Die europäische Zollunion

Die Europäische Zollunion


Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sieht die Einrichtung einer Zollunion vor. Diese soll einen nach außen einheitlichen Handelsraum herstellen. Die Zollunion, die mit einer Koordinierung der Handelspolitik der Mitgliedstaaten mit Drittländern einhergeht, soll Schritt für Schritt umgesetzt werden, durch


- die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten

- die Beseitigung der Mengenbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten

- die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs gegenüber Drittländern


Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sieht einen Zeitplan für die schrittweise Senkung der Zölle und die Lockerung der allgemeinen Einfuhrkontingente vor. Die Einrichtung der Zollunion nimmt weniger Zeit in Anspruch, als vom Römischen Vertrag vorgesehen. Der ersten Phase der Liberalisierung des Handels im Januar 1959 folgt die beschleunigte Senkung der Zölle und der mengenmäßigen Beschränkungen. Diese Maßnahmen werden von der schrittweisen Einführung eines gemeinsamen Außenzolltarifs (GAZ) begleitet.


Einige Staaten treffen bei der Umsetzung der Vertragsbestimmungen auf Schwierigkeiten. Das ist vor allem bei Frankreich der Fall, das in den Algerienkrieg verwickelt ist. In diesem Zusammenhang zieht Frankreich die Anwendung der Schutzklauseln in Betracht. Aber General de Gaulle ist bemüht, sein Land wirtschaftlich und finanziell in die Lage zu versetzen, sich am gemeinsamen Markt zu beteiligen, von dem er sich Anstöße für die Modernisierung der französischen Produktion erhofft.

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