Themendossier

The expiry of the ECSC Treaty in 2002

Der Ablauf des EGKS-Vertrags


Als konkretes Ergebnis der Erklärung von Robert Schuman vom 9. Mai 1950 wurde der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) mit einer Laufzeit von 50 Jahren unterzeichnet – am 23. Juli 1952 in Kraft getreten, lief er am 23. Juli 2002 aus. Mit der Zusammenlegung der Kohle- und Stahlressourcen in der EGKS wurde der Grundstein für den gemeinschaftlichen Aufbau eines geeinten Europas gelegt, in dem Frieden, Wohlstand und Solidarität herrschen. Dadurch wurde sie zum Vorbild für die Einrichtung der anderen Organisationen der Gemeinschaft, die sich durch ihr überstaatliches Wesen, ein autonomes System der Entscheidungsfindung sowie durch unabhängige Organe kennzeichnen, denen die für das Funktionieren des Systems notwendigen Vollmachten und Befugnisse übertragen werden.


Zu Beginn der 90er Jahre fiel nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten für das weitere Vorgehen nach dem Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 die Entscheidung für eine Lösung, die die schrittweise Übertragung der Arbeiten im Kohle- und Stahlbereich auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) vorsah. Der Europäische Rat forderte die Kommission auf seiner Tagung am 16. und 17. Juni 1997 in Amsterdam auf, geeignete Vorschläge zu unterbreiten, damit nach Ablauf des EGKS-Vertrags die Erträge aus noch bestehenden Rücklagen in einen Forschungsfonds flossen, der gemäß dem vom Europäischen Parlament und dem Beratenden EGKS-Ausschuss geäußerten Wunsch den mit der Kohle- und Stahlindustrie zusammenhängenden Sektoren zugute kommen sollte. Darüber hinaus sah der Vertrag von Nizza von 2001 in einem Protokoll vor, dass das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten der EGKS zum Stand vom 23. Juli 2002 am 24. Juli 2002 auf die EG übergehen sollte. Die Kommission verwaltet dieses Vermögen gesondert, um langfristige Einkünfte zu gewährleisten. Die Nettoeinnahmen aus dem Vermögen werden für Forschungsarbeiten im Kohle- und Stahlsektor eingesetzt.


Der Beratende Ausschuss, das einzige Organ, das sich die EGKS nicht mit den anderen Gemeinschaften teilt, stellte seine Arbeit am 27. Juni 2002 ein. Seine Tätigkeit wurde vom Wirtschafts- und Sozialausschuss übernommen.

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