Nature des fonctions du Médiateur
Das Wesen der Arbeit des Bürgerbeauftragten
Der Bürgerbeauftragte übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaften und der Bürger der Union aus. Er darf bei der Erfüllung seiner Pflichten von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen. Während seiner Amtszeit darf der Bürgerbeauftragte keine anderen politischen oder administrativen Ämter und keine entgeltliche oder unentgeltliche Berufstätigkeit ausüben.