Am 11. Dezember 1955 nimmt Professor Dr. Wilhelm Grewe, Leiter der politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland (BRD), in einem Rundfunkinterview Stellung zur Politik der Bundesrepublik gegenüber den Ländern, welche die Deutsche Demokratische Republik (DDR) anerkennen.
Im Austausch für die Rückkehr der letzten deutschen Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion nimmt die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Sowjetunion im Jahr 1955 diplomatische Beziehungen auf. Im gleichen Jahr wird die „Hallstein-Doktrin“ – benannt nach dem Staatssekretär im Außenministerium Walter Hallstein – aufgestellt, der zufolge die BRD keine diplomatischen Beziehungen mit Staaten unterhält, die die Existenz der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) anerkannt haben, mit Ausnahme der Sowjetunion.
‘East is East and West is West, and ne’er the twain shall meet.' In 1956, the Cold War governs relations between the Federal Republic of Germany (FRG) and the German Democratic Republic (GDR).
Am 19. Oktober 1957, teilt der Bundesminister des Auswärtigen, Heinrich von Brentano, dem jugoslawischen Botschafter in Bonn, Kveder, in einer Note die Beendigung der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Volksrepublik Jugoslawien mit.
In seiner Ausgabe vom 22. Oktober 1957 rechtfertigt das Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesrepublik Deutschland den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik Jugoslawien, nachdem diese die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) anerkannt hatte.
Am 14. Januar 1963 teilt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) der kubanischen Regierung in einer Verbalnote den Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit. Die Regierung der Republik Kuba hatte zuvor diplomatische Beziehungen zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR) aufgenommen.
Als Reaktion auf die diplomatische Anerkennung der DDR durch Kambodscha skizziert Conrad Ahlers, stellvertretender Regierungssprecher der BRD, eine differenziertere Handhabung der Hallstein-Doktrin.