Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der am 18. April 1951 in Paris unterzeichnet wurde und am 23. Juli 1952 in Kraft trat. Dieser Vertrag wurde für eine Dauer von fünfzig Jahren ab seinem Inkrafttreten geschlossen.
Briefwechsel zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Regierung der französischen Republik über die Saarfrage (18. April 1951).