Rolle des Europäischen Rates bei der Festlegung der Allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien

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Auszug aus den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Göteborg (Schweden) im Juni 2001 als Beispiel für die Rolle des Europäischen Rates bei der Festlegung der allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien. Der Europäische Rat begrüßt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und empfiehlt ihre Annahme durch den Rat der Europäischen Union.

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Source: Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Europäischer Rat von Göteborg (15. und 16. Juni 2001), SN 200/1/01 REV 1. [s.l.]: Rat der Europäischen Union, 2001. 22 S. http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00200-r1.d1.pdf.

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