Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: Artikel 207 und 255 (Rom, 25. März 1957) - konsolidierte Fassung 1997

Text
Der Vertrag von Amsterdam, der am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wird, ändert den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und führt das Prinzip des Rechts auf Zugang zu den Ratsdokumenten und die Öffentlichkeit des Beschlussfassungsprozesses im Rat ein.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 10.11.1997, n° C 340. [s.l.].

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