Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (22. Januar 1963)

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Am 22. Januar 1963 unterzeichnen der französische Staatspräsident de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer in Paris den als Elysée-Vertrag bekannten Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der die Aussöhnung zwischen den beiden Ländern besiegelt und mit dem sie sich verpflichten, insbesondere in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung, Bildung und Kultur zusammenzuarbeiten.

Quelle und Copyright

Quelle: Urschrift des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Elysée-Vertrag) vom 22. Januar 1963. Unterzeichner sind Bundeskanzler Konrad Adenauer, Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle, der Bundesminister des Auswärtigen, Gerhard Schröder, Frankreichs Premierminister Georges Pompidou und der französische Außenminister Maurice Couve de Murville Reineke, Engelbert. Bundesbildstelle. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin. B 145 Bild-00012686.

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