Die deutsch-französischen Beziehungen

Die deutsch-französischen Beziehungen


Der Erfolg des europäischen Aufschwungs und der Ausgang der Verhandlungen von Val Duchesse hängen nicht nur von der weltweiten Konjunktur, sondern in erheblichem Maße auch vom politischen Willen der sechs Partnerländer ab, ganz besonders aber vom Stand der Beziehungen zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland. Diese nun werden entscheidend von der endgültigen Lösung der Saar-Frage bestimmt. Seit 1950 ist diese Frage ein Störfaktor in den deutsch-französischen Beziehungen, und erst am 23. Oktober 1954 einigen sich Deutschland und Frankreich über das künftige Saar-Statut. Nachdem der Gedanke einer Europäisierung des Saarlandes aufgegeben worden war, wird am 23. Oktober 1955 per Referendum über dessen Wiedereingliederung in die Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957 entschieden. Im Rahmen bilateraler Verhandlungen werden im Jahre 1956 die letzten verbleibenden Schwierigkeiten ausgeräumt. Als Gegenleistung für die Rückgabe des Saarlandes erhält Frankreich Zusicherungen über umfangreiche Kohlelieferungen und die von der lothringischen Wirtschaft schon lange geforderte Kanalisierung der Mosel. Gleichzeitig entwickeln sich immer engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Frankreich, so dass sich die beiden Länder sogar auf gemeinsame Entwicklungsprogramme für einige der französischen Überseegebiete einigen. Die Normalisierung der deutsch-französischen Beziehungen begünstigt auch die Verankerung der neuen BRD in Westeuropa. Nach der Überwindung vieler psychologischer Hindernisse kann sich zwischen den beiden Ländern eine neue Atmosphäre entwickeln, wodurch die großen europäischen Herausforderungen gelassener angegangen werden können. Im Oktober 1956 treffen der französische Premierminister Guy Mollet und Bundeskanzler Konrad Adenauer in Paris zusammen, um festgefahrene Punkte zu klären. Sowohl Frankreich als auch Deutschland haben ein Interesse an der Wiederaufnahme des europäischen Integrationsprozesses, sei es im Rahmen des Gemeinsamer Markt oder Euratoms und zeigen sich daher beide nunmehr bereit, die notwendigen Zugeständnisse zu machen, so dass die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Atomenergie (EAG) von beiden Seiten akzeptiert werden können.

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