeskanzler, den Bundesministern für Wirtschaft und für Auswärtiges, dem Vertreter der BRD bei den Europäischen Gemeinschaften sowie dem Europäischen Bund der freien Gewerkschaften und seinen Mitgliedsorganisationen übermittelt wurde. Auf diesem Wege wurde in mehreren europäischen Ländern das Interesse der unterschiedlichsten gewerkschaftlichen und beruflichen Kreise an der Problematik der Wirtschafts- und Währungsunion geweckt. Beispielsweise erarbeitet der Europäische Bund der freien Gewerkschaften ebenfalls einen eigenen Standpunkt zur stufenweisen Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, den er dem Kommissionspräsidenten Jean Rey am 15. Mai 1970 vorlegt.

49 Ebenda.

50 Fritz Machlup (1902-1983), österreichischer Ökonom, spielte eine große Rolle bei der Entwicklung der Wirtschaftswissenschaften (methodische, theoretische und politische Aspekte). Er studierte bei Friedrich von Wieser und Ludwig von Mises und promovierte 1925 zum Thema „Die Goldkernwährung“ (The Gold Exchange Standard). Machlup war in Österreich als Hochschullehrer tätig und veröffentlichte 1927 ein Werk über die Einführung der Goldkernwährung in Europa. 1931 veröffentlichte er zwei wichtige Artikel zu den Folgen der Reparationszahlungen des Deutschen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg bzw. zu Börsenkrediten und Kapitalbildung. Mit einem Rockefeller-Stipendium reiste er in die USA, wo er an den Universitäten von Harvard, Columbia und Stanford lehrte. Er widmete sich zunächst dem Thema Industriewirtschaft und beschäftigte sich später mit der internationalen Geldwirtschaft. Auf seine Initiative entstand 1963 das universitäre Expertengremium „Bellagio Group“, das sich mit diesem Thema beschäftigen, einen akademischen Konsens herbeiführen und praktische Lösungen vorschlagen sollte. Durch seinen Erfolg in diesem Gremium und seine Veröffentlichungen (Werke und Artikel zur internationalen Devisenkrise und deren Lösung) wurden Regierungen und Zentralbankdirektoren auf ihn aufmerksam. Robert Triffin bezeichnete ihn als „unumstrittenen Intellektuellen, Anführer und Ratgeber bei unseren vergeblichen Bemühungen, ein angeschlagenes internationales Währungssystem zu reformieren“. Er wurde mehrfach für den Nobelpreis nominiert, den er aber nie erhielt.

51 Historische Archive der Europäischen Kommission, Brüssel, und Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

52 Entwurf des Protokolls der dritten Sitzung der Ad-hoc-Gruppe „Stufenplan“. Europäische Gemeinschaften, Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“, Brüssel: 30. April 1970, Ref. ORII/42/70-F, 6. Mai 1970. Historische Archive der Europäischen Kommission, BAC 375/1999 578. In Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

53 Ebenda.

54 Die Gruppe der Stellvertreter bzw. Mitarbeiter setzt sich wie folgt zusammen: Herr Mertens de Wilmars, Wirtschaftsberater der Belgischen Nationalbank, Herr Bloch-Lainé, Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (Paris), Herr Tietmeyer, Bundesministerium für Wirtschaft (Bonn), Herr Palumbo, Finanzministerium (Rom), Herr Schmitz, Regierungsberater beim Finanzministerium (Luxemburg), Herr Looijen, Finanzministerium (Den Haag), Herr Rey, Belgische Nationalbank, Herr Jamar, Belgische Nationalbank, Herr Mosca, Generaldirektor für Wirtschaft und Finanzen der Kommission, Herr Morel, Abteilungsleiter in der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, Herr Morelli, Sekretär der Gruppe „Stufenplan“.

55 Die später erhobenen Vorwürfe, der endgültige Werner-Bericht sei nicht ausführlich auf das institutionelle Gefüge der Gemeinschaft eingegangen, sind daher unbegründet, hatte doch die Werner-Gruppe diesen Bereich von Anfang an aus ihren Überlegungen ausgeklammert.

