Beschluss (18. Februar 1974) des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für Wirtschaftspolitik (18. Februar 1974)

Text
Am 18. Februar 1974 beschließt der Rat der Europäischen Gemeinschaften, die Arbeit des Auschusses für Konjunkturpolitik, des Ausschusses für Haushaltspolitik und des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik zusammenzufassen und einen einzigen Ausschuss für Wirtschaftspolitik einzurichten. Der neue Ausschuss soll die Koordinierung der kurz- und mittelfristige Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft fördern.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 05.03.1974, n° L 63. Brüssel.

Copyright: Alle Rechte bezüglich des Vervielfältigens, Veröffentlichens, Weiterverarbeitens, Verteilens oder Versendens an Dritte über Internet, ein internes Netzwerk oder auf anderem Wege sind urheberrechtlich geschützt und gelten weltweit. Alle Rechte der im Internet verbreiteten Dokumente liegen bei den jeweiligen Autoren oder Anspruchsberechtigten. Die Anträge auf Genehmigung sind an die Autoren oder betreffenden Anspruchsberechtigten zu richten. Wir weisen Sie diesbezüglich ebenfalls auf die juristische Ankündigung und die Benutzungsbedingungen auf der Website hin.

Dieses Dokument ist ebenfalls abrufbar unter…

Der PDF-Inhalt kann im Browser nicht angezeigt werden. Um den Inhalt anzuzeigen, müssen Sie installieren.
Inhalt herunterladen