Die Einrichtung der Gemeinschaftspolitiken

Die Umsetzung der gemeinsamen Politiken


Die ersten Schritte der neuen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind ermutigend:


- Der Vertrag zur Gründung der EWG sieht einen Übergangszeitraum von höchstens zwölf Jahren zur Abschaffung der Zollschranken zwischen Mitgliedstaaten und zur Verabschiedung eines gemeinsamen Außenzolls vor. Dieses Ziel wird am 1. Juli 1968 erreicht.


- Die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll schrittweise erfolgen. Während einer Übergangszeit sollen die Mitgliedstaaten, deren Landwirtschaft noch nicht so leistungsstark wie die ihrer Partner ist, den Abstand mit Hilfe eines Systems der Anpassung verringern können. Die GAP wird am 21. April 1970 vollständig umgesetzt.


Die vom Vertrag vorgesehene gemeinsame Verkehrspolitik dagegen kann nicht umgesetzt werden.

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