Die Saarkonventionen (Paris, 3. März 1950)

Text
Am 3. März 1950 unterzeichnen Frankreich und das Saarland in Paris zwölf Konventionen über den Sonderstatus des Saarlandes. Darin geht es um die Durchführung der deutsch-französischen Wirtschaftsunion, den Betrieb der Eisenbahnen, den Betrieb der Saargruben, die Niederlassung der beiderseitigen Staatsangehörigen und die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, die Aufsicht der Versicherungsunternehmen im Saarland, die Regelung pharmazeutischer Belange, die Binnenschifffahrt, den Rechtshilfeverkehr, die Maßeinheiten und Messgeräte und die Regelung der französisch-saarländischen Straßentransporte.

Source and copyright

Source: Amtsblatt des Saarlandes. 05.01.1951, Nr. 2. Saarbrücken: Informationsamt der Regierung des Saarlandes in Saarbrücken.

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