56 WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 125.

57 Siehe Abschnitt 3.1 „Der Zwischenbericht.

58 Telex von Hans Tietmeyer an das Sekretariat der Werner-Gruppe (25. Mai 1970), 19.00 Uhr, betreffend den Zwischenbericht (Dok. 9.504), Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

59 Laut dem am 2. Oktober 1963 veröffentlichten Kommuniqué bekannten sich die Minister und Zentralbankpräsidenten der zehn an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF teilnehmenden Länder 1. Vereinigte Staaten von Amerika, 2. Vereinigtes Königreich, 3. Frankreich, 4. Italien, 5. Japan, 6. Kanada, 7. Niederlande, 8. Belgien, 9. Deutsche Bundesbank und 10. Schwedische Reichsbank zu den Grundsätzen der Stabilität der Wechselkurse und des Goldpreises und hielten es für sinnvoll, die Entwicklungstendenzen der Funktionsweise des internationalen Währungssystems und seinen voraussichtlichen künftigen Liquiditätsbedarf eingehender zu untersuchen. Daher beauftragen sie ihre Stellvertreter, diese Untersuchung vorzunehmen und ihnen sämtliche konkreten Vorschläge vorzulegen, die sich aus den durchgeführten Studien ergeben würden. Die Stellvertreter kommen mehrmals zusammen und stellen enge Beziehungen zum IWF, zur OECD und zur Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) her. In ihrer Sitzung am 15. und 16. Juni 1964 in Paris verfassen sie einen ersten Bericht an die Minister und Zentralbankpräsidenten („Roosa-Bericht“). Auf dessen Grundlage wird am 1. August 1964 die Ministererklärung der Zehnergruppe angenommen, in der die Notwendigkeit einer „multilateralen Überwachung“ der Instrumente zur Finanzierung der Zahlungsbilanzungleichgewichte anerkannt und die Bildung einer Studiengruppe durch die Stellvertreter der Minister und Notenbankchefs beschlossen wird. Sie soll die verschiedenen Vorschläge für die Schaffung neuer Reserveinstrumente „über den IWF oder anderweitig“ prüfen. Diese Reflexionsgruppe der Stellvertreterausschuss der Zehnergruppe  wird offiziell eingesetzt.

60 Rinaldo Ossola (1913-1990), Absolvent der Universität Bocconi (Mailand) und der London School of Economics, war Vorsitzender der Zehnergruppe, Generaldirektor der Banca d’Italia (1975-1976) und Außenhandelsminister Italiens (1976-1979). 1964 ist er Vorsitzender einer Expertengruppe, deren Überlegungen zur Einführung der SZR führen. Die Gruppe trägt den Namen ihres Vorsitzenden, und der von ihr erstellte Bericht geht als Ossola-Bericht in die Geschichte ein. Siehe auch vorhergehende Fußnote.

61 Das Thema wurde durch eine Studie des Ausschusses für Haushaltspolitik der EWG zur Sprache gebracht, dessen Vorsitzender Gaetano Stammati den Ministern die Kernelemente dieses Dokuments erläutert.

62 Diese Problematik, die lebhafte Diskussionen auslöst, wird durch die Darlegungen von Herrn Möller (Deutschland) aufgeworfen, in denen es hauptsächlich um die verfügbaren Instrumente geht, mit denen Deutschland mittels der Haushaltspolitik auf die Konjunkturentwicklung reagieren kann. In den Redebeiträgen der einzelnen Minister wird hervorgehoben, dass sich die Instrumente, die den einzelstaatlichen Regierungen zur Verfügung stehen, von Land zu Land unterscheiden und oft bei Weitem nicht ausreichen. In diesem Zusammenhang wird der Haushaltspolitik Italiens besondere Beachtung gewidmet, denn das Land sieht sich mit übermäßigen gesamtstaatlichen Defiziten konfrontiert. Die Minister heben hervor, dass die Erfordernisse einer vorsichtigen Haushaltspolitik berücksichtigt werden müssen. Diese Diskussionen ermöglichen es, eine sehr interessante Gesamtorientierung herauszuarbeiten: Bei der Kontrolle der konjunkturellen Entwicklung darf nicht mehr nur auf das währungspolitische Instrument vertraut, sondern müssen vielmehr auch in breitem Maße haushalts- und steuerpolitische Instrumente eingesetzt werden.

