Am 3. April 1973 nimmt der Rat die Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Fonds für Währungszusammenarbeit (EFWZ) an. Wie Pierre Werner es in seinem „Bericht über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion“ vorgesehen hatte, wird der EFWZ zu Beginn unter die Aufsicht der die Zentralbankpräsidenten gestellt und soll sich später in eine gemeinschaftliche Zentralbankorganisation eingliedern.
On 19 May 1973, Luxembourg Prime Minister, Pierre Werner, emphasises the importance, for Luxembourg, of European monetary union as a tool to combat inflation.