Gemeinsame Maßnahme 97/827/JI des Rates (5. Dezember 1997)

Text
Mit dieser Gemeinsamen Aktion vom 5. Dezember 1997 schafft der Rat einen Mechanismus für die Begutachtung der einzelstaatlichen Anwendung und Umsetzung der zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG). 15.12.1997, n° L 344. [s.l.].

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