Organisation and operation

Organisation und Funktionsweise des Europarates


Gemäß Artikel 10 der Satzung des Europarates sind die Organe des Europarates das Ministerkomitee und die Beratende Versammlung, denen das Sekretariat zur Seite steht.


Der Europarat verfügte damit von Beginn an über drei satzungsmäßige Organe, von denen zwei − das Ministerkomitee und die Versammlung − politische Organe und eines − das Sekretariat − ein Verwaltungsorgan sind.


Gemäß Artikel 17 kann das Ministerkomitee zu den von ihm für wünschenswert erachteten Zwecken Komitees oder Ausschüsse beratenden oder technischen Charakters bilden. Außerdem legt Artikel 24 fest, dass die Beratende Versammlung Komitees oder Ausschüsse bilden kann, die beauftragt sind, alle Fragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu prüfen, ihr Bericht zu erstatten und zu den auf ihre Tagesordnung gesetzten Angelegenheiten sowie zu allen Verfahrensfragen Stellung zu nehmen.


Darauf aufbauend haben das Ministerkomitee und die Versammlung zahlreiche Gremien und Organe gegründet. Zu diesen den satzungsmäßigen Organen nachgeordneten Organen gehören insbesondere:


- die Organe des Ministerkomitees, wie die Tagungen der Ministerstellvertreter und die nachgeordneten Gruppen der Stellvertreter, beispielsweise die Berichterstattergruppen

- die von der Versammlung einberufenen parlamentarischen Ausschüsse, wie beispielsweise ein „Ständiger Ausschuss“, der die Kontinuität der Arbeiten der Versammlung zwischen den Sitzungsperioden sicherstellen soll

- der Gemischte Ausschuss, ein Koordinierungsorgan zwischen dem Ministerkomitee und der Versammlung. Nachdem das Ministerkomitee und die Beratende Versammlung der Gründung des Ausschusses im August 1950 zugestimmt hatten, wurde er durch eine Entschließung des Ministerkomitees mit Satzungscharakter im Mai 1951 eingerichtet

- die Kontrollorgane im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention

- der Menschenrechtskommissar, eine nichtrichterliche Instanz zur Förderung der Bildung und der Sensibilisierung im Bereich der Menschenrechte;

- der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), ein Organ zur Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit beratenden Befugnissen.


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