Beschluss des Rates über die Satzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (31. Dezember 1998)

Text
Am 31. Dezember 1998, einen Tag vor Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, beschließt der Rat die Satzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses. Der Ausschuss wurde durch Art. 109c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Artikel 114 EG) eingesetzt und soll die Währungs- und Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft sowie den allgemeinen Zahlungsverkehr der Mitgliedstaaten beobachten und dem Rat und der Kommission regelmäßig darüber Bericht erstatten.

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Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 09.01.1999, n° L 5. [s.l.].

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