Die Fusion der Exekutivorgane

Die Fusion der Exekutivorgane


Während Frankreich die Stellung des Ministerrates stärken will, beabsichtigen seine Partner eher, durch die Zusammenlegung der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom oder EAG) ein unabhängiges Organ mit weit reichenden Befugnissen zu schaffen. Frankreich lehnt eine Fusion der Exekutivorgane lange Zeit ab. Unter dem Druck der anderen Mitglieder stimmt es der Fusion bei der Tagung des Ministerrates am 23. September 1963 grundsätzlich zu, versucht jedoch die supranationalen Befugnisse der neuen gemeinsamen Kommission einzuschränken. Nach drei Jahren schwieriger Verhandlungen wird der Vertrag über die Fusion der Exekutivorgane der Gemeinschaft am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet. Er tritt am 1. Juli 1967 in Kraft. Die gemeinsame Kommission ist künftig das gemeinsame Organ der drei europäischen Gemeinschaften: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (Euratom oder EAG). Auf Initiative Frankreichs wird der Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV), der aus den Botschaftern der Mitgliedsstaaten besteht, der Kommission zur Seite gestellt, die jedoch über das Initiativrecht sowie über Ausführungs- und Vertretungsbefugnisse verfügt.


Der erste Präsident der gemeinsamen Kommission ist der Deutsche und ehemalige Minister unter Konrad Adenauer, Walter Hallstein, der bereits seit 1958 Kommissionspräsident der EWG ist. Hallstein drückt der Kommission bald den Stempel seiner ausgeprägten Persönlichkeit auf. Für die Anhänger des föderalistischen Gedankens ist die Kommission die Vorstufe der künftigen europäischen Bundesregierung. General de Gaulle sträubt sich mit allen Mitteln gegen eine solche Vorstellung und setzt durch, dass die Amtszeit Walter Hallsteins nach der Fusion nur noch sechs Monate dauert. Walter Hallstein lehnt jegliche Beschränkung der Befugnisse der Kommission ab, akzeptiert diesen Kompromiss nicht und tritt zurück.


Der Ministerrat bleibt das wichtigste Beschlussorgan der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). In ihm treten regelmäßig die Minister der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Zuständigkeit für die jeweiligen Themen auf der Tagesordnung zusammen. Jedes EWG-Land übernimmt turnusgemäß für eine Dauer von sechs Monaten den Ratsvorsitz. Die Beschlüsse des Ministerrates werden vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorbereitet, der wiederum von zahlreichen Ausschüssen mit Fachleuten und hohen Beamten aus den nationalen Ministerien unterstützt wird.

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