Themendossier

Proceedings at European Council meetings

Ablauf der Tagungen des Europäischen Rates


Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs des Mitgliedstaats zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat [Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union (EU)]. Die Pariser Erklärung aus dem Jahre 1974 sah mindestens drei Treffen pro Jahr vor („dreimal pro Jahr und immer, wenn nötig“).


Die Erklärung zum Tagungsort des Europäischen Rates im Anhang an den Vertrag von Nizza aus dem Jahre 2001 sieht vor, dass ab dem Jahr 2002 eine Tagung unter jedem Vorsitz in Brüssel stattfindet und dass, sobald die Union achtzehn Mitglieder zählt, alle Tagungen des Europäischen Rates dort stattfinden.


Im Allgemeinen finden die Tagungen des Europäischen Rates am Ende des jeweiligen Vorsitz-Halbjahres, das heißt im Juni und im Dezember, statt. Außerdem können aus verschiedenen Gründen außerordentliche Tagungen des Europäischen Rates einberufen werden.


Die Organisation der Tagungen bleibt dem Gastgeberland überlassen, aber im Laufe der Jahre hat sich folgender Ablauf für die Tagungen des Europäischen Rates ergeben:


- Am ersten Tag hört der Europäische Rat die Ausführungen des Präsidenten des Europäischen Parlaments, bevor er seine Arbeit aufnimmt. Nach diesem Exposé beginnen die Arbeiten. Die Staats- und Regierungschefs und der Kommissionspräsident tagen getrennt von den Außenministern und dem Vertreter der Kommission. Die Arbeiten werden für das Abendessen unterbrochen; der Meinungsaustausch wird währenddessen fortgesetzt. Zwischenzeitlich und, falls notwendig, über Nacht, wird der Entwurf der Schlussfolgerungen vom Vorsitz verfasst.


- Der zweite Tag beginnt mit der Ausgabe des Entwurfs an die Delegationen der Mitgliedstaaten (durch Verbindungsbeamte zwischen dem Europäischen Rat und den nationalen Delegationen, bekannt als Antici) und seiner Prüfung während eines „Arbeitsfrühstücks“. Jede Delegation übermittelt ihrem Staats- oder Regierungschef Informationen zu Punkten im Entwurf, die es zu streichen oder hervorzuheben gilt; Schweigen wird als Zustimmung gewertet. Nach dem traditionellen Gruppen- oder „Familienphoto“ der Teilnehmer wird die Tagung fortgesetzt und der Entwurf der Schlussfolgerungen erhält nach Beratungen, die im Konsens enden, seinen endgültigen Wortlaut. Am Ende einer Tagung des Europäischen Rates wird eine Pressemitteilung verfasst, und der Vorsitzende des Europäischen Rates beruft gemeinsam mit dem Kommissionspräsidenten eine Pressekonferenz ein.


Die Tagungen des Europäischen Rates werden vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ vorbereitet. Die Aufgaben des Sekretariats des Europäischen Rates werden vom Generalsekretariat des Rates wahrgenommen, das den Vorsitz bei der Ausarbeitung des Entwurfs der Schlussfolgerungen des Vorsitzes unterstützt und nach der Tagung für den letzten Schliff und die Versendung der endgültigen Version der Schlussfolgerungen sorgt.


Der Europäische Rat erstattet dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und legt ihm alljährlich einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Union vor (Artikel 4 EU-Vertrag).

Consult in PDF format