Die Gemeinsame Agrarpolitik

Die Gemeinsame Agrarpolitik


Dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zufolge umfasst der Gemeinsame Markt auch die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Im Vertrag selbst werden der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fünf Ziele zugeordnet:


- die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft

- die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der in der Landwirtschaft tätigen Personen

- die Stabilisierung der Märkte

- die Sicherung der Versorgung der sechs Mitgliedstaaten

- die Sicherstellung der Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen


Dagegen sind die Modalitäten der Umsetzung im Vertrag nicht festgelegt. Nach vier Jahren mühsamer Verhandlungen werden schließlich folgende Grundsätze vereinbart:


- die Einheit des Marktes, die auf dem freien Warenverkehr für landwirtschaftliche Erzeugnisse und einheitlichen Preisen in den Ländern der Gemeinschaft beruht

- die Gemeinschaftspräferenz

- die finanzielle Solidarität

- die gemeinsame Intervention auf den Märkten


Die Preise und die Organisation der einzelnen Agrarprodukte sollen von der Kommission und dem Ministerrat unter Einbeziehung des Wirtschafts- und Sozialausschusses ausgehandelt werden.


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