Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EGKS, der EGKS und Österreich (Brüssel, 22. Juli 1972)
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Am 22. Juli 1972 unterzeichnen die Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Vertreter der Republik Österreich in Brüssel ein Abkommen, das einen Zollabbau für Kohle- und Stahlerzeugnisse vorsieht, wie er für Industrieerzeugnisse in den Beitrittsverträgen Dänemarks, Irlands, Norwegens und des Vereinigten Königreichs vorgesehen ist.