Die Verwirklichung der Zollunion

Die Umsetzung der Zollunion


Der Abbau der Zollschranken, der 1959 mit der Senkung der Zölle um 10 % und der mengenmäßigen Beschränkungen um 20 % beginnt, wird in den sechziger Jahren beschleunigt. Die Kommission schlägt die Abschaffung aller Beschränkungen ab 1962 vor. Bereits im Mai 1960 schlägt die Kommission dem Ministerrat vorgezogene Zollsenkungen um 30 bzw. 40 % am 1. Januar 1961 und 1962 vor. Der Ministerrat billigt die Vorschläge der Kommission. Die Senkungen erreichen 50 % am 1. Juli 1962 (anstatt 1965). Die Zölle werden am 1. Juli 1968 vollständig abgeschafft. Es bestehen jedoch weiter zahlreiche zollfremde Hemmnisse zwischen den sechs Mitgliedstaaten (unterschiedliche Besteuerung und Verwaltungsvorschriften).


Gleichzeitig wird der gemeinsame Außenzolltarif eingeführt, der dem einfachen Mittel der ursprünglichen Tarife der Mitgliedstaaten entsprechen soll. Der Ministerrat beschließt jedoch eine Senkung des GAZ um 20 %. Auf diese Weise sind die dem Freihandel verbundenen Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Benelux-Staaten nicht gezwungen, ihre Zölle gegenüber Drittländern zu erhöhen. Die Zollunion kann damit schneller verwirklicht werden, als im Vertrag vorgesehen. Am 1. Juli 1968 wird sie achtzehn Monate vor dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt vollzogen.

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