Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Birmingham (16. Oktober 1992)
Text Am 16. Oktober 1992 nimmt der Europäische Rat die „Erklärung von Birmingham“ für eine bürgernahe Europäische Gemeinschaft an (vgl. Anlage I). Die Staats- und Regierungschef fordern unter anderem die Außenminister auf, Mittel und Wege vorzuschlagen, die Arbeit der Gemeinschaftsorgane transparenter zu gestalten, was auch die Möglichkeit einzelner öffentlicher Beratungen des Rates einschließt. Damit wollen sie die Gemeinschaft bürgernäher gestalten, vor allem nach den Schwierigkeiten einiger Mitgliedstaaten, den Vertrag von Maastricht in Volksabstimmungen ratifizieren zu lassen.
Quelle und Copyright
Quelle: Europäischer Rat - Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Birmingham, 16. Oktober 1992), SN/343/1/92. Brüssel: Rat der Europäischen Gemeinschaften, [s.d.]. 12 S.
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