Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag legt das Fundament einer neuen europäischen Architektur. Er gründet eine „Europäische Union“, die die drei Europäischen Gemeinschaften sowie die beiden Bereiche der politischen Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten (GASP und JI) zusammenfasst. Das Ziel ist die künftige Entwicklung dieser Elemente in einem einheitlichen Rahmen. Diese neue Struktur wird im Allgemeinen als griechische Tempel mit drei Pfeilern dargestellt: der gemeinschaftliche, supranationale Pfeiler und der zweite und dritte Pfeiler der Regierungszusammenarbeit.
Schematische Darstellung der Interaktion zwischen den unterschiedlichen Organen der Europäischen Union in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, gemäß dem Vertrag über die Europäische Union, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde und am 1. November 1993 in Kraft trat.
Schematische Darstellung der Säulenstruktur der Europäischen Union, festgelegt durch den Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 und geändert durch den Vertrag von Amsterdam im Jahre 1997. Die supranationale Gemeinschaftssäule beinhaltet die drei Europäischen Gemeinschaften. Die zweite und die dritte Säule folgen den Regeln der Regierungszusammenarbeit und betreffen die Gemeinsame Außenpolitik (GASP) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
Schaubild der Interaktion zwischen den unterschiedlichen Organen der Europäischen Union in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1. Mai 1999. Dieser Vertrag war am 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichnet worden.
Schematische Darstellung der Interaktion zwischen den unterschiedlichen Organen der Europäischen Union in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Nizza am 1. Februar 2003. Dieser Vertrag war am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichnet worden.
Schematische Darstellung der Interaktion zwischen den unterschiedlichen Organen der Europäischen Union in den Bereichen der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).