Zuverlässigkeitserklärung (Gesamthaushaltsplan) für das Haushaltsjahr 1994 (25.-26. Oktober 1995)

Text
Erste Zuverlässigkeitserklärung über die Tätigkeiten im Rahmen des Gesamthaushaltsplans. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht muss der Rechnungshof den gesamten Haushalt billigen. Er legt dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge vor. Der Hof hat beschlossen, drei unterschiedliche Zuverlässigkeitserklärungen zu erstellen, jeweils eine für den Gesamthaushalt, den EEF und die EGKS. In allen drei Fällen stützt sich die Zuverlässigkeitserklärung auf einen Sonderbericht, der der Erklärung beigefügt ist und nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten der Erklärung enthält.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABI. EG). 30.12.1995, n° C 352. [s.l.]. ISSN 0378-7052.

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