Am 3. April 1973 nimmt der Rat die Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Fonds für Währungszusammenarbeit (EFWZ) an. Wie Pierre Werner es in seinem „Bericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion“ vorgesehen hatte, wird der EFWZ zu Beginn unter die Aufsicht der die Zentralbankpräsidenten gestellt und soll sich später in eine gemeinschaftliche Zentralbankorganisation eingliedern.
Le 19 mai 1973, le Premier ministre luxembourgeois Pierre Werner souligne à Luxembourg l'importance de l'union monétaire européenne comme instrument de lutte contre l'inflation.