Vertrag zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die deutsch-französische Zusammenarbeit (22. Januar 1963)

Text
Im Elysée-Palast in Paris unterzeichnen die Vertreter Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 22. Januar 1963 den so genannten Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der die Versöhnung der beiden Länder besiegelt und in dem sich Frankreich und Deutschland zur Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen der Außen-, Verteidigungs-, Bildungs- und Kulturpolitik verpflichten.

Quelle und Copyright

Quelle: Bundesgesetzblatt 1963 II. Hrsg. Der Bundesminister der Justiz. 26.06.1963, n° 19. Bonn: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.

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