Themendossier

Die Unterzeichnung des EGKS-Vertrages

Die Unterzeichnung des EGKS-Vertrags


Am 18. April 1951 wird der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Paris von Robert Schuman für Frankreich, Konrad Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), Paul van Zeeland und Joseph Meurice für Belgien, Graf Carlo Sforza für Italien, Joseph Bech für Luxemburg sowie Dirk Stikker und Jan Van den Brink für die Niederlande unterzeichnet.


Durch den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) werden mehrere Organe geschaffen, deren Aufgabe in der Zusammenlegung der Kohle- und Stahlindustrie sowie der Erhaltung des Friedens in Europa besteht:


- die Hohe Behörde, unterstützt von einem Beirat,

- die Gemeinsame Versammlung,

- der Gerichtshof,

- der Besondere Ministerrat.


Bei der supranationalen Prägung der Hohen Behörde handelt es sich um eine wesentliche Neuerung. Die Mitglieder der Hohen Behörde vertreten nämlich nicht die Interessen ihres Heimatlandes, sondern leisten den Eid, das Gemeinwohl der Mitgliedstaaten zu verteidigen. Dafür erhalten sie umfassende Befugnisse. Sie können beispielsweise auf den nationalen Kohle- und Stahlmärkten intervenieren, ohne sich jedoch an die Stelle der Unternehmen setzen zu dürfen. Durch die finanzielle Autonomie der Hohen Behörde, welche durch eine „Steuer“, d.h. eine Abschöpfung von maximal 1% des Umsatzes der Kohle- und Stahlunternehmen, gewährleistet wird, soll deren Unabhängigkeit gegenüber den sechs Regierungen gestärkt werden.


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