Die EGKS-Umlage (1. Januar 1953 bis 31. Januar 1954)

Tableau
Am 1. Januar 1953 wird eine allgemeine Umlage für die sechs Mitgliedstaaten der EGKS erhoben. Danke dieser Steuer auf Kohle- und Stahlerzeugnisse verfügt die Hohe Behörde über Eigenmittel und ist nicht weiter direkt von den nationalen Beiträgen abhängig.

Source et copyright

Source: Deuxième rapport général sur l'activité de la Communauté. 13 avril 1953 - 11 avril 1954. dir. de publ. Communauté européenne du charbon et de l'acier. 11.04.1954. [s.l.]: CECA.

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