Die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete

Die Assoziierung der Überseeländer und -gebiete mit der EWG


Bei der Formulierung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) stellen sich die Unterhändler die Frage, inwiefern die ehemaligen Kolonien in die geplante Gemeinschaft eingebunden werden sollen. Das geopolitische Konzept von Eurafrika, das bereits zwischen den beiden Weltkriegen existierte, erfährt erneut ein gewisses Interesse. Dabei geht es vor allem darum, Afrika an Westeuropa zu binden, um die Unabhängigkeitsbestrebungen einzudämmen und die kommunistische Gefahr zu bannen. Die Sechs suchen nach einem Weg, um die Bildung einer Zollunion mit gemeinsamem Außenzoll (GAZ) mit der Aufrechterhaltung der historisch bedingten privilegierten Beziehungen zwischen den europäischen Mutterländern und ihren Überseegebieten in Einklang zu bringen. Frankreich lehnt die Öffnung seiner afrikanischen Märkte für seine Partner ab und kommt weiter allein für die Finanzierung der Entwicklung auf. Mitten im Algerienkrieg hat Frankreich den Anspruch, die geschwächten politischen Verbindungen durch die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Europa und Afrika auszugleichen. Die französische Nationalversammlung macht die Assoziierung zwischen EWG und ÜLG und den gemeinsamen eurafrikanischen Markt zu Grundbedingungen für die Ratifizierung des Vertrags. Während Belgien in Zentralafrika sehr präsent ist, fürchten die anderen Partner Frankreichs eine neokolonialistische Politik, die von den Vereinten Nationen streng verurteilt wird. Daher führen die Forderungen Frankreichs zu heftigen diplomatischen Debatten.


Der EWG-Vertrag vom 25. März 1957 sieht schließlich die Assoziierung der französischen, belgischen, italienischen und niederländischen Gebiete mit der EWG für eine Probezeit von fünf Jahren vor; diese Assoziierung beinhaltet handels- und finanzpolitische Aspekte. Es wird eine Freihandelszone zwischen den Sechs und jedem der assoziierten Staaten eingerichtet. Für die tropischen Erzeugnisse aus Afrika eröffnen sich somit neue Absatzmärkte in Europa, während die Sechs ihre Industrieerzeugnisse leichter in Afrika absetzen können. Auf finanzieller Ebene richtet der Vertrag einen Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ein, der durch nationale Beiträge der europäischen Partner gespeist wird, um Investitionen in wirtschaftliche und soziale Infrastrukturen zu finanzieren.


Nach dem Auslaufen der Probezeit von fünf Jahren werden die Assoziierungsvereinbarungen zwischen den Sechs und den achtzehn assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar (AASM) erneuert. Das neue Assoziationsabkommen mit einer Dauer von ebenfalls fünf Jahren wird am 20. Juli 1963 in Jaunde unterzeichnet. Es tritt am 1. Juni 1964 in Kraft. Die Sowjetunion werfen den Europäern bald vor, Afrika unterwerfen zu wollen. Das kommunistische Modell, das für die Dekolonisation steht, setzt sich in einer Reihe junger afrikanischer Staaten als Alternative zur liberalen Demokratie durch.

Im PDF-Format einsehen