Themendossier

1980-1986 Erweiterung nach Süden und Einheitliche Europäische Akte

1980-1986 Erweiterung nach Süden und Einheitliche Europäische Akte


Die Europäische Gemeinschaft erfährt im Laufe der achtziger Jahre mehrere wichtige Veränderungen. Nachdem sie in geographischer Hinsicht lange auf die industrialisierten Staaten Nordeuropas begrenzt gewesen war, dehnt sie sich jetzt auf die südlichen Länder aus, die nunmehr demokratisch regiert werden. Sie nimmt Griechenland im Jahre 1981 sowie Spanien und Portugal im Jahre 1986 auf. Damit trägt sie zur politischen Stabilisierung und wirtschaftlichen Entwicklung des europäischen Mittelmeerraums bei. Die Erweiterung führt jedoch auch zu einer Verstärkung der regionalen Unterschiede der Zwölf, die eine gemeinsame Regionalpolitik immer dringender notwendig machen. Tatsächlich stehen der Integration dieser sehr landwirtschaftlich geprägten Länder in die stark industrialisierte Gemeinschaft noch große wirtschaftliche und soziale Hindernisse entgegen. Intensive Verhandlungen und lange Übergangszeiten werden nötig sein, um die neuen Mitglieder aufnehmen zu können.



Am 17. und 28. Februar 1986 nimmt das Europa der Zwölf die Einheitliche Europäische Akte (EEA) an. Mit dieser Akte zielt die Gemeinschaft durch die Schaffung eines einheitlichen Marktes bis zum 1. Januar 1993 und eines europäischen Raumes ohne Binnengrenzen auf die verstärkte wirtschaftliche Integration ab, konzentriert sich aber gleichzeitig nicht mehr ausschließlich auf die Wirtschaft, sondern entwickelt sich schrittweise in Richtung einer Gemeinschaft mit erweiterten politischen und sozialen Zuständigkeiten. Das von der Gemeinschaft angestrebte Ziel wird somit eine Europäische Union (EU), die durch die Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht am 7. Februar 1992 verwirklicht wird.

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