Themendossier

Role of the European Council

Die Rolle des Europäischen Rates


Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest [Artikel 15 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag)].


Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) soll der Europäische Rat auf Grundlage eines Berichtes des Rates eine Schlussfolgerung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erörtern. Auf dieser Grundlage verabschiedet der Rat eine Empfehlung, in der diese Grundzüge dargelegt werden (Artikel 99 EG-Vertrag).


Der Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1997 überträgt dem Europäischen Rat eine neue Aufgabe im Bereich der Beschäftigung. Anhand eines gemeinsamen Jahresberichts des Rates und der Kommission prüft der Europäische Rat jährlich die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft und nimmt hierzu Schlussfolgerungen an (Artikel 128 EG-Vertrag).


Außerdem bestimmt der Europäische Rat die Grundsätze und die allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Dabei erstreckt sich die Rolle des Europäischen Rates auch auf Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen (Artikel 13 des EU-Vertrages).


Der Vertrag von Amsterdam klärt die Befugnisse des Europäischen Rates. Er beschließt gemeinsame Strategien, die in Bereichen, in denen wichtige gemeinsame Interessen der Mitgliedstaaten bestehen, von der Union umzusetzen sind (Artikel 13 Absatz 2 EU-Vertrag). Er beschließt die Integration der Westeuropäischen Union (WEU) in die Union, und seine Befugnisse zur Festlegung von Leitlinien gelten ebenso für die WEU (Artikel  17 EU-Vertrag).


Der Europäische Rat spielt als Instanz der politischen Impulsgebung eine grundlegende Rolle in der Entwicklung des europäischen Aufbauwerks.

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