Beschluss des Rates über die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (29. März 1994)

Text
Der Beschluss des Rates vom 29. März 1994 über die Beschlussfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit nimmt den „Kompromiss von Ioannina“ auf. Dieser Kompromiss sieht vor, dass, wenn Mitglieder des Rates, die über eine Stimmenanzahl nahe der Sperrminorität verfügen, sich einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit zu widersetzen beabsichtigen, der Rat alles in seiner Macht Stehende tun wird, um innerhalb einer angemessenen Zeit eine zufrieden stellende Lösung zu finden, die auf eine breitere Zustimmung trifft.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG). 13.04.1994, n° C 105. [s.l.]. "Beschluß des Rates vom 29. März 1994 über die Beschlußfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit", p. 1.

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