Die Anfänge der EGKS
Die Anfänge der EGKS
Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sieht folgende Organe vor:
- eine Hohe Behörde, unterstützt von einem Beirat,
- eine Gemeinsame Versammlung,
- einen Besonderen Ministerrat,
- einen Gerichtshof.
Die einzelnen Organe nehmen ihre Arbeit im Jahre 1952 auf. Am 10. August 1952 findet in Luxemburg die konstituierende Sitzung der Hohen Behörde statt, ohne jedoch die Frage ihres offiziellen Sitzes endgültig zu beantworten. Am 8. September 1952 findet in Luxemburg unter dem Vorsitz des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer die erste Sitzung des Besonderen Ministerrats statt.
Im Jahr 1953 arbeitet der Gemeinsame Markt zur allgemeinen Zufriedenheit. Sowohl in wirtschaftlicher als auch politischer Hinsicht kann von einem Erfolg gesprochen werden. Der Gemeinsame Markt stellt für die Produktion und den europäischen Binnenhandel einen Wachstumsfaktor dar. Auf politischer Ebene fördert er nur wenige Jahre nach der Niederlage von Hitlers Reich die deutsch-französische Aussöhnung.