Am 10. Dezember 1952 treten die Mitglieder des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zu ihrer ersten Arbeitssitzung in Luxemburg zusammen. Von links nach rechts: Charles Léon Hammes, Adrianus van Kleffens, Petrus Josephus Servatius Serrarens, Massimo Pilotti, Otto Riese, Jacques Rueff und Louis Delvaux.
It emerges from the judgment of the Court of 29 November 1959, in Case 8-55, Fédération charbonnière de Belgique/High Authority, that the High Authority enjoys a certain independence in determining the implementing measures necessary for the attainment of the objectives referred to in the ECSC Treaty or in the Convention on the transitional provisions which forms an integral part thereof.
In seiner Rede anlässlich der Eröffnungssitzung des Gerichtshof der EGKS beschreibt der Präsident der Hohen Behörde Jean Monnet den Platz und die Rolle der Institution in der Funktionsweise der EGKS. Er betont das supranationale Wesen der Aufgaben, die dieser neue Gerichtshof erfüllen muss.
Am 10. Dezember 1952 ergreift der belgische Außenhandelsminister Joseph Meurice auf der Eröffnungssitzung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl das Wort. Er unterstreicht die wichtige Rolle des Hofes für die Wahrung der "Grundlagencharta" der EGKS.
Der erste Präsident des Gerichtshofes der EGKS ist der Italiener Massimo Pilotti. In seiner Eröffnungsrede unterstreicht er die schwierige Arbeit, die den Gerichtshof erwartet und bei der es um die Entscheidung einer neuen Art von Konflikten geht: Mögliche Konflikte zwischen Staaten und einer supranationalen Behörde.
In seiner Rede anlässlich der Eröffnungssitzung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) spricht der luxemburgische Außenminister Joseph Bech von einem Wendepunkt in der Geschichte der internationalen Rechtsprechung. Der Gerichtshof der EGKS ist tatsächlich der erste Hof, dessen Entscheidungen für die Staaten bindend sind. Das ergibt sich aus den supranationalen Befugnissen im Vertrag, den die Sechs am 18. April 1951 in Paris unterzeichneten.