Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EGKS, der EGKS und Österreich (Brüssel, 22. Juli 1972)

Text
Am 22. Juli 1972 unterzeichnen die Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Vertreter der Republik Österreich in Brüssel ein Abkommen, das einen Zollabbau für Kohle- und Stahlerzeugnisse vorsieht, wie er für Industrieerzeugnisse in den Beitrittsverträgen Dänemarks, Irlands, Norwegens und des Vereinigten Königreichs vorgesehen ist.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 19.12.1973, n° L 350. [s.l.].

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