Das Inkrafttreten der Römischen Verträge

Das Inkrafttreten der Römischen Verträge


Die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) treten am 1. Januar 1958 in Kraft, das heißt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der letzte Unterzeichnerstaat die Ratifikationsurkunde bei der italienischen Regierung hinterlegt hat. Die Staaten haben ihre Urkunde in folgender Reihenfolge hinterlegt: Italien (23. November 1957), Frankreich (25. November 1957), Bundesrepublik Deutschland (9. Dezember 1957), und Belgien, Luxemburg und die Niederlande (13. Dezember 1957).


In den neuen Monaten zwischen der Unterzeichnung des EWG- und des EAG-Vertrages am 25. März 1957 in Rom und dem Zeitpunkt, an dem die Organe der Gemeinschaft ihre Arbeit aufnehmen, ist ein Interimsausschuss für den Gemeinsamen Markt und Euratom in Brüssel unter anderem mit der Koordinierung der Aktivitäten der sechs Regierungen, der Ausarbeitung zusätzlicher Protokolle, der Durchführung zolltechnischer Arbeiten und Arbeiten zum Forschungs- und Aktionsprogramm von Euratom betraut.


Der EWG- und der Euratom-Vertrag sehen vor, dass der Sitz der Gemeinschaftsorgane gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten festgelegt wird. Daher treffen sich die sechs Außenminister am 6. und 7. Januar 1958 in Paris. Sie einigen sich darauf, diese Organe so bald wie möglich und gemäß den Vertragsbestimmungen an einem einzigen Ort einzurichten. In der Praxis werden die Arbeiten unverzüglich in Brüssel, Luxemburg und Straßburg aufgenommen.

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