Die Frage des Sitzes der Organe

Die Frage des Sitzes der Organe


Mit dem Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) werden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben mehrere Organe eingerichtet (Artikel 7 EGKS-Vertrag):


- eine Hohe Behörde, der ein Beratender Ausschuss zur Seite steht,

- eine Gemeinsame Versammlung,

- ein Besonderer Ministerrat,

- ein Gerichtshof.


Nach der Unterzeichnung des EGKS-Vertrags am 18. April 1951 ist es Aufgabe der Minister, einige heikle praktische Fragen im Hinblick auf den Sitz der Organe zu klären. Ein Interims-Ausschuss für den Schuman-Plan soll entsprechende Vorschläge unterbreiten, konnte jedoch keine Einigung erzielen. In Belgien wird an manchen Stellen der Wunsch laut, Lüttich als Sitz für die EGKS-Organe festzulegen, doch findet dieser Gedanke weder in Belgien noch in den übrigen fünf Mitgliedstaaten der EGKS einhellige Zustimmung. Es werden noch andere Städte vorgeschlagen wie Luxemburg, Strassburg und Turin. Auch Saarbrücken wird genannt. Doch Saarbrücken wird trotz seines Status als europäische Stadt aufgrund des ungeklärten Status des Saargebiets nicht berücksichtigt.


Um die bei den Verhandlungen entstandene Blockade zu überwinden, schlägt der luxemburgische Außenminister Joseph Bech in der Nacht vom 24. zum 25. Juli 1952 vor, dass die Hohe Behörde der EGKS ihre Arbeit vorläufig in Luxemburg aufnehmen solle. Allerdings nimmt dieses Provisorium schließlich einen endgültigen Status an und der Sitz der Hohen Behörde bleibt bis zu dem 1965 geschlossenen Vertrag über die Fusion der Exekutivorgane in Luxemburg bestehen.


So wird Luxemburg im Juli 1952 zumindest für einen anfänglichen Zeitraum zum Sitz der Höhen Behörde, des Besonderen Ministerrats und des Gerichtshofs der EGKS erwählt, während die Gemeinsame Versammlung und die Beratende Versammlung des Europarates ihren Sitz in Strassburg haben.


Die Organe nehmen ihre Arbeit noch 1952 auf. Am 10. August 1952 findet die konstituierende Sitzung der Hohen Behörde in Luxemburg statt, ohne dass die Frage des Sitzes endgültig geklärt war. Am 8. September 1952 tagt erstmalig der Besondere Ministerrat unter dem Vorsitz des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Vier Monate später, am 10. Dezember 1952, eröffnet der Präsident der Hohen Behörde der EGKS, Jean Monnet, in Luxemburg die erste Arbeitssitzung des Gerichtshofs der EGKS.

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