Aktivitäten des Europarates


Gemäß der Satzung des Europarates hat die Organisation die Aufgabe, eine engere Verbindung zwischen ihren Mitgliedern zu fördern; diese Aufgabe wird von den Organen des Rates erfüllt durch Beratung von Fragen von gemeinsamem Interesse, durch Abschluss von Abkommen und durch gemeinschaftliches Vorgehen auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet und auf den Gebieten des Rechts und der Verwaltung sowie durch den Schutz und die Fortentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.


Der Europarat bietet zunächst im Rahmen seiner Organe einen Ort des Zusammenkommens und des Dialogs für die Mitgliedstaaten der Organisation. Die Suche nach gemeinsamen Lösungen für die großen Gesellschaftsfragen − Menschenrechte, Rechtszusammenarbeit, lokale und regionale Demokratie, sozialer Zusammenhalt, Gesundheit, Bioethik, Bildung, Kultur, Kulturerbe, Sport, Umwelt − führt zur Verabschiedung von Texten durch die Organe, die den Mitgliedstaaten als Empfehlungen dienen, aber auch und vor allem zum Abschluss von Übereinkommen, die, da sie für die ratifizierenden Staaten verbindlich sind, die Grundlage für die Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf dem europäischen Kontinent bilden. Dabei bilden die Konventionen im Bereich der Menschenrechte seit Entstehen des Europarates den Kern des Handelns dieser Organisation.


Obwohl Teilabkommen zwischen einer begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten geschlossen oder Vereinbarungen auf Nicht-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden können und dadurch Formen der Zusammenarbeit mit „variabler Geometrie“ entstehen, macht die Harmonisierung dank neuer Formen der Zusammenarbeit weiter Fortschritte.


Auf dem Wiener Gipfel im Jahr 1993 verabschiedete die Organisation eine Strategie auf Grundlage des Begriffs der „demokratischen Sicherheit“. Diese Strategie, die die Stärkung der Verfahren zur Überwachung der von den Vertragstaaten eingegangenen Verpflichtungen sowie die Einrichtung von Hilfsprogrammen vorsieht, zeigt den Anspruch der Organisation, sich als Bezugsrahmen für ein demokratisches Modell zu behaupten, das eine Garantie für den Frieden auf dem Kontinent bietet. Die Einrichtung einer Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht am 10. Mai 1990 durch ein Teilabkommen entspricht bereits dieser Auffassung der Dinge. Dieses beratende Organ der Rechtszusammenarbeit soll als „grundlegendes Instrument für die Entwicklung der Demokratie“ vor allem in den Ländern Mittel- und Osteuropas dienen. Im Endeffekt wird die Stabilität auf dem europäischen Kontinent am besten gewährleistet, indem die Staaten, die sich in demokratischen Umwandlungsprozessen befinden, der Organisation beitreten.


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