Seat
Der Sitz des Europäischen Parlaments
Die Gründungsverträge sehen vor, dass der Sitz der Organe im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt wird [Artikel 216 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Artikel 189 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) und Artikel 77 über die Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)].
In seiner Stellungnahme vom 21. Juni 1958 hält es das Europäische Parlament für angemessen, seinen Sitz an dem gleichen Ort zu haben, an dem die Außenminister der sechs Mitgliedstaaten beschlossen haben, sämtliche europäischen Organisationen zu versammeln – diesen Beschluss fassen sie auf ihrer Tagung am des 6. und 7. Januar 1958 in Paris –, es lässt jedoch die Möglichkeit offen, Plenarsitzungen außerhalb des gemeinsamen Sitzes abzuhalten. Am 23. Juni 1958 benennt das Parlament die Städte, die Sitz der Organe werden könnten. Aus der ersten Abstimmung gehen Brüssel, Straßburg und Mailand hervor. Das Parlament fordert die Regierungen auf, schnellstmöglich eine Entscheidung zu treffen.
Trotz dieser Forderungen kommt es auf der Außenministerkonferenz am 1. Juli 1958 zu keiner Einigung über den Sitz. Lange Zeit haben die Regierungen der Mitgliedstaaten nur vorläufige Lösungen in dieser Frage gefunden.
Bei Abschluss des Fusionsvertrags vom 8. April 1965 wird schließlich eine Entscheidung getroffen. Luxemburg, Brüssel und Straßburg werden als provisorische Arbeitsorte der Organe bestätigt.
Die Existenz mehrere Arbeitsorte ruft zahlreiche Polemiken vor allem im Hinblick auf den Sitz des Europäischen Parlaments hervor.
Zwischen 1967 und 1981 finden wenige Plenartagungen des Europäischen Parlaments trotz französischen Widerstands in Luxemburg statt. Das Parlament beginnt, Sitzungen der Ausschüsse und der Fraktionen in Brüssel zu organisieren. Am 20. November 1980 stellt es den Regierungen ein Ultimatum, um sie vor dem 15. Juni 1981 zu den für ein reibungsloses Funktionieren notwendigen Entscheidungen zu zwingen – ohne Erfolg. Am 7. Juli 1981 beschließt das Parlament, die Plenarsitzungen ausschließlich in Straßburg abzuhalten. Im Jahr 1985 beschließt es, in Brüssel einen Plenarsaal für einige Plenarsitzungen zu bauen. All diese Initiativen des Europäischen Parlaments wurden von mehreren Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof angefochten.
Der Konflikt zwischen den Befürwortern Brüssels und denen Straßburgs existiert selbst innerhalb des Organs. Erst 1992 kommt es zu einer endgültigen Entscheidung über den Sitz der Organe.
Der Sitz des Europäischen Parlaments befindet sich in Straßburg, wo die zwölf monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltsdebatte stattfinden. Zusätzlich finden Plenartagungen des Parlaments in Brüssel statt. Die parlamentarischen Ausschüsse tagen in Brüssel. Das Generalsekretariat des Parlaments sowie dessen Dienststellen befinden sich in Luxemburg (Artikel 1 des Einvernehmlichen Beschlusses der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 12. Dezember 1992 über die Festlegung des Sitzes bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften).
Das Europäische Parlament hat dazu erklärt, dass eine Entscheidung, die eine endgültige Zersplitterung seiner Arbeiten zwischen drei Mitgliedstaaten zur Folge hat, unvereinbar mit den Verträgen und den natürlichen Vorrechten eines in allgemeiner Direktwahl gewählten Parlaments ist. Denn das Parlament hat das Recht, seine eigenen Arbeitsmethoden festzulegen, um seine Aufgaben so effizient wie möglich zu erfüllen. Es betrachtet sich nicht an vertragswidrige Bestimmungen gebunden (Entschließung vom 16. Dezember 1992 über die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Edinburgh am 11. und 12. Dezember 1992).
Ein ergänzendes Protokoll über die Festlegung der Sitze der Institutionen wurde den Verträgen durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 hinzugefügt. Es bestätigt den Wortlaut des Beschlusses von Edinburgh.
Adressen:
Allée du Printemps B.P. 1024/F F-67070 Straßburg Cedex
Rue Wiertz B.P. 1047 B-1047 Brüssel/Wiertzstraat Postbus 1047 B-1047 Brussel
Plateau du Kirchberg B.P. 1601 L-2929 Luxemburg