63 Hierzu legt Hans von der Groeben im Namen der Europäischen Kommission die Grundzüge eines Dreistufenkonzepts zum Abbau der Steuerunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten dar, der als unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung einer echten Wirtschaftsunion betrachtet wird. Die zu beseitigenden Unterschiede betreffen im Wesentlichen die Mehrwertsteuer (wobei der erste Schritt dank der schrittweisen Einführung der MwSt. in den sechs Mitgliedstaaten der EG bereits vollzogen wurde), die Verbrauchsteuern und die Körperschaftsteuern. Bis 1978 sollte nicht nur die Harmonisierung der Steuersysteme, sondern auch die der Mehrwertsteuersätze, die Schaffung eines gemeinsamen und diskriminierungsfreien Kapitalmarktes und eine stärkere Harmonisierung der Körperschaftssteuern als Ziele angestrebt werden.

64 Auf der Grundlage einer Untersuchung zur Flexibilität der Schwankungsbreiten, die vom Stellvertreterausschuss der Zehnergruppe durchgeführt und von deren Vorsitzendem, Rinaldo Ossola, vorgestellt wird.

65 Bevor die Schlussfolgerungen des Zwischenberichts dargelegt werden, stellen die Minister Snoy et d’Oppuers (Belgien), Schiller (Deutschland) und Werner (Luxemburg) die Pläne zur Wirtschafts- und Währungsunion vor, die ihre jeweiligen Länder vorgeschlagen hatten, bevor die Ad-hoc-Gruppe ihre Arbeit aufnahm, und R. Barre erläutert die diesbezügliche Auffassung der Europäischen Kommissionen. Siehe auch: Telegramm des italienischen Außenministeriums an die Ständige Vertretung Italiens bei der EWG betreffend die Schlussfolgerungen der Tagung der Finanzminister der EWG zum Werner-Bericht (Rom, 2. Juni 1970). Quelle: Ministero degli Affari Esteri, Archivio Storico Diplomatico Italiano, Telegramma in partenza, Nr. 10210/02.06.1970, Bd. 30/1970-1971 (Telegramma ordinario. In partenza. Politica economica e monetaria.).

66 Entwurf des Protokolls der 35. Konferenz der Finanzminister der EWG (Venedig, 29. und 30. Mai 1970). Vertraulich. Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, Ref. ORII/57/70-F, Brüssel, 5. Juni 1970. Historische Archive der Europäischen Kommission. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

67 Ebenda, S. 4.

68 Ebenda, S. 5.

69 Ebenda, S. 6.

70 Diesen Begriff verwendet der Vorsitzende des Konjunkturausschusses, Gerard Brouwers, in seinem Vermerk Methode zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion aus der Sicht der Konjunkturpolitik, den er am 3. April 1970 den Mitgliedern des Werner-Ausschusses vorlegt. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

71 WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 126.

72 Ebenda, S. 128.

73 Vom belgischen Vorsitz verfasstes Schlusskommuniqué der Tagung des Ministerrats. Luxemburg: 8.-9. Juni 1970. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. Siehe auch: Telegramm der Ständigen Vertretung Italiens bei der EWG an das italienische Außenministerium über die Vertiefung der Arbeiten des Werner-Ausschusses (Brüssel, 10. Juni 1970). Quelle: Ministero degli Affari Esteri, Archivio Storico Diplomatico Italiano, Telegramma in arrivo, Nr. 23395/10.06.1970, Bd. 29/1970 (Telegramma ordinario. In arrivo. Economia/Politica/Stampa.).

74 Handschriftliche Aufzeichnungen von Pierre Werner für seine Rede anlässlich der Tagung des EWG-Ministerrates. Luxemburg: 8.-9. Juni 1970. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 047. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

75 Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 047. Siehe auch: Telegramm der ständigen Vertretung Italiens bei der EWG an das italienische Außenministerium über die Schlussfolgerungen der Tagung der Finanzminister der EWG zum Werner-Bericht (Rom, 2. Juni 1970). Quelle: Ministero degli Affari Esteri, Archivio Storico Diplomatico Italiano, Telegramma in partenza, Nr. 10210/2.6.1970, Bd. 30/1970-1971 (Telegramma ordinario. In partenza. Politica economica e monetaria.).

76 Die vom Vorsitzenden Werner zusammengefasste gemeinsame Vorstellung von der Vertiefung der institutionellen Aspekte ist vom Schiller-Plan (veröffentlicht am 12. Februar 1970) beeinflusst. Darin wird empfohlen, die Zuständigkeiten der für die Konjunkturpolitik bzw. für die Währungspolitik verantwortlichen Organe in einer späteren Phase als der ersten Stufe zu definieren.

