Themendossier

Die Finanzierung der Europäischen Union


Die Europäische Union ist eine in vielerlei Hinsicht einzigartige und nie da gewesene Organisation. Ihr Finanzsystem, das sich durch eine gegenüber den einzelstaatlichen Haushalten ganz eigenständige Ordnung und Gliederung auszeichnet, hat sich stark entwickelt und entwickelt sich bis heute weiter. Als wichtigste Änderungen lassen sich nennen:


– Die Zusammenführung der Haushaltsinstrumente. Ursprünglich verfügt jede Gemeinschaft über einen oder mehrere eigene Haushaltspläne (Verwaltungs- und Funktionshaushaltsplan). Heute gibt es an dieser Stelle einen einzigen Haushaltsplan: den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union;


– Der Werdegang zur Finanzautonomie. Angelehnt an die EGKS, die schon bei Errichtung durch eine tatsächliche „Steuereinnahme“ finanziert wird, gehen die EWG und Euratom am 1. Januar 1971 auf ein System von Eigenmitteln über.


– Die Reform des Finanzsystems der Gemeinschaft. Im Jahr 1988 wird die finanzielle Vorausschau als ein mehrjähriger Finanzrahmen und als Instrument im Dienste der Haushaltsdisziplin eingeführt. Die finanzielle Vorausschau ist fester Bestandteil einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission;


– Das Anstreben eines institutionellen Gleichgewichts zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission bei der Ausübung der Haushaltsbefugnis. Anfangs liegt die Haushaltsbefugnis ausschließlich beim Rat. In der Folge bilden das Parlament und der Rat die beiden Zweige der Haushaltsbehörde. Die Kommission behält in diesem Bereich ein Vorschlagsrecht.


Die Entwicklung des Finanzsystems der überbaulichen Europäischen Union zeugt von einer sehr kontrastreichen Geschichte in fünf Jahrzehnten mit sechs Erweiterungen.

Im PDF-Format einsehen