Themendossier

Der Europäische Rat


Der Europäische Rat war als Organ nicht in den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften vorgesehen. Er wurde auf dem Pariser Gipfeltreffen im Dezember 1974 auf Initiative des französischen Staatspräsidenten Giscard d’Estaing gegründet. Die europäischen Gipfeltreffen, die seit 1961 abgehalten worden waren, sollten so institutionalisiert werden und eine neue Dynamik erhalten. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Gemeinschaften waren sich der Notwendigkeit neuer politischer Impulse bewusst geworden. Die Suche nach umfassenden Lösungsansätzen war der Hauptgrund für die Einrichtung des Europäischen Rates. Er wurde als Instanz gegründet, die sich sowohl mit Angelegenheiten der Gemeinschaft als auch mit Fragen der europäischen politischen Zusammenarbeit befasst, die den Regeln der Regierungszusammenarbeit gehorchen. Die erste Tagung des Europäischen Rates fand im März 1975 in Dublin statt.


In der Erklärung von London aus dem Jahre 1977 und der feierlichen Erklärung von Stuttgart aus dem Jahre 1983 findet man Hinweise zur Funktionsweise und zur Aufgabe des Europäischen Rates. Die Einheitliche Europäische Akte aus dem Jahre 1986 institutionalisiert den Europäischen Rat, ohne jedoch seine Rolle genau zu definieren. Erst der Vertrag über die Europäische Union von 1992 zählt die Aufgaben, die Zusammensetzung, die Häufigkeit der Tagungen und die Beziehungen des Rates zu den anderen Organen auf. Der Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1997 erweitert seine Rolle noch.

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