77 Pierre Werner möchte J.-B. Schöllhorn und G. Brouwers, die für ihr eher striktes ökonomisches Herangehen bekannt sind, in die Überlegungen über die praktischen Methoden zur Gewährleistung einer wirksamen Koordinierung der kurzfristigen Wirtschaftspolitik einbinden. Ferner sei darauf verwiesen, dass Minister Karl Schiller dafür plädiert, wirksamere Verfahren zur Gewährleistung der Konvergenz der Wirtschaftspolitik auszuarbeiten und zu verwirklichen.

78 Jahre später im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Delors-Berichts wird der Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken, der eine wesentliche Rolle dabei spielen soll, zu folgender Schussfolgerung gelangen: „Bis zur Ära des Werner-Berichts […] hielten die Mitgliedstaaten an der Perspektive einer Wirtschaftsunion, zumindest eines gemeinsamen Marktes, fest, die sie für realisierbar hielten, wenn sie im Währungsbereich lediglich ihre Politik koordinierten; seit dem Werner-Bericht haben sie akzeptiert, dass die Wirtschaftsunion ohne die schrittweise Verwirklichung der Währungsunion nicht erreicht werden kann.“ Siehe ANSIAUX (Baron), Hubert und DESSART, Michel. Dossier pour l'histoire de l'Europe monétaire 1958-1973. Brüssel: Michel Dessart (Hrsg.). 1975.

79 Telex von Bernard Clappier, Banfra (Banque Nationale de France), Paris: 11. Juni 1970, 16.07 Uhr, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Luxemburg. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

80 Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken, Hubert Ansiaux, an Pierre Werner, Regierungspräsident und Finanzminister. Brüssel: 16. Juni 1970. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

81 Zusammensetzung des Expertenausschusses im Ausschuss der Zentralbankpräsidenten: Baron H. Ansiaux; Deutsche Bundesbank: E. Blumenthal, G. Jennemann; Belgische Nationalbank: J. Mertens de Wilmars, F. Heyvaert; Banque de France: M. Théron, R. Floc'h; Banca d'Italia: F. Masera, F. Frasca; Nederlandsche Bank: P. C. Timmerman, A. Szasz, J. A. Sillem; Kommission der Europäischen Gemeinschaften: F. Boyer de la Giroday, H. Wortmann, A. Louw; Sekretariat des Werner-Ausschusses: G. Morelli, G. Lermen; Sekretariat des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten: A. Bascoul, R. Gros.

82 Sie finden am 1. und 2. Juli, am 9. Juli, am 16. Juli, am 23. und 24. Juli sowie am 30. Juli 1970 statt.

83 In einigen seiner früheren Schriften (1962-1968) stellt Pierre Werner zuweilen monetaristische Überzeugungen unter Beweis und scheut sich auch nicht, sie als Finanzminister vorzutragen, um die grundlegenden Interessen des Großherzogtums Luxemburg, das sich als internationaler Finanzplatz behaupten will, zu schützen. Das folgende Beispiel macht dies deutlich: Im Hinblick auf die angestrebte Regulierung des Kapitalverkehrs auf Gemeinschaftsebene wird die Steuerharmonisierung in diesem Bereich auf die Tagesordnung des Rates der EWG-Finanzminister vom 16. Januar 1967 gesetzt. Dieses von Frankreich unterstützte „prioritäre Erfordernis“ könnte sich auf ein grundlegendes Interesse Luxemburgs auswirken, „da es tiefgreifende Veränderungen in der Finanzgesetzgebung des Großherzogtums bewirken könnte, deren Bestimmungen zum Teil den Erfolg Luxemburgs als internationaler Finanzplatz begründet haben“. Während der Ministerratstagung am 4. März 1968 begründet Pierre Werner seine Einschätzung, wonach der freie Warenverkehr (der zum 1. Juli 1968 eingeführt werden soll) und der freie Kapitalverkehr parallel vorangebracht werden müssen, und schlägt mithin vor, der Harmonisierung im monetären Bereich Priorität einzuräumen und später die Steuerharmonisierung in Angriff zu nehmen. Aufgrund der Schwierigkeiten, in die das Pfund Sterling und dann der französische Franc geraten, rücken die währungspolitischen Fragen tatsächlich in den Vordergrund. Auf diese Weise wurden die besonderen finanziellen Gegebenheiten Luxemburgs bewahrt.

