Die Konferenz von Paris (19.-20. Februar 1957)

Die Konferenz von Paris (19. und 20. Februar 1957)


In dem Wunsch, die letzten ausstehenden Fragen der Verhandlungen von Val Duchesse endgültig zu regeln, um eine schnelle Unterzeichnung der Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) in Rom herbeizuführen, beruft der französische Regierungschef Guy Mollet am 19. und 20. Februar 1957 eine letzte Konferenz der sechs Mitgliedsstaaten im Hôtel Matignon in Paris ein. Auf der Tagesordnung stehen die Probleme hinsichtlich der überseeischen Länder und -gebiete (PTOM), Algerien, der Gemeinsamen Zolltarif (GZT) und das Eigentum an spaltbarem Material.


Die Konferenz wird am 18. Februar auf einer Tagung Außenminister vorbereitet und am 19. Februar zur Konferenz der Regierungschefs und der Außenminister ausgeweitet. Für Deutschland nehmen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Außenminister Heinrich von Brentano teil, für Belgien Premierminister Achille Van Acker und Außenminister Paul-Henri Spaak, für Frankreich Guy Mollet, Außenminister Christian Pineau und Maurice Faure, Staatssekretär für Äußere Angelegenheiten, für Italien Ministerpräsident Antonio Segni, Außenminister Gaetano Martino und Vittorio Badini Confalonieri, Unterstaatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, für Luxemburg Premierminister und Außenminister Joseph Bech und für die Niederlande Ministerpräsident Willem Drees, Außenminister Joseph Luns und Ernst van der Beugel, Unterstaatssekretär für Äußere Angelegenheiten.


Nach schwierigen Diskussionen erzielen die sechs Mitgliedsstaaten schließlich eine Einigung über die Probleme der Assoziierung der PTOM mit dem Gemeinsamen Markt. Sie kommen überein, dass der Gründungsvertrag der EWG die Grundsätze enthalten wird, in denen der Wille der sechs Staaten zum Ausdruck kommt, die mit ihnen verbundenen überseeischen Gebiete mit dem Gemeinsamen Europäischen Markt zu assoziieren und zu den wirtschaftlichen und sozialen Investitionen beizutragen, die für die Entwicklung dieser Gebiete erforderlich sind. Sie einigen sich ebenso auf eine Konvention für eine Dauer von 5 Jahren im Anhang an den Vertrag, welche die Anwendungsbedingungen genau festlegen soll, insbesondere im Hinblick auf die Investitionsbemühungen und die Öffnung der Märkte der sechs Mitgliedsstaaten und der überseeischen Gebiete für den gegenseitigen Handelsverkehr. Sie sehen schließlich vor, dass vor dem Auslaufen der Konvention im Ministerrat der EWG ein neues Übereinkommen ausgehandelt werden soll.


Was die EAG betrifft, entscheiden die Regierungschefs und die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten, dass Euratom Eigentümer der besonderen spaltbaren Materialien sein wird.


Zufrieden mit den in Val Duchesse von den nationalen Delegationen erzielten Ergebnissen und in der Überzeugung, dass die Verträge zur Gründung des Gemeinsamen Marktes und Euratoms einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration darstellen, bringen sie schließlich den Wunsch zum Ausdruck, dass das Ergebnis ihrer Arbeit schnell den entsprechenden Regierungen vorgelegt wird, um so die baldige Unterzeichnung der beiden Verträge in Rom zu ermöglichen.

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