Seat
Der Sitz des Rates der Europäischen Union
Die Gründungsverträge legen fest, dass der Sitz der Organe von den Regierungen der Mitgliedstaaten einvernehmlich bestimmt wird [Artikel 289 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) und Artikel 77 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)].
Auf einer Konferenz am 24. und 25. Juli 1952 in Paris wird nach langwierigen Verhandlungen schließlich Luxemburg als vorläufiger Tagungsort für den Besonderen Ministerrat der EGKS ausgewählt. Deshalb tagt der Besondere Ministerrat der EGKS in der Hauptstadt des Großherzogtums, es sei denn, er entscheidet anders, was gemäß seiner Geschäftsordnung möglich ist. Von 1952 bis 1967 tagt der Besondere Ministerrat der EGKS im Cercle municipal an der Place d’Armes. Sein Sekretariat zieht mehrmals um, aber von 1955 bis 1967 ist es in einem Gebäude im Luxemburger Stadtteil Verlorenkost untergebracht.
Nach dem Inkrafttreten der Römischen Verträge bringen die Außenminister der Sechs in einer Erklärung vom 7. Januar 1958 ihren Wunsch zum Ausdruck, in der Frage des Sitzes aller Organe der Gemeinschaften zu einer Einigung zu gelangen, und kommen überein, dass die Räte der beiden neuen Gemeinschaften auf Einladung ihrer Vorsitzenden tagen. Bis zum Herbst 1958 fanden die Tagungen der Räte im Schloss von Val Duchesse in Brüssel statt. Danach erhielten sie in der Rue Ravenstein Nr. 2 in der belgischen Hauptstadt einen festen Tagungsort.
Gleichzeitig mit dem Abschluss des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission am 8. April 1965 wird eine Entscheidung über die vorläufige Einrichtung einiger Organe getroffen. Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten kommen überein, dass Luxemburg, Brüssel und Straßburg vorläufige Arbeitsorte der Organe der Gemeinschaften bleiben und dass der Rat in den Monaten April, Juni und Oktober in Luxemburg tagen wird. Nach der Fusion der Exekutivorgane, die im Jahre 1967 wirksam wird, stoßen die Dienststellen des EGKS-Sekretariats, die in Luxemburg verblieben waren, zum gemeinsamen Ratssekretariat im Ravenstein-Gebäude in Brüssel. 1971 ziehen der Rat und sein Sekretariat in das Charlemagne-Gebäude, nicht weit vom Sitz der Kommission im Brüsseler Berlaymont-Gebäude. Nach den verschiedenen Erweiterungsrunden seit 1974 wird der Platzmangel spürbar, und die Verwaltung des Generalsekretariats richtet sich ein paar Straßen weiter in der Rue Joseph II Nr. 76 ein. In den 80er Jahren mietet der Rat, der immer mehr Platz benötigt, neue Gebäude an („Nerviens“, „Frère Orban“ und „Guimard“), um dort die Sprachabteilungen einzurichten. Außerdem tagt der Rat gelegentlich in Straßburg, in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten und sogar außerhalb Europas (z. B. 1974 in Tokio am Rande der GATT-Tagung und im gleichen Jahr in Washington am Rande der Energiekonferenz).
Am 12. Dezember 1992 fällen die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten die einmütige Entscheidung für Brüssel als Sitz des Rates und bestätigen, dass in den Monaten April, Juni und Oktober der Rat weiter in Luxemburg tagen wird. Mit dieser Entscheidung wird die belgische Hauptstadt dauerhaft zum Sitz des Rates.
Im Mai 1995 zieht der Rat erneut um und richtet sich im Justus-Lipsius-Gebäude am Rond-Point Schuman in Brüssel ein. Angesichts des stetig wachsenden Personalbestands bleibt der der Rat weiterhin zur Miete im Gebäude „Frère Orban“, in dem die neuen finnischen und schwedischen Sprachabteilungen untergebracht sind.
1997 bestätigt das Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe im Anhang an den Vertrag von Amsterdam die zuvor in Edinburgh gefällte Entscheidung. Dieses Protokoll legt somit endgültig den Sitz der Organe der Europäischen Union fest.
Um dem Platzmangel entgegenzuwirken, mietet der Rat neben dem Justus-Lipsius-Gebäude, dessen Eigentümer er ist, andere Bürogebäude an (unter anderem „Kortenberg“, „Froissard“, „Espace Rolin“, „Woluwé Heights“, „Lex“, „Résidence Palace“). Außerdem steht dem Rat für seine Tagungen in Luxemburg in den Monaten April, Juni und Oktober das Konferenzzentrum auf dem Kirchberg zur Verfügung.
Schließlich kann der Rat gemäß seiner Geschäftsordnung unter außergewöhnlichen Umständen und in hinreichend begründeten Fällen einstimmig beschließen, dass eine Tagung des Rates an einem anderen Ort abgehalten wird.
Adresse:
Rue de la Loi/Wetstraat, 175
B-1048 Brüssel