84 Entwurf des Protokolls der sechsten Sitzung der Ad-hoc-Gruppe „Stufenplan“, 24. Juni 1970. Brüssel: 1. Juli 1970, OR II/63-70-F. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

85 Pierre Werner nimmt seit 1953, dem Jahr, in dem er zum Finanzminister ernannt wird, als Notenbankpräsident für Luxemburg an den Jahresversammlungen des IWF teil.

86 Schreiben von Baron Ansiaux, Präsident der Belgischen Nationalbank, an Prof. Robert Triffin, Berkeley College, Yale University, New Haven, Connecticut, Brüssel: 23. Juni 1970. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

87 Ebenda.

88 Ebenda.

89 Ebenda.

90 Entwurf des Protokolls der siebten Sitzung der Ad-hoc-Gruppe „Stufenplan“, 7. Juli 1970. Europäische Gemeinschaften, Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Brüssel: 14. Juli 1970, OR II/67-70-F. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

91 Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 047.

92 Vermerk von Gerard Brouwers. Übertragung nationaler Befugnisse an die Organe der Gemeinschaft. Europäische Gemeinschaften, Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Brüssel: 13351/II/70, 22.7.1970. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

93 Der Zwischenbericht enthält die folgende Definition: „Eine eigenständige Währungszone erfordert im Innern die Konvertibilität der Währungen, die unwiderrufliche Festsetzung der Paritätsverhältnisse, die Beseitigung der Bandbreiten der Wechselkurse und die völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs. Sie kann mit der Beibehaltung nationaler Geldzeichen einhergehen oder mit der Einführung einer einheitlichen Gemeinschaftswährung gekrönt werden. Technisch gesehen mag die Wahl zwischen diesen beiden Lösungen ohne Bedeutung sein. Psychologische und politische Gründe sprechen aber für die Einführung einer einheitlichen Währung, welche die Unwiderruflichkeit des Prozesses gewährleisten würde.“

94 Laut den im Vermerk von Gerard Brouwers enthaltenen Bemerkungen muss das zentrale politische Organ eine wirksame Politik verfolgen können und zu diesem Zweck unabhängig von den nationalen Instanzen sein. Dieses zentrale Entscheidungsorgan werde ein Kollegialorgan sein, das vollkommen unabhängig von den nationalen Regierungen sei und vom Europäischen Parlament demokratisch kontrolliert werde. Siehe Note von Gerard Brouwers: Vermerk von Brouwers zur Übertragung nationaler Befugnisse an die Organe der Gemeinschaft. Europäische Gemeinschaften, Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Brüssel: 13351/II/70, 22.7.1970. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

95 Ebenda. Die Zentralbank müsse eine autonome und finanziell unabhängige Einrichtung sein, deren Satzung und Befugnisse durch das Gemeinschaftsrecht festgelegt werden sollten. Ihre Beziehungen zur Zentralinstanz für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik müssten so geregelt werden, dass diese ihr gegenüber in bestimmten Fällen ein Weisungsrecht besitze. Es müsse eine gewisse Unabhängigkeit der Bank gewährleistet sein. Die gemeinsame Zentralbank könne aus der kompletten Verschmelzung der bestehenden Zentralbanken hervorgehen. Realistischer sei es jedoch, eine Art „Federal Reserve System“ anzustreben.

96 Brouwers hält es für unbedingt erforderlich, sich bereits in der ersten Stufe einer Wirtschafts- und Währungsunion auf diese Bestimmungen zu einigen, damit den Gemeinschaftsorganen die für einen schrittweisen Übergang von der ersten Stufe zur Endstufe erforderlichen Befugnisse übertragen werden.

97 WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 128.

98 Entwurf des Protokolls der achten Sitzung der Ad-hoc-Gruppe „Stufenplan“, 27. Juli 1970. Europäische Gemeinschaften, Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Brüssel: 14 August 1970, OR II/74-70-F. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

99 Vorentwurf des Berichts an den Rat und die Kommission bezüglich der stufenweisen Verwirklichung der WWU. Europäische Gemeinschaften, Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Brüssel: 28. Juli 1970, OI II/72/70-F. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

100 Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, II-A-6.JCM.mw.13.VIII.70. Brüssel. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

101 Ebenda.

102 Persönliches Schreiben von Baron Ansiaux, Vorsitzender des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten, an Pierre Werner, Minister für Finanzen. Brüssel: 4. August 1970. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048.

