Beschluss des Rates 2000/145/GASP über die Abordnung nationaler Sachverständiger im Militärbereich zum Generalsekretariat des Rates während einer Übergangszeit (14. Februar 2000)

Text
Am 14. Februar 2000 beschließt der Rat, während einer Übergangszeit nationale Sachverständige im Militärbereich zum Generalsekretariat abzuordnen. Diese Sachverständigen sollen den Militärischen Interimsausschuss und den Generalsekretär/Hohen Vertreter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik militärisch beraten.

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Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 22.02.2000, n° L 49. [s.l.].

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