103 Bericht des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten der EWG zu den vom „Ad hoc“-Ausschuss gestellten Fragen (1. August 1970). Expertengruppe unter Vorsitz von Baron Ansiaux. Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

104 Vermerk an Herrn A. Wegener, Generaldirektion Personal und Verwaltung, Ref. II/GM.nj/14.08.1970. Brüssel: 17. August 1970. Historische Archive der Europäischen Kommission BAC 375/1999 578, Bd. 2.

105 Das zweite Dokument ist von ganz anderer Art: Es handelt sich um die Zustimmung, die der Vizepräsident der Kommission, Raymond Barre, erteilt, damit eine Sitzung der Gruppe „Stufenplan“ außerhalb von Brüssel stattfinden kann. Darüber hinaus genehmigt er, dass die Kosten dieser Sitzung in Höhe von 2120 DM nicht zulasten der Gruppe gehen, sondern vom Bundeswirtschaftsministerium in Bonn übernommen werden.

106 Siehe Abschnitt 2.2.5 „Vierte und fünfte Sitzung (Luxemburg, 14. und 20. Mai 1970)».

107 WERNER, Pierre. Itinéraires. Bd. II, S. 129.

108 Siehe GRYGOWSKI, Dimitri. Les États-Unis et l’unification monétaire européenne. Brüssel: Éditions PIE Peter Lang, 2009, S. 215-131. Siehe auch Kapitel 5 „Die Umsetzung des Werner-Berichts.

109 Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Ref. OR II/72/1-70, Brüssel: 14. September 1970. Familienarchiv Pierre Werner.

110 Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Sekretariat der Gruppe „Stufenplan“. Ref. OR II/72/2-70, Brüssel: 18. September 1970. Familienarchiv Pierre Werner.

111 Vermerk an Herrn A. Wegener, Generaldirektion Personal und Verwaltung. Brüssel, Ref. II/GM.jt/17.9.1970. Europäische Kommission. Direktion Wirtschaft und Finanzen. Historische Archive der Europäischen Kommission BAC 375/1999 578, Bd. 2.

112 Antrag auf Veranstaltung einer Sitzung (S. 704248) und Antrag auf Veranstaltung eines offiziellen Empfangs (S. 704330). Europäische Kommission. Direktion Wirtschaft und Finanzen. Brüssel: 28. September 1970. Historische Archive der Europäischen Kommission BAC 375/1999 578, Bd. 2.

113 WERNER, Pierre. Ebenda, S. 130. Siehe auch: Telegramm der Ständigen Vertretung Italiens bei der EWG an das italienische Außenministerium zur Fertigstellung des Werner-Berichts (Brüssel, 9. Oktober 1970). Quelle: Ministero degli Affari Esteri, Archivio Storico Diplomatico Italiano, Telegramma in arrivo, Nr. 42345/09.10.1970, Bd. 29/1970 (Telegramma ordinario. In arrivo. Economia/Politica.).

114Siehe Abschnitte 3.1 „Der Zwischenbericht“ und 3.2. „Der Abschlussbericht“, in denen diese Themen ausführlich behandelt werden.

115 Ebenda, S. 131.

116 Ebenda, S. 132.

117 Rede von Raymond Barre. Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments. Sitzung vom 28.-29.09.70 in Brüssel, Tonband 218. Abschrift S. 8. Familienarchiv Pierre Werner, Ref. PW 048. Siehe auch Abschnitt 4.2 „Reaktionen der Kommission“ (auf den Werner-Bericht), in dem versucht wird, die Beziehungen zwischen Pierre Werner und Raymond Barre zu entschlüsseln.

118 Erklärung von Pierre Werner im Ministerrat. Luxemburg: 26. Oktober 1970. In Dokumentationsbulletin (Dir. Veröffentlichung). Luxemburg: Presse- und Informationsamt, Staatsministerium des Großherzogtums Luxemburg, 26.10.1970, Nr. 6, 26. Jahrgang. (Dokument eingesehen am 10. Oktober 2012.)

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